Die Kanzlei

Die Kanzlei besteht seit 1998.

Einer der größten Erfolge (bislang) ist das Mitherbeiführen der Abschaffung der steuerstrafrechtlichen und haftungsrechtlichen Ehegattenverantwortlichkeit, bloß weil ein Ehegatte auf dem Mantelbogen im Rahmen der Zusammenveranlagung mitunterschrieb, im übrigen aber seine steuerlichen Einkünfte korrekt erklärte. Die Publikationen und Rechtsstreitigkeiten trugen zu einem Rechtsprechungswandel bei. Der BFH schrieb in seinem Urteil vom 16.04.02, - IX R 40/00 -, DStZ 2002, 569 wörtlich:

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