| | Das GG der BRD gilt .... aber eigentümlicherweise nicht im Steuerrecht. Der Bürger hat Anspruch auf den gesetzlichen Richter, der auch noch an das Gesetz gebunden wird. Die richterliche Gewalt und die ausführende Gewalt sind zu trennen. Aber wie wird diese Trennung vollzogen? Die Richter der Finanzgerichte und des BFH haben nahezu vollständig ihren Ursprung in der Finanzverwaltung. Sie sind demnach deren verlängerter Arm und versuchen wohl oft die dortigen Entscheidungen zu rechtfertigen. Teilweise durch kleine Veränderungen im Tatbestand, teilweise, dass man den Tatbestand in der Begründung unterbringt. Rechtsbeugung pur - und die Berater nehmen das hin. Diese sind auf der anderen Seite und sollten eigentlich die Verfassung in den Ring werfen. Interessanterweise decken die Staatsanwaltschaften dieses Vorgehen, indem diese Anzeigen der Rechtsbeugung nicht konsequent verfolgen. Die Gewaltenteilung und deren Einhaltung sind jedoch elementare Voraussetzungen unserer Gesellschaftsordnung. Wird dies nicht beachtet, dann sollte man Deutschland z. B. verlassen unter dem Motto: "Rette sich wer kann", eine andere Lösung wäre Art. 20 Abs. 4 GG, Widerstand, und zwar sachlich organisiert von Fachleuten. Heute ist Widerstand verpönt, war er zwischen 1933 und 1945 auch - aber Graf Galen, die Geschwister Scholl und viele andere werden heute als die erkannt, die Recht hatten und die Täter von gestern richten Gedenkstätten ein - eine sonderbare Logik - man könnte auch meinen Heuchelei. Offenbar war Adenauers Entscheidung, die Nazis wieder in der BRD in Amt und Würden zu setzen, eine Entscheidung mit Spätfolgen.
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