Viele Steuerpflichtige haben Angst eine Selbstanzeige zu erstatten. Nicht nur die Angst, dass schon ein Sperrwirkungsgrund vorliegen könnte, etwa eine Tatendeckung. Es ist auch bei Prominenten und lokalen Größen die Angst, dass in Fällen wie Zumwinkel, Hoeneß, Schwarzer und vielen Anderen trotz des Steuergeheimnisses auch bei ihnen Informationen an die Öffentlichkeit dringen, obwohl dies in den vorgenannten Fällen nie hätte passieren dürfen und doch passierte. Da ist es auch keine Sicherheit, dass die Verletzung des Steuergeheimnisses unter Strafe steht: selbst wenn der betreffende Beamte gefunden würde -wobei man dies bei den vorgenannten Fällen nicht aus der Presse erfuhr- so hilft dies einem selbst nicht weiter, wenn der Skandal erst einmal öffentlich gemacht ist. Aber es gibt auch so viele andere Fragen: da macht man eine Selbstanzeige und die Antwort vom Finanzamt ist eine Einleitung eines Steuerstrafverfahrens … aber genau da wollte man doch nicht hin – deswegen macht man doch gerade eine Selbstanzeige. Es ist für viele sehr verworren. Dann muss man sehr hoch schätzen um das Vollständigkeitsgebot zu erfüllen und wenn man zu hoch schätzt, könnte das auch wieder eine Steuerhinterziehung sein in Form der zumindest bedingt vorsätzlichen Erlangung steuerlicher Vorteile, nämlich der 6 % Zinsen p.a. im Rahmen der Vollverzinsung. Und schließlich soll man auch noch für eventuelle Bank- oder Beraterfehler einstehen, wenn diese Fehler bei der Erstellung und Auswertung der Bankerträge machen, auch wenn man selbst keine Erinnerung und keinen Überblick über die Erträge hat und nicht weiß, wie man die Bankunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen soll. Es sind häufig viele Stehordner mit Unterlagen aus denen der normale Bankkunde kaum die Erträge, Spekulationsgewinne und abziehbaren Werbungskosten und dann auch noch unter Zugrundelegung des Halbeinkünfteverfahrens erkennen und nachrechnen soll. Aber noch viel schlimmer: Solche Bank- oder Auswertungsfehler bei den Bankunterlagen würden einem niemals bei einer normalen Erklärung angelastet – nur bei der Selbstanzeige unter dem Stichwort der Vollständigkeit- um sie besonders schwierig und fehleranfällig zu machen? Denn schließlich muss ja auch die normale Steuererklärung vollständig sein – oder? Dann soll die Einleitung gegen einen Mittäter oder Gehilfen bzw. die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung für alle Teilnehmer eine Sperrwirkung gegen einen selbst darstellen, so dass auch der beste Berater nicht sicher vorhersagen kann, ob die Straffreiheit zu erlangen ist oder nicht. Wenn ich aber (sowieso) nicht (sicher) straffrei werde, welchen Sinn macht dann die Selbstanzeige für mich? Dann bekomme ich doch keine Straffreiheit, allenfalls eine Strafmilderung …. ist dann ein Bestreiten besser, wenn eh alles zu spät ist? Ist die Spekulation, doch nicht entdeckt zu werden, doch der bessere Weg? Viele können kaum noch schlafen, so belastend ist die zwickmühlenartige Situation für sie. Bizarr und widersprüchlich empfindet so mancher Steuerpflichtige die Situation. Selbst dran schuld, könnte man ihm jetzt zurufen. Hast die Situation doch selbst beigeführt, hört man schon fast so manchen Fahnder oder lieben netten Geschäftsfreund oder Neider unken. Doch löst diese Haltung das Problem? Will die Selbstanzeige nicht das rettende Ufer sein? Hat sie der Gesetzgeber nicht einst konzipiert, wissend, dass nicht jeder steuerehrlich ist und diesen Steuerpflichtigen eine sinnvolle Brücke bauend, um aus ihrem Dilemma herauszukommen – zum Wohle der Gemeinschaft im Tausch gegen den staatlichen Strafanspruch, da ansonsten die Steuerquellen möglicherweise noch viele Jahre oder für immer verheimlicht blieben…? Die Selbstanzeige ist jedenfalls schon lange nicht mehr eine goldene Brücke in die Straffreiheit, wie es einst Kohlmann in seinem Steuerstrafrechtskommentar beschrieb, sondern eher ein schwieriger Spießrutenlauf, den kein Steuerpflichtiger wirklich ohne Begleitung eines versierten Fachmanns gehen sollte und der dennoch zu einem kaum kalkulierbaren Lotteriespiel wird. Aus zahllosen Mandantengesprächen hier ein Querschnitt der üblicherweise so oder so ähnlich auftauchenden quälenden Fragen … und gerade deswegen brauchen Sie einen Spezialisten wie mich, der Ihnen in dieser schwierigen Situation hilft, den richtigen Weg zu gehen: