Scheinrechnungen „Scheinrechnung“ ist eine Sammelbezeichnung für eine nicht reale, für eine nicht ordnungsgemäße Rechnung. Scheinrechnungen sollen einen Geschäftsvorfall vortäuschen oder verschleiern (abdecken). Wesensmerkmal für die Scheinrechnungen ist, dass dieser Rechnungsinhalt
Dr. jur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Anwaltskanzlei für Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Zollfahndung und Selbstanzeige