Außerdem: wie kann man am Anfang sinnvoll die Größe des Verfahrens und den Umfang abschätzen und dann eine faire Pauschale aushandeln …
…wenn man noch nicht mal die Akte und die Gegenseite und deren Gedankengänge und Argumentationsketten und Beweismittel kennt? Es kommt doch meist anders und ist das dann schön, wenn man eine Pauschale ausmachte und sich nun – egal auf welcher Seite – übervorteilt fühlt, weil es wesentlich mehr ist oder doch schneller und leichter abzuarbeiten ist? Da das Mandatsverhältnis von Vertrauen und effektiver Zusammenarbeit geprägt ist, kann das nur gut funktionieren, wenn keiner von beiden einen Kloß wegen der Gebührenvereinbarung im Hals hat. Transparenz, Offenheit und ein vernünftiger Umgang und hervorragende Leistungen sind der Boden für eine gute, effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es gilt bei uns das Leistungsprinzip … und wir erbringen Spitzenleistungen und setzen uns für unsere Mandantschaft ein. Deswegen sprechen wir zu Beginn eines Mandats über Honorare und Mandatsbedingungen.
preiswert alles aus einer Hand
Und zu den Stundensatz noch ein Wort. Die Preise sind im Verhältnis zur Leistung nicht teuer. Und Sie bekommen hier alles aus einer Hand: 2 Spezialisten in einer Person! Und eine stundensatzmäßig scheinbar günstigere Leistung – bringt die auch dieses Know-how und diesen Erfolg? Sie haben keine 2 Glaskugeln, sodass wir nicht beide Fälle mal durchspielen können. Aber eins ist doch klar: Sie wollen doch die beste Leistung für sich und Ihr Unternehmen … oder? Wenn Sie einen Herzchirurgen für sich brauchen, gehen Sie da auch nach dem Preis und nehmen den Günstigsten, Hauptsache Herzchirurg? Oder nehmen Sie einfach den Besten, weil Ihr Herz und Ihr Leben Ihnen das Wichtigste ist und insbesondere gerade in der Situation für Sie ist …? Ist das anders, wenn die Betriebsprüfung oder die Steuerfahndung oder die – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – gerade Ihr Lebenswerk zu zerstören droht?
2 Spezialisten in einer Person: Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Und Sie bekommen hier alles aus einer Hand: Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Eigentlich sitzen also 2 Spezialisten vor Ihnen – in einer Person zum Preis von nur einem … da ist der Preis doch gut.
Und: Sie können sich alles leisten – nur keinen schlechten Anwalt.
Und wenn Sie zu einem billigen gehen und dann wechseln, dann zahlen Sie doch auch doppelt … ist das dann wirklich billiger?
Pauschalen bei Verfassungsbeschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden gehen leider auch nicht.
Eine gute Verfassungsbeschwerde oder Nichtzulassungsbeschwerde braucht in der Regel mindestens 20 oder mehr Stunden, manchmal 30, 50 Stunden. Aber das kann man vorher nicht immer genau schätzen. Beim Schreiben, beim Diktieren, beim Recherchieren tauchen dann immer wieder mal neue Gedanken und neue Probleme auf, sodass man nicht immer im Vorfeld den Arbeitsumfang richtig abschätzen kann. Es ist eben eine Geisteswissenschaft … und wie lange man im Detail nachdenken muss, welche Urteile wirklich passen und welche nicht, muss dann häufig erst recherchiert werden und manchmal kommt es auf Kleinigkeiten an, um festzustellen, ob angebliche Präzedenzfälle passen oder auch nicht und manchmal muss auch eine gefestigte Rechtsprechung infrage stellen, wenn man sie für falsch hält – und neue Richter könnten ja auch neuen Argumenten durchaus aufgeschlossen gegenüber stehen … Nur die Erfolgsaussichten sinken bei diesen Verfahren extrem. Wenn man sich da nicht extrem viel Mühe macht und sauber vorträgt, hat man hierbei sowieso keine Chance. Es ist wie bei einer Pyramide: Der Weg ganz nach oben ist spitz und steinig. Nur wenige kommen ganz nach oben. Die Rechtsprechung verteidigt in der Regel die Urteile der Instanzgerichte…. Richter machen doch sowieso nie Fehler …. Die Standardantwort lautet da meist, der Anwalt habe nicht ausreichend vorgetragen … also muss man eben bei Verfassungsbeschwerden, Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen noch einmal deutlich intensiver vortragen, was natürlich arbeitsintensiv ist und Zeit kostet …
Pauschalen bei Verfassungsbeschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden gehen leider auch nicht
Eine gute Verfassungsbeschwerde oder Nichtzulassungsbeschwerde braucht in der Regel mindestens 20 oder mehr Stunden, manchmal 30, 50 Stunden. Aber das kann man vorher nicht immer genau schätzen. Beim Schreiben, beim Diktieren, beim Recherchieren tauschen dann immer wieder mal neue Gedanken und neue Probleme auf, so dass man nicht immer im Vorfeld den Arbeitsumfang richtig abschätzen kann. Es ist eben eine Geisteswissenschaft … und wie lange man im Detail nachdenken muss, welche Urteile wirklich passen und welche nicht, muss dann häufig erst recherchiert werden und manchmal kommt es auf Kleinigkeiten an um festzustellen, ob angebliche Präzedenzfälle passen oder auch nicht und manchmal muss an auch eine gefestigte Rechtsprechung in Frage stellen, wenn man sie für falsch hält – und neue Richter könnten ja auch neuen Argumenten durchaus aufgeschlossen gegenüber stehen … Nur die Erfolgsaussichten sinken bei diesen Verfahren extrem. Wenn man sich da nicht extrem viel Mühe macht und sauber vorträgt, hat man hierbei sowieso keine Chance. Dafür brauchen wir aber Honorare und klare Mandatsbedingungen.
Es ist wie bei einer Pyramide: der Weg ganz nach oben ist spitz und steinig
Nur wenige kommen ganz nach oben. Die Rechtsprechung verteidigt in der Regel die Urteile der Instanzgerichte…. Richter machen doch sowieso nie Fehler …. Die Standardantwort lautet da meist, der Anwalt habe nicht ausreichend vorgetragen … also muss man eben bei Verfassungsbeschwerden, Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen noch einmal deutlich intensiver vortragen, was natürlich arbeitsintensiv ist und Zeit kostet … Sie brauchen den Fachanwalt Dr. Jörg Burkhard hier. Das ist der richtige Steueranwalt für Sie!