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FAQ – Häufige Fragen und Anliegen

FAQ

Häufige Fragen und Anliegen

Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Selbstanzeige und das Wirtschaftsstrafrecht. Meine Stärke liegt in meiner Spezialisierung, meinem Engagement und der hohen Professionalität meiner Arbeit. Ich habe mich auf das streitige Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax compliance spezialisiert. Andere Themengebiete oder Aufgabenstellungen bearbeite ich nicht.

Fragen, die sich stellen, bevor Sie uns beauftragen

Honorare & Vorschuss

streitiges Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung, Fahndungsprüfung, Zollfahndung (FKS), Verprobungen,  Arbeitgeberstrafrecht (illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit), Selbstanzeigen, taxcompliance

Die Abrechnung erfolgt nach Zeitvereinbarung, mindestens aber die gesetzlichen RVG-Gebühren, da die nach dem Gesetz die Mindestgebühren sind. Wartezeiten bei Gericht (Unterbrechungen, Pausen) sowie Hin- und Rückfahrten zu Terminen sind Arbeitszeit. Zeiten werden genau erfasst und auf die nächsten vollen 5 Minuten aufgerundet. Für die Fahrten entstehen zusätzlich km-Entgelte, ggf. Parkhaus- oder Parkplatzkosten. Kopien und Auslagen sowie ggf. Übernachtungskosten kommen hinzu. Auf alles ist die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, derzeit in Höhe von 19 % zu erheben, soweit die Leistung an eine im Inland ansässige Person oder Firma erbracht wird.

Wir werden nur auf Vorschussebene tätig. Das war nicht immer so. Aber nach einigen sehr schlechten Erfahrungen sind wir dazu erzogen worden. Ohne Vorschuss werden wir nicht tätig und stellen die Arbeiten vorläufig ein, bis der Vorschuss eingezahlt ist.

Nach der ersten Kostenvorschussrechnung erfolgen dann nach sinnvollen Abschnitten Zwischenabrechnungen. Das kann bei starkem Arbeitsanfall wöchentlich sein, oder monatlich oder nach sonst sinnvollen Abschnitten. Sie können auch jederzeit eine Zwischenabrechnung verlangen, um zu sehen, wo sie Kostenmäßig stehen. Die Zeiten werden nach unserer PC-Zeit mitgeschrieben und die angefallen Tätigkeiten so genau für Sie beschrieben, dass der Arbeitsanfall überprüfbar und transparent für Sie ist.

In der Zwischenabrechnung kann dann ein Guthaben oder eine Nachzahlung als Ergebnis stehen. Nachzahlungen gehen Sie bitte gleich aus. Ein Guthaben wird nicht ausgezahlt, wenn das Mandant noch nicht beendet ist und weitere Zeiten anfallen werden.

Bei geringen Guthaben (in Relation zu den noch anfallenden Kosten) oder bei Nachzahlungsbeträgen, werden neue Kostenvorschüsse angefordert, wenn mit weiterem Arbeitsanfall und damit mit weiteren Kosten zu rechnen ist.

Eine kostenlose Beratung ist uns leider nicht möglich. Die Informationen und Schriftsätze werden gründlich und akribisch erarbeitet und eine Gratis-Beratung oder Gratis-Vertretung ist nicht möglich. Schon der erste Besprechungstermin zur Sache am Telefon oder in der Kanzlei kostet Geld. Sie verschenken doch auch nicht Ihre Produkte oder Ihre Handelsware oder Ihre Dienstleistungen … oder?

Wir schließen eine schriftliche Vergütungsvereinbarung ab, zudem eine Haftungsbeschränkung auf eine Million € Schadenssumme. Sollten Sie eine höhere Vermögensschadenversicherung wünschen ist dies gegen Einzelvereinbarung und entsprechender Kostenübernahme durch Sie möglich. Ferner brauchen wir eine Rahmen-Mandatsvereinbarung und eine Vollmacht bzw. Strafprozessvollmacht und die Erlaubnis Ihre Daten zu speichern und eine Regelung zum Emailverkehr, falls gewünscht. Sofern wir mit Dritten (Korrespondenzanwälten, Steuerberatern usw.) kommunizieren sollen. benötigen wir eine schriftliche Freistellung von unserer Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber diesen Dritten. Mit der Gegenzeichnung des Vertrags und Bestätigung der Mandatsübernahme ist der Anwaltsvertrag zustande gekommen.

Auch wenn Sie schon Mandant bei uns sind und uns neue Aufträge erteilen, brauchen wir hierfür einen neuen Satz Vertragsunterlagen, damit die Vereinbarungen und Abrechnungsmodalitäten auch für diesen neuen (Teil-) Auftrag gelten.

Fragen, die sich stellen, bevor Sie uns beauftragen

Verschwiegenheitsverpflichtung

Fragen, die sich stellen, bevor Sie uns beauftragen

Gratis-Beratung & Zustandekommen eines Vertrages

Vertrauen geht nur, wenn wir über Ihre Probleme und Anliegen Stillschweigen bewahren. Das tun wir. Auch nach Auftragserfüllung und Vertragende. Als Berufsträger bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Natürlich sind auch alle meine Büromitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Und anders lässt sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch gar nicht denken und praktizieren.

Sie erhalten von allen Eingängen Abschriften und zwar möglichst noch am Tag es Eingangs bei uns. Wenn Sie möchten per Post oder per Email oder auch beides. Es kann sein, dass Sie die Post dann schneller lesen, als Dr. Burkhard, wenn dieser auf auswärtigen Gerichts- oder Vortrags-Terminen ist. Unsere Akte ist Ihre Akte.

Die Kommunikation über große Entfernungen geht auch über Videokonferenzen. So können auch Diktattermine oder Besprechungen über große Distanzen problemlos gemeinsam durchgeführt werden.

Eine Haftung für telefonische Auskünfte können wir nicht geben.

Eine Beratung zwischen Tür und Angel ist nicht professionell und lehnen wir ab.  Aber Sie können einen Telefontermin vereinbaren. Bei längeren Gesprächen und telefonischen Beratungen sollten Sie zuvor Mandant bei uns sein und die Vertragsunterlagen unterzeichnet haben und einen entsprechenden Vorschuss bei uns eingezahlt haben.

Wir legen Wert auf inhaltlich guten und richtigen Vortrag. Alle inhaltsreichen, wichtigen Schreiben senden wir Ihnen vorab als Entwurf mit der Bitte um kritische Durchsicht und Prüfung des Sachvortrags und um dessen Ergänzung oder Korrektur, soweit erforderlich, nötig, gewünscht oder sinnvoll. Bedenken Sie: der Sachvortrag ist wichtig und muss stimmen.

Widersprüchlicher oder unklarer Vortrag ist schädlich und sorgt für Unverständnis, Zweifel oder Misstrauen. Sorgen Sie daher im eigenen Interesse dafür, dass der Vortrag von Ihnen geprüft und korrekt ist. Nichts stört mehr als unklarer oder unkorrekter Vortrag.

Fragen, die sich stellen, bevor Sie uns beauftragen

Kontrolle des Inhalts der Schriftsätze