Brandaktuell: Nordrhein-Westfalen kauft neue Steuer CD (Ende Oktober 2015) – nächste Woche (ab dem 23.11.15) soll es erste Durchsuchungen geben …
Die nordrhein-westfälischen Steuerbehörden sollen brandaktuell Ende Oktober 2015 eine neue Steuer CD gekauft haben. Ca. 54.000-55.000 Datensätze mit Steuerpflichtigen, die Steuern hinterzogen haben sollen, sind angeblich auf dieser Daten CD. Etwa vier bis fünf Milliarden Euro Mehreinnahmen soll es aus dieser CD geben – durch Selbstanzeigen und Steuerfahndungsermittlungen und ggf. geschätzte Besteuerungsgrundlagen.
Wie gut die Qualität der Daten ist, wie leicht die Steuerhinterzieher damit zu enttarnen und zu überführen sind, ist bislang noch nicht klar. Dabei genügt aber eigentlich der Vorname und der Nachname sowie das Geburtsdatum, um den Hinterzieher klar zu identifizieren. Mit dem Luna-Suchprogramm können dann bundesweit die registrierten Steuerpflichtigen über diese drei Eckpunkte (Vor- und Zuname, Geburtsdatum) konkret und genau ausfindig gemacht werden. Selbst bei häufigen Namen oder Namensidentitäten zwischen Vater und Sohn oder Mutter und Tochter (zum Beispiel: der Vater heißt Peter Müller und der Sohn auch) kann über das Geburtsdatum das Depot bzw. Konto und damit auch die Erträge eindeutig zugeordnet werden. Auf der letzten CD war zu einem bestimmten Stichtag auch ein Kapitalbestand mitgeteilt. Es waren aber keine Erträge genannt und auch keine Zeiträume, in denen das Depot bestanden haben soll. Damit gab es immer wieder Diskussionen, ob und wie lange das Geld bei dem entsprechenden Bankhaus gelegen hat und ob und welche Erträge damit erzielt wurden. War das Geld etwa nur (quasi zufällig) zu dem Stichtag da und davor und danach nicht mehr und ist es im übrigen in Deutschland bei anderen Depots wieder ganz oder teilweise zurückgeflossen und seitdem sowieso versteuert…? Mit Spannung werden daher die ersten Auswertungen aus dieser Steuer CD zu erwarten sein um zu erfahren, ob auf ihr etwa die Erträge pro Jahr oder zumindest Aufzeichnungen über die Dauer der Geschäftsbeziehung und zumindest exemplarisch einige Erträge pro Veranlagungszeitraum mitgeteilt sind. Auch wenn die Vermögensteuer derzeit nicht vollzogen werden kann, ist zur Orientierung möglicher Erträge das auf dem Konto lagernde Gesamtvermögen interessant. Für Besteuerungszwecke allerdings sind die einzelnen Erträge pro Veranlagungszeitraum konkreter und entbinden die Finanzverwaltung von Schätzungsproblemen, den Steuerpflichtigen berauben sie dann Diskussionsmöglichkeiten.
Die Finanzverwaltung soll 5 Millionen € für die CD bezahlt haben. Dieser bislang höchste Preis wird damit begründet, dass der Informationsgehalt und die Menge an Datensätzen auf der CD bislang alles da gewesene schlägt.
Wieder einmal hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine solche CD gekauft. Es ist mittlerweile die neunte CD. Die mit diesen CDs erfahrene Steuerfahndung in Wuppertal soll zusammen mit der Staatsanwaltschaft in Köln das Datenmaterial auswerten. Ob die Daten zentral in Wuppertal erfasst werden, dann die einzelnen Steuerpflichtigen dann den für Sie zuständigen Steuerfahndungsdienststellen in den betreffenden Bundesländern zugewiesen werden oder aber ob Wuppertal die Ermittlungen zentral führen wird, wird sich dann zeigen.
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte angesichts des jüngsten CD-Ankäufe Selbstanzeigen empfohlen. „Allen Steuerhinterziehern, die sich noch immer nicht selbst angezeigt haben, empfehle ich als guten Vorsatz für 2015, endlich reinen Tisch zu machen – auch wenn es teurer wird als bislang“, sagte er noch in 2014.
Sie wissen nicht, ob Sie auf der CD drauf sind? Was sollen Sie tun? Warten, hoffen, dass der Kelch an Ihnen vorübergeht? Sie wissen nicht, ob eine Selbstanzeige überhaupt noch geht? Haben Sie in den letzten Jahren Ihre Steuererklärung berichtigt? Könnte das als Selbstanzeige gewertet werden und eine neue Selbstanzeige sperren? Prof. Dr. Jäger, Richter am BGH vertritt die Auffassung, dass eine Selbstanzeige in einer Steuerart für einen VZ dann eine Selbstanzeige für dieselbe Steuerart und denselben VZ sperrt. Hatten Sie also für 2012 Einkünfte aus V+V berichtigt, und sei es nur, dass sie die Einnahmen aus der Abrechnung mit den Mietern vergessen hatten und diese korrigiert haben, so könnte dies als Selbstanzeige gesehen werden und eine neue Selbstanzeige nun wegen Kapitalerträgen sperren. Denn damit, so Jäger, würden Sie eingestehen, dass die damalige Selbstanzeige betreffend V+V nicht vollständig war, das damals nicht die Kapitalerträge nicht mitberichtigt wurden, obwohl dies möglich und wegen des Vollständigkeitsgebots auch nötig war. Aber auch die neue Selbstanzeige soll nun nicht wirksam sein, so Jäger. Dies überzeugt indes nicht, da die bisherigen Erklärungen und bisherigen Berichtigungen mit der aktuellen zusammen zu lesen sind und damit zumindest per Stand heute mit der neuen Selbstanzeige alles vollständig berichtigt ist. Das was in der ersten Selbstanzeige wegen V+V, soweit das überhaupt eine Selbstanzeige nach § 371 AO, sondern nicht eine nach § 378 AO oder eine einfache steuerliche Berichtigung nach § 153 AO war, würde damit zwar als nicht vollständig entlarvt, aber jetzt wäre dann doch alles vollständig. Jäger sieht das aber anders und meint, beide Selbstanzeigen – die erste und die zweite- wären dann nachgewiesener Maßen unvollständig. Das wäre aber nur zutreffend, wenn die erste zurückgenommen werden würde, was mit der zweiten jedenfalls weder ausdrücklich noch inzident erfolgt. Die erste berichtigt V+V, die zweite die Kapitalerträge. Zusammen wären dann alle Einkunftsarten in der Einkommensteuer berichtigt. Unterstellt, dass sonst keine (vorsätzlichen) Fehler in der Einkommensteuererklärung sind, wäre diese jedenfalls nach der 2. Berichtigung insgesamt vollständig. Aber hier können Probleme entstehen. Und hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht immer eine Berichtigung als Selbstanzeige auf den ersten Blick zu erkennen ist. Was ist, wenn das Finanzamt nach den Kapitalerträgen in Deutschland bereits früher, z.B. in 2012 oder betreffend der Rentenbezüge nachfragte, und Ihr Steuerberater eine Bankbestätigung oder eine Bestätigung des Rentenversicherers vorlegte und dadurch die Erklärung auch nur um ein paar Euro korrigiert wurde … da gab es ggf. kein großes Anschreiben, kein Brief mit der Betreffzeile: „Berichtigung“ oder „Berichtigungserklärung“ oder Korrektur oder Nacherklärung oder so … vielleicht wurde einfach nur in Beantwortung einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage die Belege von der Bank oder der DRV übersandt …?
Sie wissen nicht, wie Sie an die Daten kommen? Sie wollen warten und dann, wenn die Daten bei Ihnen zu Hause eintreffend, das ganze mit Ihrem Steuerberater besprechen, die Kontoauszüge von ihm auswerten lassen und dann überlegen, ob Sie eine Selbstanzeige machen … ? Geht, ist aber sehr riskant und was machen Sie, wenn bis dahin die Steuerfahndung bei Ihnen war …?
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