Sozialversichersicherungsrechtliche Betriebsprüfung / DRV Prüfung

Die Sozialversicherungsträger prüfen in der Regel spätestens alle 4 Jahre Betriebe, die Personal beschäftigen.

Zweck der DRV-Prüfung (DRV= Deutsche Rentenversicherung) ist es zu klären, ob die Beiträge zur Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig angemeldet und bezahlt wurden. Dies wird anhand der Personalakten, der Personalkonten und aller personenbezogener Abrechnungen und Unterlagen geprüft.

Dabei ist darauf zu achten, dass im Sozialrecht nicht das Zahlungsprinzip, also das Abflussprinzip, sondern das Entstehungsprinzip gilt und mit der Entstehung des richtigen Lohnanspruchs auch die Sozialabgaben (nicht die Lohnsteuer) fällig wird.

Aufgrund der Besonderheiten des Personaleinsatzes werden bestimmte Branchen besonders kritisch und gründlich geprüft: Personalverleiher, Taxiunternehmen, Baubranche, Gaststätten und reinigungsfirmen werden oftmals sehr penibel geprüft.

Auch wenn man scheinbar nichts feststellt, wird bei hohen Fremdleistungen überprüft, ob dies nicht gegebenenfalls Scheinrechnungen sind und falls die entsprechenden Fremdleistungsfirmen nicht aufgefunden werden, etwa weil es diese Firmen nicht mehr gibt oder sie ihrerseits damals keine Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuererklärung eingereicht haben und die Lohnsteuer nicht abgeführt haben bzw. Sozialversicherungsbeiträge nicht angemeldet und gezahlt haben, wird schnell vermutet, dass diese Firmen nur Scheinrechnungen geschrieben haben und mit dem so freigewordenen Geld (Rechnungsbetrag -10 bis 15 % Provision für die Scheinrechnung = 85-90 % freies Geld) Schwarzarbeit oder Teilschwarzarbeit bezahlt wurde.

Auch wenn die Rechnungsaussteller der DRV aus anderen Verfahren als vermeintliche Scheinrechnungsschreiber bekannt sind oder jedenfalls ein entsprechender Anfangsverdacht besteht und diese Firmen aufgrund des entsprechenden Dateiabgleichs mit den Eingangsrechnungen beim Berichtsunternehmen daher auffallen im Rahmen der elektronsichen Datenanalyse, wird die Anerkennung der Versagung der Betriebsausgaben beim Finanzamt angeregt und die Schätzung in Form der Umrechnung der freien Gelder in Löhne setzt einm bei denen im Schätzungswege die Lohnsteuer und die Sozialabgaben hochgerechnet und nach Anhörung festgesetzt werden.

Selbstverständlich werden bestimmte Werkverträge daraufhin überprüft, ob dies echte Werkverträge sind oder hier nur Scheinselbstständige sich dahinter verbergen.

Die richtige Absicherung ist beizeiten ein Statusfeststellungsverfahren, wobei allerdings die DRV  den Sachverhalt bei der rechtlichen Beurteilung nicht selbst überprüft, sondern den ihr mitgeteilten Sachverhalt als richtig unterstellt.

Daher kann es trotz Statusfeststellungsverfahren Überraschungen und Abweichungen von der ursprünglichen Einordnung geben, wenn der Sachverhalt nicht exakt so ist, wie im Statusfeststellungsantrag dargelegt.