Wegen Steuerhinterziehung sind von den Gerichten im Jahr 2013 insgesamt 2.154 Jahre Freiheitsstrafe verhängt worden.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ mitteilt, waren es im Jahr 2012 zuvor 2.341 Jahre gewesen. Damit ist ein Rückgang von ca. 8 % der Haftstrafen insgesamt zu verzeichnen. Ob daraus auf insgesamt weniger Verfahren oder geringere Hinterziehungssummen zu schließen ist, oder ob es sich um normale Verschiebungen und unbeachtliche Schwankungen handelt, bleibt einer Langfristanalyse vorbehalten. Jedenfalls dürften mildere Urteile nicht der richtige Erklärungsansatz für diesen Rückgang sein, da seit dem Wechsel der Zuständigkeit vom 5. auf den 1. Strafsenat des BGH von 2008 der Strafschärfungstrend im Steuerstrafrecht bis in die unteren Gerichtszüge zu verzeichnen ist.
Wegen Subventionsbetrugs erfolgten im Jahr 2013 Verurteilungen zu insgesamt 13 Jahren Freiheitsstrafe. Im Jahr 2012 waren es 9 Jahre.
Außerdem teilt die Regierung mit, dass im Jahr 2013 insgesamt 18.032 aufgrund der Abgabe von Selbstanzeigen begonnene Strafverfahren wieder eingestellt wurden.
(Quelle: Bundestag, hib-Meldung Nr. 606 vom 26.11.2014)