Prüfungsablauf

Prüfungsablauf:

Die Prüfung beginnt offiziell mit dem Erscheinen des Betriebsprüfers zum Zwecke der Betriebsprüfung. Er hat meist zuvor schon zahlreiche 1. Prüfungsschritte gemacht und sich in den Fall eingelesen.

Zur Vorbereitung gehört natürlich die letzte Prüferhandakte sich anzuschauen und dabei den Prüfungsbericht und interne Vermerke das Vorprüfers zu erfassen um diesen dann selbst nachzugehen.

Es ergeben sich also aus der internen Akte als auch aus dem Prüfungsbericht Hinweise, wo es bislang im Betrieb haperte und diesen Fehlern bzw. diesen Punkten wird der Prüfer nachgehen um zu prüfen, ob die nunmehr im aktuellen Prüfungszeitraum abgestellt sind.

Darüber hinaus gibt es natürlich immer wieder die klassischen Prüfungsschwerpunkte für jede Branche, also die Analyse der Kasse, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Einnahmeaufzeichnungen sowie die Frage, ob hier falsche Betriebsausgaben, die in Wahrheit private Kosten der Lebensführung sind, gebucht sind. Betriebsausgaben runter, Umsätze rauf, so einfach ist das Mehrergebnis da.

Die Prüfung beginnt mit dem Einführungsgespräch.

Daran kann sich die Betriebsbesichtigung anschließen oder erst später durchgeführt werden. Dann werden einige vielleicht neuralgischen Punkte geprüft und die 1. intern vorbereiteten Fragen geklärt. Es folgen mündliche und schriftliche Prüfungsanfragen, die der Steuerpflichtige in kürzester Zeit zu beantworten hat. Fehlende Unterlagen werden angefordert.

Widersprüche dem Steuerpflichtigen oder dessen Berater vorgehalten.

Das interne Kontrollmaterial wird verprobt und die 1. Rückmeldungen laufen an die die Kontrollmitteilungen heraus schreibenden Prüfer Kollegen. Dann werden eigene Kontrollmitteilungen geschrieben und während über WIN IDEA und die Makros zahllose Prüfroutinen über die elektronische Buchhaltung jagen, zeigen sich dort Auffälligkeiten und weitere Prüfungsansätze.

Fehlende Rechnungsausgangsnummern, unbeschriftete Konten, unbeschriftete Buchungen und auffällige Buchungen sortieren die Makors schnell heraus.

Wenn der Steuerpflichtige bzw. Der Steuerberater nicht nach Zwischenergebnissen fragt, etwa am Ende jeden Arbeitstages nach dem Sachstand fragt, schweigen sich die Prüfer meist aus.

Wer seine Rechte nicht geltend macht, geht eben unter.

Dann kommt es irgendwann zu der Mitteilung, der Prüfer sei fertig. Wenn man nicht ein Exposé beantragt, bekommt man auch keins. Wenn (scheinbar) alles klar ist und keine Schlussbesprechung gewünscht ist, interpretiert dies der Betriebsprüfer gerne als Verzicht auf eine Schlussbesprechung und schickt einfach nur den Bericht, den er parallel dazu auch dem Bezirk zur Auswertung gibt.

Richtigerweise verlangt man natürlich nach jedem Prüfungstag am Ende eine Zwischenbesprechung um den Sachstand zu erfahren. Natürlich fragt man auch zwischendrin immer wieder mal, wie lange die Prüfung noch dauert und was dann noch geprüft werden soll.

Man bittet rechtzeitig um ein Exposé um sich auf die Schlussbesprechung vorzubereiten. Weiter beantragt man schon jetzt die Durchführung der Schlussbesprechung und die Übersendung des Schlussberichtes vor dessen Auswertung mit dem Ziel der Ermöglichung einer Stellungnahme hierzu.

Das muss man nicht unbedingt schriftlich machen. Mündlich würde genügen.

Diejenigen die ganz sicher gehen wollen, machen das auch schriftlich. Dann erbitten Sie auch gleich genügend Zeit zwischen Exposéübersendung und eigentlicher Schlussbesprechung weil sie ja möglicherweise noch einiges dazwischen klären müssen.

Nach Erhalt des Exportkrediten sie dieses durch ungleichen das mit den bisherigen Zwischenbesprechung ab. Die Zwischenbesprechungsergebnisse sind natürlich nicht in Bestandskraft erwachsen, sodass der Prüfer natürlich hiervon auch noch abweichen kann.

Im Exposé sehen Sie, was Themen der Schlussbesprechung sein sollen und ob die abgearbeiteten Punkte gemäß den Zwischenbesprechungen tatsächlich auch erledigt sind. Dann vereinbaren Sie einen passenden Schlussbesprechungstermin.

Planen Sie genügend Zeit für die Vorbereitung der Schlussbesprechung ein.

Planen Sie auch, ob Mandant und Steuerberater gemeinsam in die Schlussbesprechung gehen oder nicht.

Je nach Umfang dauern diese meist zwischen 2-4 Stunden, manchmal aber auch 6-8 Stunden oder gehen über mehrere Tage. Eine Fortsetzung der Schlussbesprechung ist nichts schlimmes. Dann haben beide Zeit, noch einmal über die erörterten Punkte nachzudenken und zu einer besseren Einsicht zu kommen. Manchmal sind auch scheinbar durch- und ausverhandelte Punkte dann wieder vakant und offen.

banner-impressum drburkhard

In einer Schlussbesprechung kann auch vereinbart werden, einzelne Punkte noch einmal zu überprüfen und hier noch einmal in die Prüfung einzusteigen.

Nach der Schlussbesprechung haben sie jedenfalls auf Antrag das Recht zu den einzelnen Punkte noch einmal Stellung zu nehmen. Ob der Prüfer die Stellungnahme dann berücksichtigt oder nicht, ist seine Sache.

Es kann durchaus sinnvoll sein, auch parallel den Bezirk anzuschreiben und um nicht Auswertung des Prüfungsberichtes zu bitten und weiter zu bitten, die Beanstandungspunkte an dem BP Bericht zu berücksichtigen und insoweit nicht auszuwerten oder gleich dann wenigstens AdV zu gewähren, was man dan gleich hilfsweise mit beantragen kann.

In der Regel folgt jedoch der Veranlagung nur exakt den Feststellungen des BP Berichtes. Dann kann man natürlich den Einspruch leicht mit Hinweis auf die Stellungnahme zum BP Bericht begründen und Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Die Betriebsprüfung ist beendet,

wenn der Prüfer den BP Bericht nach Erhalt Ihrer Stellungnahmen entweder nach deren Berücksichtigung oder nur unter deren Beifügung an den Bezirk weiterleitet mit der Bitte um Auswertung.