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Burkhard: Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, neu in der 3. Auflage ab voraussichtlich Februar 2023

Billd Buch Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung

Limitierte Auflage!

Burkhard: Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung

Kommentar 2. Auflage 2019. Buch. 1508 Seiten. Hardcover - Carl Heymanns Verlag. ISBN 978-3-452-28768-7

Ein Buch mit zahlreichen Praxis-Beispielsfällen und Strategie-Hinweisen versehen Praktikerkompendium/Kommentierung der einschlägigen Vorschriften zur Betriebs- und Steuerfahndungsprüfung.

NEU in der 3. Auflage ab voraussichtlich Februar 2023 mit allen Neuerungen im Betriebsprüfungsverfahren gem. Gesetz vom 16.12.2022:

Schaubilder
Beispiele, Mustertexte
Noch mehr praktische Informationen Hinweise zur AStBV, RiStBV, BPO 2000

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Im Verlag Carl Heymanns erscheint in 2. Auflage der von Jörg Burkhard herausgegebene und bearbeitete Kommentar zu Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung. Das Werk besteht aus einer Spezialkommentierung der §§ 193-208 AO sowie einem Anhang zu Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Erlassen und „Sonstigem“ wie etwa Statistiken zur steuerlichen Außenprüfung. Der Autor, Rechtsanwalt in Wiesbaden und Spezialist für Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, setzt sich zum Ziel, „allen Beratern ein Buch zur Außenprüfung an die Hand zu geben, das nicht nur die Darstellung der Verwaltungs- und Rechtsprechungsmeinungen leistet, sondern darüber hinaus den Zusammenhang zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht berücksichtigt und zu vielen typischen Konfliktsituationen Gedanken und Lösungsansätze bietet. Die Darstellung beginnt zu § 193 AO nach dem Inhaltsverzeichnis, einer Liste der verwandten Standardliteratur und einem Abkürzungsverzeichnis mit der Zulässigkeit der Außenprüfung nach § 193 AO. Hier beschäftigt sich der Autor zunächst mit Materialien und Zweck der Vorschrift, worauf allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Betriebsprüfung dargestellt werden und der Ablauf des Außenprüfungsverfahrens besprochen wird, wobei auch der Zweck der Vorschrift beleuchtet ist. Darauf folgt die eigentliche Kommentierung. Das Werk arbeitet mit Fußnoten, was die Lesbarkeit erheblich fördert. Darüber hinaus finden sich Zitate in grauen Rahmen sowie Fettdruck der wichtigsten Inhalte. Zahlreiche Zwischenüberschriften erleichtern die Verständlichkeit erheblich. Neben Mustern finden sich zahlreiche Anlagen etwa von Standardschreiben der Finanzämter oder Anforderung von Unterlagen sowie Tabellen. Darüber hinaus arbeitet das Werk vielfach mit anschaulichen Beispielen, die ebenfalls gewährleisten, dass selbst Berufsanfänger schnell und sicher Einblick in die Fragen von Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung erhalten. Neuralgische Fragestellungen wie die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen aus § 200 AO bearbeitet der Spezialkommentar äußerst akribisch, wobei die bereits erwähnte Strukturierung und Erläuterung jeweils vom Allgemeinen zum Besonderen und konkret anhand von Beispielsfällen praktisch keine Fragen offenlässt. Die Sprache des Werks ist klar und einfach. Negativ fällt freilich auf, dass bisweilen in der Terminologie die notwendige Präzision zu vermissen ist. So spricht das Werk etwa von dem „Aussageverweigerungsrecht“ des § 55 StPO (§ 194 Rn. 64). Dass es sich – wie bereits im Vorwort mit Recht angekündigt – um einen Praktikerkommentar handelt, wird etwa deutlich, wenn Burkhard zu § 199 AO ein Schema zur Umsatzerprobung einer Gaststätte erläutert, wo verschiedene Flaschenbiere, alkoholfreien Getränke, Wein, Spirituosen, Kaffee, Tee, Tabakwaren, Küche, Süßwaren und Ansichtskarten/Andenken in einer vorbereiteten Aufstellung den Unterschiedsbetrag zwischen kalkulierter Brutto-Umsatzrechnung und erklärtem Umsatz ergeben. Wenngleich das Werk mit 1471 Seiten auch den notwendigen Umfang besitzt, verwundert es im Positiven immer wieder, wie hervorragend es dem Autor gelingt, sowohl grundlegende rechtliche als auch tatsächlich vorkommende praktische Fragen im Detail zu beantworten. Etwa beschäftigt sich das Werk mit der Frage, ob die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Berichtigungsbescheides dadurch berührt wird, dass das Finanzamt § 6 BpO (St) und § 4 Abs. 2 BpO (St) verletzt habe, Relevanz dahingehend erlangt, dass der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch auf die Beachtung der §§ 6, 4 Abs. 2 BpO (St) habe (§ 200 Rn. 548). Im Anhang der eigentlichen Kommentierung finden sich – wie bereits ausgeführt – zahlreiche für die Praxis gewinnbringende Anlagen. Die Darstellung schließt mit einem sehr übersichtlichen und umfangreichen Stichwortverzeichnis. Um damit zu einem Fazit zu gelangen: wer – egal auf welcher „Seite“ – mit Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung berufsbedingt zu tun hat, sollte auf den Spezialkommentar von Burkhard nicht verzichten. Eine umfassende Darstellung, detailreich, anschaulich, eingängig und wissenschaftlich äußerst fundiert.

Rezension: Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Kommentar, 2. Auflage, Carl Heymanns 2019

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Johannes Berg, Kaiserslautern