Roland, der Steuerfahnder
Roland ist 31 Jahre alt. Er ist Finanzbeamter. Genauer gesagt Diplom Finanzwirt. Noch genauer: Roland ist Steuerfahnder. Er ist stolz darauf, einer von 2.750 Steuerfahndern bundesweit zu sein. Sein Verdienst ist nicht üppig. Mit der Besoldungsgruppe A7 und rund 1.580 EUR monatlich netto in der Tasche kann er keine großen Sprünge machen. Aber er lebt noch zu Hause bei seiner Mutter. Da reicht das Geld ganz gut. 300 € gibt er ihr für den Haushalt monatlich ab. Seitdem sein Vater starb, als er 15 Jahre alt war, hat der frühe Tod seines damals erst 37 Jahre alten Vaters ihn und seine Mutter zusammengeschweißt. Sie hatten damals nicht viel Geld. Das Haus, das sich seine Eltern gemeinsam gekauft hatten, musste noch abbezahlt werden. Er ist dann sofort nach dem Abitur zur Finanzverwaltung gegangen. Beamter werden – das war etwas Sicheres, und Sicherheit war etwas Wichtiges in seinem Leben. Dass er später mal Steuerfahnder werden würde, ahnte er damals natürlich nicht.
Nach der „Grundausbildung“, dem Studium zum Diplom Finanzwirt, war er 4 Jahre im Innendienst, dann 3 Jahre in der Betriebsprüfung und dann bewarb er sich auf einen freien Platz als Steuerfahnder. Eine ganze Zeit lang hörte er nichts auf seine Bewerbung. Dann, etwa ein halbes Jahr später, hatte er ein Personalgespräch bei dem Hauptsachgebietsleiter der Betriebsprüfung zusammen mit dem Sachgebietsleiter der Steuerfahndung. Dann im MInisterium. Wenige Tage später hatte er die Umsetzungsverfügung in der Hand und war seit dem Steuerfahnder.
Roland war war stolz darauf, Fahnder zu sein. Sein Job war abwechslungsreich, spannend, aber auch gefährlich. Und man musste als Fahnder schon ein dickes Fell haben, denn Beschimpfungen und Bedrohungen waren fast normal. Die meisten Bedrohungen waren nicht ernst gemeint – oder jedenfalls nahm er sie nicht ernst. Manchmal gab es auch Drohanrufe oder Drohbriefe. Ihm war das noch nicht passiert. Aber er kannte Kollegen, denen das schon so ergangen war. Sie hatten daher die Anweisung, die direkten Durchwahlnummern und Handynummern schon zum eigenen Schutz nicht herauszugeben. Ihre Abteilung war stets abgeschlossen, so dass auch ein verirrter Besucher oder ein Neugieriger oder einer, der sich rächen wollte, nicht in ihre Abteilung kam. Überhaupt konnte sich kein Fremder eigentlich in der Behörde frei bewegen. Sie hatten die Zugangskontrolle seit vielen Jahren eingeführt und man kam über den Pförtner nur nach vorheriger Terminvereinbarung durch eine der Glastüren, die ansonsten für die Kundschaft und nicht Angehörige des Finanzamts verschlossen waren. Alle Beamten hatten auch die Dienstanweisung, Besucher stets an der Pforte abzuholen und dorthin nach Erledigung des Gesprächs oder des Termins zurück zu bringen. Damit konnte eigentlich niemand unbemerkt im Haus umherwandern. Und dennoch war ihre Abteilung noch einmal gesondert gesichert. Der Aufzug wird bei Ihnen nur im Stockwerk, wenn man mit einem speziellen Schlüssel den Druckschalter für den Aufzug für das Steuerfahndung-Stockwerk freischalten konnte. Und über das Treppenhaus kann man von außen nicht hinein, nur von innen, dass ein Fluchtweg war, hinaus.
Einer seiner Kollegen ist mal abends überfallen worden und verprügelt worden. Das war abends, als er vom Sport nach Hause ging. Den Täter hat man aber nie gefasst. Ob das tatsächlich mit dem Job zusammenhing, ist nicht wirklich geklärt worden, auch wenn die entsprechenden Ermittlungen in diese Richtungen damals gingen. Fast alle von ihnen hatten zum Selbstschutz eine Kampfsportart oder ein Boxtraining oder Kraftsportarten belegt und übten sie meistens noch aktuell aus. Einige hatten auch Pfefferspray bei den Außeneinsätzen bei sich. Es gab sogar Steuerfahndungen, die rückten zu Außeneinsätzen nur komplett mit schusssicheren Westen aus. Er bedauerte es, dass sie selbst immer unbewaffnet waren. Roland war der Meinung, dass es schon sehr ihre Kundschaft beeindrucken würde, wenn sie Handschellen und schwarze Handschuhe locker am Gürtel hängend tragen würden. Es gab Gerüchte, das einige Kollegen immer ein paar Kabelbinder dabei hätten, um zur Not jemanden zu sistieren.
Aber jeden Morgen, wenn er in das Finanzamt kam, erfüllte ihn dies mit Stärke, Zuversicht und Stolz. Das Finanzamt war ein riesiger Betonbau der über der Stadt thronte. In den siebziger Jahren gebaut 12 Stockwerke hoch, residierte er mit seinen Kolleginnen und Kollegen im 12. Stock. So hatte er den Überblick über die ganze Stadt – leider nicht über die ganzen steuerlichen Unregelmäßigkeiten, aber den Tätern immer auf der Spur.
Er fühlte sich längst nicht nur als Finanzbeamter. Er war viel mehr. Er war Detektiv. Er war Sherlock Holmes. Immer auf der Seite des Rechts und immer im Einsatz für die Steuergerechtigkeit. Er war begeistert von den Methoden, die sie mittlerweile anwandten. Das war längst nicht mehr das Wälzen von Buchführungsbelegen und das Beschäftigen mit vielleicht einer Urkundenfälschung, aus der sich dann eine Steuerhinterziehung ableitete. Vieles wurde elektronisch geprüft. Zunächst einmal mussten ja alle Steuerpflichtigen ihre Erklärungen elektronisch abgeben. Der Großrechner filtert da schon die auffälligen Steuerpflichtigen heraus und gab entsprechende Prüfungshinweise bzw. Prüfungsvorschläge. Durch diese sogenannten Prüfhinweise wurden zunächst die Bezirke auf auffällige Abweichungen von der erwarteten Norm hingewiesen. Einige dieser Fälle, die vom Bezirk nicht sofort geklärt werden konnten, gingen dann entweder als Prüfungsvorschlag in die BP oder kamen in geeigneten Fällen zu ihnen, etwa wenn der Steuerpflichtige schon vorher mit einer Hinterziehung aufgefallen war und alles für eine Fortsetzung seines Hinterziehungsmodells sprach oder wenn bestimmte Modelle und Auffälligkeiten in der Branche bekannt waren oder einfach, wenn man die Unterlagen nicht anders heranzukommen, als durch eine Fahndungsprüfung mit entsprechender Durchsuchung und Beschlagnahme.
Und es kamen ganz viele Kontrollmitteilungen. Früher war das schon selten, wenn mal von einem anderen Prüfungsfinanzamt mal eine Kontrollmitteilung kam … heute war das Tagesgeschäft. Mit dem elektronischen Datenzugriff seit 2002 war es einfach leichter geworden, schnell mal eben alle Eingangsrechnungen einer Firma mit Beträgen und Daten sich über WIN-IDEA herausfiltern zu lassen und diese als Datei an eine Kontrollmitteilung zu hängen. Dann wurde in Sekundenschnelle die Kontrollmitteilung geschrieben, für die der Prüfungskollege früher eine halbe Stunde oder länger brauchte. Da wurden die Rechnungen kopiert, händisch zusammengestellt … heute waren das 2, 3 Tastenklicks und schon war die Kontrollmitteilung fertig.
Letztendlich trainierten sie in jedem Fall die Analyse neuer Hinterziehungsmodelle, neuer Hinterziehungsmethoden und deren Ermittlung und Bekämpfung. Über die Kollegen Wähnert, Teutemacher und viele andere hatten sie ein bundesweites SRP-Netzwerk mit einer Ideenplattform und einen bundesweiten Austausch mit allen Bundesländern über Risiken hinsichtlich neuer Hinterziehungsmodelle und deren Ermittlungen bzw. der Ermittlungstechniken. Noch nie war es so spannend in der Steuerfahndung gewesen, wie derzeit. Sie gingen immer mehr auf Verdachtsmomente, weg von der Nachweispflicht. Das war bislang nur wenigen Beratern und Verteidigern aufgefallen … der Strafverteidiger Dr. Burkhard war so einer, der hatte das gleich gesehen … aber die meisten hatten das noch gar nicht bemerkt. Dr. Burkhard als Steuerstrafrechtsspezialist hatte sofort in Aufsätzen und in Artikeln auf seiner Homepage die Veränderung in der Darlegungs- und Beweislast angeprangert. Er hatte dabei natürlich recht. Aber das würde die Finanzverwaltung natürlich nie zugeben. Der Clou lag darin, dass statt des Vollbeweises einer Hinterziehung die Finanzverwaltung nur noch auf Auffälligkeiten und Wahrscheinlichkeiten und Unplausibilitäten die Änderungsmöglichkeiten stützen wollte. Es ging der Finanzverwaltung bei diesem Gedanken gar nicht wirklich um die Bestrafung – das war ein gern gesehener Nebeneffekt. Zwar nicht um die Bürger wirklich zu bestrafen, aber hier Milliarden Euro von Geldauflagen und Geldstrafen zu kassieren. Letztendlich kostete die Abwehr von Steuerhinterziehungen und die Entwicklung neuer Methoden und der Schulung eine Menge Geld. Aus den ganzen Geldanlagen und Geldstrafen sollte dies finanziert werden. Und die auffälligen Erklärungen sollten insoweit korrigiert werden, bis die Kennzahlen zueinander passten. Dass dies im Einzelfall zu Ungerechtigkeiten möglicherweise führen könnte, war natürlich klar. Aber im Großen und Ganzen sollte damit die Steuerhinterziehung, die nicht ermittelt werden konnte, dann doch pauschal bekämpft werden. Ungerechtigkeiten im Einzelfall mussten zugunsten des Systems und der Aufrechterhaltung der Moral zurückstehen. Was ist schon der Einzelne? Es geht ums die Aufrechterhaltung des Systems! Und sie waren es einfach leid, dass jeder mit irgendwelchen ungewöhnlichen Besonderheiten in seinem Betrieb ankam und damit die Abweichungen von der Norm rechtfertigen wollte. Das kannten sie alles schon und empfanden es nur als Ausreden und Schutzbehauptungen. Im Wesentlichen ging es darum, durch ein grobes Raster alle Abweichler herauszufiltern in der Annahme, dass die Abweichungen auf Steuerhinterziehungen basieren würden. Im Gesetz hatten sie das noch nicht verankern können. Da hatte sich das Bundesjustizministerium gewehrt. Da war eine Änderung des § 158 AO derzeit nicht machbar. Das wäre politisch und ideologisch derzeit noch nicht durchzusetzen. § 158 AO lautete also derzeit und bis auf Weiteres wie folgt:
„§ 158 AO Beweiskraft der Buchführung
Die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass ist, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden.“
Aber in den Richtlinien hatten sie das schon drin. Zum Teil wenigstens. In Satz 1 hatten sie sozusagen einen Knicks vor der bisherigen gesetzlichen Regelung gemacht und anerkannt, dass § 158 AO tatsächlich noch eine gesetzliche Vermutung enthält. Also lautete Satz 1 der Richtlinien in Abschnitt 122 AEAO:
„Die Vorschrift enthält eine gesetzliche Vermutung.“
Aber schon in Satz 2 in Abschnitt 122 AEAO hatten Sie ihre Wahrscheinlichkeitsüberlegungen und die Wege in die Statistik für die Abweichungen von erwarteten Zahlen, Durchschnittswerten, Vergleichsbetrieben gleich mit eingebaut. Ob das vor Gericht halten würde, bezweifelten selbst die meisten bei ihnen. Aber das war der richtige Weg, der Steuerhinterziehung bzw. der nicht beweisbaren Steuerhinterziehung wirksam entgegenzutreten. Sie mussten es jedenfalls versuchen. Steuerstrafverteidiger wie Dr, Burkhard würden das wohl nie akzeptieren. Insoweit musste natürlich von allen Prüfern Abschnitt 122 AO, der sozusagen eine Dienstanweisung an alle Prüfer und die Auslegungshilfe zu Paragraf 158 AO war, berücksichtigt werden. Abschnitt 122 AEAO – AEAO zu § 158 zur angeblich noch so im Gesetz stehenden „Beweiskraft der Buchführung“ lautete daher nach den Vorstellungen und Vorgaben der Finanzverwaltung in Satz 2 so:
„Sie (=die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit der Buchführung aus der Buchführung und den Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen) verliert ihre Wirksamkeit mit der Folge der Schätzungsnotwendigkeit nach § 162 AO wenn es nach Verprobung usw. unwahrscheinlich ist, dass das ausgewiesene Ergebnis mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt.“
Im Klartext: bloße Unwahrscheinlichkeiten sollten zur Verwerfung der Buchführung schon reichen. Es würde wohl einige Jahre dauern, bis das in der Verwaltung einheitlich umgesetzt werden würde und bis das die Gerichte hoffentlich geschluckt hätten. Diese heimliche Einführung einer unterschwelligen Änderung des Gesetzes durch eine eigentlich entgegenstehende Verwaltungsanweisungen fand er schon genial. Das war und ist der Einstieg in die Grundlage für die Verwerfung von Buchführungen durch Chi-Quadratstests, Hill-Verprobungen, die bislang noch nicht geklappt hat. Das ist die Grundlage zur Verwerfung der Buchhaltung aufgrund Abweichungen von der Richtsatzsammlung, Benford’s Law und Quantilschützungen. Bislang hat die Rechtsprechung noch nicht in dem gewünschten Maße mitgezogen. Auch wenn bislang die Auffälligkeiten nach Chi Quadrat und Newcomb Benford’s Law noch nicht zur Verwerfung ausreichen … aber vielleicht folgt doch irgendwann die Rechtsprechung den Ideen der Finanzverwaltung … das hoffen sie jedenfalls alle. Und in der Literatur gab es eigentlich kaum ernsthafte Gegenwehr und kaum Gegenstimmen … Außer einem Aufsatz oder ein paar kritischen Äußerungen auf der Homepage von Dr. Burkhard mal abgesehen. Das war halt einer der absoluten Steuerstrafrechtspezialisten, die so etwas erkannten und auch noch lautstark bemängelten. Die meisten sahen diesen gigantischen Umwälzungsprozess und die damit verbundenen Vortrags- und Beweiserleichterungen für die Finanzverwaltung nicht oder aber schrieben dazu nichts. Und so konnten sie sukzessive leise und fast unbemerkt das Recht verändern. Außerdem hatten sie viele Kollegen, die Fachaufsätze veröffentlichten und darüber das Meinungsbild veränderten. So wurde in der Praxis, in der Forschung und in der Literatur Einfluss genommen. Roland fand das schon genial, wie sie hier zusammenarbeiteten. Er war stolz darauf, Fahnder zu sein. Sie hatten ein starkes Team und waren gut vernetzt. Mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft waren sie sowieso bestens vernetzt, zudem auch mit dem Zoll, der DRV, den Krankenkassen, der BG-Bau und der Soka Bau und der Künstlersozialkasse und natürlich dem Jobcenter und anderen Behörden. Sie waren nicht nur eine der vielen Abteilungen im Finanzamt … sie waren Teil eines großen Ermittlerteams, das von Fremdanzeigen, Kontrollmitteilungen und eigenen Ermittlungen sowie Auffälligkeitshinweisen des Programms aufgrund statistischer Abweichungen oder Abweichungen von Vorjahren und Erwartungen ihre Arbeitsaufträge bekam. Langweilig würde ihnen nie werden …. Roland freute sich auf den neuen Arbeitstag. Mal sehen, was heute so alles passieren würde ….
Fragen dazu? Probleme mit dem Finanzamt? Sie brauchen einen Spezialisten im streitigen Steuerrecht oder für schwierige Betriebsprüfungen? Oder Sie brauchen einen Verteidiger im Steuerstrafrecht? Oder im Zollstrafrecht? Oder einen Abwehrspezialisten im Steuerrecht? Oder im Arbeitgeberstrafrecht, etwa wegen angeblicher Schwarzarbeit, Vorenthaltung und Veruntreuungen von Arbeitsentgelten, Selbstanzeige, Zollstrafrecht? Dann rufen Sie jetzt an: den Vollprofi! Den Steuerstrafrechtler: Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Strafrecht: 0611-890910, mit Kanzleisitz in Wiesbaden, aber bundesweit tätig, zugelassen bei allen Finanzämtern und Finanzgerichten und dem BFH und allen Amtsgerichten, allen Landgerichten, allen Oberlandesgerichten und dem BGH …
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Sehr geehrter Herr Dr. Burkhard,
es ist offensichtlich, dass das SRP-Netzwerk und besonders Herr Wähnert versuchen, einen neuen Zweig der Statistik zu schaffen – die „Fiskalstatistik“ -, die sich weniger an die mathematischen Gesetze hält, sondern lieber mit von ihnen erstellten Excel-Arbeitsblättern unter Verwendung geheimer Formeln und Makros versucht, die Beweiskraft einer jeden Buchführung zu verwerfen, um damit auf einfachen Weg Mehrergebnisse in einer BP zu erzielen.
Dieser „Fiskalstatistik“ fehlt aber nicht nur jegliche Wissenschaftlichkeit, sie verstößt sogar gegen die anerkannten Gesetze der Mathematik und Statistik.
Was z. B. den von der Finanzverwaltung angewandten Chi-Quadrat-Test und die Log-Normalverteilung betrifft, hat eine Kollegin, Frau StB. Dagmar Westphal, auf ihrer Internetseite:
https://www.dwstb.de/themen/chisq-test/chisq-intro/
aufgezeigt, dass diese Tests zwar technisch durchführbar sind, aber das Ergebnis vollkommen wertlos ist.
Sicher wird die Finanzverwaltung bei statistisch unkundigen Mandaten bzw. bei deren Berater mit dieser Vorgehensweise Erfolge erzielen.
Eine wirksame Abwehrberatung setzt deshalb voraus, dass der Berater/Verteidiger über das entsprechende statistische Wissen und über eine entsprechende Software verfügt.
In Österreich ist die Finanzverwaltung mit dieser Vorgehensweise bereits gescheitert (https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.ENfindok39788TE).