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Die Kanzlei Dr. jur. Burkhard ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im streitigen Steuerrecht.

Nutzen Sie unsere langjährige Praxiserfahrung im Steuerecht und Strafrecht.
Bei Themen wie Selbstanzeige, Einspruch,
Klage, Nichtzulassungsbeschwerde,
Verfassungsbeschwerde,
steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung,
Steuerfahndung, Steuerstrafverfahren,
Durchsuchung oder Haft sind wir der Spezialist an Ihrer Seite.

Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard – Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Strafrecht

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Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard

Was ist unsere Philosophie

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    Ihr größtmöglicher Erfolg ist unser Ziel.
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    Absolute Professionalität ist für uns selbstverständlich.
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    Persönliche und fachliche Kompetenz ist unsere Basis.
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    Unser Einsatz verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.
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    Höchstes Know-How zeichnet uns aus.

Hier finden Sie einige Fachbeiträge von Dr. Jörg Burkhard

Beiträge

Schätzung schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig

Eine Schätzung muss schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig sein. So klingen die Aussagen des BFH und vieler Gerichte als Obersatz für den Einstieg in die Beurteilung von Schätzungsergebnissen. Die gewonnenen Schätzungsergebnisse

Steuerhinterziehung, Steuerstrafverteidigung

Steuerhinterziehung – Steuerstrafverteidigung

Sicherheitszuschlag

Sicherheitszuschlag Der Sicherheitszuschlag kostet Geld. Der Sicherheitszuschlag kostet Steuern. Weitere Erlöse in Höhe des Sicherheitszuschlags sollen hier besteuert werden. 10 % des Bruttojahresumsatzes mehr. Das tut weh. Die Vollständigkeit der

Steuerhinterziehungsverdacht bei Spielhalle

Steuerhinterziehungsverdacht bei Spielhalle   Ordnungsmäßigkeit der Kassengrundaufzeichnungen Bei der Überprüfung einer Spielhalle kommt steuerlich häufig ein Steuerhinterziehungsverdacht auf. Im Fokus der Prüfung steht natürlich die Vollständigkeit der Erlöserfassung. Damit werden

Parallelprüfungen, Kontrollmitteilungen und die IZA

Die Prüfung bei dem Berichtsunternehmen und das Herausschreiben von Kontrollmitteilungen ist unverändert ein sehr effektives Prüfungssystem. Bei den Ausstellern der Eingangsrechnungen wird die Verbuchung der dortigen Ausgangsrechnungen überprüft. Während die

Bewertungen:

Pflichtinformation gem. § 5b Abs. 3 UWG: Die vorangestellten Bewertungen wurden auf der Plattform business.google.com über meine Kanzlei abgegeben. Über die plattforminterne Prüfung hinaus versichere ich, dass ich im Falle eines eigenen Verdachts im Hinblick auf „unechte“ Bewertungen – konkret: insbesondere Bewertungen, denen kein Kontakt der bewertenden Person mit meiner anwaltlichen Dienstleistung zugrunde liegt – unverzüglich auf eine Prüfung resp. Löschung der jeweiligen Bewertung durch den Plattformbetreiber hinwirken werde.

5 Sterne über dem bewährten Experten

WAS UNSER KLIENT SAGT

proven-expert drburkhard
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spricht offen , geht ernsthaft Inder Sache rein , bis ins de teils um ein richtiges und nicht versehentlich oder absichtlich genommene rechte des Mandants wieder zurück zu holen .

Hüseyin Aydin

Auf der Suche nach einem Anwalt für Steuerrecht sind wir auf Herr Dr. jur. Jörg Burkhard gestoßen und können an dieser Stelle nur Positives berichten: Ausgezeichnetes juristisch fundiertes Wissen, clevere Prozessführung und dabei noch engagiert und emphatisch. Wir sind in sehr guten Händen und können Herrn Dr. Burkhard und die gesamte Kanzlei nur empfehlen. Vielen Dank für die Unterstützung!

Andrew G.

Ein absoluter Top-Rechtsanwalt und Fachanwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Er hat mein vollstes Vertrauen und kenne keinen Besseren in seinem Fachgebiet des Steuerrechts sowie Steuerstrafrechts. Die Professionalität der gesamten Kanzlei sowie die fachlichen Kompetenzen von Herrn Dr. Burkhard sind überragend. Herr Dr. Burkhard ist ein echter Vollprofi in seinen Gebieten. Endlich mal ein Fachanwalt, der von der Materie was versteht.

Lucy B.

Ich kenne keinen der so Kompetent ist und 100% Einsatz zeigt. Note 1+. Vielen Dank für alles!!!

Herr Braun

Beim Einspruchsverfahren wg. Kassenprüfung hat uns Herr Dr. Burkhard sehr geholfen. Wir waren völlig erfolglos und er hat das Verfahren so umgedreht, dass das FA sämtliche Forderungen aufgeben musste. Wir haben alles nebst Zinsen zurück erhalten. Top.

Dr. Ralf Krombholz

Geschätzter Geschäftspartner, Schnelle und zuverlässige Abwicklung.

A. Borghardt

Ich erinnere mich noch genau an den ersten Tag, als ich in die Kanzlei von Hr. Dr. Burkhard kam. Mir ging es körperlich und physisch sehr schlecht. Von Hr. Dr. Burkhard fühlte ich mich von der ersten Minute an verstanden und er nahm mir schon im Erstgespräch regelrecht die Angst vor all dem, was da eventuell passieren könnte, aber Dank dem Wissen und vollem Einsatz von Hr. Dr. Burkhard und seinen ausgezeichneten Mitarbeitern nicht eintraf. Ich möchte mich auf diesem Weg bei Ihnen, Herr Dr. Burkhard und Ihrem gesamten Team aufrichtig für all das, was Sie für mich getan und erreicht haben bedanken. Ich kann jedem, der ein Problem in Sachen Steuer und Steuerstrafrecht hat, Herr Dr. Burkhard wärmstens empfehlen.

Anonym

SEHR GUT Empfehlung Ich kann Herrn Dr. Burkhard ohne Bedenken voll weiterempfehlen. Er ist ein echter Profi, der mit 'allen Wassern gewaschen' ist. Er hat sich persönlich voll für meine Belange eingesetzt und ein optimales Ergebnis herausgeholt. Glückwunsch, hätte ich nicht für möglich gehalten. Besonders hervorzuheben sind insbesondere sein Fachwissen, seine Empathie, eine gesunde Einschätzung der Situation sowie eine wirklich clevere Prozessführung. Danke noch einmal

Anonym

Auf der Suche nach einem Anwalt für Steuerrecht sind wir auf Herr Dr. jur. Jörg Burkhard gestoßen und können an dieser Stelle nur Positives berichten: Ausgezeichnetes juristisch fundiertes Wissen, clevere Prozessführung und dabei noch engagiert und emphatisch. Wir sind in sehr guten Händen und können Herrn Dr. Burkhard und die gesamte Kanzlei nur empfehlen. Vielen Dank für die Unterstützung!

Anonym

Ein absoluter Top Rechtsanwalt und Fachanwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Er hat mein vollstes Vertrauen und kenne keinen Besseren in seinem Fachgebiet des Steuerrechts sowie Steuerstrafrechts. Die Professionalität der gesamten Kanzlei sowie die fachlichen Kompetenzen von Herrn Dr. Burkhard sind überragend. Herr Dr. Burkhard ist ein echter Vollprofi in seinen Gebieten. Endlich mal ein Fachanwalt der von der Materie was versteht. Nachdem ich meine Termine wahrgenommen habe, ging es mir physisch und mental wieder besser… Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung und Betreuung und kann die gesamte Kanzlei in Wiesbaden nur weiterempfehlen. Vielen herzlichen Dank für Ihre großartige Unterstützung! Wenn es darauf kommt, ist Herr Dr. Burkhard stets da!

Anonym

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