Selbstanzeige, Tax Compliance, Betriebsprüfungs-Check

Sollten Sie vor haben, sich selbst anzuzeigen, lassen Sie sich unbedingt beraten.

Stolpern Sie nicht über die Tücken des deutschen Steuerstrafrechts. Gerade bei der Selbstanzeige gilt es keine Fehler zu machen, zumal das Finanzamt erst durch Ihre Selbstanzeige aufmerksam wird.

Zu den Themen:

bieten wir fachanwaltliche Auskunft und Beratung.

Wir kennen uns bestens aus bei Selbstanzeigen und finden die geeignete Vorgehensweise bei Ihrem Anliegen.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz als zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.

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Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Oeder Weg 92
60318 Frankfurt/Main

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