Negativkalkulation Die Negativkalkulation ist eine Schätzungsmethode des Finanzamts (Betriebsprüfung, Steuerfahdnungsprüfung) und basiert auf der Ausbeutekalkulation. Es muss also erst mal die Buchführung verworfen werden, § 158 AO, um die Tür
Eine Schätzung muss schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig sein. So klingen die Aussagen des BFH und vieler Gerichte als Obersatz für den Einstieg in die Beurteilung von Schätzungsergebnissen. Die gewonnenen Schätzungsergebnisse
Sicherheitszuschlag Der Sicherheitszuschlag kostet Geld. Der Sicherheitszuschlag kostet Steuern. Weitere Erlöse in Höhe des Sicherheitszuschlags sollen hier besteuert werden. 10 % des Bruttojahresumsatzes mehr. Das tut weh. Die Vollständigkeit der
Steuerhinterziehungsverdacht bei Spielhalle Ordnungsmäßigkeit der Kassengrundaufzeichnungen Bei der Überprüfung einer Spielhalle kommt steuerlich häufig ein Steuerhinterziehungsverdacht auf. Im Fokus der Prüfung steht natürlich die Vollständigkeit der Erlöserfassung. Damit werden
Die Prüfung bei dem Berichtsunternehmen und das Herausschreiben von Kontrollmitteilungen ist unverändert ein sehr effektives Prüfungssystem. Bei den Ausstellern der Eingangsrechnungen wird die Verbuchung der dortigen Ausgangsrechnungen überprüft. Während die
Subventionsbetrug durch Steuerberater, Vorladung, Strafbefehl Kann der Steuerberater durch die versehentlich falsche Beantragung unberechtigter Zuschüsse, Coronahilfen und Überbrückungsgelder sich strafbar gemacht haben? Ist ein Subventionsbetrug durch Steuerberater etwa bei Beantragung
Scheinrechnungen Scheinrechnungen und Steuerhinterziehung. Die Steueranwalt Dr. Jörg Burkhard verteidigt Sie bei dem Vorwurf, Scheinrechnungen erhalten zu haben. Fahndungsdurchsuchungen, Vermögensarrest, Untersuchungshaft Hier erfolgen dann nahezu immer für den Betroffenen natürlich
Steuerhinterziehung – Steuerstrafverteidigung Die Steuerhinterziehung strafbar nach § 370 Abs. 1 AO. Sie kann durch aktives Tun oder auch durch Unterlassen begangen werden. Die Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden.
Bindungswirkung Steuerrecht zu Steuerstrafrecht Keine Bindungswirkung vom Besteuerungsverfahren zum Steuerstrafverfahren – dennoch werden die Schriftsätze wechselweise in dem einen wie dem anderen Verfahren gelesen und ausgewertet Rein rechtlich gibt es