Mangelnde Vorkenntnisse
Mangelnde Vorkenntnisse, Unsicherheiten, schlampige Belehrungen und auch ein gewisser Obrigkeitsgehorsam, dass von einem Beamten auf dessen Frage noch antworten müsse, führen dazu, dass nicht nur beim fließenden Übergang vom Small Talk zur Befragung oder von der sogenannten rein informativen Befragung oder dem schlichten Zuhören des redenden Täters zur tatsächlichen aktiven Befragung viele Informationen von Tätern und Mittätern vor einer ersten anwaltlichen Kontaktaufnahme von den Beamten aufgenommen werden. Selbst wenn diese nicht gleich mitschreiben und ein Protokoll anfertigen, wird natürlich über alle Äußerungen Aktenvermerke geschrieben. Vielleicht besteht deswegen immer wieder ein Interesse der Fahnder, den Kontakt mit dem Anwal längst möglich hinauszuschieben und Telefonsperren zu verhängen oder den Anruf beim Anwalt und dessen vorbeikommen möglichst lange hinauszuzögern.
Vielleicht lassen sich auch daraus solche Bemerkungen verstehen, dass der Anwalt doch nur stört, viel zu viel Geld kostet, dass man doch einfach jetzt reinen Tisch machen solle und die Sache sei sofort erledigt. Man würde das dann im Rahmen der Strafzumessung entsprechend positiv berücksichtigen. Schneller Erfolgswille, über Belastungen, viel zu viele etliche Jahre dauernde Verfahren, unter Besitzungen und keinen Nerv auf nervige Anwälte die auf die Rechte der Beschuldigten bestehen, sind vielleicht mit dazu beitragen, auf den Aussagewillen und das Aussageverhalten der Beschuldigten zumindest einen gewissen psychologischen Einfluss zu nehmen. Vielleicht ist das auch ein Teil der kriminalistischen Erfolgsstrategie und der noch erlaubten kriminalistischen List….?
Unter bestimmten Umständen macht das aber Sinn
Unter bestimmten Umständen macht das aber Sinn, trotz des zustehenden Schweigerecht mitzuwirken. Stellen Sie sich vor, sie wären Bauunternehmer und hätten ein Schwarzbuch geführt. Ihren Buchhalter haben sie nun gefeuert, weil der die Finger bei der letzten Weihnachtsfeier nicht von ihrer Tochter gelassen hat und extrem zudringlich geworden ist. Während er seine Papiere bei Ihnen bekam und sich beim Jobcenter arbeitssuchend meldete, ginge danach schnurstracks zur Steuerfahndung und legte eine Kopie das von ihm vor 5 Jahren kopierten Schwarzbuchs dem Finanzamt vor. Dieser Sachverhalt um das Schwarzbuch und den vorliegenden Kopien aus dem Schwarzbuch steht so im Durchsuchungsbeschluss. Das Durchsuchungsziel ist klar: das Schwarzbuch soll gesucht und gefunden und beschlagnahmt werden. Darüber hinaus natürlich alle Bauakten und PCs, die Auskunft und Informationen über die schwarz abgewickelten Bauvorhaben geben könnten.
In dieser Konstellation macht es vielleicht Sinn zu überlegen, das Schwarzbuch, sofern es existiert, und gegebenenfalls auf dem Rücksitz ihres Firmenwagens liegt auszuhändigen um das Verfahren abzukürzen und dem sicheren Auffinden zuvorzukommen. Dann könnte vielleicht die Beschlagnahme aller Rechner und die Beschlagnahme aller Bauunterlagen Ihnen erspart bleiben … aber auch nur vielleicht. Vielleicht wäre auch nur die Verkürzung der Durchsuchung und das vermeiden etwaiger Zufallsfunde das Ziel. Aber das sind Besonderheiten, die man mit st standardisiert als richtig oder falsch darstellen kann – die bedürfen einer Einzelfallberatung und Einzelabwägung. Ich will hier nur insoweit darauf hinweisen, dass es Sonderkonstellationen geben kann, in denen eine aktive mit Wirkung sinnvoll sein kann.
Ansonsten gilt natürlich: Schweigen ist Gold, Reden ist Silber (zumndest erst mal – das ändert sich ggf. Im Laufe des Verfahrens) und nichts machen, sich nur passiv zu verhalten, freundlich nett aber schweigend und ohne jegliche Mitwirkung ist im Falle einer Fahndungsdurchsuchung die grundsätzlich richtige Verhaltensweise.