Statistik

Eine Verteidigungsstrategie ist extrem wichtig. Für den Beschuldigten gilt als erste und einfachste Strategie, dass er zunächst einmal zu schweigen hat. Es liegt in der Natur unseres Kulturkreises und unserer Erziehung in Mitteleuropa, dass wir uns auf Vorwürfe hin redend verteidigen. Um sich schlagen ist keine Lösung. Mit Sand werfen auch nicht. Das lernen wir schon auf kleinsten Kindesbeinen im Kindergarten.

Dann lernen wir, dass wir unseren Bezugspersonen, also etwa der Erzieherin im Kindergarten oder Mami oder Papi alles sagen müssen und zwar wahrheitsgemäß. Nur dann ist mit Milde und Nachsicht zu rechnen. Diese an erzogenen und antrainierten Verhaltensregeln sind nicht unbedingt die, die in einem Steuerstrafverfahren zu einer Im Jahr 2013 schlossen die Staatsanwalt¬schaften in Deutschland 4,5 Millionen Ermittlungs-verfahren ab. Im Jahr 2017 schlossen Staatsanwaltschaften in Deutschland insgesamt 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren ab. Das waren 6,2 % weniger als im Jahr 2016 (5,2 Millionen Verfahren). Auch die Zahl der Neuzugänge an Ermittlungsverfahren ging zurück (-6,2 %). Im Jahr 2017 wurden rund 716 000 Personen rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 21 800 Personen beziehungs¬weise 3,0 % weniger als im Vorjahr. Bei rund 159 200 weiteren Personen endete das Straf¬verfahren mit einer anderen gerichtlichen Entscheidung, darunter rund 133 700 Verfahrens¬einstellungen.

In Steuerstrafsachen wurden beispielsweise im Jahr 2015 insgesamt 83.307 Strafverfahren abgeschlossen. 41.172 endeten mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO. In 9.690 Fällen wurde von einer Verfolgung wegen Geringfügigkeit nach Paragraf 153 StPO abgesehen und ohne Auflagen und ohne alle Sanktionen die Verfahren eingestellt. 17.468 Verfahren wurden gegen Auflage nach Paragraf 153 a StPO eingestellt. Diese Auflagen waren meist Geldzahlungen an die Staatskasse oder an gemeinnützige Vereinigungen, teilweise auch Arbeitsleistungen oder die Auflage, den entstandenen Schaden ganz oder teilweise wiedergutzumachen.

Bild Betriebsprüfung drburkhard

In 863 Fällen wurde von einer Verfolgung nach Paragraf 398 a AO abgesehen. In 6536 Fällen wurde ein Antrag auf Strafbefehl gestellt und in 7262 Fällen wurde die Abgabe an die Staatsanwaltschaft verfügt, entweder wegen der Größe der Sache oder weil andere Delikte mit entdeckt waren, die nicht von der Bußgeld und Strafsachenstelle.

In 316 Fällen erfolgten die Abgaben an andere Bußgeld und Strafsachen stellen. Damit kann man grob erkennen, dass aus ca. 83.000 Ermittlungsverfahren ca. 13.700 Anklagen bzw. Strafbefehle entstanden und weitere rund 17.400 Verfahren durch meist Zahlungen von Geldauflagen eingestellt wurden. Stark vereinfacht waren damit aus Sicht der Steuerfahndung und der Bußgeld und Strafsachenstelle aus rund 83.000 Ermittlungsverfahren 31.000 Sanktionen zu verhängen, also rund 37 % der Fälle zu sanktionieren.

Die Einstellungen der Steuerstrafverfahren nach § 153a StPO durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte waren mit Geldauflagen von circa 49,5 Mio. € verbunden. In 218 Fällen der Selbstanzeige mit einem hinterzogenen Betrag von jeweils mehr als 25 000 € wurde gemäß § 398a Absatz 1 Nr. 2 AO gegen zusätzliche Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von insgesamt circa 9,04 Mio. € von der Strafverfolgung abgesehen.

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Im Jahr 2015 ergingen 8.003 Urteile und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Dem Strafmaß von insgesamt 1.968 Jahren Freiheitsstrafe und 45,3 Mio. € Geldstrafe lagen 1,039 Mrd. € hinterzogene Steuern zugrunde. Im Durchschnitt gab es damit pro Urteil ca. 2 Jahre Haft und durchschnittlich 5000 € Geldstrafe. Im Durchschnitt lagen damit jedem Verfahren 1 Million € Steuern Hinterziehung zugrunde. Da sieht man mal, was man mit Statistik so alles darstellen kann. … Sinnvoll oder nicht? Zu statistischen Auswertungen und deren Aussagekraft kommen wir natürlich bei den Verprobungstechniken in der Betriebsprüfung …

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