Wer sich selbständig macht, ist schon mit einem Bein im Gefängnis
Diesen Spruch haben Sie vielleicht schon einmal gehört; er ist leider wahrer als Sie glauben mögen.
Falls Sie Beschuldigter in einem Arbeitgeberstrafverfahren sind und zu Themen wie
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten
- Lohnsteuerhinterziehung
- Abdeckrechnungen, Barzahlungen, Überweisungen und Kickback
- Scheinselbständige
- „richtige“ Lohnkostenquote
- mittelbare illegale Beschäftigung
fachanwaltliche Auskunft und Beratung suchen: Wir kennen uns bestens aus im Arbeitgeberstrafrecht und finden die geeignete Verteidigungsstrategie für Ihr Anliegen.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz als zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.