Verhandlungen und Gespräche sind immer sinnvoll …
Bei allem Streit, sind Verhandlungen und Gespräche immer sinnvoll. Sie sind nicht immer einfach. Sie führen nicht immer zum Erfolg. Das gilt im Steuerrecht. Das gilt im Steuerstrafrecht. Das gilt bei Betriebsprüfungen, Zollfahndungsprüfungen, bei Staatsanwälten und bei Gerichten – sei es bei Straf- oder Finanzgerichten.
Selbst jeder Krieg endet in Verhandlungen. Warum also nicht gleich mit Verhandlungen anfangen. Warum dann den Umweg über den Krieg, wenn man hinterher sowieso verhandelt …?
Alle streitigen Auseinandersetzungen gehen in Verhandlungen über. Entweder freiwillig oder später nach der Prozessordnung. Also kann man auch gleich sinnvoll verhandeln … oder? Der Streit über steuerliche Mehrergebnisse oder steuerliche Vorwürfe in Verhandlungen zu klären ist zu begrüßen. Und selbst wenn der Versuch einer Lösung scheitert … die Verhandlung ist der erste Schritt zur Annäherung. Das Gespräch zeigt die Positionen und die hohe Kunst ist es, auch scheinbar unüberwindbare Gegensatz zur analysieren, nach Lösungen zu suchen und in Verhandlungen sich weiter anzunähern. Manche sagen dazu despektierlich Kuhhandel. Aber eine gute Verhandlung ist weit mehr als ein Kuhhandel. Zu einer guten Verhandlung gehört zuhören, Argumente austauschen und darüber nachdenken. Gute Verhandlungspartner gehen gesprächsoffen und unvoreingenommen in eine Verhandlung. Vollprofis lassen Vorurteile weg, lassen sich in das Klima und das Gegenüber Hineinfallen, hören aufmerksam und interessiert zu und argumentieren miteinander, lassen sich gegenseitig ausreden und akzeptieren das Gegenüber als Partner – und sehen nicht in ihm den Gegner.
Die hohe Kunst der Gesprächsführung ist es, Lösungen zu finden, nicht mit den Säbeln zu rasseln und mit Klagen oder Prozessen zu drohen.
Manchmal kommt man nicht weiter. Verhandlungen klemmen. Dann muss man die Position wechseln und es noch einmal anders probieren … Eine Situation in der es nicht weitergeht, gibt es nur, wenn einer (oder beide) blockieren. Aber wenn beide einsehen, dass die Verhandlung die größtmögliche Befriedung bringt, werden sich beide weiter bewegen und den Sachargumenten offenbar. Und wenn einer ( oder beide) noch nicht dazu breit sind, sind die Verhandlungen auch noch nicht am Ende. Manchmal braucht es auch eine Pause. Eine Nachdenkensphase oder neue Argumente und neue Beweismittel oder neue Ansätze …
Fragen dazu? Probleme mit dem Finanzamt oder dem Zoll bzw. der FKS? Dann rufen Sie den Vollprofi an: Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, der Spezialist im Steuerstrafrecht: 0611-890910.