Und beim automatisierten Datenabgleich machen eigentlich auch alle mit — über 90 Staaten haben zugestimmt. Und weitere werden noch kommen, die Zöllner und Finanzbeamten freuen sich über diese politischen Erfolge. Es wird ein Ende haben mit der Hinterziehung von Kapitalerträgen. Die Banken machen sowieso die Buchführung für die Finanzämter in diesem Bereich, so dass in ein paar Jahren es keine Hinterziehung von Kapitalerträgen mehr geben wird. Bis dahin wird alles gläsern sein, überall Kontrollmitteilungen und Informationsgewinnungen.
Die Situation spitzt sich also zum Jahresende zu – oder genauer: schon in diesen Tagen und Wochen spitzt sich die Situation für die Anleger in der Schweiz durch den Druck ihrer eigenen Banken zu: entweder Nacherklärung oder Rauswurf. Dies führt zu einem erhöhten Bargeldschmuggel. Wobei dem Zoll auch bekannt ist, dass viele Banken Bargeldauszahlungen verweigern. Die Kunden haben meist gar nicht die Chance, ihr eigenes Geld abzuheben, bevor es durch nachgewiesene Selbstanzeige nacherklärt ist. Wie das eigentlich geht, ist gar nicht so wirklich zu verstehen: da kommen Kunde zu ihrer Bank, legitimieren sich und möchten Geld von ihrem eigenen Konto abheben – aus ihrem eigenen Guthaben und die Bank verweigert? Wie geht das? Eine Art dinglicher Arrest? Stand das auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, als die Konten eröffnet wurden? Es klingt ein bißchen nach Wild West. Aber dem Zoll ist es nur Recht. Haben die gar nicht besser verdient, die Hinterzieher. Aber rechtlich ist es doch irgendwie toll dreist: der Verwahrer, der nach den Weisungen des Eigentümers verfahren muss, schwingt sich auf – über den Eigentümer – und verweigert ihm den Gehorsam, erklärt dem Eigentümer, ob und unter welchen Konditionen er über sein Eigentum verfügen dürfe. Eine juristisch durchaus gewagte, interessante Position. Unter sticht Ober – der Gefreite sagt dem Feldwebel, wann er wie zu befehlen habe und verweigert im Übrigen dessen Befehle. Der Angestellte verweigert gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden die Ausführung des Auftrags und sagt ihm, dass er erst nach diesem oder jenem Verhalten vielleicht den Auftrag ausführe. Die Sekretärin, die ihrem Chef sagt, erst wenn er dies und das gemacht habe, werde sie für ihn die Diktate schreiben – paaahhh, was sind schon Weisungen in einem Auftrags-, Dienst- oder Über-Unterordnungsverhältnis. Wir lernen, dass manche Weisungsbefugnisse offenbar beliebig suspendiert werden können. In der Schweiz zumindest bei den Bankern. Ob damit diese Banker ihren weltweit exzellenten Ruf festigen können? Die Finanzbeamten lachen und feixen – besser hätte es für sie nicht laufen können.