die Steuerfahndung bei Willi

Am Anfang steht die Prüfungsanordnung. Was soll da schon passieren? Dann kommt der Prüfer und macht nach einer ersten Durchsicht der Unterlagen nach 4 Stunden ein bedenkenschweres Gesicht:  es gäbe da Probleme. Er müsse die Buchführungsordner mit an Amtsstelle nehmen. Er würde sich dann in ca. 14 Tagen wieder melden. Unser Steuerpflichtiger, nennen wir ihn einmal Willi, denkt sich nichts dabei und lässt den Prüfer gewähren. 

Nach 2 Wochen 

Nach 2 Wochen meldet sich der Prüfer immer noch nicht, auch nicht nach 3 oder 4 Wochen. Willi ist das egal. 

Nach 7 Wochen

Nach 7 Wochen klingelt es morgens um 7 und eine freundliche Dame steht an der Tür. Sie zieht ihren Dienstausweis und stellt sich als Steuerfahnderin vor. Sie legt Willi einen Durchsuchungsbeschluss vor. Wie aus dem Nichts tauchen auf einmal von überall her Steuerfahnder. Am Ende sind es über 20 Steuerfahnder, die im Betrieb, in der Privatwohnung und beim Steuerberater an diesem Morgen durchsuchen. Willi ist wie betäubt. Das Juristendeutsch in dem Beschluss versteht er nicht. Es geht aber um Scheinrechnungen. 

Er will seinen Anwalt sprechen.

Er will seinen Anwalt sprechen. Die nette Steuerfahnderin rät ab. Ein Rechtsanwalt kostet nur unnötig viel Geld. Selbst ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Fachanwalt für Strafrecht bringt hier nichts. Er solle gestehen. Dann würde sie für ein kurzes Verfahren und einen baldigen Abschluss sorgen. Auch bei der Strafe könne sie einen gewissen Einfluss nehmen, etwa dafür sorgen, dass es nicht zu einer Hauptverhandlung kommt, sondern das Verfahren vielleicht mit einem Strafbefehl beendet wird. Vielleicht gibt es nur eine kleine Geldstrafe. 

Er solle am besten ein Geständnis ablegen

Er solle am besten ein Geständnis ablegen. Und einer aktive Mitwirkung würde sich günstig für ihn auswirken. Wenn er hier mit aufkläre, sei das nicht nur strafmildernd zu berücksichtigen. Das Steuerstrafverfahren könne dann bald beendet werden und sie hätten ein Interesse daran, die Empfänger der Scheinrechnungen schnell zu ermitteln um den Steuerschaden rasch zu ermitteln und eine weitere Verbreitung der Scheinrechnungen begrenzen zu können.

Willi gesteht Scheinrechnungen geschrieben zu haben

Wie betäubt gesteht Willi, Scheinrechnungen geschrieben zu haben. Er wisse nicht wie viele. An die Beträge und Empfänger könne er sich nicht erinnern. Ob er die Gesmatsumme aller Rechnungen wisse? Nein, wisse er nicht…Auf seinem Rechner seien alle Scheinrechnungen hinterlegt. Die müsse die Steuerfahndung nur ausdrucken.

Freiwillige Herausgabe

Nachdem die Steuerfahndung die gesamte Buchführung und den PC sowie Handys und Laptops eingepackt hat, fragt ihn die nette Fahnderin, ob er der Mitnahme zustimme und die Sachen freiwillig herausgebe. Willi ist viel zu geschafft nach 5 Stunden Fahnungsdurchsuchung um hier zu verstehen, was seine Rechte sind und dass er hier der Mitnahme widersprechen könnte. So lässt es geschehen, dass die freiwillige Herausgabe in dem Beschlagnahmeprotokoll angekreuzt wird. Die freundliche Fahnderin verabschiedet sich mit dem Hinweis darauf, dass er jetzt eigentlich keinen Anwalt brauche. Er habe er schließlich alles gesagt und auch ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Fachanwalt für Strafrecht würde ihn nur viel Geld kosten. Er solle sich lieber das Geld für den Fachanwalt sparen und für die zu erwartenden Steuernachzahlungen zurücklegen.

Kein Anwalt

Die nächsten 14 Tage ist Willi wie benommen. Erst langsam erholt er sich von dem in tief bewegenden Eindruck des Steuerfahndungsbesuchs. Er folgt dem Rat der Fahnderin, keinen Anwalt aufzusuchen.

Steuerberater

Er hat einmal mit seinem Steuerberater über die Sache gesprochen. Der riet ihm, zu einem Fachanwalt für Steuerrecht zugehen oder zu einem Spezialisten für Steuerfahndungsprüfungen. Etwa zu Dr. Burkhard in Wiesbaden. Das sei ein hervorragender Spezialist für streitige Steuerrecht und Steuerstrafrecht sowie für streitige Betriebsprüfungsverfahren.

Willi will sich das überlegen. Das kostet bestimmt viel Geld. Zudem weiß er auch noch gar nicht, was so richtig ihm vorgeworfen wird. Vielleicht wird es ja auch gar nicht so schlimm. Er will also dem Rat der Steuerfahnderin folgend erst einmal abwarten. Sie wird ja wissen, was der beste Weg ist und immerhin hat sie ihm ausdrücklich abgeraten, zu einem Anwalt zu gehen. Das kostet viel Geld und bringt nichts. Sie war so nett. Diesen Rat wollte er befolgen.

nach ca. 7 Monaten kommt der Fahndungsprüfungsbericht

Willi hat die Sache fast schon vergessen, da kommt nach ca. 7 Monaten der Fahndungsprüfungsbericht. Diesem liegen Änderungsbescheide anbei. Die letzten 8 Jahre sind geändert worden. Das ist der gesamte Zeitraum seiner Selbstständigkeit. Er soll 476.000 EUR nachzahlen. In den ersten Jahren gibt es kaum Änderungen. Erst in den letzten Jahren steigen die Mehrsteuern deutlich an.

Willi ist völlig geplättet. Das stimmt doch nie. Er will dann zu seinem Steuerberater gehen. Der ist jedoch gerade in Urlaub. Die für ihn zuständige Steuerfachangestellte berichtet, dass auch sie den Prüfungsbericht und die Steuerbescheide bekommen hätten. Er solle gleich nach Urlaubsende das Chefs kommen. Sie gibt ihm einen Termin. Den verpasst er allerdings. Er hat nicht die Kraft, zu seinem Steuerberater zu gehen. Der würde ihm bestimmt Vorwürfe machen. Er schämt sich. Er weiß nicht weiter. So vergeht die Zeit.

Einspruchsfrist

Das Schreiben des Steuerberaters mit der Erinnerung an die laufende Einspruchsfrist und die Rückfrage, ob Einspruch eingelegt werden soll, nimmt Willi nicht wahr. 

476.000 EUR kann er niemals bezahlen

Ein paar Tage später bricht er zusammen. 476.000 EUR kann er niemals bezahlen. Das bescheidene Einfamilienhaus ist vielleicht 200.000 oder bestenfalls 220.000 EUR wert. Es ist aber noch belastet. Er will sich das Leben nehmen.

Es ist 3:15 Uhr.

Er weiß nicht mehr ein noch aus. Schweißgebadet schreckt er hoch. Er überlegt, wo er ist. Er tastet nach rechts oder nach links. Da ertastet er den Nachtisch und die darauf stehende Nachttischlampe. Er knipst sie an. Es ist 3:15 Uhr. Langsam wird erwacht. Was ein Albtraum. Morgen früh um 10:00 Uhr hatte einen Termin bei Dr. Burkhard, dem Spezialisten für streitige Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Mit dem Spezialisten Dr. Burkhard und seinem Steuerberater wird er das Exposé der Betriebsprüfung besprechen und den Termin zur Schlussbesprechung sorgfältig planen. Wahrscheinlich werden sie zu den einzelnen streitigen Prüfungsfeststellungen einen Schriftsatz entwerfen und den ans Finanzamt schicken. Es geht daher unter anderem um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Kassenbuchführung und die Frage, ob die Betriebsprüfung einen Zuschlag hinzuschätzen darf. Die Betriebsprüfung will hier 20.000 € pro Veranlagungszeitraum hinzuschätzen. Sie hat aber schon signalisiert, dass bei Akzeptanz kein Strafverfahren eingeleitet werden wird. Weiter geht es dann noch um ein paar beanstandete Bewirtungskostenbelege, die Nichtanerkennung des Fahrtenbuchs und um ein paar Diskussionen um Abschreibungen. 

Nichts mit Scheinrechnungen oder Steuerstrafverfahren.

Nichts mit Scheinrechnungen oder Steuerstrafverfahren. Willi lässt sich entspannt wieder zurück auf sein Kopfkissen plumpsen. Da ist aber alles nass. So sehr hatte er geschwitzt. Er steht auf, jetzt erst mal duschen gehen. So schlimm, wie in seinem Albtraum, ist es ja doch nicht. Er schmunzelt etwas verkrampft. Da hat ihm sein Unterbewusstsein aber ganz schön einen Schrecken versetzt. Jede Betriebsprüfung ist anstrengend. Gott sei Dank ist diese hier nicht so schlimm verlaufen. Und alles entdeckt, was die hätten entdecken können, haben die schließlich auch nicht. Er freut sich, wenn die Betriebsprüfung endlich vorbei ist. So ein Unsinn: ohne Anwalt sollte man das versuchen. Nie und nimmer. Ohne Anwalt geht man da unter.

Probleme mit der Betriebsprüng oder der Steuerfahndung

Probleme mit der Betriebsprüng oder der Steuerfahndung? Dann rufen Sie den Spezialisten im Steuerrecht und Steuerstrafrecht an: 0611-890910, Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Zollfahndung, FKS, Steuerstrafverfahren, Finanzrechtsstreit, Steuerstreit, Nichtzulassungsbeschwerde, Selbstanzeige