Enrico und die Flucht vor den Steuerschulden
Enrico hat Angst. Er hat Deutschland vor 6 Jahren verlassen. Er ist nach Tirol „ausgewandert“. Nein, nicht wirklich ausgewandert. Eher geflohen. Weggerannt. Warum? Ganz einfach: Er hatte einen fürchterlichen Albtraum, der eigentlich völlig harmlos begann. Das war das Heimtückische daran. Er hatte Steuerschulden. Nein, eigentlich nur einen Arrest. Aber Steuerschulden wohl auch. Die lagen dem Arrest wohl zugrunde. Er hatte ein Steuerstrafverfahren am Hals. Und eine Betriebsprüfung. Aus der kam ja das Steuerstrafverfahren. Er hatte Angst. Und er hatte kein Geld mehr. Schachmatt. So sah es für ihn aus. Es begann vor 12 Jahren mit einer Pizzeria in Deutschland. Er hatte eine eigene Pizzeria. 5 bis 8 Angestellte, manchmal auch ein paar unangemeldete Leute. Die Pizzeria lief eigentlich ganz gut. So gut, dass er für sich und seine Frau ein kleines Haus kaufte. Es war alt und billig. Kostete damals 230.000 €. Mehr als die Hälfte hatte er schon abbezahlt. Seine Frau hatte ein neues Auto. Er hatte einen Transporter und ein Motorrad, später dann noch einen BMW. Das alte Haus war gerade recht: da konnte er von Zeit zu Zeit renovieren, so wie er Geld, Zeit und Ideen hatte. Dann kamen die Kinder. Erst ein Junge, dann ein Mädchen. Dann kam ein Schreiben vom Finanzamt: Die Anordnung einer Betriebsprüfung. Drei Wochen später war der Prüfer da. Ein Mann mittleren Alters. Eigentlich unscheinbar. Morgens um 8:30 Uhr kam er zu ihm. Er wollte eigentlich um 8 Uhr anfangen. Aber mit Rücksicht auf die späte Schließungszeit von ca. 23 oder 23:30 Uhr war bereit, eine halbe Stunde später anzufangen. Enricos Steuerberater war bei dem Einführungsgespräch mit dabei. Eigentlich sollte die Prüfung beim Steuerberater stattfinden. Das wollten Enrico und sein Berater. Das wollte aber der Prüfer nicht. Also einigten sich der Steuerberater und der Prüfer telefonisch nach Erhalt der Prüfungsanordnung darauf es bei dem Prüfungsort in der Gaststätte zu belassen, so wie es von Anfang an ja auch in der Prüfungsanordnung stand. Bis dahin war es harmlos. Sein Steuerberater erklärte ihm, dass das alles auch ganz normal sei, auch die Diskussionen um den Prüfungsort. Die Prüfer sollten halt den Betrieb kennen lernen und daher soll die Prüfung auch im Betrieb stattfinden …. Was dann kam, war allerdings fürchterlich: Die ganze Prüfung war eine Katastrophe.
Die Kasse wurde verworfen. Das war das Erste.
Keine Z-Bons, keine Einrichtungsprotokolle von der Kassenprogrammierung. Dann gab es später Preiserhöhungen und in der Folge natürlich neue Speisekarten, aber es ließ sich nur ungefähr klären, ab wann die neuen Speisekarten galten. Natürlich hatte Enrico auch keine Belege aufgehoben, was er bei der Kassenprogrammierung nach den neuen Speisekarten geändert hatte. Der Prüfer meinte, dass er nicht nur die Bedienungsanleitung und die Einrichtungsprotokolle, sondern auch alle Änderungsprotokolle bräuchte. Auch wenn Enrico die Bedienungsanleitung der Kasse nicht hatte – das war letztlich kein Problem, denn er konnte sie aus dem Internet herunterladen. Den Ausdruck gab er dann dem Prüfer … aber die Einrichtungs- und Änderungsprotokolle hatte er nicht mehr. Und wenn, dann hätte er sich auch nicht vorlegen können. Sein Freund, der ihm die Kasse eingerichtet hatte, hatte nicht alle Tische erfasst. Da gab es in der Kasse nur 17 Tische, aber tatsächlich hatte Enrico 22 Tische und noch 7 Tische in dem Innenhof. Außerdem nahm die Kasse nur zwischen 12 und 14 Uhr und erst ab 18 bis 22 Uhr auf. Viele Umsätze liefen aber auch außerhalb dieser Zeiten, zumal er häufig erst nach 22 Uhr –gerade im Sommer- die letzten Gäste abrechnete. Das waren dann meist die größeren Tische, die lange und viel konsumiert hatten…
Dann waren da verschiedene Kellnernamen drauf, die er offiziell nicht angemeldet hatte oder die er längst nicht mehr hatte, aber unter denen immer noch kassiert wurde. Wenn das alles der Prüfer sehen und auslesen könnte, würde das nur neue Fragen und weiteren Ärger bedeuten.
Der Prüfer konfrontierte ihn damit, dass es auch Kassenfehlbestände gäbe. Er habe errechnet, dass an 16 Tagen die Kasse im Soll war, was nicht sein könne. Die Kassenfehlbestände schwankten zwischen 465 und 2.860 €. Er würde auch wegen der Kassenfehlbestände zuschätzen müssen. Enrico fragte seinen Steuerberater, ob nun alle Kassenfehlbeträge hinzugeschätzt würden. In Summe waren das über 20.000 €. Der Steuerberater meinte, nur der höchste, war sich aber auch nicht ganz sicher. Müsse er nachlesen.
Und weil die Z-Bons fehlten, so der Prüfer, sei unklar ob und was storniert wurde …. dann sagte der Prüfer, es schwankten die Rohgewinnaufschlagsätze bei der Verprobung im Rahmen des rollierenden Zeitreihenvergleichs. Der Prüfer meinte, die 3 und die 9 seien Enricos Lieblingszahlen. Was das mit der Steuerprüfung zu tun hatte und was der Prüfer damit ausdrücken wollte, verstand Enrico nicht. Der Prüfer kam bei der Nachkalkulation der Getränke zu einem Rohgewinnaufschlagsatz von 480 %. Er meinte auch das die jährlichen Straßenfeste seien nicht erfasst worden. Ob es Zukäufe beim Discounter gab, blieb offen. Jedenfalls meinte der Prüfer, er würde den Umsatz der Getränke anhand des errechneten Rohgewinnaufschlagsatzes neu berechnen. Die Speisen wären im Verhältnis 70 zu 30 zu den Getränken anzusetzen. Damit kam er auch zu einem erheblichen Mehrergebnis bei den Speisen. Dafür fehlte aber zum Teil der Wareneinsatz, was den Prüfer bestärkte anzunehmen, dass Einiges nebenbei eingekauft worden sei. Er meinte, das Modell halb und halb sei in der Finanzverwaltung bekannt. Ob Enrico also bei seinen Großhändlern teils auf Lieferschein und Rechnung, also „offiziell“ eingekauft hätte und den anderen Teil „bar“ eingekauft habe, also die Einkaufsbelege nicht in die Kasse genommen hätte, um den wirklichen Wareneinsatz zu verschleiern um später bei einer BP nicht oder schlechter nachkalkulierbar zu sein, blieb offen. Jedenfalls meinte der Prüfer, es fehle ein Teil des Wareneinsatzes. Da er aber die Buchführung schon wegen der Kassenmängel verworfen hatte und so wie es aussah, sich Enrico nicht gegen die Schätzung wehren konnte, hinterfragte er die Höhe des Rohgewinnaufschlagsatzes und auch die schwarzen Zukäufe. Aber der Prüfer ließ sich nicht beirren. Auch das Argument von Enrico, dass die 30 zu 70 Prozent Methode, wobei 30 % der Getränkeanteil und die 70 % der Speiseanteil sein sollte, bei ihm nicht stimmten, sondern das Verhältnis 50 zu 50 wäre, beantwortete der Prüfer kurz und knapp mit den Worten, dass dies ein Erfahrungssatz der Finanzverwaltung aus unzähligen Prüfungen bei etwas gehobenen Pizzerien und besseren Lokalen so wie dem Enricos sei. Und Enrico könne gerne den Gegenbeweis führen. Das Verhältnis könne man aus den Z-Bons ablesen. Diese sollte Enrico aufbewahren und vorlegen. Ob er sie nicht vielleicht doch noch irgendwo habe? Enrico verneinte. Er hatte sie wirklich weggeworfen. Sein Steuerberater hatte ihn mehrfach ermahnt, die Z-Bons abends nach Lokalschluss bei der Abrechnung auszudrucken und unbedingt aufzubewahren und in die Buchführung zu nehmen. Enrico wollte das nicht. Sein Berater hatte ihm auch zwei, drei Mal geschrieben, dass er die Z-Bons aufbewahren und in die Buchhaltung nehmen müsse … aber nun war es zu spät.
Enrico reichte dem Prüfer dann aktuelle, aus diesen Prüfungstagen stammende Z-Bons ein, die ungefähr ein Verhältnis von 55 % (Speisen) zu 45 % (Getränke) wiederspiegelten. Die nahm zwar der Prüfer entgegen, meinte, er wolle es sich überlegen, blieb dann jedoch bei seiner 70-30-Berechnung. Der nunmehr vorgelegte Zeitraum sei zu kurz und möglicherweise nicht repräsentativ, argumentierte er.
Enrico habe eben keine Trinkhallen oder ähnliches, da wäre der Getränkeumsatz bis zu 80 Prozent. Aber es handele sich eben nicht um eine reine Bierkneipe oder eine Trinkhalle. Kurzum, Enrico versuchte sich zu wehren. Sein Steuerberater argumentierte zwar auch für ihn, aber irgendwie hatte er den Eindruck, dass eine kaum zu überblickende Nachzahlungswelle auf ihn zurollte.
Der Prüfer erweiterte die Prüfung um weitere 2 Jahre. Er dürfe das nicht nur, er müsse das sogar, da auch hier mit erheblichen Mehrergebnissen zu rechnen sei…und überreichte eine schriftliche Prüfungserweiterung. Auf der Rückseite war die übliche Belehrung, wie bei allen Prüfungsanordnungen, dass der Steuerpflichtige mitwirken müsse ….
Der Prüfer hatte — Gott sei Dank – die Löhne für die Angestellten und die Verprobung der Arbeitszeiten nicht vorgenommen. Er hätte sonst gesehen, dass mit dem angemeldeten Personal und den Schichtplänen die Gaststätte überhaupt zu führen gewesen war. Er hätte dabei unweigerlich gemerkt, dass zeitweise kein Koch angemeldet war ….
Es kam dann zu mehreren Besprechungen, aber der Prüfer ließ sich nicht herunterhandeln. Dauernd wollte er weitere Informationen, weitere Unterlagen und drohte sogar zwei Mal ein Verzögerungsgeld an, wenn die angeforderten Unterlagen nicht bald kämen. Schließlich tauchte nach einer längeren Unterbrechung die Steuerfahndung auf und beschlagnahmte alles. Hier gab es bei der Durchsuchung nichts, was nicht umgedreht und inspiziert wurde. Bei der Durchsuchung war auch der Prüfer mit dabei. Vom Fahndungsleiter wurde Enrico belehrt, dass er nicht mitwirken müsse, aber doch besser mitwirken würde. Er hatte das nicht verstanden. Seinen Steuerberater hatte er auch dazu befragt, der nur meinte, es mache wohl Sinn, aufzuklären und mitzuwirken. Aber warum der Fahndungsleiter dann gesagt hatte, seine Mitwirkung könne doch nicht mehr erzwungen werden, hatte beide nicht verstanden. Denn bei einem Nichtmitwirken, also bei einem Schweigen sah das doch wie ein Eingeständnis aus und wehren wollte sich Enrico gegen die völlig überhöhten Schätzungen des Prüfers … damals jedenfalls noch….
Dann war wieder lange Ruhe. Ein halbes Jahr vielleicht. Sein Steuerberater fragte schon zum zweiten Mal beim Prüfer nach. Der rief dann irgendwann bei seinem Berater zurück: 60.000 Mehrergebnis p.a. meinte der Prüfer …. nach Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und der bisherigen Feststellungen. 60.000 € pro Jahr Mehrsteuern, wenn Enrico einverstanden sei. Dann könne man die Betriebsprüfung rasch abschließen. Während Enrico noch mit seinem Steuerberater diskutierte, wie man den Prüfer herunterverhandeln könne und was man gegen die bisherigen Feststellungen einwenden könne, brachte das Finanzamt einen dinglicher Arrest aus über 360.000 €. Enricos Konten wurden gesperrt, eine Zwangssicherungshypothek auf sein kleines Haus eingetragen, das sowieso noch mit einer Restschuld bei der Bank belastet war. Wie sollte er 360.000 € bezahlen? Und wie kamen die überhaupt darauf? Es war doch noch gar nichts bewiesen, noch nichts endgültig geklärt …
Der Prüfer meinte, dass die Prüfung wegen der Hinterziehung nun auf 12 Jahre verlängert sei. 10 Jahre wegen der verlängerten Festsetzungsverjährungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO und 2 Jahre wegen der Anlaufhemmung nach § 170 AO, weil damals Enrico die Steuererklärungen so spät eingereicht hätte. In dieser Erweiterung fiel auf, dass Enrico vor 8 Jahren eine andere Kasse gehabt hatte. Es war auch eine Speicherkasse. Diese wollte der Prüfer auch sehen. Aber die hatte Enrico längst nicht mehr. Hatte er damals schwarz an einen Landsmann verkauft. Der betrieb angeblich eine Eisdiele. Aber er kannte ihn nicht wirklich und wusste dessen Adresse nicht. Es war damals ein Barverkauf. Kasse gegen Geld. Schwarz. Was interessierte ihn dessen Adresse. Und ob der wirklich eine Eisdiele hatte, war Enrico eigentlich damals schon wurschtegal. Er hatte die Kasse mit allen Schlüsseln verkauft und war froh, ein paar hundert Euro dafür noch bekommen zu haben. Besser, als das Ding zu verschrotten … und nun brauchte er sie zurück …? Nein, nicht wirklich. Wer weiß, was dabei herauskommen würde. Es war ja auch eigentlich alles egal. Enrico war platt. Seinen Steuerberater konnte er zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr bezahlen, da alle Konten gesperrt waren. Die Bank hatte seine beiden EC-Karten eingezogen und die Kreditkarte. Sie war nichts mehr wert, seine Kreditkarte in Gold, sein guter Name bei der Bank … von heute auf morgen, schwupps … aus.
Sein Steuerberater meinte, Enrico bräuchte dringend einen Spezialisten, der sich im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht auskenne. Ihm, dem Steuerberater wachse das alles über den Kopf. Außerdem müsse Enrico an das Strafverfahren denken. Doch Enrico hatte kein Geld, um einen Anwalt zu bezahlen. Zumindest konnte er keinen guten bezahlen. Und einen schlechten brauchte er erst Recht nicht.
Doch dann ging alles ganz schnell: Ware wurde nicht mehr geliefert, weil Abbuchung von seinem gesperrten Konto nicht mehr eingelöst wurden. Er bekam nur noch Ware gegen Barzahlung bzw. Vorauskasse. Sein Vermieter fragte nach der fälligen Pachtzahlung und drohte mit fristloser Kündigung. Dann war eines morgens ganz früh ein Vollziehungsbeamter vom Finanzamt bei ihm in der Gaststätte und pfändete die Tageseinnahme vom vorigen Tag und lies ihm nichts für den Einkauf. Enrico lies an diesem Tag das Lokal zu. Er schrieb draußen dran: „heute wegen Trauerfall geschlossen“.
Er überlegte, wie er sich wehren könnte. Aber ohne Geld keine Mitarbeiter, keine Ware, kein Koch, keine Einnahmen, kein Steuerberater, erst Recht kein Anwalt, er war hoffnungslos verloren. Er wollte sich das Leben nehmen. Nein. Wollte er nicht. Er wollte nur weg. Weg aus diesem Albtraum. Der Gedanke an das „nur weg“ blieb haften. Also floh er… lies alles stehen und liegen. Sollten die doch machen was sie wollten. Er hatte in einem Versteck hinter eine Sockelleiste in seiner Pizzeria noch 2.300 € Notreserve. Die hatte er mal zu besseren Zeiten dort für Notfälle deponiert. Das Versteck hatte nicht mal die Steuerfahndung gefunden. Nahm also seine letzte Notreserve und floh. Nur weg. Was seine Frau und Kinder machten? Das wusste er nicht. Er wollte nur weg. Doch wohin? Heim nach Italien. Heim zu seinem Dorf … das irgendwo zwischen Padua und Verona lag. Ein kleines Bauerndorf mit damals vielleicht 1.300 Einwohnern … Doch bei der Fahrt über den Brenner wurde ihm klar, dass er nicht nach Hause wollte, … da kannten ihn doch alle und wussten, dass er eine gutgehende Pizzeria in Deutschland hatte … er, der immer Geld zu seinen Eltern heim geschickt hatte … da hätte jeder nur gefragt: „na wie geht’s? Alles gut?“ Und so … nein, das brauchte er jetzt wirklich nicht. Also blieb er in Tirol hängen … hier kannte ihn niemand, er kannte aber die Sprache, die Mentalität, hier könnte er wieder Fuß fassen … war einfach von der Autobahn abgefahren … nur nicht nach Hause in sein Dorf. Und nicht wieder zurück. Nur vergessen. Nur neu anfangen … in Ruhe gelassen werden, ohne Angst leben …
Aber so einfach war das auch nicht … er hatte nun 6 Jahre mit Gelegenheitsjobs verbracht, wohnte mal hier, mal da, seinen BMW, mit dem er geflohen war, hatte er längst zu Schrott gefahren. Er wollte ihn damals erst verkaufen. Nur ohne Papiere ging das nicht. Jetzt hatte er einen alten Fiat. Eigentlich auch nur Schrott. Aber zu mehr langte es eben nicht. Aber das Ding fuhr. Viel brauchte er nicht für sich. Wie es seiner Frau und seinen Kindern wohl ergangen war? Er dachte immer häufiger an sie. Eigentlich wollte er zurück zu ihnen … aber er hatte Angst. Angst vor dem Finanzamt. Was wohl aus der Sache geworden war? Konnte er nach so langer Zeit wieder nach Deutschland zurück? Würden die ihn verhaften? Musste er ins Gefängnis? Was war mit seinem Haus und den Steuerschulden? Waren die verjährt? Vielleicht war es doch nicht so schlimm? Er traute sich nicht mit jemandem darüber zu sprechen. Er schämte sich. Er schämte sich auch wegen seiner Familie. Er schämte sich vor seiner Frau und Kindern. Und er konnte da schließlich jetzt auch nicht hingegen und sagen „hallo, da bin ich wieder“ … er schluckte … schluchzte … weinte, weinte leise vor sich hin … er hatte eine unbeschreibliche Angst. Sie lähmte ihn förmlich. Sie steckte wie ein dicker Klos in seinem Hals und drohte ihn zu ersticken. Was für ein Esel er doch war. Und wie er seine Familie vermisste. Er liebte sie … aber seine Angst war einfach größer … er wischte sich die Tränen weg … was sollte er tun … ?
Ein Gedanke war Geld sparen für eine Beratung. Eine gute Beratung durch einen guten Anwalt. Er würde viel Geld brauchen. Also musste er eisern sparen. Aber er würde es versuchen. Dann könnte der Anwalt vielleicht Kontakt zu seiner Familie und zum Finanzamt aufnehmen oder besser erst mal zu seinem alten Steuerberater um zu fragen, was zwischenzeitlich passiert war und ob er vielleicht doch wieder nach Hause zu seiner Familie gehen könnte … wenn die ihn überhaupt noch haben wollte … jetzt ging er erst mal zum nächsten Bauern und fragte nach Arbeit … und nach was zu essen … er hatte schließlich Hunger und heute noch nichts gegessen, dabei stand die Sonne schon hoch am Himmel, es dürfte schon elf Uhr oder später sein ….
Nachsatz: diese Geschichte ist … na Sie wissen schon …. das ist der obligatorische Schlusssatz, den alle meine Leser meiner Geschichten natürlich längst kennen: …. also diese Geschichte ist wie alle anderen von mir auf meiner homepage veröffentlichten natürlich frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen wären nicht beabsichtigt und rein zufällig.
Ähnliche Probleme? Lassen Sie es nicht so weit kommen wie Enrico. Rufen Sie vorher an. Und wenn Ihr Fall doch dem von Enrico ähnelt – dann rufen Sie jetzt erst Recht an: 0611-890910.
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