Steuerfahndung Verhaltensregeln
wie verhalte ich mich beim Eintreffen der Steuerfahdung richtig?
vollständig zum Sachverhalt schweigen
höflich begrüßen
Ausweiskontrolle (Dienstausweise) und alle Namen niederschreiben
Anwalt anrufen (darf nie verboten werden, ggf. Steufa die Nummer wählen lassen und Kontrolle ermöglichen, wer sich meldet)
verschlossene Behältnisse öffnen, da sie sonst entweder versiegelt oder gewaltsam geöffnet werden (Tresore, Türen, Wandschränke).
Betrieb heute geschlossen
ein Schild „Betrieb heute geschlossen“ kann sinnvoll sein, um unliebsame Gäste, Neugierige, Kunden, Presse fernzuhalten. Die Steufa darf das nicht von sich aus – das steht nur dem Hausrechtsinhaber, also dem Unternehmer zu.
gesuchte Unterlagen zeigen?
Das kommt darauf an: wenn sich aus dem Durchsuchungsbeschluss oder dem Kontext ein bestimmter Gegenstand als gesucht herausstellt (Manipulationsstick, Schwarzbuch) kann die Hinführung zu diesem gesuchten Gegenstand ein Abkürzen des Suchens und das Finden von Zufallsfunden vermeiden. Muss aber nicht. Andernfalls durchsuchen lassen (dauert länger, es wird vielleicht mehr mitgenommen). Insgesamt lautet die Grundregel: seien Sie höflich, keine Angaben zur Sache, nicht zu Antworten provozieren lassen, erst keine bösartigem zynischen Kommentare absetzen, keine Beleiddigungen, keine Gewalt, helfen Sie nicht mit. Was die Steuerfahndung findet, findet sie, was sie nicht findet, findet sie nicht. Und wenn sie nicht mit dabei stehen, verraten sie auch nicht durch ihr Verhalten oder verräterische Blicke, dass hinter einem Wandbild ein Tresor versteckt ist oder vielleicht die Ecke, in die der eine Fahnder gerade, irgendwie brisant ist. Bedenken Sie, die Fahnder treten immer im Doppelpack auf und irgend eine beobachtet sie und ihre Reaktionen ganz sicher. Manchmal verraten Steuerpflichtige sich bzw. ihre eigentlich auch guten Verstecke auch selbst.
Tresore
Gefundene Tresore werden ohnehin immer geöffnet.
Ob Sie den Tresor sogleich aufschließen oder sagen, sie wüssten die Kombination nicht oder da sei ohnehin nicht drin oder nur die Pornozeitschriften Ihres Ehemaligen oder der Familienschmuck der Oma oder Sie hätten den Schlüssel verlegt, spielt letztendlich keine Rolle. In all diesen Fällen, wenn Sie nicht freiwillig öffnen, wird der Tresor versiegelt. Und dann später geöffnet. Der Bruch des Siegels ist ein strafbarer Siegelbruch. Das erklärt Ihnen dann auch ein Fahnder und versiegelt erst mal nicht und wartet, ob Sie die Ausweglosigkeit Ihrer Lage erkennen und dann nicht doch vielleicht den Schlüssel finden oder sich an die Kombination erinnern.
Versiegelung
Wenn Sie sich also irgendwann entscheiden, die Schlüssel oder Kombination nicht griffbereit zu haben, würde dann fürs Erste der Tresor versiegelt. Ein oder vermutlich mindestens 4 Siegel kleben dann rund um die Tresortür.
Der Inhalt ist sozusagen also fest geschweißt und kann nicht mehr verändert werden. Die Steuerfahndung wird irgendwann, wenn Sie dann doch den Schlüssel wiedergefunden haben oder die Kombination Ihnen wieder einfällt, den Tresor mit Ihnen gemeinsam öffnen. Dann wird ein Protokoll darüber erstellt, dass der Siegel unversehrt war und jetzt gemeinsam mit Ihnen geöffnet wird. Das Problem ist: Der Siegel wird in der Mitte nur durchgeschnitten und die beiden Hälften bleiben auf dem Rahmen bzw. der Tresortür kleben. Da der Kleber sehr gut ist, bleiben immer hässliche Kleberreste übrig. Selbst mit den besten Reinigern bleiben hier Beschädigungen am Tresor und Tresortür unvermeidbar übrig. Wenn man sich das also ersparen will, findet man den Schlüssel oder die Kombination noch während der Fahndungsdurchsuchung bevor der Tresor versiegelt wird.
Und finden Sie den Tresorschlüssel oder die Kombination tatsächlich nicht mehr, wird der Tresor dann von dem Hersteller oder einem anderen Fachmann irgendwann dann doch auf Ihre Kosten für teures Geld im Beisein der Steufa geöffnet. Der Tresor ist dann möglicherweise unbrauchbar zerstört.
Gleiches gilt für andere veschlossene Behältnisse analog.
Kleiner Möbeltresor
Ist es ein kleiner, wenn auch schwer tragbarer Möbeltresor, nimmt den die Steufa vermutlich auch mit, bevor er späater ganz weg ist.
Tablets, Handys, PCs
Tablets, Handys, PCs werden immer gespiegelt oder zum Spiegeln mitgenommen und sind dann 3-10 Tage weg, bevor sie dann zurückgegeben werden.
während der Durchsuchung
alle wichtigen Kontaktdaten aus Handies mit Telefonnummern abschreiben (bitte mit Fahndungsleiter vorher absprechen: alle Namen, Adressen, Tel-Nrn., die für den Fortbestand des Betriebs und die tägliche Arbeit wichtig sind, dürfen in der Regel problemlos abgeschrieben werden)
keine Fragen zur Sache beantworten, sich nicht auf Fangfragen einlassen, nicht provozieren lassen
Pkws, Kühltruhen, Schränke, Türen öffnen, durchsuchen lassen
Pläne, Verträge, Arbeitsmeterialien dürfen kopiert werden, damit der Betrieb weiter laufen kann ( bitte vorher mit dem Fahndungsleiter absprechen)
keine Vernichtungen, keine PCs bedienen
keine Vernichtungen, nichts schreddern, keinen Reißwolf anwerfen, das könnte als Verdunklungsgefahr angesehen werden und ist ein Haftgrund
im Regelfall darf keiner am PC während der Duchsuchung arbeiten, da ansonsten Daten verändert oder gelöst werden könnten, Komplizen per Email benachtrichtigt werden könnten
keine Telefon- oder Handykommunikation
SMS per Handy verschicken, kann zu Missverständissen führen: Mittäter Gehilfen und Komplizen könnten gewrnt oder informiertz werden – keine ausgehenden oder eingehenden Telefonate führen ( es sie denn, unbedingt wichtig, etwa um Termine zu verschieben)
Keine Behinderungen
Durchsuchung nie behindern
keine Sistierungen, keine vorläufigen Festnahmen, keine Bewegungsverbote
wenn es Sie zu sehr aufregt: spazieren gehen (aber dies bitte vorher absprechen mit dem Fahndungsleiter)
Sistierungen, Bewegungsverbote, befohlene Sammelstellen für Mitarbeiter sind verboten
generelle Telefonverbote sind unzulässig.
vorläufige Festnahme, Haftbefehl, strafrechtlicher Arrest
vorläufige Festnahmen und Haftbefehl sind möglich, ebenso strafrechtlicher Arrest oder auch ein steuerlicher dinglicher Arrest (eher selten)
Ende der Fahndungsmaßnahme
nichts freiwillig herausgeben
nichts wird freiwillig herausgeben. Alles muss beschlagnahmt werden. Für freiwillige Herausgaben gibts keinen Bonus – nur Rechtsnachteile.
auf vernünftiges detailliertes Beschlagnahmeverzeichnis achten: ist alles erfasst? wichtige Urkunden separat beschlagnahmen lassen (serparate Aufzählung)
einen Anspruch auf Paginierung der Seiten derzu beschlagnahmenden Ordner haben Sie nicht. Sie können also nicht verlangen, dass Ordner, Hefter etc., nun in den Ordnern seitenmäßig durchnummeriert werden oder Sie dies selbst noch schnell machen. Diese nur oberflächliche Beschriftung von Ordnern oder gar die Darstelleung von zusammengesuchten Unterlagen auf einem Schreibtisch in Umschläge gibt dann ggf. Probleme bei der Rückgabe, wenn Sachen verheftet, umgeheftet, ausgeheftet neu zusammengetellt wurden. Sie können nur darum bitten, ggf. wichtige Ordner aufzuschlagen und etwa wichtige Seiten oder Inhaltsverzeichnisse zu fotografieren oder herauszuschreiben zu dürfen. Wichtigste Unterlagen (Verträge) können etwa auch aus Ordnern herasugeheftet uddann einzeln im Beschlagnahmeverzeichnis erfasst werden, wenn Sie dies höflich erklären, die Wichtigkeit erläutern und die Fahndung das einsieht und darauf einget. Einen Anspruch haben Sie hierauf nicht. Das ist sinnvoll um auch Sachen zu finden oder später zu zitieren … man wird Ihnen die Seiten und Ordner aber meist nicht mehr in die Hand geben, bestenfalls kann also ein anwesender integerer Anwalt oder Steuerberater aus den abzutransportierenden Unterlagen etwas herausschrieben oder fotogrfieren. Die Angste der Steufa, dass Sie nun wichtige Unterlagen vernichten, zerreißen, herunterschlucken etc. könnten, ist da viel zu groß, um Sie noch mal an die Unterlagen heran zu lassen,
Dursuchungsbeschluss und Beschlagnahmeverzeichnis in Kopie erhalten?
Unterschriften
Sie müssen das Beschlagnahmeverzeichnis nicht unterschreiben. Steuerberater, Anwälte, bei denen als unverdächtige Dritte durchsucht wird, düfen schon von Berufs wegen ncihts freiwillig in Mandantensachen herausgeben. Wenn Sie das Beschlagnahmeprotokoll unterschreiben, dann alle Seiten mit einer Paraphe versehen und durchnummerieren, so dass Sie dann am Ende bei einer Seitenzahl landen und dann auch den Überblick haben, wei viele Beschlagnahmeseiten und Protokollsieten es insgesamt gibt. Auch das erleichtert später das Zitieren oder Wiederfinden und bewahrt den Überblick.
Beschlagnahme oder freiwillige Mitgabe (Sicherstellung)
jetzt mal ehrlich: was geben Sie den Steuerfahndern freiwillig mit? Da überlegen Sie noch? Geben Sie ehrlich irgendetwas freiwillig der Steuerfahndung raus, die ihnen ans Leder will? Also die einzig richtige Antwort ist: Gar nichts geben Sie freiwillig heraus! Sie bekommen dort doch auch keine Boni dafür, dass sie nun die Unterlagen freiwillig herausgeben.
Sie könnten ja mal spaßeshalber fragen, was sie dafür bekommen, wenn die Unterlagen freiwillig herausgeben. Da wird die Antwort ähnlich sein. Sie ersparen allenfalls im Fahnder Arbeit. Sie verzichten aber auch auf Rechtsschutz.
Auch wenn Sie so belehrt werden, dass die Sachen so oder so mitgenommen werden, gleichgültig ob Sie die freiwillig herausgeben oder nicht, dürfen Sie nicht zu dem Irrtum erliegen, dass Sie die Sachen freiwillig herausgeben können, wenn es doch keinen Unterschied macht. Die Sicherstellung ist die freiwillige Herausgabe. Hierbei bedarf es also keinesfalls Beschlusses und keines staatlichen Zwangs. Die Beschlagnahme ist indes die Wegnahme aufgrund staatlichen Zwangs oder das aufrechterhalten der Wegnahme aufgrund staatlichen Zwangs durch einen Beschluss aufgrund richerlicher Anordung. Hier bedarf es eines Beschlusses. Dieser kann fehlerhaft sein. Ist der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss rechtswidrig und erfolgreich später angefochten –- , entfällt ggf. auch die Rechtmäßigkeit für die Beschlagnahme. Daraus könnten Verwertungsverbot entstehen. Ist die Sache erst einmal freiwillig herausgegeben können Untersuchungen und Analysen und Auswertungen daran erfolgen. Und später die Freiwilligkeit der Herausgabe widerrufen geht zwar. Dann müssen die Sachen dann zwar beschlagnahmt werden aber in der Zwischenzeit waren die Maßnahmen , Auswertungen, Analysen usw. rechtmäßig. Die Rechtsstellung in der Verteidigung dieser beiden Mitnahmen ist also durchaus unterschiedlich.
Fragen? Rufen Sie den Vollprofi unter den Profis Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard an: 0611-890910.
Wer hilft? Steuerlich wie steuerstrafrechtlich? Alles aus einer Hand?:
Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard: der Problemlöser, der Vollprofi unter den Profis
Probleme in der Betriebsprüfung? Probleme mit der Verfahrensdokumentation oder Sie brauchen Hilfe bei der digitalen Betriebsprüfung? Dann sprechen Sie mich an: Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Der Vollprofi im streitigen Steuerrecht, bei Betriebsprüfungen, bei Schätzungen. Bei Steuerfahndung, Zollfahndung, Steuerstrafverfahren, Geldwäsche. Auch bei Scheinrechnungen, Schwarzarbeit, Selbstanzeige, Tax Compliance, Kasse, Kassennachschau. Bei Ausbeutekalkulationen, Schätzungen aller Art: 0611 – 890910 oder 089 – 87005100.

