Fehlurteil und Wiederaufnahme
Ein Fehlurteil geht jeden ehrbaren Bürger an. Fehlurteile gehen uns alle an.
Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, schätzt, dass jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil sei.
(Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/fehlurteile-ohne-jeden-zweifel-1.2479505)
Justitia gilt als Göttin der Gerechtigkeit.
Sie trägt häufig in Bildern oder Skulpturen eine Augenbinde. Das soll vielleicht symbolisieren, dass sie ohne Ansehen der Person entscheidet. Vielleicht ist das aber auch ein Zeichen, dass sie keine Schriftsätze, Anträge und Gesetze liest und trotzdem irgendwie den Knoten mit dem Schwert durchhaut?
Sollte es einem da nicht lieber sein, wenn die Dame keine Augenbinde hätte und sehend wäre? Auch solche Darstellungen gibt es schließlich …
Was sind Fehlurteile? Das sind alle falschen Urteile. Das sind also die, die zu Unrecht einen Täter frei sprechen oder zu gering bestrafen. Wieviele es davon täglich gibt, weiß niemand.
Fehlurteile sind aber vor allem die, die einen Menschen zu Unrecht verurteilen. Stellen Sie sich vor, Sie sind unschuldig, uns Sie werden dennoch verurteilt. Gibt es nicht? Gibt es doch. Leider viel zu häufig. Wie häufig täglich Menschen in Deutschland oder gar europa- oder weltweit zu Unrecht verurteilt werden, weiß auch niemand.
Und was heißt schon falsche Verurteilung?
Staatsanwalt, Richter und beteiligter Finanzbeamter jubeln über die Verurteilung und glauben, dass dem Verurteilten endlich recht geschieht und der Rechtsstaat gewonnen habe. Dann folgen Einziehungen von Geldern, die Vollstreckung der (Haft-)Strafe und im Steuerrecht folgen dann meist weitre Konsequenzen: Haftungsbescheide, Entscheidungen im Steuerrecht, wenn ausnahmsweise das Strafrecht voran schritt und das Besteuerungsverfahren auf den Ausgang des Strafverfahrens wartete …
Ach, die Presse habe ich vergessen: die zieht bei Promis über diese her und schreibt reißerisch das Ergebnis ohne kritische Hinterfragung ab. Hauptsache die Auflage stimmt. Also muss das Sex und Crime in die Auflage. Kritische Töne und Hinterfragungen einer Beweisaufnahme oder eines Beweisergebnis sind für den Otto-Normalbürger zu schwer und locken keinen Leser – so scheint es die Presse zu glauben.
Und bei einem Freispruch oder einer Einstellung kommt die Presse nicht. Das ist keine Zeile wert. Es sei denn, es wäre ein Superpromi.
Aber der normale Alltag in den Gerichtssälen in Steuerstrafsachen oder in Zollstrafverfahren interessiert nicht: jahrelange Verfahren, hohe Kosten und dann eine Einstellung nach langem Kampf, bei dem der Beschuldigte/Angeklagte erschöpft und wirtschaftlich ausgeblutet ist, sieht die Anklagebehörde als ein „da hat der aber Glück gehabt“ und der Beschuldigte/Angeklagte ist bereit sich endlich freizukaufen, auch wenn die Vorwürfe noch so falsch und unberechtigt waren. Der Angeklagte ist da dann eher kaufmännisch orientiert und zahlt einen Ablass um endlich Ruhe zu haben. Beim Angeklagten entschuldigt sich keiner und Steuerfahnder, Zollfahnder und Staatsanwaltschaft meinen, der sei viel zu billig weggekommen, habe das nur einem guten Verteidiger zu verdanken … oder er habe nur Glück gehabt.
- Aber was ist eigentlich mit der Wahrheit?
- Wo ist die denn geblieben?
- Wer spricht über zu frühe und falsche Festlegungen des fallführenden Ermittlers, der sich festgebissen hat und nicht neutral und ergebnisoffen ermittelt?
- Wer spricht über falsche Festlegungen der Justiz, die sich zur Anklageerhebung entschieden hat und das Gericht wegen der Nähe zur Staatsanwaltschaft glaubt, diese habe alles zutreffend ermittelt und das Ergebnis müsse doch stimmen …?
- Wer spricht darüber, dass die Staatsanwaltschaft stets bei Gericht untergebracht ist und eine räumliche Gemengelage und persönliche Freundschaften und Beziehungen zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten bestehen, man sich dort bei Gericht oder in der Kantine oder zu allen anderen Gelegenheiten trifft und auch zwischen Tür und Angel mal den einen oder anderen Fall bespricht?
Und die Justiz wechselt Ankläger und Richter zumindest in den ersten Jahren regelmäßig aus, sodass beide das jeweilige Amt des anderen kennen und mal bekleidet haben.
- Sorgt diese Durchmischung nicht auch für ein gewisses Näheverhältnis?
- Ist die richterliche Unabhängigkeit bei diesen Vorzeichen tatsächlich gegeben?
- Und was meint eigentlich die symbolische teilweise vorhandene Augenbinde der Justitia: Meint die, dass jeder Angeklagte gleichbehandelt wird oder meint die auch, dass Justitia Ergebnis offen hinsichtlich der Verfahrensbeteiligten sein muss, also hinsichtlich Staatsanwaltschaft und Verteidigung oder irritierender Näheverhältnisse zur Staatsanwaltschaft und beeinflussen diese das Ergebnis?
- Und ist es nicht so, dass die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten angesiedelt sind, während es keine Räume für Rechtsanwälte in den Gerichten gibt?
- Warum gibt es nicht ähnlich wie Ärztehäuser auch Justizhäuser, in denen dann Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Gerichte gemeinsam untergebracht sind?
- Ist diese räumliche Ausgrenzung der Rechtsanwälte und das miteinander wohnen von Staatsanwaltschaften und richten in einem Gebäude nicht Sinnbild für die Einseitigkeit und Voreingenommenheit?
- Ist das tatsächlich lobenswert und erstrebenswert in einem Rechtsstaat, dass die Anklagebehörde so unter den Mantel der Richter schlüpft?
- Welches Sinnbild gibt das nach außen ab?
- Und ist es nicht aus sich der Richter erstrebenswert, um die Neutralität zu bewahren, sich deutlich von einer Partei bzw. einem Prozessbeteiligten zu distanzieren und gerade geheime einseitige Kontakte zu vermeiden?
- Wäre es also daher nicht erstrebenswert, mehr Distanz von der Richterseite zur Staatsanwaltschaft zu erlangen? Und würde das nicht zu Ergebnisoffeneren und vielleicht auch wichtigeren Ergebnissen mit auch führen?
In vielen alten Gerichtssälen sitzt der Angeklagte am besten auf einer schmalen Büsser- Bank, tief unten, während das Gericht deutlich erhöht sitzt und auch die Staatsanwaltschaft meist wie im Märchen der Däumeling im Ohr des Pferdes der Staatsanwaltschaft quasi dem Richter auf dem Schoß sitzt. Bizarre wird es teilweise in den Gerichtssälen, wenn dann sogar zwei Staatsanwälte Sitzungsvertretungen übernehmen und sich mit der Richterbank kuschelnd auf gleicher Höhe bewegen, während Angeklagter und Verteidigung tief unten sitzen. Schon die optische Rollenverteilung, die interessanterweise Richter und Staatsanwälte nicht aufbrechen wollen, spricht Bände über Positionierung und zumindest optische Verbrüderung und Verbandeleihungen. Da wirkt die richterliche angebliche Neutralität grotesk: Schon die Anordnungen im Gerichtssaal sprechen ganz andere Bände. Manche Richter verstecken sich dann dahinter, dass das eben die räumliche Anordnung im Gerichtssaal wäre und man dagegen nichts machen könne. Es gibt auch andere, moderne Richter, die das versuchen aufzulösen, zumal in den meisten Gerichtssälen auch durch deren zivilrechtliche Nutzung meist Tische stehen, die gleichgeordnet sind, sodass rangmäßig keine Besserstellung der einen Seite gegenüber der anderen zumindest optisch zu erkennen oder zu vermuten ist.
Zusammengefasst Wohnen nicht nur Richter und Staatsanwälte im selben Haus, sondern sie sitzen auch gemeinsam an einem Tisch. Angeklagte und Verteidiger sind jeweils ausgegrenzt. Ein bemerkenswertes Bild, das einen Zweifel lässt, ob die Darstellungen mit der Justitia und der Waagschale in der Hand richtig sind. Jedenfalls sitzen in der Waagschale offenbar nicht Staatsanwalt und Verteidigung. Der Staatsanwalt sitzt wie der Däumling der Justitia im Ohr, während der Verteidiger ganz unten vor den Füßen der Justitia steht und versucht, nach oben seine Argumente zu rufen. Ob sie ihn hört?
Wenn wir aber alle diese Facetten zusammenfassen, wird sich die Justiz die Frage stellen müssen, ob die Richter tatsächlich unvoreingenommen und frei sind und nur auf der Suche nach der Wahrheit und der richtigen Rechtsanwendung.
Und dann gibt es noch einen weiteren Punkt, der irritiert: Die Richter geben erfahrungsgemäß gerne einen Einblick in die Akten, die Ihnen zur Verfügung gestellt sind. Fordert man sie aber auf, weitere Akten beizuziehen, sodass meistens schwierig.
Ob das zu viel Arbeit macht? Dann muss man erklären, warum man diese Akten braucht, warum das erforderlich ist und dass man doch eigentlich alles schon hätte und das Gericht auch nicht mehr hat.
Aber führt das wirklich zur Wahrheitserforschung? Denn wenn von der Steuerfahndung oder der Zollfahndung schon nicht alles vorgelegt ist, vielleicht versehentlich oder absichtlich entlastende oder jedenfalls Fragezeichen auf wirbelnde Aktenteile vorenthalten werden, wie soll dann die ganze Wahrheit ans Tageslicht gezerrt werden? Und Richter empfinden meist Beweisanträge der Verteidigung als störend, weil sie Arbeit verursachen. Überhaupt stört Anträge der Verteidigung doch meist nur, so könnte man den Eindruck gewinnen.
Dabei ist doch der Verteidigerorgan der Rechtspflege und soll und muss dafür sorgen, dass die gesamte Wahrheit ans Tageslicht gebracht wird. Das sollte doch auch eigentlich im Interesse des Gerichts liegen und nicht nur oberste Maxime der Wahrheitsaufklärer, und Wahrheitserforschung sein, sondern natürlich auch Selbstverständlichkeit in einem offenen, Ergebnis offenen Verfahren.
Wenn man allerdings nur einen Tag für eine Verurteilung eingeplant, ist es natürlich unangenehm, wenn der Verteidiger weitere Akten sehen will, weitere Beweisanträge gestellt und dann auch so einem Verfahren 35 oder acht Verhandlungstage werden. So glaubt der Verteidiger einem tatsächlich Zeit, die man für viele andere schöne Dinge verwenden könnte. Aber ist man Richter geworden und viel Freizeit zu haben und viele schöne Dinge machen zu können oder ist es nicht oberste Pflicht, einen Sachverhalt aufzuklären und der Sache und der Person gerecht zu werden?
Wer spricht darüber, dass der Richter, der später über den Fall urteilen soll, im Zwischenverfahren diesen liest und prüft und die Anklageschrift bei überwiegende Verurteilung Wahrscheinlichkeit eröffnet und zur Hauptverhandlung zulässt? Kann das noch der unausgewogene gedanklich unentschiedene Richter tatsächlich sein? Oder ist er da nicht schon voreingenommen, weil er doch den Angeklagten für überwiegend verurteilt sieht, in dem er die Anklage zulässt? Müssten dann der die Anklage zulassende Richter und der später die mündliche Verhandlung leitende Richter nicht getrennte Personen sein?
Wenn alles nichts hilft und letztendlich in der letzten Instanz der Angeklagte verurteilt ist, bleibt noch zumindest theoretisch das Wiederaufnahmeverfahren.
Das strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren ist in den §§ 359 ff StPO geregelt.
Das Wiederaufnahmeverfahren teilt sich in ein Aditionsverfahren und ein Probationsverfahren.
Im sog. Aditionsverfahren prüft das Wiederaufnahmegericht, ob der Antrag auf Wiederaufnahme unter formalen Aspekten zulässig ist. Der Verurteilte muss sich auf Tatsachen oder Beweismittel berufen, die mit den Tatsachen und Beweismittel und den Urteilsgründen, auf die sich das Urteil stützt, in einem unüberbrückbaren Widerspruch stehen. Die Wiederaufnahmegründe sind in § 359 StPO geregelt. Meist geht es um neue Tatsachen oder neue Beweismittel. Diese müssen schlüssig vorgetragen werden und die Wiederaufnahme nach dem Vortrag aus sich heraus jedenfalls bei Unterstellung der Wahrheit des Vortrags möglich sein.
Hat das Gericht dem Wiederaufnahmeantrag in formaler Hinsicht stattgegeben, wird die Wiederaufnahme des Verfahrens zugelassen.
Wenn man das erreicht, ist das bis dahin schon mal ein riesiger Teilerfolg, denn die meisten Wiederaufnahmeanträge scheitern hier.
- Warum ist die Wiederaufnahme so selten erfolgreich?
- Weil sich Richter nie irren?
- Weil sie Fehler nicht zugeben wollen?
- Sie die zu überheblich Fehler einzugestehen?
- Oder gilt: eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus?
Das alles dürfte es eigentlich nicht sein, weil es doch nicht darum geht, dem damaligen Richter eine falsche Würdigung oder eine falsche Subsumtion nachzuweisen (das wäre dann eine Sache im Instanzenzug durch Berufung oder Revision gewesen), sondern er kann ja nichts dafür, dass Urkunden sich als gefälscht erweisen oder ein Zeuge gelogen hat, dem er glaubte und auf den er das Urteil stützte oder neue Tatsachen oder neue Beweismittel nun zu neuen anderen Erkenntnissen führen. Dennoch scheint die Richterschaft der Wideraufnahme mehr als zurückhaltend gegenüber zu stehen, was eigentlich zutiefst überrascht, da sie nach ihrem Selbstverständnis doch die Ober-Aufklärer und die Wahrheitsfinder par excellence sein wollen …
Woran liegt das denn dann?
- Kein Geld für eine gute Verteidigung, wenig Engagement mit dem Auseinandersetzen der Strafakte und dem Sachverhalt?
- Keine vernünftigen Nachermittlungen, zu hohe Kosten für Nachermittlungen durch Detektive?
- Zu wenig kreative Ideen, wie man scheinbare Beweise hinterfragen und erschüttern kann?
- Zu wenig ermittlerisches Denken bei den Verteidigern?
- Eine zu hohe Obrigkeitsgläubigkeit oder Ohnmacht gegenüber angeblich ermittelten Sachverhalten?
Oder liegt das an einer zu hohen Abwehr der Justiz gegen angebliche Fehlurteile, aber natürlich kein Richter gerne sich oder seinem Kollegen bescheinigt, er habe Fehler gemacht.
Dabei ist das Wort Fehlurteile im Gesetz gar nicht enthalten und letztendlich geht es auch nicht darum, einem Richter einen Vorwurf zu machen, er habe falsch geurteilt. Sondern wie gerade der Wiederaufnahmegrund des §§ 359 Nr. 5 StPO zeigt, sind neue Tatsachen oder neue Beweismittel aufgetaucht, die damals in dem Verfahren nicht bekannt waren und von daher gar nicht gewürdigt wurden.
Es geht also nur darum, ob aufgrund der neuen Beweismittel oder der neuen Tatsachen das Urteil objektiv wohl nicht zutreffend ist. Damit wird die Rechtskraft durch ein abgeschlossenes Verfahren durchbrochen zugunsten der Gerechtigkeit und mit dem Ziel, ein ungerechtes, falsches Urteil gegen eine Person, die unschuldig oder jedenfalls nicht so schuldig ist, aufzuheben und zu korrigieren.
Insoweit ist die Wiederaufnahme ein klares Bekenntnis des Vorrangs der Gerechtigkeit und der Richtigkeit vor der formalen Bestandskraft. Solche Ansätze finden sich eigentlich im ganzen Recht. Juristen sind so gesehen sicherlich Idealisten und es widerstrebt jedem ein (offensichtlich) falsches Urteil bestehen zu lassen.
Auch für uns Menschen ist das eigentlich ein Zeichen von Größe und Selbstverständlichkeit, dass wir ein eigenes Fehlurteil nicht zementieren wollen, sondern aufgrund neuer Erkenntnisse unsere Meinungen revidieren.
Das ist letztendlich auch die Grundlage unseres menschlichen Zusammenseins:
Denjenigen den wir anfangs unsympathisch fanden, dem müssen wir eine Chance geben, dass wir unser Bild über Ihnen revidieren und wir uns vielleicht sogar schließlich mit ihm gut verstehen, vielleicht sogar anfreunden. Die Bereitschaft eine Sache oder einen Fall neu zu überdenken und zu neuen Ergebnissen zu kommen, bringt uns weiter, bringt das Recht weiter, bringt die Menschlichkeit weiter.
Und versetzten wir uns ein Moment in die Lage das zu Unrecht Verurteilten:
Der verzweifelt an dem System, der verzweifelt an der Gerechtigkeit, der hasst uns auf immer. Das können wir uns gar nicht erlauben. Das wollen wir auch gar nicht. Nach unseren Regeln gehört der Straftäter bestraft. Und der unschuldige darf nicht bestraft werden. Und im Zweifel muss zugunsten des Angeklagten entschieden werden.
Wie geht’s dann weiter in dem Wiederaufnahmeverfahren?
In einem zweiten Prüfungsschritt kommt dann das sog. Probationsverfahren. Hier wird geprüft, ob die durch den Verurteilten vorgebrachten Wiederaufnahmegründe sachlich Bestand haben. Wenn das Gericht den Antrag für begründet hält, ordnet es die eigentliche Wiederaufnahme des Verfahrens an., § 370 II stopp. Der Fall wird in einer ganz neuen Hauptverhandlung an einem anderen Gericht, in dem dann die üblichen Regeln des Strafprozesses gelten, noch einmal vollständig aufgerollt. Mit der ganz normalen Beweisaufnahme, der Beweiswürdigung und der Urteilsfindung, § 373 I StPO.
In der erneuten Hauptverhandlung gilt dann allerdings der Grundsatz der reformatio in peius, also das Verböserungsverbot. Schlimmer als das bisherige rechtskräftige Urteil kann es nicht werden. Schlimmstenfalls bleibt es also bei dem bisherigen Urteil der Höhe nach, wenn das neue Gericht jetzt auch trotz der z.B. neuen Beweismittel zum selben Ergebnis wieder käme. …