Steuerstrafrecht Fachanwalt Frankfurt
Der von einem Steuer Strafverfahren betroffene Hand meist noch nicht, welche Mittel und Methoden die Finanzverwaltung bzw. Zollfahndung hat. Meist glaubt der Betroffene, dass seine Verstecke und seine Verschleierung sehr gut sind. Sonst hätte er sie schließlich auch so nicht gewählt. Die ersten Überraschungen kommen vielleicht, wenn die Steuerfahndung im Rahmen der Durchsuchung schon das eine oder andere Versteck entdeckt, dass der Steuerpflichtige für besonders clever und unentdeckbar hielt.
Vorfeldermittlungen der Steuerfahnder
Manchmal ist der Betroffene auch überrascht, was die Steuerfahndung schon alles weiß bzw. was sie erahnt. Das liegt natürlich an entsprechenden Vorfeld Ermittlungen der Steuerfahnder. Manchmal fällt der Betroffene Steuerpflichtige auch auf Fangfragen herein.
Kriminalistische List zulässig
Manchmal behauptet ein Fahnder auch einen Sachverhalt als gegeben der aber in Wahrheit noch gar nicht sicher ermittelt und bewiesen ist. Erst durch die Aussage des beschuldigten Steuerpflichtigen oder seine Reaktion wird dieser Sachverhalt dann quasi bestätigt. Eine kriminalistische List der Fahnder ist zulässig.
Schock der Fahndungsdurchsuchung
Nach dem Schock einer Steuerfahndung ist der Steuerpflichtige nun vor die Frage gestellt, ob er einen Steuerberater und einen Anwalt braucht oder alles aus einer Hand bekommen.
Ideal: strafrechtliche Verteidigung und steuerliche Abwehr alles aus einer Hand
Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard bietet alles aus einer Hand an: die steuerliche Abwehr und die steuerstrafrechtliche Verteidigung. Das hat immense Vorteile, da die Koordination zwischen den beiden Fachbereichen nicht erforderlich ist und gemeinsame Treffen, gemeinsame Termine und gemeinsame Absprachen entfallen. Alles aus einer Hand nicht nur Zeit und Geld, sondern hat den immensen Vorteil, dass es keine Informationsdefizite und der eine nichts übersieht, was für den anderen wichtig ist. Die Verteidigung durch zwei getrennte Köpfe ist insoweit stets suboptimal.
Steuerstrafrecht ist ein eigenes Spezialgebiet
Steuerstrafrecht ist ein eigenes Gebiet, das eigenen Regeln folgt. Die gibt es viele Besonderheiten, die man wissen muss. Zu meinen, dass man das Steuerrecht kennt und ein bisschen Strafrecht nun hinzukommt, ist falsch. Allerdings basiert alles auf steuerlichen Vorfragen und meist auch auf Schätzungen. Daher ist es auch kein normales Recht, sondern ein Spezialgebiet.
Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard ist seit mehr als 30 Jahren ausschließlich in diesem Gebiet tätig. Er ist der Vollprofi unter den Profis. Zahlreiche Bücher und Aufsätze unterstreichen seine Fachkompetenz. Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard ist nicht nur in Frankfurt und Umgebung, sondern auch bundesweit tätig. Kaiserslautern, Trier, Bad Homburg, Hanau, Offenbach, Mainz, Wiesbaden aber auch Köln, Hamburg, Berlin und München.
Steuer Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Steuerstrafrecht und Steuer Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Das Vertrauen aufgrund des Berufsstandes und des Berufsethos muss erarbeitet werden. Vertrauen aufgrund des Kanzleischildes ist es schwierig.
Vertrauen hängt nicht am Kanzleischild oder am Büropalast, sondern wächst und muss erarbeitet werden
Vertrauen in die Fachkompetenz der Bearbeitung der eigenen Sache aber auch in die Person wächst erst im Laufe der Gespräche und der Zusammenarbeit. Dr. Burkhard ist ein exzellenter, eloquenter Steuerstrafverteidiger, der nichts anderes außer Steuerrecht und Steuerstrafrecht annimmt. Diese Spezialisierung auf nur diese Fachgebiete sichert Ihnen höchste Qualität und absolute Aktualität der neuesten Entwicklungen. Aber für die Bearbeitung Ihres Falls und das Vertrauen in die Person Ihres Verteidigers helfen auch keine Aufsätze und Bücher und Fachvorträge. Auch wenn RA Dr. Burkhard zahlreiche Fachbücher und Fachaufsätze veröffentlicht hat und unzählige Fachvorträge vor Steuerberatern und Anwälten gehalten hat und diese aus- und weiterbildet: das zeigt nur sein Fachwissen. Aber das hat nichts mit Vertrauen zu tun. Das muss erarbeitet werden. Und das wächst erst im Laufe der Zeit.
Erfolgreiche steuerliche Abwehr ist auch gleichzeitig erfolgreicher Steuerstrafverteidigung
Wie sagte letzt ein Fahnder zu Rechtsanwalt Dr. Burkhard: „wenn Sie das nicht hinkriegen, bekommt das keiner hin“. Und jüngst ein Finanzrichter am Richtertisch: „ auch da muss ich Ihnen leider schon wieder Recht geben“ und empfahl dem Finanzamt, die Bescheide aufzuheben. Eine erfolgreiche Abwehr im Steuerrecht ist auch gleichzeitig eine erfolgreiche Steuer Strafverteidigung
Der Spezialist im Steuerstrafrecht: Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard
Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard
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