NRW hat eine neue Steuer CD im Oktober 2015 gekauft. Es ist die 9. Steuer-CD. Es sollen ca. 54.000-55.000 Steuerpflichtige auf dieser CD sein. Für die CD sollen 5 Millionen € bezahlt werden. Der Fiskus erwartet mindestens 5 Milliarden Steuereinnahmen.
Auch wenn diese im Länderfinanzausgleich verteilt werden müssen, hat das Land Nordrhein-Westfalen aus den bisherigen 8 Steuer-CD Ankäufen rund 1,4 Milliarden € eingenommen und darüber hinaus Bußgelder in Höhe von mehr als 600 Millionen €, die vornehmlich von Banken aus der Schweiz wegen der Beihilfe zum Steuerbetrug gezahlt wurden. So soll z.B. zuletzt die Basler Kantonalbank knapp 40 Millionen Euro an Unternehmensbuße nach §§ 30, 130 OWiG gezahlt haben.
Es sollen bislang 120 000 Selbstanzeigen nach Angaben des Düsseldorfer Finanzministeriums seit 2010 beim deutschen Fiskus eingegangen sein, davon mehr als 22 000 in Nordrhein-Westfalen. Das Steueraufkommen erhöhte sich in NRW durch die Selbstanzeigen um rund 1,4 Milliarden Euro.
Wie viele von den Selbstanzeigen lediglich prophylaktische Selbstanzeigen waren, wie viele wirksam, wie viele durch Sperrwirkungstatbestände zu spät kamen und wie viele in personeller, zeitlicher oder betragsmäßiger Hinsicht unvollständig waren, ist bislang noch nicht veröffentlicht. Auch nicht, wie viele Zuschläge nach § 398 a AO verhängt und gezahlt wurden bzw. ob es Fälle gibt, in denen der Zuschlag nicht gezahlt wurde oder werden konnte und das Strafverfahren dann fortgesetzt wurde.
Neben der neuen, jetzt erworbenen CD beginnen nun ab dem 01.01.2016 grenzüberschreitende Kontrollmitteilungen bzw. der internationale automatisierte Datenaustausch und die Gruppenanfragen, die weitere Erkenntnisse und Ermittlungsansätze der Finanzverwaltung bzw. den Steuerfahndungen bringen werden.
Es wird daher losgelöst von den Erkenntnissen aus der Daten-CD mit weiteren Anfragen, Ermittlungen, ggf. Strafverfahrenseinleitungen usw. der Steuerverwaltungen an die Bürger auch aus den Erkenntnissen aus dem automatisierten Datenaustausch bzw. den Gruppenanfragen zu rechnen sein.
Aktuelle Fragen für die jetzt durch die neue CD Betroffenen könnten sein: Ob durch die Berichterstattung in der Presse eine Selbstanzeige jetzt noch geht? Ob möglicherweise durch die Beantwortung kleinerer Anfragen das Veranlagungsbezirks und entsprechende Korrekturen der bisherigen Steuerbescheide schon Selbstanzeigen vorliegen?
Was ist, wenn ich vor 2011 schon mal eine Selbstanzeige machte … kann ich dann jetzt noch die letzten 10 Jahre berichtigen, also einen Teil der berichtigten Jahre noch mal berichtigen? Liegt dann eine doppelte Selbstanzeige vor und schließen die sich gegenseitig aus, weil die eine die Unvollständigkeit der anderen quasi selbst belegt?
Macht es einen Unterschied, wenn die erste Selbstanzeige erst nach dem 03.05.2011 eingereicht wurde? Kann ich eine Einkommensteuer jetzt noch berichtigen, wenn ich innerhalb der letzten 10 Jahre wegen Steuerhinterziehung bestraft wurde? Geht eine Selbstanzeige, wenn ich eine tatsächliche Verständigung in den letzten 10 Jahren bei der Einkommensteuer mit dem Finanzamt abschloss … wird diese dann unwirksam, weil die Besteuerungsgrundlagen nicht angegeben waren, die Selbstanzeige also auf einem bewusst falschen Vortrag beruht?
Ist damit eine neue Selbstanzeige gesperrt? Kann ich mich zurücklehnen und warten, ob ich da überhaupt drauf bin? Ist die CD verwertbar? Wie gut ist die Qualität der Daten? Was, wenn ich zwischenzeitlich mehrfach umgezogen bin und schon lange kein Konto bei der Bank (BCEE) habe? Außerdem habe ich mittlerweile geheiratet und einen anderen Namen angenommen … die finden mich nie!
Kann ich behaupten, ich hatte dort noch nie ein Konto? Wenn die Steuerfahndung zu mir kommt, dann finden die nichts … warum also sollte ich eine Selbstanzeige machen? Was kostet überhaupt eine Selbstanzeige? Wie viel Steuern, wie viel Zinsen, welche Zuschläge? Kommt dann noch eine Strafe hinzu oder fällt die weg? Kommt trotzdem Steuerfahndung, wenn ich eine Selbstanzeige abgebe? Welche Fallstricke gibt es sonst noch bei der mittlerweile sehr kompliziert gewordenen Selbstanzeige? Fragen Sie den Steuerstrafrechts-Spezialisten Dr. Jörg Burkhard: vereinbaren Sie noch jetzt einen Termin! 0611-890910 oder www.drburkhard.de