steuerliche Haftung des Betriebsnachfolgers
Der Erwerber haftet bei der Übernahme eines Betriebes im Ganzen für rückständige Steuern. Gleiches gilt bei der Übernahme eines Teilbetriebes.
Dies ist nur einer von mehreren Haftungstatbeständen.
Interne Freistellungsklauseln wirken nicht zum Nachteil des Finanzamtes. Das Finanzamt kann also den Erwerber für rückständige betriebliche Steuern in Haftung nehmen. Die Haftung erstreckt sich z.B. auch auf Lohnsteuern, die seit Beginn des letzten Jahres, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entstanden sind.
originärer Schulder und Haftungsschuldner haften gesamtschuldnerisch
Das Finanzamt hat daher 2 Schuldner bei einer Betriebsveräußerung für ggf. rückständige Steuern. Der originäre Steuerschuldner und der Haftungsschuldner. Beide haften dann Gesamtschuldnerisch.
Hintergrund ist wohl die Angst bei Unternehmensverkäufen den Verkäufer nicht mehr haftungsrechtlich greifen zu können. Ist der verkaufte Betrieb oder Teilbetrieb wirtschaftlich nicht potent, könnte der Gesellschafter den Betrieb verkaufen und sich aus dem Staub machen.
Absicherungsmöglichkeiten des Erwerbs?
Deswegen muss der Erwerber hier wegen der Haftungsrisiken eine due dilligence machen und sich absichern. Kaufpreiseinbehalte? Teil des Kaufpreises nur als Darlehen? Erfüllungsbürgschaften dt. Großbanken als Sicherheiten für Haftungssituationen.
Unternehmensverkauf erfolgt nicht grundlos: hier scheinen Steuerausfallrisiken beim Fiskus zu bestehen oder zumindest befürchtet zu werden
Der Gesetzgeber sieht also in dem Unternehmensverkauf ein latentes Steuerausfallrisiko. Einen gutgehenden, profitablen Betrieb verkauft man doch nicht. Und da der Verkäufer im Ausland sitzen kann oder sich dorthin entziehen kann, ist ein Unternehmensverkauf aus Sicht des Fiskus ein Anzeichen, dass der Betrieb vielleicht nicht renatbel oder sanierungsbedürftig und daher für das Finanzamt ein Ausfallrisiko besteht. Wenn dann noch Steuern rückständig sind, verstärkt das die Sorge des Steuerausfalls.
Erkundigungen des Erwerbers beim Verkäufer ….?
Der Gesetzgeber ging dabei davon aus, dass der Erwerb er sich sichern kann durch vorherige Erkundigungen, Haftungsfreistellungen und Sicherungseinbehalte vom Kaufpreis, falls Haftungsüberraschungen auftauchen. Ob allerdings auch bei einer due dilligence alle Risiken entdeckt und richtig bewertet werden, ist eine andere Frage. Und wie sollen die Haftungsrisiken durch Einbehalte abgesichert werden können, ist fraglcih, da der Verkäufer mit dem Einbehalt zivilrechtlich in dem KAufvertrag sich einverstanden erklärt, ist nicht immer klar. Und wenn er eventuelle Rückstände nicht offen legt, wir er auch mit einem Einbehalt nicht einverstanden sein. Erst Recht wird er solche Risiken bestreiten, wenn er sich nach dem Verkauf absetzen will und die Haftungsrisiken nicht erwähnt.
Was macht ein Unternehmen aus?
Unternehmen ist eine organische Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernden Maßnahmen, die es ermöglichen, ein Unternehmen ohne nennenswerten wirtschaftlichen Aufwand fortzuführen. Fraglich ob bei einem Freiberufler immaterielle Werte, wi ez.B. der Name oder der Ruf oder der Kundenstamm schon ein Unternehmen im Sinn des § 75 AO sind.
Beispiel:
Steuerberater A will sich langsam zur Ruhe setzen und verkauft alle juristischen Personen, die er betreut. Verkauf eines Teilbetriebs?
Haftungsbescheid
Die Haftung wird mittels Haftungsbescheid nach §§ 191 iVm 75 AO geltend gemacht.
Einspruchsfrist: Monatsfrist
Gegen den Haftungsbescheid ist binnen Monatsfrist beim zuständigen Finanzamt Einspruch einzulegen. Dieser ist zu begründen. Achten Sie dringend darauf, dass der Einspruch nachweisbar fristgemäß beim Finanzamt eingeht.
Aussetzung der Vollziehung
Mit der Begründung kann Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO beantragt werden. In Betracht kommen sachliche oder persönliche Aussetzungsgründe. Es müssen an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen HAftungsbescheides ernstliche Zweifel bestehen.
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