Gespräche, Verhandlungen

Gespräche, Verhandlungen, gleichgültig ob telefonisch oder persönlich müssen immer geführt werden. Das Schreiben ist eine Sache und das Sprechen die andere. Beides zusammen muss versucht werden. Das ist nicht immer ganz einfach. Manchmal stehen auch Emotionen so hoch dazwischen, dass Gespräche abgelehnt werden. Aber auch das ist eine wichtige Erkenntnis dann: dann ist der Sachbearbeiter so von seiner Position überzeugt und so festgefahren, das dann weiter vorgetragen werden muss. Hier nichts zu machen und resignierend aufzugeben, ist natürlich falsch.

Wichtig bei Gesprächen ist es zu erfahren, wer die Gesprächsteilnehmer sein werden und n die Gesprächsteilnehmer auf der Beraterseite festzulegen.

Nur der Steuerberater mit dem Anwalt mit Mandant oder ohne? Und auf der Finanzamt Seite nur der Veranlagungsbezirk mit dem Betriebsprüfer und dessen SGL oder auch mit der Bußgeld und Strafsachenstelle? Wenn also klar ist, dass ein Gespräch geführt werden soll, muss definiert werden wo und mit wem. Klingt trivial, ist aber wichtig. Das Finanzamt will meistens in den Amtsräumen die Gespräche führen. Manchmal gibt es auch Kaffee und Wasser. Ganz selten mal ein paar Kekse. Bei der Beraterseite gibt es immer Kaffee, Wasser und meist auch einen Keks. Die Kekse. Sind immer interessant: wer ist sie wann? Wer hat wann den Mundvoll und kann nicht reden? Wer ist abgelenkt und kümmert sich lieber um die Nahrungsaufnahme? Und wie ist die interne Anspannung bei diesem Gesprächsteilnehmer? Der der sehr angespannt ist, kriegt nichts runter und ist nichts.

Genauso ist das auch beim Trinken. Derjenige, der jedoch trinkt und isst, fühlt sich wohl und scheint nicht verhärtet zu sein. Und natürlich brauchen viele auch Wasser beim reden, weil sie ansonsten einen trockenen Hals haben und förmlich einen Kloß im Hals stecken haben. Es ist also nicht nur eine Frage der Höflichkeit, etwas anzubieten, sondern auch eine richtige und wichtige Entscheidung, eine gewisse Wohlfühlatmosphäre zu schaffen, um ein vernünftiges konsensuales Gespräch zu führen. Es geht natürlich bei solchen Aufmerksamkeiten darum, sein gegenüber etwas zu bestechen.

Bild Betriebsprüfung drburkhard

Wer so denkt, ist schon von vornherein völlig verkrampft und weiß nichts von einer vernünftigen Gesprächsführung. Den Keks oder den Kaffee kann sich schließlich auch jeder selbst leisten.

Um die wirtschaftlichen Vorteile geht es garantiert nicht. Aber wenn man einen Fall zusammen lösen will und wenn das beide wollen, braucht man auch eine gewisse Wohlfühlatmosphäre und eine gewisse Entspannung. Manchmal ist es auch ganz gut, einen Schluck Kaffee im Mund zu haben und eben nicht gleich etwas rausschießen zu können oder erwidern zu können. Letztendlich ist immer dann, wenn man in einem gemeinsamen vernünftigen Miteinander ein Problem lösen möchte, ein gemeinsames Essen und gemeinsames Trinken stets förderlich. Damit wird vielleicht auch manche Härte und manche Animositäten beseitigt, die ansonsten im Raum stehen bleibt und einem vernünftigen Abschluss im Wege steht. Hier ist noch viel Krampf bei der Finanzverwaltung und eine hohe Angst vor Bestechungen und Bestechlichkeit. Wenn man sich klarmacht, dass Finanzbeamte eigentlich nur Wasser und Kaffee und eine Scheibe trocken Brot annehmen dürfen, ist das nicht so wirklich aus dieser Welt. Ein Umdenken und ein anpassen auf moderne gesellschaftsübliche Gepflogenheiten wäre daher wünschenswert. Die Finanzverwaltung gibt sich doch auch sonst so modern und schreibt nicht mehr auf Steintafeln mit Kreide, da wäre auch hier eine gewisse Anpassung an sozial übliche Usancen sinnvoll.

Dann noch eines: bei einem professionellen Berater schlagen die Emotionen nie so hoch, dass er Gespräche ablehnt. Der Mandant darf aber so sauer sein, dass er Gespräche nicht führen möchte. Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass man nach einer langen nervigen BP und vielen unberechtigten Beanstandungen und dem Eindruck, dass der Prüfer sowieso nicht zuhört und macht was er will, nahezu explodiert, wenn man diesen Typen wiedersieht. Diese emotionale Befasstheit kann schon nach einem schwierigen Ergebnis und problematischen Beanstandungen sich einstellen. Wenn dann vielleicht noch die Steuerfahndung mit der zugerufen wurde oder Rufschädigungen und andere Nicklichkeiten hinzukommen und man dann einfach diesen Betriebsprüfer, Fahnder etc. nicht wieder sehen will, kann ich jeden Falls verstehen.

Dann geht der eben nicht mit zu einem Gesprächstermin. Diese emotionale Betroffenheit kann auch ein Grund sein, die Sache nicht selbst zu machen, sondern sie einem Fachmann zu übertragen. Aber der professionelle Berater hat solche Emotionen nicht oder schiebt die jedenfalls professionell beiseite und sucht und führt sachlich fachlich das Gespräch. Übrigens auch beim Finanzamt ist es häufig leichter mit einem professionellen Berater zu sprechen. Auch wenn der als „harter Hund“ bekannt ist – aber es steigen keine Emotionen gegen ihn auf, dass er der Hinterzieher ist, um dessen Millionenschaden man nun verhandeln soll -der gute Berater ist der Mediator, der zumindest trotz seines Parteivertretungsauftrages nett, höflich und freundlich Lösungen anbietet und auslotet, was geht … so gesehen ist das Gespräch immer ein Ansatz, gesichts- und interessewahrend auch verfahrene Situationen und Fehlvorstellungen zu lösen.

Manchmal will das Finanzamt auch das Gespräch nicht. Oder fragt umständlich nach dem Ziel oder Gegenstand des Gesprächs. Also Gegenstand ist meist einfach: das sind die steitgegenständlichen einspruchsbefangenen Änderungsbescheide etwa aus der Betriebsprüfung.

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Das Ziel ist auch einfach definiert: die vollständige Abhilfe – oder aber wenigstens die persönliche Erörterung der Sach- und Rechtslage … denn wenn man selbst formulieren muss im Gespräch, werden Denkfehler und Missverständnisse eher offenbar und das ist aufhellender und aufklärender, als Textbausteine voll mit BFH-Zitaten sich wechselseitig zu schicken.

Außerdem: in einem Gespräch merkt man, ob der andere zuhört und versteht – bei Austausch von Schreiben weiß man nicht, ob der andere es gelesen und verstanden hat und manchmal zweifelt man daran vielleicht – auf beiden Seiten … so gesehen ist die Ablehnung eines Gesprächs eigentlich immer nur suboptimal: und bevor man noch 5 Schreiben tippen (FA) oder diktieren (Berater, RA) muss, ist die Investition von vielleicht 2-4 Stunden für ein Gespräch immer sinnvoll.

Klar dass auch emails oder chats dieses persönliche Gespräch nicht ersetzen können. Aber vielleicht kommen wir eines Tages zu Videokonferenzen mit der Finanzverwaltung … ähnlich dem § 91 a FGO mit den Finanzgerichten. Das ist zwar nicht ganz so persönlich wie ein direktes Gespräch, kommt dem aber nahe und kann bei großen Entfernungen eine günstige Zwischenlösung sein, um nicht etwa von Wiesbaden nach Rostock oder München wegen eines vielleicht 1-2 stündigen Gesprächs fahren zu müssen … aber wenn die Streitsummen hoch genug sind, ist das persönliche Gespräch auch bei großen Entfernungen vorzuziehen.

Und was ist, wenn man nach 10 Minuten feststellt, dass man nicht vorankommt und die Fronten verhärtet sind? Das gibt es eigentlich nicht … dann muss man eben vielleicht an einem anderen Ende anfangen.

Meist sind es nach einer BP doch auch viele Punkte-Sachen, so dass mann dann sich vielleicht einem anderen, weniger emotional verfahrenen Punkt erst einmal zuwenden kann … aber einen Anspruch auf Einigung oder Lösung hat man natürlich nie … das Gespräch ist die Suche nach Einigungs- und Lösungsmöglichkeiten … manchmal geht man auch wieder auseinander mit der Erkenntnis, dass man noch weitersuchen muss … weitere Gespräche führen muss, erst mal weiter vortragen muss … aber dann war das Gespräch auch hierfür sinnvoll.

Nur umgekehrt geht es meist nicht: nur sprechen und nicht schreiben geht meist auch nicht. Wie gesagt: es muss beides in einem vernünftig geführten Rechtsbehelfsverfahren erfolgen. Das Finanzamt braucht auch etwas für seine Akten … und wenn es nur der Einspruch und der Verweis auf einen anliegenden Beleg, Lichtbilder, Gutachten, schriftliche Zeugenaussage etc. zur Einspruchsbegründung ist …