Es gibt viele juristische Fachgebiete– aber eines hat’s uns richtig angetan: das Steuerstrafrecht. Wir sind Steuerstrafrecht-Experten mit Leidenschaft. Steueranwalt Dr. Jörg Burkhard verteidigt Sie bei Steuerstrafrecht, Steuerordnungswidrigkeit, Zollstrafrecht.
Der Ursprung des Steuerstrafrechts
Die Vorwürfe kommen meist aus einer Betriebsprüfung. Auch hier hilft Dr. Jörg Burkhard. Aber auch bei allen anderen Ursprüngen des Steuerstrafverfahrens, ob aus Fremdanzeigen, Zufallsfunden, Kontrollmaterial aus anderen Prüfungen oder Fahndungen: Sie müssen auch oder maßgeblich die steuerlichen Sachverhalte verstehen und sich steuerlich verteidigen. Steuerstrafrecht ist eben ganz maßgeblich Steuerrecht. Die Vorwürfe einer Steuerhinterziehung haben eben ihren Ursprung in den fehlerhaften oder unterlassenen steuerlichen Erklärungen. Damit ist Steuerstrafrecht die Kombination aus Steuerrecht und Strafrecht.
Die Kombination von Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Der komplexe Zwiespalt zwischen den strafrechtlichen Schweigerechten und den steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten ist einer der Gründe, warum Sie gerade im Steuerstrafrecht unbedingt einem absoluten Spezialisten wie Dr. Jörg Burkhard vertrauen sollten. Welche Strategie und welche Maßnahmen sind wann sinnvoll, notwendig oder gar unerlässlich? Nur die Kenntnis der steuerlichen und der strafrechtlichen Problemstellungen hilft. Längst ist das Steuerstrafrecht viel zu komplex, um nur so nebenbei mitbehandelt zu werden. Und für Sie sind die Vorwürfe viel zu gewichtig und die Folgen viel zu existenziell, um nur so nebenbei mit bearbeitet zu werden … oder?
Falls Sie in einem Steuerstrafverfahren beschuldigt sind und zu Themen wie
- Steuerhinterziehung
- Steuerfahndung
- Anklage
- Strafbefehl
- Durchsuchung, Durchsuchungsbeschluss
- Beschlagnahme, Sicherstellung
- Mitwirkung in der Durchsuchung
- Schweigerechte
- steuerliche Mitwirkungspflicht
- Täter, Mittäter, Gehilfen, Teilnehmer
- drohende Untersuchungshaft, Arrest, Vermögensarrest
- nahe Angehörige und deren Rechtsposition
- Auskunftsverweigerungsrechte, § 55 StPO
- Zwangssicherungshypotheken
- Haftungsbescheide
- Schweigerechte
- CD-Ankäufe
- verbotene Mehrfachverteidigung
- Eigene Ermittlungen des Verteidigers, Beweisanträge, Beweisermittlungsanträge, Beweisanregungen
- Steuerliche Ermittlung trotz strafrechlicher Verfolgungsverjährung?
- Verteidigungsstrategie
- Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren
fachanwaltliche Auskunft und Beratung suchen: Wir kennen uns bestens aus im Steuerstrafrecht und finden die geeignete Verteidigungsstrategie für Ihr Anliegen. Hier haben Sie den Spezialisten für Ihre Verteidigung und die steuerliche Abwehr gefunden. Wollen Sie auch eine erfolgreiche, souveräne, professionelle Verteidigung, wie all die anderen hoch zufriedenen Mandanten bei mir auch? Schauen Sie doch mal auf die google-Bewertungen meiner Mandanten! Dann rufen Sie jetzt an.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz als zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.