Bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt stehen wir Ihnen als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht zur Seite, wenn es schwierig wird.
Bei Themen wie:
- Einspruchsverfahren
- Einspruchseinlegung und Einspruchsbegründung
- Gespräche, Verhandlungen
- Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen, § 364 AO
- Erörterungstermin, § 364 a AO
- Ausschlussfrist, § 364 b AO
- Beweismittel
- Einspruchsentscheid
- Klageeinlegung, Klagebegründung und Aussetzung der Vollziehung
- Gerichtliches Verfahren
- Akteneinsicht, §§ 78, 71 FGO
- Mündliche Verhandlung
- Ausländische Zeugen, Dolmetscher
- Urteil
- Revision
- Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH
sind wir seit über 30 Jahren ihr kompetenter Ansprechpartner und kooperieren auch gerne mit Ihrem Steuerberater.