Auskunftsersuchen: „in dem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen … (und dann erscheint Ihr Name)“
Die Steuerfahndung kann steuerlich und steuerstrafrechtlich ermitteln … sie teilt aber meist nicht mit, ob sie aufgrund steuerlicher oder steuerstrafrechtlicher Normen tätig wird. Das kann zu unklaren Situationen führen: Das Finanzamt lädt einen Dritten als Zeugen vor … Erscheinenspflicht? Steuerlich ja, steuerstrafrechtlich nein. Das Finanzamt befragt einen Dritten schriftlich (Auskunftsersuchen). Beantwortungspflicht? Steuerlich ja, steuerstrafrechtlich nein. Steuerlich Einspruch möglich, steuerstrafrechtlich kein Rechtsmittel. Kann nun auch der Beschuldigte Rechtsmittel einlegen? Das Finanzamt schreibt Ihre Kunden/Auftraggeber an mit dem Betreff: „in dem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen …(und dann kommt Ihr Name bzw. der Name Ihrer Firma)“ … welche Rechtsschutzmittel haben Sie dagegen, um diese wenig schmeichelhafte Werbung zu unterbinden? Sie haben Angst, dass Ihre Auftraggeber nun keine Aufträge mehr erteilen. Sie haben Angst, dass Ihre Kreditwürdigkeit fällt. Was sagt Ihre Bank, wenn die von dem Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangt? Wird der beantragte Kredit zur Erweiterung der Fabrikhalle dann noch genehmigt? Können Sie nun einen Einspruch gegen das Auskunftsersuchen an Dritte einlegen, ggf. Aussetzung der Vollziehung beantragen? Sinnlos, weil schon abgesandt? Aber es könnten noch mehr dieser Auskuftsersuchen versandt werden …. oder was machen Sie, wenn das Finanzamt ankündigt, Auskunftsersuchen an Dritte (Kunden, Auftraggeber, Banken) zu senden, wenn Sie im Steuerstrafverfahren nicht mitwirken? Wenn Sie die (angeblich) schwarzen Umsätze nicht offenlegen? Einstweilige Anordnung beim Finanzgericht beantragen? Alles zugeben, nur um den Rufschaden zu vermeiden? Ggf. mehr gestehen, nur um endlich Ruhe zu haben? Und haben Sie wirklich Ruhe, wenn Sie das gestanden haben? Kommt das Finanzamt dann ggf. mit neuen Fragen: etwa: wer soll die ganzen schwarzen Umsätze abgearbeitet haben? Mit dem angemeldeten Personalstamm können Sie das unmöglich geleistet haben …? Wie verhalten Sie sich?
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