Evelyn im Kreuzfeuer von Steuerstrafverfahren und Haftungsbescheid. Evelyn ist 61 Jahre. Ihre Augen sind gerötet, ihre Stimme klingt weinerlich. Sie habe schlecht geschlafen, entschuldigt sich sich. Ein weiterer Blick auf ihre Augen zeigen, dass sie geweint hat. Sie kramt umständlich einen Schnellhefter und einen Umschlag mit Unterlagen aus ihrer Tasche, dabei ist ein gelber Postzustellungsumschlag. Sie habe, Probleme, sagt sie zur Einführung- schaut mich an, doch als ich schweige und sie erwartungsvoll ansehe, fahrt sie fort: Sie habe Ärger mit dem Finanzamt. Es sei ein Strafverfahren gegen sie eröffnet worden. Während meine Sekretärin mit einem frischen, heißen lecker duftenden Kaffee für die neue Mandantin hereinkommt und ihr ein Glas Wasser mit einer kleinen Zitronenscheibe serviert, entsteht eine kleine Gesprächspause. Evelyn nestelt an dem Schnellhefter, mit den Unterlagen, als müsste sie dort etwas nachlesen … Meine Sekretärin ist zauberhaft: sie kennt natürlich solche Situationen zu genüge: Ihr fragende Blicke nicht, ob noch etwas benötigt wird und als ich darauf nicht näher eingehe und nicht nur für den Service Gedanke, verlässt meine Sekretärin leise das Besprechungszimmer und zieht die Tür hinter sich leise zu, sie weiß das nun die neue Mandantin Zeit und Ruhe braucht um ihr Problem ungestört darlegen zu können. Während die Tür ins Schloss klickt räuspert sich Evelyn. Es ist ein Seufzer. Sie sammelt sich. Sie komme zu mir in die Beratung wegen einer unendlich traurigen Geschichte. Sie habe Ärger mit dem Finanzamt. Sie sei nun arbeitslos, müsse von ihrer kleinen bescheidenen Rente leben, während das Finanzamt von ihr fast 2 Millionen € Steuern haben möchte und ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet habe. Ich schaue sie erwartungsvoll an. Sie blickt einen Moment auf den Boden, dann auf die Unterlagen, zieht ein graues Schreiben – eben das typische Umweltpapier der Finanzverwaltung – aus dem gelben Postzustellungsumschlag hervor, lässt es aber vor sich liegen. Sie weiß genau was in dem Schreiben steht. Und ich erkenne auf die Entfernung, dass dort die Überschrift Einleitung eines Steuerstrafverfahrens steht. Sie schaut mich an und erzählt weiter: Sie war angestellt bei einer ausländischen Niederlassung. Die Zentrale saß in Polen. In einer mittelgroßen deutschen Stadt gründete die ausländische Gesellschaft eine Niederlassung. Ihr Beschäftigungsverhältnis begann vor ca. 9 Jahren. Sie war dort neben zwei anderen Personen beschäftigt. Die Geschäftsführung hatte ein Pole. Ihre beiden Kollegen waren sehr nett. Der eine war Pole, der andere ein Deutscher. Anfangs war sie das Mädchen für alles. Sie brachte Überweisungsträger zur Bank, holte dort Kontoauszüge, bearbeitete die Post, schrieb kleinere Schreiben selbst oder half ihrem Chef bei der Formulierung, dessen Deutsch nicht frei von Fehlern war, weswegen er immer wollte, dass sie die Schreiben schrieb. sie hatte sogar auf Kontovollmacht für das Geschäftskonto. Nur für Notfälle natürlich. Tatsächlich hatte sie auch einige Überweisungen unterschrieben. Post unterschrieb sie schon häufiger mal in Vertretung für ihn. Als dann später die elektronischen Überweisungen Einzug in den Betrieb hielten, kannte sie die Codes um sich in das Konto einzuloggen und die Umsätze anzusehen und auszudrucken und Überweisungen vorzunehmen. Sie sprach natürlich jede Überweisung mit dem Chef ab. Nie hätte sie etwas gemacht, was gewollt hätte bzw. wozu er sie so nicht beauftragt hätte. Musste er das Geschäft irgendwie laufen, wenn der Mixer und teilweise 2. 4. In der Woche ineinander auf den einzelnen Montagebaustellen. Immer mehr Schreiben unterschrieb sie im Auftrag für ihn. Sie war halt seine rechte Hand. Er war häufig außer Haus. Später veränderte sich etwas ihr Aufgabenfeld: Sie musste die Bankbelege zu den Kontoauszügen für den Steuerberater dazu sortieren, schrieb Rechnungen, kümmerte sich um die Eingangspost sowie um deren Beantwortung. Die Bank blieb auch bei ihr: das Einloggen, das Ausdrucken der Kontoauszüge und die Überweisungen. Sie sah, wie ihr Chef hin und wieder recht hohe Beträge in bar abhob – aber das war seine Sache. Sie konnte ihn da schlecht fragen. Er war schließlich der Chef. Später brachte er häufig Barquittungen von Subunternehmern mit. Er erzählte ihr ein d, dass er dringend zur Fertigstellung eine Subunternehmerfirma gebraucht habe, die aber nur bei täglicher Abrechnung der Arbeitszeiten bereit gewesen sei zu arbeiten. Der Chef erzählte ihr, der Inhaber der Unternehmerfirma hätte ihm erklärt, er habe schlechte Erfahrungen gemacht und sei daher bei Erstgeschäften nicht bereit mehrere Tage ohne Zahlung zu arbeiten, damit sein Ausfallrisiko nicht deswegen wollte die geleisteten Stunden bezahlt haben ungültige in eine Barzahlung insgesamt erhalten. Eine entsprechende Rechnung über die geleisteten Stunden fügt er dann anbei. Sie habe sich damals bei solchen Vorfällen nichts gedacht. Ihr sei das plausibel erschienen.
Später bekamen sie noch eine Kroatin hinzu, die im wesentlichen Telefon, Baustellenplanung, Zeitplanungen und Terminkoordinationen machte. Dann wurde noch eine Deutsche eingestellt, die dann ihren alten Aufgabenbereich teilweise übernahm, um sie zu entlasten. Die kümmerte sich dann auch um die Eingangspost, um Anfragen, um Angebote. Die unterschrieb aber nie im Auftrag oder Ausgangspost, sondern legte ihr dann die Sachen hin, die sie noch mal auf Schreibfehler hin durchlas und ggf. korrigierte und dann im Auftrag für ihren Chef unterschrieb. …Ihr -Evelyn- blieb dann die selbstständige Beantwortung der Eingangspost und das buchhalterische Sortieren der Eingangs- und Ausgangsrechnungen zu den entsprechenden Kontoauszügen und vorbereitende Arbeiten für die spätere Verbuchung beim Steuerberater. Sie kümmerte sich um die Überweisungen und das elektronische Abrufen der Kontoauszüge. Sie und die Kroatin waren eigentlich die rechte Hand des Geschäftsführers: die Kroatin für die Baustellenkoordination und die Zeitplanung, sie für die Buchhaltung und schwierigere Post und alles sonst. Sie telefonierte natürlich gefühlt dauernd mit ihrem Chef und er entschied alles. Es musste ja so gehen, da er meist nur noch ein mal in der Woche kurz in der Firma war und da hatte er keine Zeit, die ganze Post durchzulesen und zu beantworten. Das musste also alles vorher irgendwie abgewickelt werden und das wurde es schließlich auch über sie und ihre Kollegin.
Als Vertraute des Chefs ging sie natürlich auch an seine E-Mails und beantwortete die, der er meist unterwegs auf den Baustellenbau oder neue Angebote an Land zog. Sie bauten industrielle Anlagen. Sie hatte nach Arbeitsvertrag eine 40 Stundenwoche, arbeitete aber freiwillig mehr. 45, manchmal 48 Stunden in der Woche war sie im Betrieb. Ihre Kolleginnen und Kollegen aber auch. Der Chef war häufig auf Akquise unterwegs – oder auf Messen. Er besuchte ständig Firmen und versuchte neue Großprojekte an Land zu ziehen. Er war erfolgreich. Mal bauten sie Lackiermaschinen in mittelständische Betriebe ein, dann Druckpressen, dann Maschinenbauwerkzeuge, dann wieder Messgeräte mit Lasertechnik und Ätzmaschinen für Glastechnik und Glas-Beschriftungen, dann Reifen-Montagestraßen und dann auch wieder Flaschen-Abfüllstraßen und andere Projekte. Das Firmenkonzept bestand im Wesentlichen darin, Produkte aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern deutschen Firmen anzubieten und Sprachbarrieren, gerade aus dem Ostblock überwinden. So wurden Produkte von russischen Maschinen wie auch von polnischen, slawischen oder kroatischen Herstellern angeboten. Die Preise waren meist deutlich tiefer als vergleichbare Produkte deutscher oder westeuropäischer Hersteller. Vielleicht war die Qualität auch etwas schlechter aber den meisten Anforderungen entsprachen die angebotenen Qualitäten. Letztlich hatten die osteuropäischen Firmen keine Mittel um auf dem westeuropäischen Markt durch Handelsvertreter und Werbepartner oder Produktvertreter Fuß zu fasen, sodass sie dies diese Maschinen fast allein vertrieben. Kaum ein anderer konnte diese Produkte dieser osteuropäischen Firmen anbieten. Die Übersetzung von Produktbeschreibungen, von Maschinenbeschreibungen und die Bewerbungen der osteuropäischen Produktpaletten sowie das Mitbetreuen des Aufbaus der Maschinen und die Übersetzung zwischen russischen, polnischen slawischen Monteuren und deutschen Auftraggebern in der Aufbauphase und Anlauf-bzw. Einführungsphase der Produkte war das Kerngeschäft des Betriebes. Sie hatten 2 Montagemitarbeiter, die eigentlich mehr Dolmetscher waren als tatsächliche Handwerker. Teilweise bediente sich die Firma auch von Subunternehmern, die dann Gebrauchsanweisungen und umfangreiche Bedienungsanleitungen ins Deutsche übersetzten. Teilweise mussten auch Subunternehmer für Hilfsarbeiten beauftragt werden, etwa um Kabelkanäle, Deckenkabelbrücken, Mauerdurchbrüche und Schlitze herzustellen und so die erforderlichen Vorarbeiten zur eigentlichen Installation der Maschinen zu machen.
Irgendwann kam dann die BP, ein Herr Meier, berichtet Evelyn weiter. Das war vor ca. 1 Jahr. Er war nett, höflich, korrekt, vielleicht ein bisschen steif. Er stellte sich vor, zeigte seinen Dienstausweis und wollte den Geschäftsführer sprechen… Der war natürlich nicht da. Dass eine Prüfungsanordnung gekommen war, wusste Evelyn natürlich. Die war beim Steuerberater eingegangen und er hatte sie weitergeleitet. Die Prüfung sollte im Betrieb stattfinden. Der Steuerberater hatte erklärt, dass der Prüfer nur die Steuerordner sehen wolle und sich den Betrieb ansehen wolle. Er war dann bei dem Einführungsgespräch auch dabei, verabschiedete sich jedoch dann danach und meinte, wenn Fragen sein, könnte man ihn ja anrufen. Dann käme er rüber. Tatsächlich gab es auch ein paar Fragen und tatsächlich klappte das alles so. Dann irgendwann gab es jedoch Probleme. Verschiedene Freistellungsbescheinigungen von Subunternehmern lagen nicht vor. Da hatten Subunternehmer teilweise aus Deutschland, teilweise aus dem Ausland Schlitze gestemmt oder Kabelkanäle verlegt um Elektroanschlüsse für die zu liefernden Maschinen herzustellen. Die Bauabzugsteuer sei fehlerhafterweise nicht abgezogen worden. Dann gab es Eingangsrechnungen bei denen der Prüfer nähere Details zur Bauausführung haben wollte, also beispielsweise Stundenzettel, Abnahmeprotokolle oder sonstige Korrespondenz mit diesen Firmen. Sie besprach das zwar alles mit ihrem Chef. Der meinte es sei alles in Ordnung, könne aber zu diesen Details auch nicht sagen. Es sei doch ihre Aufgabe gewesen zu prüfen, ob die Freistellungsbescheinigungen alle korrekt vorlägen. Davon hatte sie bis dahin nichts gewusst. Jetzt sollte ihr also das ganze in die Schuhe geschoben werden. Sie hatte doch keine steuerliche Ausbildung und wusste gar nicht, was eine Bauabzugsteuer sei unterversichert beachten müsste und wie eine Freistellungsbescheinigung aussähe. Sie fragte daraufhin der Steuerberater, der ihr Freistellungsbescheinigungen zeigte. Tatsächlich waren auch in der Buchführung einige Freistellungsbescheinigung aber eben nicht für alle Firmen bzw. nicht für alle Gewerke. Dass sie darauf hätte achten müssen, war ihr gar nicht klar. Das hatte ihr keiner gesagt. Irgendwann sei dann gegen ihren Chef ein Strafverfahren eingeleitet worden. Der Steuerberater habe nicht wirklich weiterhelfen können. Ihr Chef sei dann zu einem Anwalt gegangen, der habe aber auch nicht viel gemacht. Es gab wohl ein 2, eine Einsicht und schließlich war ihr Chef dann weg. Das anfangs gar nicht kapiert. Er kam eines Tages überraschend nicht mehr in die Firma. Er hatte an diesem Tag nur noch mit ihr telefoniert und meinte, er sei in Urlaub, sie solle ihn kurzfristig vertreten. So spontan hatte er noch nie Urlaub gemacht. Er meinte 2 Wochen bräuchte er mal Entspannung. Dann blieb die Kroatin weg. Sie sei krank hieß es zunächst. Als ihr Chef nach 2 Wochen nicht wiederkam, rief sie ihn an. Es war viel liegengeblieben. Zunächst erreichte sie ihn nicht. Später rief er zurück und erklärte, er sei am Urlaubsort erkrankt. Wo genau er sei, sagte er ihr nicht. Sie solle ihn auch weiterhin vertreten. Er schickte ihr eine Generalvollmacht. So hielt sie die Firma am Laufen, so gut es eben ging. Natürlich gab es Reklamationen, die nur ihr Chef hätte abarbeiten können. Manches lief nicht so rund. Das war aber eigentlich schon immer mal wieder vorgekommen und dann hatte er die Sachen auch geregelt. Jetzt wo er fehlte, die aufgelaufenen Probleme also nicht lösen konnte, drohte manche Kundenbeziehung Schaden zu nehmen, manches kleine Problem zu eskalieren und die ersten Kunden drohten schon mit Schadenersatz. Erste Nachfristsetzungen zur Behebung von Problemen flatterten ihr auf den Schreibtisch, sogar eine erste Kündigung. Der Betriebsprüfer war schon lange nicht mehr da. Stattdessen kam eines Tages die Steuerfahndung und nahm alle Belegordner und Buchführungsordner mit. Bei dem Steuerberater waren sie auch gleichzeitig. Sie rief natürlich sofort ihren Chef an und informierte ihn. Aber auch hier wiederholte sich das Procedere wie in den letzten Wochen: er war anfangs nicht zu erreichen, rief später aber zurück. Sie solle das alles mal managen. Er sei immer noch krank. Sobald er könne, käme er zurück. Wann das sein würde, sagte er nicht. Einen Tag später telefonierten sie noch mal – was sie machen solle, ob und welchen Anwalt sie beauftragen solle fragte sie. Er wusste keine Antwort. Sie solle das recherchieren und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Sie solle das Geld vom Firmenkonto abheben und zu sich nach Hause nehmen. Das machte sie auch auftragsgemäß. Ein paar Tage telefonierte sie noch mal mit ihrem Chef – das war das letzte Mal, dass sie ihn hörte: Er berichtete dabei nur sehr sehr oberflächlich von seiner Erkrankung und konnte ihr auch nicht sagen, wann er zurück käme. Dass die Kroatin auch auf unabsehbare Zeit erkrankt sei und nicht einmal eine schriftliche Krankmeldung oder ein ärztliches Attest vorgelegt habe, schien ihn auch nicht weiter zu stören. Er fragte hier nicht einmal nach, welche Krankheit sie habe und wann sie wieder käme. Es schien ihm alles ziemlich egal zu sein. Da kein Geld auf dem Konto mehr hatte und auch keine Einnahmen mehr kamen, konnte sie die Gehälter dann nicht mehr bezahlen und die Arbeiter blieben sehr schnell weg. Ohne Bezahlung keine Arbeiter. Das war auch eigentlich nicht weiter schlimm, da keine neuen Aufträge hereinkamen. Ohne neue Aufträge kein Geld und keine Arbeit. Ohne Geld keine Arbeiter. So einfach und vor allem so rasant schnell ging das. Dann kamen auch Pfändungen des Finanzamts – aber das Konto war eh schon leer. Ein dinglicher Arrest kam dann auch. Den gab sie dem Steuerberater. Der wollte sich drum kümmern. Ob der Einspruch eingelegt und diesen begründet hatte, wusste sie nicht. Kopien von einem Einspruch oder der Einspruchsbegründung hatte sie nicht. Ein Vollziehungsbeamter des Finanzamts kam im Betrieb auch vorbei. Aber zu pfänden war da eigentlich nichts außer alten Schreibtischen und alten PCs. Der sah sich wohl auch nur nach Forderungen um und schrieb einige Auftraggeber aus der Buchhaltung raus. Auch ihre eigene Arbeit nahm immer mehr ab. Als Stellvertreterin versuchte sie nun irgendwie den Betrieb aufrechtzuerhalten, aber es machte alles aus ihrer Sicht keinen Sinn.
Dann schließlich sei ein Ermittlungsverfahren auch gegen Sie eingeleitet worden. Wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und ein Haftungsbescheid sei gegen Sie ergangen. Beide Schreiben seien nacheinander eingegangen. Mittels der gelben Zustellungsumschläge und Postzustellungsurkunden. Deswegen sei sie da. Sie verstehe das alles gar nicht. Geld gäbe es in der Firma nicht mehr. Sie sei quasi arbeitslos. Ihr Chef sei seitdem nicht mehr zurückgekommen und sie glaube auch nicht, dass er noch mal käme. Wo er genau sei, wisse sie nicht. Vermutlich in Polen. Aber das wisse sie nicht. Über die Handy-Nr. könne sie ihn nicht mehr erreichen – er rufe jedenfalls auch nicht mehr zurück. Von der Kroatin habe sie nach deren angeblicher Erkrankung nichts mehr gehört. Weitere Folgebescheinigungen seien nicht gekommen. Sie sei quasi die letzte Mitarbeiterin … aber da sie kein Geld bekomme, wolle sie nun auch nicht mehr. Aber es gäbe niemanden, dem gegenüber sie kündigen könne … sie weint. Was soll sie tun? Und dann eröffnete das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren gegen sie. Warum? Es sei doch nicht ihre Firma. Und warum einen Haftungsbescheid? Über fast 2 Mio. €. So viel Geld habe sie nie besessen und könne sie auch mit ihren 61 Jahren auch nie verdienen. Warum soll sie die bezahlen und wie? Sie weint. Es entsteht eine längere Gesprächspause. Sie nimmt das Papiertaschentuch, das sie schon die ganze Zeit in ihren Händen geknetet hat, schneuzt sich, trocknet ihre Tränen mit dem Taschentuch, knetet es wieder. Sie trinkt einen großen Schluck Wasser, dann noch einen. Entschuldigt sich vielmals für ihre Tränen. Sagt dann: ich bin ganz verzweifelt. Ich weiß nicht, was Sie kosten. Aber ich brauche Ihre Hilfe. Sie können das bisschen Geld, was ich habe, haben. Ich gebe Ihnen alles, was ich habe. Aber bitte helfen Sie mir. Das koch alles nicht wahr sein. Was wollen die von mir? Das ist wie ein schlechter Traum. Wie ein Albraum.
Sie schiebt die Unterlagen zu mir rüber. Sie ist aus Sicht der Finanzverwaltung faktische Geschäftsführerin. Also was bleibt: Einspruch einlegen und dann begründen … ich fange an, die mir rübergeschobenen Unterlagen zu lesen. Aber die Zahllast ist schon in 2 Wochen … sie kann die 2 Mio. € nicht zahlen dann muss also Aussetzung der Vollziehung beantragt werden … das wird eng … ob sich die Vollstreckung stoppen lässt …. ?
Der Fall ist natürlich frei erfunden. So wie alle anderen auch in dieser Veröffentlichungsreihe. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen wären nicht gewollt und daher rein zufällig.
Auch Ärger mit dem Finanzamt? Streß mit dem Betriebsprüfer oder dem Hauptzollamt? Dann rufen Sie an: 0611-890910; RA Dr. Jörg Burkhard, der Spezialist im streitigen Steuerrecht, im Steuerstrafrecht, bei Betriebsprüfungen, Steuerfahndung und Zollfahndung, bei Selbstanzeigen und tax compliance. Tax compliance? Was ist das? Das ist die Analyse der Abläufe und die Vermeidung solche Abläufe wie vorstehend beschrieben: Analyse von Eingangsrechnungen, Zahlungen von Bauleistungsrechnungen nur wenn eine wirksame, überprüfte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder ansonsten die Veranlassung des Bauabzugs und die Anmeldung und Abführung an das Finanzamt. Die Kontrolle von Eingangsrechnungen auf die rechtliche und wirtschaftliche Existenz des Rechnungsausstellers. Kurzum: es ist die Absicherung des Unternehmens gegen Risiken von innen und außen – es ist die Kontrolle der Abläufe darauf, dass die geltenden Gesetze eingehalten und Unternehmensrisiken vermieden oder zumindest minimiert werden. Letztlich dient die tax compliance dem Schutz des verantwortlichen Unternehmers und der verantwortlichen Mitarbeiter in Führungspositionen. Es ist eine kritische Untersuchung der Unternehmensabläufe und Absicherung des ehrlichen Unternehmers gegen unsaubere oder riskante Geschäftspraktiken Dritter oder die Vermeidung unklarer, waghalsiger Geschäfte oder Geschäftsabwicklungen. Manchmal wird aus tax compliance Gesichtspunkten besser ein Geschäft unterlassen oder anders abgeführt. Um Risiken zu vermeiden. Das vermeidet aber strafrechtliche Vorwürfe oder teuere Rechtsverteidigungskosten oder Inhaftungnahmen.