Das Exposé dient dem Steuerpflichtigen bzw. dem Berater zur Vorbereitung auf die Schlussbesprechung. Es beinhaltet vom Aufbau und der textlichen Formulierung her letztendlich den späteren BP Bericht. Es fehlen die Abschlussverfügungen und der Vorspann. Es ist das Arbeitspapier des Betriebsprüfers für den Berater, damit dieser sich auf die Besprechung in puncto vorbereiten kann.
Es sind eben die Punkte, die nach den Zwischenbesprechungen noch als zu beanstandende Punkte seitens des Betriebsprüfers festgehalten werden. Das sind also die Feststellungen, wie sie sie später im BP Bericht finden werden, wenn sich hieran nichts mehr verändert.
Das Exposé sollte rechtzeitig angefordert werden mit Blick auf die Schlussbesprechung. Es sollte ausreichend Zeit bestehen, das Exposé durchzuarbeiten und sich auf die Besprechungspunkte sachgerecht vorbereiten zu können. Möglicherweise müssen einzelne Punkte vom Sachverhalt her mit dem Mandanten noch einmal diskutiert und erläutert werden.
Hat der Prüfer bei allen Punkten den Sachverhalt richtig verstanden? Ist seine steuerliche Subsumtion zutreffend? Möglicherweise müssen noch einmal Beweise (etwa Zeugenbefragungen) durchgeführt werden, um sie der BP vor der Schlussbesprechung oder spätestens in der Schlussbesprechung vorzulegen, wenn der Sachverhalt nicht oder nicht ganz zutreffend ermittelt ist.
Auch müssen Berechnungen und Verprobungsmethoden hinterfragt werden und analysiert werden. Liegen alle Unterlagen und Informationen vor etwa um einen Zeitreihenvergleich oder andere Verprobungen hinterfragen und prüfen zu können? Manchmal hilft auch ein Blick ins Internet, um behauptete Thesen zu hinterfragen.
Was ist beispielsweise die richtige Personalkostenquote im Reinigungsgewerbe bei Unterhaltsreinigungen?
Während der Prüfer 75 % Personalkosten wurde behauptet, wirft die schon die 1. Frage auf, ob er vom Bruttoumsatz oder Nettoumsatz umgeht.
- Was ist die richtige Bezugsgröße?
- Wo steht das?
- Wenn er auf allgemeine Recherchen verweist – wo sind die?
- Haben Sie auch dieselben Zahlen bestätigt gefunden?
- Wie belastbar sind diese Recherchen?
- Mehr hat diese Vergleichszahlen ermittelt?
- Anhand wie viele Präzedenzfälle?
- Passen die Zahlen auch auf den vorliegenden Fall?
- Und sind es vielleicht doch nur 65 % Personalkosten oder nur 55 % Personalkosten wurde und was verändert sich, wenn Ihr Mandant Spezialreinigungen (auch) durchführt, bei denen ein höherer Rohgewinnaufschlagsatz besteht, mithin die Personalkostenquote in Relation zum Umsatz natürlich damit sinkt?
Solche und ähnliche Fragen müssen Sie unbedingt im Vorfeld klären, damit sie in der Schlussbesprechung richtig gewappnet sind. Dafür ist das Exposé, dass sie Punkt für Punkt durcharbeiten müssen und das dann im Rahmen der Schlussbesprechung durchgeackert wird.