neue Vorträge 2018:
Dr. Jörg Burkhard: Analyse aller Schätzungsmethoden der Betriebsprüfung
Mi., 09.05.2018, 9.00 – 17.00 Uhr,
60329 Frankfurt am Main, Steigenberger Hotel Metropolitan, Poststraße 6
superspannend, top, aktuell, grundlegend für jede BP und jede Abwehrberatung, mit zahlreichen Beispielen, Lösungsansätzen, Diskussionsimulation mit der BP, Beweislast und Beweisführung, alles um die Schätzungsmethoden der BP: alles was Sie wissen müssen, ein Muss für den topfiten Berater!
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STEUERAKADEMIE – Fortbildungswerk des
Steuerberaterverbandes Hessen e. V.
Mainzer Landstraße 211
60326 Frankfurt am Main
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INHALT:
Die Prüfungen werden häufiger und durch statistische Prüfmethoden deutlich intensiver. Die Verwaltung versucht mehr Kontrollmaterial zu erhalten. Die Verwerfungsgründe werden schneller und häufiger gefunden oder behauptet. Immer mehr Schätzungsfälle entstehen dadurch. Die Kenntnis der Schätzungsmethoden und Abwehrargumente rücken immer mehr in den Vordergrund der täglichen Arbeit. Nur wer die Kontrollmechanismen, die Arbeitsmthoden der VErwaltung, die Denkstrukturen und die Arbeitsanweisungen der Verwaltung einerseits und die Schätzungsmethoden andererseits kennt und mitdiskutieren kann, kennt auch die deren Schwächen und lässt sich dann in der Zwischen- oder Schlussbesprechung nichts vormachen und sich nicht von Zickzackkurven oder Scheinargumenten blenden. Alle Schätzungsmethoden – die statistischen als auch die konventionellen stehen in diesem Seminar im Fokus. Auch die Kasse ist natürlich ein Thema.
Sind Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten verletzt, kann ggf. wegen dieser formellen Fehler schnell die Buchführung verworfen werden. Ab wann muss der Steuerpflichtige mit einer Verwerfung rechnen? Reicht wirklich jeder formelle Fehler? Wie argumentieren Sie? Was sagt die Rechtsprechung? Und wenn verworfen wird, was ist die richtige Schätzungsmethode? Können Sie auf die Schätzungsmethode Einfluss nehmen? Wie? Wie beraten Sie den Steuerpflichtigen? Oder was ist, wenn Chi, Benford ́s Law oder der Zeitreihenvergleich oder zu viele Privateinlagen oder zu wenig Privatentnahmen auffällig sind? Zuschätzung der BP akzeptieren oder streiten, ggf. vor das FG ziehen? Ein zu schnelles Akzeptieren kann ein Beratungsfehler sein – das in einen unsinnigen chancenlosen Prozess hineinhetzen auch. Und: Hat Ihr Mandant eine ektronische Kasse? Auf was müssen Sie achten? Dürfen Sie buchen, wenn die Orgaisationsunterlagen fehlen? Und kann die Kassenbuchführung verworfen werden, wenn die Bedienungsanleitung oder die Erstprogrammierung fehlt? Sie müssen also die Risiken einer Buchführung und deren Angreifbarkeit und die Verteidigungsmöglichkeiten kennen, um in einer BP gut zu bestehen. Hier bekomen Sie Fachwissen, Technik, Behördenmeinung und Rechtsprechungsübersichten anschaulich und praxisnah vorgestellt. Spielen Sie auch bei 1-2 Praxisfällen einfach mit … hier könnne Sie nur gewinnen! Schätzungsmethoden und deren Stärken und Schwächen vom Profi für die Profis. Und Sie glauben, Si kennen das alles schon?mAlles ein alter Hut? Sie werden staunen. Und für die, die wirklich alles schon wussten: nur die ständige Wiederholung hält uns fit. Aber die Erfahrung zeigt, dass für jeden ws in diesem spannenden Seminar dabei ist: Spannend – instruktiv – praxisnah – vom Praktiker für Praktiker.
1.Rspr: Materielle und formelle Fehler und ihre Wirkungen, Erheblichkeitsschwelle
2.Erfassungs- und Aufbewahrungsfehler und ihre Folgen; Heilungsmöglichkeiten
3.Chi, Benford ́s Law, Zeitreihenvergleich, Lückenanalyse, Zeitzonenanalyse, kurz: Statistische Methoden: Wie funktionieren sie, was sagen sie aus, wann und wie kann eine Buchführung verworfen werden?
4.Auswertung von Kontrollmaterial, gesammelten Erkenntnissen aus dem Internet, Probeeinkäufen, Erkenntnissen aus dem Betrieb (Anzeigen, Mitteilungen anderer Behörden, Gerichten), Branchenerfahrungen, Nachkalkulation in der Gastronomie, beim Taxi, beim Schreiner, Geldverkehrsrechnung, Vermögenszuwachsrechnung, Privatentnahmen, Privateinlagen, Richtsatzsammlung, innerer und äußerer Betriebsvergleich, wie verbindlich sind Prüfererfahrungen wie 30:70 Getränke zu Speisen oder etwa im Lohnbereich: 29 % des Bruttoumsatzes müssen bei einer Gaststätte Lohnkosten sein? Oder beim Taxi pro gefahrenem km = 1 € Erlös? Verprobungen Arbeitszeit zu Umsatz, Entnahmen zu Gewinn, Entnahmen zu Lebenshaltungskosten usw.
5.Kasse und Kassenfehler, Organisationsunterlagen, Mindestinhalt Z- Bon, Zählprotokolle, Mindestbelege; besondere Auffälligkeiten: hoher Kassenbestand; wer darf/muss eigentlich das Kassenbuch schreiben? Darf das auch der StB? Erste Erfahrungen mit der Kassennachschau
6.DaVos – Datenvorsysteme
7.Welche Prüfungsmethode ist stark, welche schwach? Was meint die Rechtsprechung?
8.Anfangsverdacht aufgrund Verwerfung der Buchführung und Zuschätzung – ist der Täter wirklich immer der Unternehmer?
9.Steuerliche und steuerstrafrechtliche Beweislast – Verteidigungsstrategien, Beweismittel, Beweisanträge, Verfahrensführung
10.Zapper- und Manipulationsprogramme
11.Kontroll- und Absicherungsmöglichkeiten und Pflichten des Steuerberaters, Haftungsrisiken erkennen und im Vorfeld vermeiden
vom Spezialisten für streitiges Steuerrecht, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung:
Dr. Jörg Burkhard, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht + Fachanwalt für Strafrecht = der Spezialist für Steuerstrafrecht
Dostojewskistr. 10
65187 Wiesbaden
Tel: 0611-890910
Fax: 0611-8909179
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