Eine Schätzung muss schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig sein. So klingen die Aussagen des BFH und vieler Gerichte als Obersatz für den Einstieg in die Beurteilung von Schätzungsergebnissen. Die gewonnenen Schätzungsergebnisse
Dr. jur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Anwaltskanzlei für Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Zollfahndung und Selbstanzeige