Sylivia und die Pfändung des Finanzamts
Sylvia hat einen Telefonladen. Die Geschäfte laufen in diesem Jahr schlecht. Aus dem letzten Jahr hat sie noch Steuerschulden. Über 16.000 €. Die kann sie nicht bezahlen. Mietrückstände hat sie auch. Mal sind es drei Monatsmieten, mal 4. Die Nebenkostennachzahlung vom letzten Jahr über rund 900 € ist auch noch nicht bezahlt. Die Lieferanten zahlt sie alle. Sonst bekommt sie keine neue Ware. Kredit bekommt sie von den Lieferanten nicht mehr. Von der Bank auch nicht mehr. Sie wird nur noch gegen Vorkasse oder gegen Barzahlung beliefert. Die laufende Umsatzsteuer zahlt sie, wenn auch meist ein paar Tage oder Wochen verspätet. Die Einkommensteuervorauszahlungen ließ sie schon auf null setzen. Die Mitarbeiterin bezahlt sie auch immer pünktlich, damit sie ihr nicht wegläuft. Auch die Lohnsteuer und die Sozialabgaben zahlt sie, allerdings auch schleppend. Häufig bekommt sie Mahnungen vom Finanzamt, muss Säumniszuschläge zahlen, bekommt Vollstreckungsankündigungen …eines Tages findet sie eine Nachricht vom Vollziehungsbeamten des Finanzamts im Briefkasten. Er will am Donnerstag um 10 Uhr wieder kommen. Auf dem Zettel steht seine Telefonnummer im Amt und eine Handynummer. Sylvia ist geschockt. Die wollen mich doch glatt pfänden … nur wegen 16.000 € … sie schaut sich den Zettel des Vollziehungsbeamten an. Hintendran ist eine Aufstellung der offenen Posten. Es sind 16.945 € zuzüglich 842 € Säumniszuschläge, 122 € Zinsen und 65 € Vollstreckungskosten, zusammen also 17.974 €.
Sylvia weiß nicht, was sie machen soll. Sie ruft ihre Mutter an. Die weiß auch keinen Rat. Geld kann sie ihr keines mehr geben. Sie hat selbst nur eine kärgliche Rente und das Ersparte hat sie ihr längst für den kleinen Laden, für den Aufbau der Existenz gegeben. Alles Futsch. Die Mutter weint. Musst du jetzt schließen? Kommst Du in Haft?, fragt sie weinerlich mit halb erstickter Stimme. Sylvia verneint. Nein, Mami, deswegen kommt man nicht in Haft. Sie verspricht ihre Mutter in den nächsten Tagen zu besuchen … hätte sie doch bloß nicht angerufen … sie ärgert sich über sich selbst, versucht ihre Mutter so gut es geht zu trösten. Lenkt vom Thema ab, fragt nach den Nachbarskindern, die ihre Mutter häufig bei sich im Garten hat. Ihre Mutter hätte auch gerne Enkel .. aber dafür steht Sylvia nun gerade gar nicht der Sinn … nicht in dieser chaotischen wirtschaftlichen Situation. Außerdem fehlte ihr der passende Mann dazu … Sie hätte wissen müssen, dass ihre Mutter ihr nicht weiterhelfen kann. Sie ist mit allem überfordert, seit Papa vor fast vier Jahren starb. Und Geld hat sie auch keins mehr. Statt des erhofften Rates und Trostes von ihrer Mutter hat sie nur ihre Mutter in Angst, Schrecken und Tränen versetzt und ist jetzt selbst mehr frustriert, als zuvor. Ach wenn doch nur Papa noch da wäre, der hätte ihr schon helfen können oder sie zumindest getröstet. Sie war doch immer sein Liebling …. Das Telefonat plätschert noch eine Weile dahin. Ihre Mutter weint nicht mehr. Das Telefonat geht über dies und das … Belanglosigkeiten, es langweilt sie, aber Gott sei Dank weint ihre Mutter nicht mehr. Sonst hätte sie noch heute Abend zu ihr fahren müssen … Schließlich verabschiedet sie sich am Telefon von ihrer Mutter, ja, ja, sie regelt das mit dem Finanzamt … es wird alles wieder besser, sie macht auch Werbung … doch die schaltet sie schon lange nicht mehr, kostet zu viel Geld und sie bekommt auch keine Zeile ohne Vorkasse mehr in der lokalen Presse gedruckt. Die hätten gerne Aufträge von ihr – nur nach dem letzten Mal nur gegen Bares oder Vorkasse vor Erscheinen der Anzeige. Das letzte Mal haben die so häufig gemahnt, haben damit gedroht, einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen einzuschalten. Dann hat sie den offenen Restbetrag abgestottert. Hat lange gedauert, bis alles bezahlt war …
Sie überlegt, wen sie um Rat fragen kann. Peter vielleicht. Der ist ihr alter Steuerberater. Macht auch nichts mehr für sie, seit sie ihn nicht mehr bezahlt. Aber vielleicht sagt er ihr, was sie mit dem Schreiben des Finanzamts machen kann … sie ruft seine Handynummer an … es geht aber nur die mailbox dran … sie legt auf, ohne eine Nachricht zu hinterlassen.
Sie recherchiert im Internet, findet aber keine befriedigende Lösung … lauter Veröffentlichungen, die nicht weiterhelfen … ihr jedenfalls nicht. Sie macht traurig den PC aus. Macht alles keinen Sinn. Sie dachte, der Handyladen würde laufen … es hatte doch jeder eins … und Zubehör und Verträge brauchte doch auch jeder … super Idee, nur es lief nicht … es war zum Heulen …
Sie trinkt zwei Bier, geht dann ins Bett, versucht zu schlafen. Kann lange nicht einschlafen. Versucht Schafe zu zählen … denkt an das Schreiben vom Finanzamt, die anstehende Vollstreckung, weiß nicht wie es weitergehen kann … grübelt über das Geschäft, überlegt ob und welche Zusatzprodukte den Laden ankurbeln könnten, aber Wolle und Stricksachen zu handys wären auch keine Lösung und schläft schließlich dann doch ein … wacht später noch mal schweißgebadet auf, liest ein Buch, nimmt die Sätze aber nicht wirklich auf, schläft irgendwann wieder ein und wacht morgens völlig gerädert vom Klingeln ihres Weckers auf … das Licht auf ihrem Nachttisch ist noch an, das Buch ist ihr aus der Hand auf den Boden gefallen, sie ist platt … geht jetzt erst mal duschen, dann eine Tasse Kaffee, dann ins Geschäft. Unterwegs kommen wieder die schwarzen Gedanken … öffnen bringt nichts, kommt eh keiner, dann die Erinnerung an den Brief des Finanzamts. Muss sie den eigentlich reinlassen? Muss sie ihren Laden extra schließen, nur um dem zu hause die Wohnung aufzuschließen? Warum schickte das Finanzamt so `nen typen zu so `ner blöden Zeit? Die wussten doch, dass sie selbständig war und kämpfte … ums Überleben, um ihre Existenz … warum schickten die da einen, der zur Besten Sendezeit sie zwang, den Laden zu schließen …? Damit der vielleicht einzige Kunde in der Woche auch nicht zu ihr rein kam? Aber vielleicht konnte auch sie mit ihrer Teilzeitkraft so tauschen, dass der Laden offen bleiben konnte …
Sie ruft dann gleich nach Ladenöffnung mal die Handynummer auf dem Schreiben an … den Vollziehungsbeamten des Finanzamts. So früh würde normalerweise keine Kunde kommen, da konnte sie mit dem in Ruhe reden. Die meisten kamen eh nur zum Gucken, zum sich Beraten lassen, zum Kaufen kam fast keiner. Im Internet gab`s das ja auch alles viel billiger. Klar, ohne Service. Aber den holten sich die meisten ja gratis bei ihr … und kauften dann im Internet. Ihr ging es nur wegen ebay und den anderen Onlineanbietern so schlecht. Die waren an allem Schuld …
Es klingelt nur drei Mal, dann meldet sich der Vollziehungsbeamte. Hat eigentlich `ne ganz nette Stimme, ist fast freundlich, bestimmt, sachlich, und klingt doch irgendwie nett, auch wenn seine Botschaft förmlich, trocken, unerfreulich ist: er habe einen Auftrag auszuführen. Basis für die Verwaltungsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Bescheid, der Einkommensteuerbescheid. Ob der nun richtig sei oder nicht, habe er nicht zu prüfen. Stundung müsse sie beim Veranlagungsbezirk beantragen. Was das sei? Nun, sie könne einfach ans Finanzamt adressieren, das komme dann schon an, sie würden das dann schon intern zuordnen. Das sei der Bezirk,a lso die konkreten Beamten, die für die Steuerfestsetzung nach ihrer Einkunftsart bzw. dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens für sie zuständig seien. Auch wenn sie nicht „Veranlagungsbezirk“ drauf schreibe, käme das an …
Und da der Bescheid bestandskräftig sei, kämen Einwendungen, er sei inhaltlich falsch, sowieso zu spät. Wegen der eingetretenen Bestandskraft ginge nun auch keine Aussetzung der Vollziehung mehr, erklärt er ihr. Ob sie da was falsch gemacht habe, fragt Sylvia. Das kann er ihr nicht sagen, da er nicht sehe bzw. wisse, ob der Bescheid richtig oder falsch sei. Das hätte sie vor fast 10 Wochen prüfen müssen, als sie den Bescheid bekam. Ob sie denn keinen Steuerberater habe, der das für sie prüfe. Sie verneint, den konnte sie nicht mehr bezahlen, da legte er das Mandat nieder. Der Vollziehungsbeamte schweigt einen Moment … denkt vielleicht nach… weiß vielleicht auch nicht, was er in dieser etwas beklemmenden Situation sagen soll … doch solche Situationen muss er eigentlich kennen, jeden Tag 50 oder 100 Mal dasselbe hören …. Er räuspert sich und meint, er komme dann übermorgen … um 10 … sie will noch so viel sagen, bringt jedoch nur etwas unbeholfen hervor: „was kann ich dagegen machen?“ Er lacht etwas gekünstelt und sagt dennoch freundlich:“ ich mache auch nur meinen Job. Mein Auftrag ist es bei Ihnen das Geld einzutreiben, das Sie nun mal schulden. Sie können eine Menge Schwierigkeiten sich und mir machen, uns beiden also zumindest zeitweise das Leben schwer machen und mir mehr Arbeit damit bescheren. Erfolg werden Sie damit aber letzten Endes keinen haben. Und wenn Sie glauben, dass der Steuerbescheid falsch oder zu hoch sei, so ist das wegen § 256 AO unerheblich. Ich bin da der falsche Ansprechpartner. Ich bin nicht für die Festsetzung, sondern nur für die Beitreibung zuständig. Kooperieren Sie am Besten mit mir. Einen Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren bekommen Sie sowieso nicht – sei es mit Anwalt oder Steuerberater oder beidem oder ohne- Schutz ist in der Beitreibung sehr schwer zu erlangen. Nur Zahlen hilft. Am Besten alles sofort und wenn das nicht geht, vernünftige Raten, d.h. solche in passender Höhe: es darf die Steuerschuld nur für 6, höchstens 12 Monate gestundet werden. Teilen sie also ihre 17.954 € durch 6, so sind das Monatsraten a`3.000 €, teilen sie es durch 12, sind es ca. 1.500 € im Monat. Aber wir haben auch Liquiditätsprüfer, die ihre wirtschaftliche Situation einschätzen, prüfen und feststellen, welche Ratenhöhe ihnen möglich ist.“ Sie überlegt: Wer den Geldbetrag schuldet, kann sich kaum dauerhaft wirksam gegen seine Vollstreckung schützen. Ganz einfach. Zahle! Lautete die einfache Botschaft. So wie das Sprichwort sagt: Vogel friss oder stirb. Sie hat das Gefühl, dass er auflegen will …„Also bis übermorgen, 10 Uhr,“ sagte sie geknickt …und legte auf.
Sie ruft danach noch mal ihren Steuerberater an. Der will sie eigentlich nicht sprechen, aber sie wird, als sie nicht locker lässt, wird beim dritten Anruf dann doch durchgestellt. Er ist unwillig, weist auf die letzte offene Rechnung hin. Sie bittet ihn um einen letzten Gefallen und schildert ihm ihr Vollstreckungsproblem. Er sagt ihr nur kurz und knapp, dass der Rechtsschutz in der Vollstreckung auch nach § 258 AO gewährt werden könne, wenn die Vollstreckung sachlich oder persönlich unbillig wäre. Das setze aber voraus, dass eine andere Maßnahme weniger stark eingreifend wäre. Die Vollstreckung muss nämlich immer den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berücksichtigen. Weniger einschneidende, ebenso effiziente Mittel muss dann die Verwaltung stets den den Bürger mehr belastenden immer vorziehen. Die Reihenfolge der Vollstreckung ist im Übrigen durch die Vollziehungsanweisung (VollzA) vorgegeben. Danach soll zuerst aufgerechnet werden, dann soll die schnellst mögliche und wirksamste Vollstreckungsmöglichkeit genutzt werden. Das ist meist die Forderungspfändung gem. § 309 AO, erklärt ihr Berater weiter. Das Finanzamt vollstreckt dann in die Bankkonten oder die Forderungen des Vollstreckungsschuldners gegen den Drittschuldner. Führt das nicht zum Erfolg, würde beim Steuerpflichtigen vollstreckt, seine Wohnung durchsucht und schließlich müsse der Steuerpflichtige ein Vermögensverzeichnis bzw. die sog. eidesstattliche Versicherung abgeben…. Lass ihn rein und seine Arbeit machen … du musst ihn nicht reinlassen, aber dann holt er sich einen Durchsuchungsbeschluss, öffnet notfalls die Tür mit Hilfe des Schlüsseldienstes im Beisein der Polizei und durchsucht dann die Wohnung nach Verwertbarem … Sylvia will noch so viel fragen, doch er ist abweisend und fragt sie, ob er noch nicht genug für „lau“ ihr erklärt habe. Sie würde seine Beratung doch sowieso nicht bezahlen können. Er verabschiedet sich dann von ihr und meint, wenn sie ihn wieder bezahle, stehe er ihr mit seinem Team gerne wieder zur Verfügung. Ihr gehauchtes „Danke und tschüß“ hört er schon nicht mehr … es antwortet ihr förmlich das Tüt … tüt … tüt … des aufgelegten Telefons …
Da immer noch kein Kunde da ist, geht sie noch mal ins Internet und recherchiert weiter. Mit den bisherigen Informationen, hat sie neue Suchwörter, anhand deren sie sich weitere Informationen zusammenklaubt …
Die Zeit vergeht im Laden kaum. Ein paar Kunden kommen, wenige kaufen was. Mal 20, mal 40, mal 30 Euro Umsatz. Wie soll das nur weitergehen? Sie braucht mindestens 1.000 € Umsatz am Tag, um Miete und sonstige Kosten bezahlen zu können. Ab einem Umsatz von etwa 24.000 € Umsatz im Monat bleiben ihr etwa 4.000 €, von denen sie alles bezahlen könnte und für sie ein kleiner, bescheidener Gewinn bliebe … gerade so, dass es zum Leben reichte … Aber nicht einmal den Umsatz von 1.000 € schaffte sie … erst Recht nicht im Durchschnitt täglich …
Wenn sie doch nur das Geschäft verkaufen könnte. Sie hat sich schon an eine Agentur gewandt … aber die Verlange eine Vermittlungsprovision von 20 % im Erfolgsfall, aber mindestens 5.000 € plus Umsatzsteuer, gleichgültig ob sie verkaufen oder nicht. Mit der Zahlung der 5.000 € plus 19 % Umsatzsteuer würden die für 3 Monate sie vermarkten … Darauf hat sie sich nicht eingelassen. Noch nicht. … Aber sie kann doch nicht in der Tageszeitung etwa unter den Chiffreanzeigen ihren Laden anbieten … sie ist verzweifelt … sieht keinen Weg … nur Weglaufen ist nichts, auch wenn ihr häufig danach zumute ist.
Doch da kommt ein Kunde, jetzt zusammennehmen, freundlich sein, das Beste daraus machen …und tatsächlich, der kauft ein Handy, mit einem Vertrag, 24 Monate Laufzeit, bringt ihr 90 bis 100 € Provision, …. Prima, wenn es doch nur so weiterginge … der nächste könnte jetzt kommen … doch es kommt keiner, für die nächsten Stunden nicht, nachmittags ein paar Jugendliche, die gucken nur, lachen, lästern, staunen, kaufen aber nix … aber da ist wenigstens der Laden voll … sie stellt dann später fest, dass die eine Hülle fehlt, die rosefarbene, die vorhin da noch bei den vielen anderen Hüllen unten rechts hing … ob diese die blonde Langbeinige vorhin mitgenommen hat ?… oder die Jugendlichen? Oder ein anderer „Kunde“ ?… sie wusste es nicht. Die Ladendiebstähle hielten sich bei ihr eigentlich in Grenzen. Aber natürlich kam immer mal wieder `was weg … das war ärgerlich, aber das war halt so. Sie konnte sich keine teure Überwachungsanlage und keinen Detektiv leisten, also musste sie und ihre Aushilfe selbst aufpassen und ein bisschen Schwund ist immer, hatte mal der eine Vertreter achselzuckend zu diesem Problem gesagt …
Der Tag verging, der nächste auch, dann war der „übermorgen“ da … Sylvia hat mit ihrer Mitarbeiterin getauscht, ist zu Hause und wartet auf den Vollziehungsbeamten. Der kommt auch kurz vor 10, klingelt, will in die Wohnung… sie weiß noch nicht, ob sie ihn reinlassen soll. Sie hat gelesen, ohne Durchsuchungsbeschluss brauche sie ihn nicht reinlassen. Art 13 GG und so … Aber wenn sie ihm keine Schwierigkeiten mache, würde er vielleicht nicht so streng sein, sich ihn zum Feind machen, könne auch unangenehm sein, er mache doch schließlich nur seinen Job, also sei nett und freundlich, vielleicht komme sie so weiter … andererseits hatte sie im Internet gelesen, dass wenn man diesen Typen den kleinen Finger gäbe, würde der die ganze Hand nehmen, er wolle nur Vollstreckungsmöglichkeiten auskundschaften und dann Lebensversicherungen, Konten, Forderungen pfänden … und sie damit letztlich ruinieren …. Sie kämpft mit sich, sucht nach dem richtigen Weg und das sieht er ihr an … „Lassen Sie mich bitte rein … oder wollen Sie, dass Ihre Nachbarn das alles hier mitbekommen? Wollen wir das alles hier im Flur diskutieren ?“… sie schüttelt den Kopf, tritt beiseite und gibt den Eingang frei, so dass er hereinkommen kann und das macht er dann auch … sie lässt ihn gewähren. Er fordert sie noch im Flur zur Zahlung der 17.974 € auf, während sie gerade hinter ihm die Eingangstür zuschnappen lässt. Doch das kann sie natürlich nicht bezahlen. „Auch nicht einen kleinen Teil?“ Sie schüttelte den Kopf. „Auch nicht 500 €?“, fragte er. „Kein Bargeld im Haus?“ Auch hier schüttelte sie nur traurig den Kopf. „Der Laden läuft nicht so richtig“, sagtesie matt. Er erwidert, dass er das wisse, viele Handyläden hätten Probleme, sie wäre da nicht die einzige … sprach´s und geht durch die kleine Wohnung. Er sieht schnell, dass hier keine Reichtümer stehen. Er öffnet ein paar Schränke und Schubladen, aber es ist kaum etwas Verwertbares da. Die alte Weichholzkommode mit drei Schubladen pfändet er, bringt auf der Rückseite einen rot-weißen runden Pfandsiegel an und meint, die würde nächste Woche abgeholt. Dann stöbert er in dem schlichten Sekretär nach Unterlagen, Kontoauszügen, Korrespondenz, die Spuren nach etwas Pfändbarem aufzeigen könnten. Sie räuspert sich und fragt, ob er das dürfe. Er meint, sie habe es nicht verboten und deswegen sei er schließlich da. Er höre sofort auf, wenn sie alles bezahle oder jedenfalls vernünftige Raten anböte. Beides kann sie nicht, also macht er weiter. Sie sagt nichts mehr dazu …
Schließlich meint er nach etwa 15 Minuten, er sei wohl fertig. Mehr als die Weichholzkommode würde er nicht pfänden und füllt das Pfändungsprotokoll an ihrem Küchentisch aus. Sie bleibt neben dem Tisch stehen und schaut ihm zu. Er erklärt ihr, dass immer dann, wenn die Vollstreckung nicht zum Erfolg führe, das sog. Vermögensverzeichnis gem. § 249 Abs.2 AO verlangt wird. Darin muss Sylvia als Vollstreckungsschuldnerin dann ihre gesamte wirtschaftliche Lage mit Vermögen und Einkünften, Grundstücken, Laden, Forderungen und Verbindlichkeiten offenlegen, damit das Finanzamt in diese Vermögenswerte vollstrecken kann. Ferner könne er danach auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung von ihr verlangen. Schließlich könne das Finanzamt als Gläubiger von Sylvia von Dritten als Auskunftsperson durch Auskunftsersuchen gem. § 93 AO die für eine erfolgreiche Vollstreckung nötigen Auskünfte zu verlangen, also Banken, Versicherungen usw. anschreiben und Vermögensauskünfte verlangen. Auch die Abfrage über die BAfin sei möglich, um weitere, bislang unbekannte Konten zu entdecken. Sylvia schüttelt nur matt den Kopf: sie habe nicht mehr, sagte sie … und er soll sie leben lassen … leben und leben lassen … nur eine Kuh, die man nicht geschlachtet habe, könne man noch melken, hört sie sich sagen. Coole Sprüche … die aber doch irgendwie hohl und leer klangen .. er kennt diese Sprüche bestimmt und kann sie wahrscheinlich gar nicht mehr hören … sie schämt sich im Nachhinein, für solch plumpen und letztlich doofen, unbeholfenen Sprüche ….
Er meint, er müsse dann auch mal in den Laden .. das mache er das nächste Mal, wenn sie keine Lösung zwischenzeitlich habe … wenn sie nicht zahle bzw. zahlen könne …
Schließlich fragt er sie nach ihrem Fahrzeug. Hier lügt sie und meint, das Fahrzeug sei bei einem Freund, der ihr es reparieren wolle, da sei was defekt … der Vollziehungsbeamte kennt zwar das Kennzeichen, den Typ und die Farbe, verzichtet jedoch unten auf der Straße oder den Parkplätzen, die zum Haus gehörten, nach dem Fahrzeug zu suchen. Sylvia ist eigentlich nett und mehr oder weniger kooperativ… da will er ihr den Wagen nicht pfänden … wenigstens jetzt noch nicht,….wenn das meist auch ein sehr effektives Zwangsmittel ist … mit so einer Parkkralle wird es für die meisten richtig ernst, so dass er damit viel Geld beitrieb …. Tolle Sache so` ne einfache Parkkralle … und sogar wie eine Zurschaustellung am Schuldturm in früheren Zeiten … das wirkte …. Meist! Er wies sie bloß darauf hin, dass eine seiner Vollstreckungsmöglichkeiten es sei auch durch Verwendung der sog. Parkkralle die Steuerschuld zu vollstrecken. Damit würde ihr Fahrzeug bis zur Tilgung der Steuerschuld blockiert werden … wenn sie das nicht wolle, müsse sie Geld auftreiben … Eltern, Geschwister, Bank, Freunde, sonstwo, legal und schnell …
Etwas einschüchtern will der Vollziehungsbeamte aber Sylvia dann doch noch, indem der darauf verweist, dass die Finanzämter auch selbst berechtigt seien, die eidesstattliche Versicherung (den früheren Offenbarungseid) anzuordnen und abzunehmen. Das setze typischerweise voraus, dass der abnehmende Beamte die Befähigung zum Richteramt hat. Das habe sein Chef. Der sei Volljurist und Sachgebietsleiter der Vollstreckungsstelle des Finanzamts,§ 284 AO. Er könne das also auch anordnen. Nur für die Anordnung des persönliches Arrestes des Vollstreckungsschuldners (§ 326 AO) und die Zwangshaft (§ 334 AO) benötigten sie einen Beschluss des zuständigen Amtsrichters, den sie aber auch problemlos jedes Mal bekämen. Sie solle sich daher von Eltern, Geschwistern, Freunden und Bekannten das Geld leihen und ans Finanzamt überweisen oder ihn anrufen und es ihm übergeben. Er pfände es dann und dann würde es nach den gesetzlichen Bestimmungen verbucht. Sie nickt und meint, sie wolle nach Geld fragen, aber ihre Bank gäbe ihr keines mehr … dann packt der Vollziehungsbeamte endlich seine Tasche zusammen, wirft seinen Stift in die Seitentasche und lässt ihre eine Abschrift des Pfändungsprotokolls da … sie hat es wohl nicht schlecht mit ihm getroffen und wohl auch den richtigen Ton gefunden … denkt sie, … aber er würde auch versuchen zu seinem Erfolg zu kommen … nett hin oder her … das ist ihr klar, dass sie ihn nicht bezirzen könnte … er verabschiedet sich dann an der Tür und meint, wenn er nichts von ihr höre bzw. kein Geld von ihr bekäme oder auch keinen verlässlichen Ratenzahlungsplan erhalte und die dort versprochenen Raten von ihr nicht eingehalten würden, müsse er spätestens in drei Wochen wieder kommen ….Sylvia ist froh, als sie endlich hinter ihm die Tür schließen kann …
Während Sylvia in ihr Wohnzimmer geht, sich auf ihre Couch fallen lässt und bitterlich zu weinen beginnt, sich ihre schönen langen schwarzen Haare rauft und sich fragt, was sie noch alles ertragen müsse … schreibe ich den vorläufigen Schlusssatz dieser Geschichte: diese Geschichte ist wie alle anderen auf dieser Homepage natürlich frei erfunden und Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen wären daher rein zufällig und nicht beabsichtigt .
Nachsatz: als sich Sylvia wieder beruhigt und ihre Tränen weggewischt hat, überlegt sie: was hätte sie anders bzw. besser machen können? Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es? Ist tatsächlich alles sinnlos? Ihr ist klar: manchem in dieser Lage mag es so erscheinen, dass alles um einen herum zusammenbricht … und ohne Geld arbeitet auch kein Berater, mancher fällt gar in Depressionen … und dennoch: sie will statt ihre letzten Kröten jetzt dem Finanzamt anzubieten, diese lieber sparen und zu einem Top Anwalt gehen und sich beraten und ggf. vertreten lassen. Da ist das Geld vielleicht besser angelegt …. Es muss doch -sicher je nach Fall- eine sinnvolle Alternative geben, Stundung, Erlaß, Vollstreckungsaufschub, Ratenzahlung, Schuldnerkonto oder was auch immer … aber dass ihr einfach das Existenzminimum weggepfändet wird und sie jetzt zum Hartz IV Empfänger wird, scheint ihr so nicht richtig zu sein, auch wenn das Finanzamt dann vielleicht von einer normalen Marktbereinigung spricht, … so nicht … jedenfalls nicht kampflos, denkt sie sich …
Ähnliche Probleme? Ärger mit dem Finanzamt oder dem Zoll? Fragen im Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Zollstrafrecht oder Arbeitgeberstrafrecht? Sorgen, ob eine Selbstanzeige noch geht oder das richtige Instrument ist? Dann fragen Sie den Fachmann: Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Der Vollprofi: Rufen Sie jetzt an: 0611-890910 oder www.drburkhard.de oder www.streitiges-steuerrecht-burkhard-steuerstrafrecht.de
There is 1 comment on this post
ich hatte aufgrund einer Betriebsprüfung USt Schulden in höhe von 16.000 €.
es kam zur Hausdurchsuchung, ich habe wahrheitsgemäss angegeben, noch einen komplett bezahlten warenbestand von € 40.000 zu haben. dies wurde nicht überprüft, vielmehr stellte das FA drei Wochen später Insolvenzantrag: Begründung: nichts zu verwerten!