Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung, Hauptzollamt
Steuerstrafrecht, Betriebspruefung, Hauptzollamt … das sind Reizworte für manchen Steuerpflichtigen. Dabei beginnt es doch meist ganz harmlos: da kommt eine Prüfungsanordnung vom Finanzamt. Das ist normal für einen Selbständigen. Geprüft werden meist die letzten 3 erklärten Jahre (Veranlagungszeiträume) und meist alle erklärten Steuerarten. Also steht auf der Prüfungsanordnung z.B.: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer 2013-2015. Grundlage ist § 193 I AO.
Beginn soll dann z.B. ca. Mitte Mai 2017 sein. Vielleicht ist ein bisschen Angst beim Steuerpflichtigen dabei, denn meist hört man nichts gutes von Prüfungen und ge- oder überprüft zu werden, ist meist unangenehm … Das geht schon bei den ersten Prüfungen in der Schule so los. Wer schreibt bzw. schrieb schon gerne Mathe, Englisch oder Deutsch? Prüfung bedeutet immer Stress. Wer erinnert sich nicht an seine Abschlussprüfung, an seine Meisterprüfung oder an sein Abitur oder Examen … Und wer hatte da keinen Stress? Selbst wenn man immer noch so gut vorbereitet ist bzw. war … irgendwelche Überraschung und irgendwelche schwierigen Situation gab es da doch immer. Und natürlich gibt es dann die vielen Gerüchte von Kollegen, von Freunden, von Bekannten, was die alles bei ihren Prüfungen erlebt haben. Und spricht man im Unternehmerkreis über Betriebsprüfungen, gibt es doch kaum jemanden, der seinen Prüfer lobt, von der Prüfung angetan war und sich richtig und fair behandelt fühlte. Irgendwas gibt es doch immer, worüber zumindest gelästert wird oder was natürlich einem Prüfer lag. Das liegt aber in der Natur des Menschen: Es liegt natürlich nie an einem selbst – es liegt natürlich immer einem anderen. Manchmal stimmt’s, manchmal eben auch nicht. Kurzum: Hat man so eine Prüfungsanordnung auf dem Tisch, beschleicht viele (auch ganz ehrliche) ein beklemmendes Gefühl, nicht zuletzt weil natürlich die Gerüchteküche brodelt und das Thema, das da in den nächsten Tagen und Wochen auf einen zukommt, jedenfalls nichts Gutes bringen könnte oder zumindest etwas Ungewisses mit sich bringt und das mag natürlich keiner. Oder sagen wir es einmal anders: Es gibt jedenfalls andere Nachrichten, die für mehr Freude sorgen würden.
Da gibt es die Gerüchte, dass die Prüfer nach Mehrergebnis befördert werden. Dass die Prüfer einen Erfolgsdruck haben, wenn sie in der BP bleiben wollen und daher was finden müssen …
Da gibt es ganz viele Steuerberater, die Berichten, dass sie sich an eine BP mit einem Nullergebnis kaum noch erinnern können … vielleicht mal eine Lohnsteuersonderprüfung oder Umsatzsteuersonderprüfung, oder eine abgekürzte BP, die ohne Mehrergebnis endete … aber nicht bei einer Vollprüfung … und jetzt droht einem so was … wieviel muss man zurückstellen? Was wird man nachzahlen müssen?
Dann gibt es da natürlich ganz viele Betriebsprüfungen, die laufen mehr oder weniger normal ab, ohne große Probleme, vielleicht mit einem kleinen oder akzeptablen Mehrergebnis. Vielleicht kann man ja auch die ein oder andere Beanstandung des Prüfers im Nachhinein bei einer ruhigen Minute durchaus verstehen und erkennt, dass hier Fehler vorgefallen sind. Die bringen einen dann vielleicht nicht um, Kosten aber eine Menge Geld. Das war es dann auch. So jedenfalls bei vielen Betriebsprüfungen.
Ähnlich ist das, wenn das Hauptzollamt erscheint. Es prüft, ob alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet sind. Meist ist das nur eine Nachschau. Meist völlig unproblematisch. Alle Sofortmeldung und alle Arbeitspapiere können vorgelegt werden. Vielleicht will das Hauptzollamt noch ein paar Kopien haben. Auch das war es dann. Also eigentlich alles etwas ganz Normales. Der Staat prüft seine steuerpflichtigen Bürger, ob die sich an die Gesetze halten und ob die alle Vorschriften beachten und bei den Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmledungen, Lohnsteueranmeldungen alles ordnungsgemäß läuft. Ähnlich wie eine Pkw Kontrolle. Nichts angenehmes, aber ein notwendiges Übel. Zum Zahnarzt geht man schließlich auch und lässt die Zähne nachschauen. Da geht man zwar mehr oder weniger freiwillig hin und bestimmt den Termin selbst, aber in der BP kann man vielleicht auch den Termin ein Stück weit beeinflussen, wenn der vom Prüfer gewünschte Termin sogar nicht betrieblich passt. Und manche BP bringt auch Betrügereien, Diebstahl und Unterschlagung der Mitarbeiter zum Vorschein: das ist dann eine Art Innenrevision.
Bis hierhin also alles im grünen Bereich.
Dann gibt es aber eine ganze Reihe von Betriebsprüfungen und Hauptzollamts-Prüfungen, die laufen völlig aus dem Ruder. Das kann natürlich viele Ursachen haben. Manchmal liegt es am Prüfer, manchmal am Steuerpflichtigen. Manchmal am Berater. Manchmal an Missgeschicken, dass etwa Unterlagen verloren sind, unabsichtlich vernichtet sind oder etwas nicht gefunden wird, was auch ganz sicher aufbewahrt wurde, jetzt aber auf Anforderung doch nicht vorgelegt werden kann. Häufig liegt es an schlechter oder mangelhafter Kommunikation. Sei es im Betrieb. Sei es zwischen Berater und Mandant. Sei es zwischen Berater und Prüfer oder Prüfer und Steuerpflichtigem.
Diese verunglückten Betriebsprüfungen führen sehr schnell ins Steuerstrafrecht. Dann werden Steuerstrafverfahren eingeleitet oder die Steuerfahndung kommt irgendwann statt des Prüfers oder mit diesem zusammen. … Hier brauchen Sie einen Fachmann – hier brauchen Sie eine Spezialisten wie mich.
Vielleicht hätten Sie mich auch besser vorher schon konsultiert. Spätestens aber jetzt wird es Zeit.
Die Themen meiner Kanzlei sind das streitige Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung, natürlich auch Prüfungen vom Hauptzollamt …. Steuerfahndung, Zollfahndung, Selbstanzeigen, tax compliance.
Dann haben natürlich immer wieder auch mal Mandanten das Problem, dass sie Bargeld über die Grenze gebracht und nicht angemeldet haben. Das ist der sogenannte Bargeldschmuggel. Hier gibt es ganz viele Geschichten, die das Leben so spielt. Der Afrikaner zum Beispiel, der Geld von allen Bekannten und Verwandten in Deutschland geschenkt bekommen hat für die Beerdigung des Vaters und dann zur Beerdigung seines Vaters nach Afrika reist. So eine Beerdigung ist teuer. Insbesondere wenn der Verstorbene nicht gleich beerdigt werden kann, sondern erst einmal gekühlt wird bis die nächsten Verwandten alle zusammenkommen können. Und was soll man von hier aus Kränze oder Blumen schicken? Das geht doch gar nicht. Also gibt jeder – wie natürlich auch bei uns in Deutschland üblich – in die Trauerkarte ein paar Euro – einen Zwanziger, einen Fünfziger vielleicht auch mal einen Hunderter oder 200 €. Da sind von Freunden, Verwandten und Bekannten mit den eigenen Ersparnissen fast 25.000 € zusammengekommen. Unser Afrikaner hat jetzt zum ersten Mal einen Flug in die alte Heimat vor sich mit soviel Bargeld. Früher hatte er nie soviel Geld auf einem Haufen und doch auch gar nicht die Veranlassung so viel Geld mitzunehmen. Jetzt, zu dem traurigen Anlass, nimmt er das Geld von sich und seinen Verwandten und Freunden und Bekannten mit und tappt schon in eine ganz dumme Falle: In Trauerarbeit, in Gedanken versunken, läuft der durch die Sicherheitskontrolle und wird von einer netten Dame gefragt, was da in seinem Jacket knistere. Das ist der Umschlag mit dem ganzen Geld, erklärt er sofort. Er will natürlich kein Geld schmuggeln. Dass er sich nicht korrekt verhalten haben könnte, kommt ihm gar nicht in den Sinn. Er hat schon mal gehört, dass man das Geld am Flughafen bei der Ausreise dann anmelden müsse. Aber wo? Er ist mit seiner Boardingcard in den Sicherheitsbereich gegangen und dachte, dass im Laufe der weiteren Kontrollen dort irgendwo dann das Geld angemeldet werden müsse. Vielleicht auch bei den Damen und Herren hier, die mit einem Metallscanner ihn abtasten, sein Gepäck kontrollieren – das wäre ja auch naheliegend. Doch die Dame, die ihn wegen des Papiersknisterns in seiner Jackettasche ansprach, ist freundlich. Er solle sich einen Moment gedulden. Sie ruft Kollegen an, die dann auch gleich vorbeikommen. Die sind aber nicht so gedresst wie das Sicherheitspersonal, sondern sind grün angezogen. Bundesadler und wichtig aussehende Schulterklappen auf der Uniform bzw. den Hemden. Sie sprechen ihn an. Meinen, er sei erwischt worden mit Bargeld. Er erklärt, dass er sofort auf erste Anfrage das Bargeld erklärt habe und natürlich das Geld ordnungsgemäß anmelden wolle. Zu seiner Verblüffung erklären die Beamten, dass es dafür nun zu spät wäre und sie eine Anzeige aufnehmen wollen. Unser Afrikaner ist völlig verdutzt. Nirgendwo gab es Hinweise, wo er das Geld anmelden müsse und natürlich ist er jetzt erst mal in dem Ausreisevorgang. Es gibt vorher der worden Kontrolle keine großen Hinweisschilder, dass zuvor das Geld angemeldet werden müsse und wo vor allem. Also ging er völlig nichts ahnend in diese Falle: Erging mit dem Bording Pass in die Sicherheitskontrolle in der Annahme, dass nun im Laufe der weiteren Prozedur irgendwann eine Stelle käme, bei der er das beigefügte Bargeld anmelden könne. Weit gefehlt. Hat man einmal den Boardingpass gezeigt und die sich dann elektrisch öffnenden Türen passiert, die sich hinter einem verschließen, ist es nach Auffassung des Zolls schon zu spät. Es gibt zuvor keine Hinweisschilder, die einen zu der richtigen Anmeldestelle im Flughafen, die ganz woanders ziemlich versteckt liegt, leiten. Wenn man sich als ausreisender bzw. abreisender Bürger noch nie damit beschäftigt hat und noch nie in der Lage war, Bargeld anmelden zu müssen, kann man durchaus der Auffassung sein, mal passiere jetzt mehrere Kontrollstellen, und an irgend einer wird man dann schon die Gelegenheit haben, das bei sich geführte Bargeld anzumelden. So ist es aber nicht. Hat man einmal die elektrischen Türen überschritten mit dem Boardingspass, ist man sozusagen in einer Einbahnstraße und hinter einem war die Anmeldestelle. Dann ist es leider schon zu spät. Und schlimmer noch ist: Kein Zöllner glaubt die angeblich faulen Ausreden. Sofort wird vermutet, dass man vorsätzlich oder mindestens leichtfertig hier das Bargeld ausführen und nicht deklarieren wollte. Alles Erklären, alles Zittern alles Bitten und Betteln hilft nicht. Man hätte ich halt vorher informieren sollen … dass das Ganze eher eine Falle ist, in die man hineintappt, lässt der Zoll nicht gelten. Dabei ist doch aus Sicht des Ausreisenden die Sich ganz klar: man beginnt mit der Ausreise mit dem Passieren der Einlasskontrollen beim Vorzeigen des Boradingpasses. Bis dahin ist man noch im für jedermann zugänglichen allgemeinen Flughafenbereich. Jetzt, bei der Ausreise, ggf. zu Beginn oder auch gleich nach der Metalldetektorenkontrolle würde man die Anmeldung für anmeldepflichtige Waren oder Geldbeträge erwarten. Aber da kommt nichts mehr. Und Hinweise, dass und wo man das vorher anmelden soll, gibt es auch nicht …. Dieser Spaß kostet dann mindestens 2.600 €. Und dann regen sich manche über Radarkontrollen auf und beschimpfen die Radarkontrollen als Abzocke. ….
Da könnte ich noch noch viele andere Geschichten erzählen, die so mancher hier bei dem angeblichen Bargeldschmuggel erlebt hat….
Vielleicht ein andermal.
Dann begegnen mir meiner Kanzlei natürlich Fälle mit der Steuerfahndung oder der Zollfahndung. Alle Steuerfahndungsfälle haben im Regelfall die Verwerfung der Buchführung als eines der Hauptthemen und damit verbunden natürlich auch die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Bei den Fällen des Hauptzollamtes bzw. der Zollfahndung geht es natürlich häufig um Schwarzarbeit, Vorenthalten bzw. Nichtabführen der Sozialabgaben.
Manchmal geht es hier auch um Steuerhehlerei, Zigarettenschmuggel oder um ein Umsatzsteuerkarussell.
Die Schätzungen bzw. umgekehrt die Verprobungen nehmen in meiner Kanzlei ein großes Feld ein: Schätzungen bei einer Prostituierten, Schätzungen beim Bäcker oder Gastwirt, Kassenmanipulation, basierend etwa auf einem nicht ordnungsgemäßen Kassenbuch, schwarze Umsätze, Zukauf beim Discounter, Bestellung beim Großhändler halb auf Lieferschein und halb auf Barverkauf (sog. „halb und halb“), Beihilfe des Großhändlers, Besprechung mit dem Großhändler nach Fahndung als Verdunklungsgefahr und Haftgrund, auffallend geringe freie Entnahmen werfen die Frage auf, wovon lebt der Steuerpflichtige? Kassenfehlbeträge führen zur Verwerfung der Buchführung usw. es geht dann in der Regel um die Berechtigung zur Zuschätzung oder aus der Abwehrsicht: Hält die Buchführung (noch)? Oder sind die Fehler so gravierend, dass die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen nicht mehr der Besteuerung zugrunde gelegt werden können?
Auch spannend: Parkplatzgröße und dessen Belegung als Schätzungsgrundlage in einer Discothek?
Scheinbar völlig verrückt sind einige der Schätzungsmethoden: Finanzkontrolle Schwarzarbeit, wie kann Personalbedarf und tatsächlich vorhandenes Personal geschätzt werden? Wie viel Personal brauche ich um z.B. ein Lokal zu bewirtschaften? Habe ich zu wenig Personal, bedeutet das, dass ich Mitarbeiter schwarz bezahle? Oder habe ich einfach nur einen effektiv organisierten Betrieb? Wie viel Umsatz macht ein Mitarbeiter bzw. bei wie viel Umsatz brauche ich wie viel Personal? Und wieviel Personalkosten muss das verursachen? Gibt es tatsächlich eine verbindliche Gesamtbruttoumsatz-Personalkostenrelationen? Ist die überall gleich? In Berlin so wie in Passau, in Dresden wie in Trier, in Hamburg wie in Nastätten, in Wiesbaden wie in Budenheim oder Bodenheim oder Trebur? Wie kann Effektivität von ehemaligem Personal analysiert werden? Genügte das angemeldete Personal zur Bewältigung der Arbeit oder gab es schwarze Mitarbeiter oder gar schwarze Kolonnen? Im Bausektor oder im Reinigungsgewerbe ist die Frage nach Lohnsplitting bzw. schwarz oder teilschwarz bezahlen Arbeitskräften ein Dauerbrenner. Und: Hat der Unternehmer Verantwortung für Subunternehmer, wenn dieser unangemeldete Mitarbeiter beschäftigt? Scheinselbständigkeit oder doch selbständig? Und sind dessen Mitarbeiter dann auch eigene Schein-Sub-arbeitnehmer?
Und in der Gastronomie oder beim Händler: Wie viel Schwund, wie viel Zahlungsausfälle sind noch akzeptabel, ab wann droht Zuschätzung? 2.000 Zigaretten günstig ohne Banderole gekauft, 1.000 davon weiterverkauft? Einbruch in der Gastwirtschaft und den Diebstahl der 5 Kästen Schampus und anderer Getränke nicht angezeigt, weil auch davor der oder die unbekannten Täter nicht ermittelt werden konnten – jetzt will der Prüfer den Warenumsatz aus den nicht nachweisbar gestohlenen Getränken schätzen? Geld im Tresor in der Schweiz – und das Finanzamt schätzt trotzdem Erträge, obwohl das Geld zinslos im Tresor liegt … Wer hat die Beweislast für die Zinserträge aus den (angeblich) zinslos im Banktresor liegenden Geldern …? Das Finanzamt glauben Sie? Na, wenn Sie sich da mal nicht getäuscht haben … da gibt es ganz andere FG-Entscheidungen … z.B. …
Haben Sie solche oder ähnliche Probleme? Sie brauchen Hilfe in der Betriebsprüfung? Im Einspruchs- oder Klageverfahren bei Finanzamt bzw. Finanzgericht oder im dazugehörigen parallelen Steuerstraf- oder Zollfahndungsverfahren? Dann brauchen Sie den Spezialisten Dr. jur. Jörg Burkhard. Bundesweit tätig, zugelassen bei allen Finanzämtern und allen Finanzgerichten bis zum BFH und BGH, auch beim Bundesverfassungsgericht: Rufen Sie jetzt an: 0611-890910 oder www.drburkhard.de oder www.streitiges-steuerrecht-burkhard-steuerstrafrecht.de