Kassennachschau

Hilfe, ich komme mit der Kasse nicht zu recht

Entscheiden sie beispielsweise mal folgenden (natürlich frei erfundenen) Fall selbst: eine Eisdiele wird in 2 benachbarten Gemeinden betrieben. In der Filiale in der Nachbargemeinde bedient Luigi. Er macht dort kein Eis, verkauft nur. Das Eis wird in der Hauptstelle hergestellt und in die benachbarte Filiale zum Verkauf gebracht. Ursprünglich gab es in der Filiale nur eine offene Ladenkasse. Das wurde in der BP beanstandet und in der Ausbeutekalkulation wurde nachgewiesen, dass viel zu wenig Umsätze erklärt worden waren. Nach langem und intensiven Steuerstreit über 3 Jahre und erheblichen Anwaltskosten ist der Inhaber völlig entnervt und stimmt einem Deal zu, zahlt 180.000 € Steuern nach, zahlt 42.000 € insgesamt an mehrere gemeinnützige Vereinigungen und die Staatskasse und ist wirtschaftlich fast am Ende. Aber er hat es noch einmal geschafft: er hat überlebt, sein Laden läuft noch, die Bank lässt sein Haus nicht zwangsversteigern und er muss nicht in Haft. Damit das aber nicht noch einmal vorkommt, entschließt sich der Unternehmer daraufhin, für die Filiale eine elektronische Kasse zu kaufen und einzurichten. Der einzige Angestellte Luigi soll also diese Kasse bedienen. Das Problem, dass er während dieses langen Streits seit Ende der BP noch die Ladenkasse fortführte, verdrängt er.

Ab jetzt wird alles gut, denkt er. Jetzt hat ja die Finanzverwaltung auch ihre elektronische Kasse. Luigi bekommt Anweisungen und Schulungen, wie er die Kasse ordnungsgemäß führen soll. Er versucht das auch, kommt aber mit der Kasse nicht klar. Er ist vielleicht auch nicht der hellste Stern am Himmel, aber seinem Chef gegenüber völlig loyal, anständig, gewissenhaft, immer pünktlich im Laden, macht immer ordentlich sauber und funktioniert eigentlich bestens – bis auf seine Kassenführung. Es gibt einige wenige Belege und Bewirtungsquittungen, die er ausstellt. Aber er ist hoffnungslos mit der Kasse überfordert. So heißt es jedenfalls hinterher.

Schutzbehauptung oder Wahrheit?

Insbesondere kann er nicht richtig Deutsch, die Bedienungsanleitung ist tatsächlich auch schwer verständlich geschrieben, und die erfolgte Schulung und auch eine Nachschulung brachten trotzdem nicht den Erfolg, dass Luigi mit der Kasse umgehen kann. So bucht er mal, mal bucht er nicht.

Verzweifelt meckert er jedes Mal bei seinem Chef über diese fürchterliche Kasse. Daraufhin wird aus der Hauptstelle die Tochter des Hauses in die Filiale geschickt um Luigi zu helfen und um ihm die Kassenführung zu zeigen. Das klappt dann auch an den Tagen mehr oder weniger, an denen die Tochter dort aushilft. Als sie wieder weg ist, klappt das nicht mehr. Luigi ist verzweifelt als sein Chef ihn zur Rede stellt. Luigi will aufhören. Aber Ersatz für ihn zu finden ist durchaus schwierig. Obwohl Luigi seit 18 Jahren in Deutschland ist, ist sein Deutsch nur mäßig und alle mögen ihn weil er so ein Sonnenschein ist – immer nett und freundlich und gut gelaunt und immer zu Späßen aufgelegt – nur mit der Kasse kommt er nicht klar. Luigi gibt auch mal der einen oder anderen hübschen Seniorina ein Eisbällchen aus und schäkert und lacht mit ihr – aber mehr ist da auch nicht und nach den Beobachtungen des Chefs führt dies zu einer enormen Beliebtheit seines Luigis und zu einem großen Umsatzerfolg. So stehen mehr Kunden bei Luigi an, als im Hauptgeschäft. Er ist ein typischer Superverkäufer, ein echtes Naturtalent.

Bild Betriebsprüfung drburkhard

Nur mit der Kasse klappt das eben nicht. Nach knapp einem Jahr Stress mit der Kasse und dem Versprechen, nach der Winterpause werde alles besser, geht es auch im nächsten Frühling genauso weiter:

Luigi meckert über die Kasse, will aufhören, will sich ein anderes Restaurant suchen oder lieber zu Hause bleiben aber nicht den Stress mit dieser blöden Kasse haben. Nach einem Jahr Stress mit Luigi, gibt der Inhaber genervt auf, schmeißt die Kasse in den Keller und geht zur sogenannten offenen Ladenkasse wieder zurück. Auch in den letzten 11 Monaten hatte er immer wieder Umsätze abgeschätzt und eine offene Ladenkasse eigentlich letztlich geführt, da er den gesamten Kasseninhalt als Umsatz nahm, abzüglich eines anfänglichen Wechselgeldbestandes, da Luigi offensichtlich nicht alles gebucht hatte und einzelne Buchungen gar nicht sein konnten. Nun kommt der Betriebsprüfer, sieht dass eine Kasse versuchsweise aber nicht vollständig über fast ein Jahr geführt wurde – nämlich so bei Luigi in der Filiale – und danach wieder ein Übergang zur sogenannten offenen Ladenkasse stattfand und der Zeitraum davor, also die 11 Monate mit der elektronischen Kasse als offenen Ladenkasse deklariert werden. Er sieht aber im Anlageverzeichnis die elektronische Kasse, sieht die Abschreibungen, sieht bei den Eingangsrechnungen den Kaufbeleg für die Kasse und meint, wer eine elektronische Kasse habe, müsse die auch benutzen. Der Inhaber verteidigt sich damit, dass er im Hauptbetrieb natürlich auch eine baugleiche elektronische Ladenkasse nutze – nur im Filialebetrieb bei Luigi sei das eben nicht möglich gewesen, da Luigi die Kasse nicht verstehe. Der Betriebsprüfer hält dagegen: dann hätten eben weitere Schulungen für Luigi stattfinden müssen, bis er die Kasse versteht. Die Kasse sei nicht zu kompliziert. Die könne auch jemand verstehen, der nur einen Hauptschulabschluss hat. Luigi hat in Italien nach der 8. Klasse die Schule verlassen.

Damit könne er aber auch die Kasse verstehen. Die elektronische Kasse sei nur nicht benutzt worden, damit besser manipuliert werden könne. Das sei schon Thema der vorherigen BP gewesen. Notfalls hätte man dauerhaft einen 2. Mitarbeiter für die Bedienung der Kasse einsetzen müssen. Etwa die Tochter oder einen anderen Dritten.

Die erneute Ausbeutekalkulation zeige, dass mehr ausdem Wareneinkauf bzw. Wareneinsatz hätte erlöst werden können oder müssen wobei unklar bleibt, ob mehr Umsätze in der Hauptstelle oder in der Filiale bei Luigi hätten stattfinden müssen. Die offene Ladenkasse sei jedenfalls für den Betriebsprüfer nicht hinreichend prüfbar und wegen des Verstoßes der Nichtbenutzung der angeschafften Kasse sei jedenfalls die Kassenbuchführung zu verwerfen. Das gelte jedenfalls bei einem bargeldintensiven Betrieb wie dem der Eisdiele. Es kommt zur Verwerfung der Kasse, zur Verfewung der Buchführung, zu Zuschätzungen und zu einem Steuerstrafverfahren gegen den Chef. 60.000 € Umsatz pro Jahr Mehrergebnis schätzte Prüfer. 480 Tagessätze will die Bußgeld und Strafsachenstelle …