Anwalt Steuer Strafverteidiger
Zweck der Verteidigung: Steuerfahndung ist Eingriff. Das ist wohl die intensivste Form der Steueraufsicht. Von der Durchsuchung über die Beschlagnahme oder die freiwillige Mitgabe bis hin zur Inhaftierung des Beschuldigten. Hinzu kommen noch ein strafprozessuale Arrest in möglicherweise alle Konten. Versiegelung des Schließfachs.
Dr. Burkhard als erfahrener, guter, mutiger, eloquenter Verteidiger
Der Beschuldigte braucht in diesem Moment eine Verteidigung. Einen erfahrenen, guten, mutigen eloquenten Steuer Strafverteidiger. Das ist mehr als nur wissen um das Recht. Der braucht ein Auftreten, Geschick, Gespür so wie Rechtsanwalt Dr. Burkhard. Rechtsanwalt Dr. Burkhard ist nicht nur in Wiesbaden, Kiel, Osnabrück Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet tätig sondern bundesweit: von Hamburg über Mainz nach Trier über Köln bis Dresden und München.
Strafverteidigung ist Kampf
Verteidigung ist Kampf. Steuer Strafverteidigung erst recht. Mit dem Satz „Verteidigung ist Kampf“ beginnt Professor Dahs sein Handbuch der Strafverteidigers.
Der Verteidiger ist Organ der Rechtspflege.
Der Verteidiger ist Organ der Rechtspflege. Er ist kein Mietmaul Er ist dem Recht und Gesetz unterworfen. Der darf seine eigene Meinung haben. Er muss nicht immer derselben Meinung sein, wie sein Mandant. Nru der Anwalt, der gradlinig seinen Weg geht, folgt nicht immer dem Mandanten und macht, was der will. Aber nur so ein Urgestein von Charakter setzt sich auch im Gerichtssaal durch.
Der Verteidiger ist nur seinem einen Mandanten verpflichtet
Der Verteidiger ist nur seinem einen Mandanten verpflichteter Strafverteidiger ist Organ der Rechtspflege, zur Verschwiegenheit verpflichtet und zur einseitigen Interessenwahrung für seinen Mandanten verpflichtet. Deswegen gibt es auch das Verbot der Doppelverteidigung: zwei der selben Sache Beschuldigten dürfen nicht von einem demselben Anwalt vertreten werden. Der Anwalt soll sich nur um seinen einen Mandanten in dieser Sache kümmern und nicht in einen Interessenkonflikt geraten. Ein potentieller Interessenkonflikt genügt schon. Deswegen darf ein Verteidiger nicht gleichzeitig die beiden Ehegatten oder zwei oder mehr der selben Sache Beschuldigten Geschäftsführer oder Gesellschafter verteidigen, auch wenn dies vielleicht effektiv wäre, kostengünstig und es vielleicht tatsächlich keinen Interessengegensatz gibt. Aber schon der bloße Schein muss vermieden werden. Der Anwalt soll sich auf seinen eigenen einzelnen Mandanten konzentrieren.
Der Spezialist im Steuerstrafrecht: Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard
Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard
Probleme in der Betriebsprüfung? Probleme mit der Verfahrensdokumentation? Oder Sie brauchen Hilfe bei der digitalen Betriebsprüfung? Dann kommen Sie zu dem Vollprofi unter den Profis: Sprechen Sie mich an: Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, der Vollprofi streitigen Steuerrecht, bei Betriebsprüfungen, bei Schätzungen, bei Steuerfahndung, Zollfahndung, Selbstanzeige, Tax Compliance, Kasse, Kassennachschau: 0611 – 890910 oder 089 – 87005100. Oder Schauen Sie doch mal rein in meine vielen youTube Videos ….

