GoBD – wissen, was man braucht … ein spannender, informativer und unterhaltsamer Vortrag zu einem hochaktuellen Thema von RA Dr. jur. Jörg Burkhard, Wiesbaden, und RA Thorsten Franke-Roericht, Frankfurt/M. …
GoBD – ein trockenes Thema? Von wegen! Seit dem 01.01.15 müssen sie beachtet werden. Wirklich? Gibt es eine Kontierungspflicht? Was, wenn die Steuerfachgehilfin nicht kontiert? Dann fehlt es an der jederzeit leicht nachzuvollziehenden progressiven Verfolgung vom Beleg zum Buchungskonto und zur Bilanz. Leichter formeller Fehler? Oder ist dies ein materieller Fehler? Oder falls es ein formeller Fehler ist, ist er so schwerwiegend, dass man der Buchführung nicht mehr trauen kann? Grund, bei 10.000 Buchungen und damit 10.000 Fehlern die Buchführung zu verwerfen?
Dann meint die Finanzverwaltung, die GoBD seien auch auf ältere Betriebsprüfungs-Zeiträume anzuwenden, die noch nicht abgeschlossen seien … also etwa auch z.B. auf die Betriebsprüfungs-Zeiträume 2010-2012, wenn die Betriebsprfüung hierfür noch nicht abgeschlossen ist … losgelöst von der Frage, ob dies eine echte, unzulässige Rückwirkung ist, stellt sich die Frage, wie Steuerberater und Mandant z.B. in 2010 (oder 2011, 2012, 2013) schon wissen können sollten, was das Bundesfinanzministerium (BMF) erst am 14.11.14 als GoBD veröffentlichen würde …?
Was, wenn der Steuerpflichtige (versehentlich) die Buchführung des letzten Jahres überschreibt und die alte Buchführung nicht mehr elektronisch wiederherstellbar ist? Rechtsfolge? Nach Tz 105 der GoBD kommt es darauf an … aber auf was? Und wenn dieser Fall nicht zwingend zur Verwerfung der Buchführung führt, welcher denn dann? Kann der Steuerpflichtige die überschriebene Buchführung wieder herstellen – etwa durch nachträgliche Neueingabe? Ist dann der Fehler geheilt?
Was, wenn die Buchführung ausgedruckt vorliegt und der Steuerpflichtige nun die verlorenen Daten wieder eingibt und nach 10 Tagen die anhand des Ausdrucks vorhandenen Buchungen so wieder herstellt? Was, wenn er sie erst nach 30 oder 90 Tagen oder gar nach einem Jahr so wieder herstellt?
Wird das Erfassungs- oder Korrektur- oder Festschreibungsdatum mit in den Buchungen (offen oder verdeckt aber auslesbar) mitgeschrieben? Ist die Buchführung zu verwerfen, wenn zu spät gebucht oder festgeschrieben wird?
Sind nachträgliche Einbuchungen (5 Eingangsrechnungen von Subunternehmern, die alle bar bezahlt wurden) erst im Dezember problematisch? Darf der Steuerberater so was noch nachträglich einbuchen (z.B. 5 Eingangsrechnungen von derselben Subunternehmerfirma über das Jahr verteilt, mit Barquittungen, die der Mandant allesamt mit dem Dezember-Monatsordner einreicht und die den Gewinn deutlich reduzieren)? Verstoß gegen die GoBD? Beihilfe zur Steuerhinterziehung?
Natürlich haben Sie und Ihr Mandant keinen Ärger, wenn Sie seit 2015 die GoBD fehlerlos beherzigen. Das ist auch Ihr Ziel. Was, wenn dennoch Abweichungen passieren … sind die GoBD für Sie überhaupt verbindlich oder sind das nur interne Verwaltungsanweisungen? Welchen Rechtscharakter, welche Rechtsqualität haben die GoBD eigentlich?
Was tun Sie, wenn der Prüfer die Buchführung wegen Verstoßes gegen die GoBD verwerfen will und Ihnen eine Nachkalkulation mit 30.000 € Mehrergebnis pro PZ präsentiert …?
Wer prüft und entscheidet, ob die GoBD wirklich eingehalten wurden und welche Rechtsfolgen der Verstoß hat?
Ihr Mandant will keinen Ärger und bittet Sie, mit dem Finanzamt zu klären, welches Programm oder welche Kasse ihn künftig vor Ärger mit dem Finanzamt schützt. Er habe keine klare Auskunft vom Finanzamt erhalten …? Er fragt Sie, warum das Finanzamt keine klaren eindeutigen Empfehlungen gebe und hinterher immer etwas zu beanstanden habe…? Einholung einer verbindlichen Auskunft nach einer Betriebsprüfung? Selbst wenn die Prüfungszeiträume 2011 bis 2013 waren eine verbindliche Auskunft für 2016 ff., damit klar ist, was der Steuerpflichtige nun aktuell machen oder nicht machen muss? Was empfehlen Sie?
Was ist eigentlich ein Kassenbuch und ein Kassenbericht und für was brauche ich was? Wenn ich eine moderne Vectron-Kasse habe und jeden Tag Z-Bons ausdrucke, brauche ich dann noch einen Kassenbericht oder ein Kassenbuch?
Was halten Sie von der Aussage eines Steuerberaters, dass der Mandant als Bilanzierer keine Kasse brauche und deswegen keine gebucht würde, weil er keine (alternativ: so gut wie keine) Bareinnahmen habe …ist das richtig? Was, wenn der Steuerpflichtige zulässig Einnahme-Überschuss-Rechner wäre?
Ihr Mandant hatte eine Betriebsprüfung für die Veranlagungszeiträume 2015–2017. Es gab Beanstandungen wegen Verletzung der GoBD. Nun will Ihr Mandant geklärt haben, wie einzelne Vorgänge elektronisch richtig abzuspeichern sind und begehrt eine verbindliche Klärung. Ihnen fällt die verbindliche Zusage nach § 204 AO ein … wird das Finanzamt eine solche erteilen?
Muss der Steuerpflichtige ein altes Buchführungsprogramm oder alte Buchführungsmethoden aufgeben, um GoBD-konform zu sein? Gibt es noch die sog. offene Ladenkasse oder muss hier alles elektronisch erfasst werden? Muss der Mandant ab dem 01.01.2017 auf eine elektronische Kasse umsteigen?
Gelten die GoBD auch für EÜR? Muss der selbständige Physiotherapeut für gelegentliche Bareinnahmen sich eine elektronische Kasse anschaffen, die GoBD-konform ist?
Gibt es lizensierte GoBD-Kassen? Oder gibt es gar lizensierte GoBD-Steuerberater?
Was ist eigentlich mit INSIKA? Und dann gibt es einen Referentenentwurf seit dem 18.03.16, der eine Kassennachschau, eine Kassenzertifizierung und eine Verschärfung des § 379 I AO, der Steuergefährdung bei nicht ordnungsgemäße Kasse vorsieht …
Genügt der Hinweis des Steuerberaters an den Steuerpflichtigen in einem Rundschreiben, dass ab dem 01.01.15 die GoBD zu berücksichtigen sind … darf sich der Steuerberater nach dem Hinweis der Rundschreiben darauf verlassen, dass der selbst buchende Steuerpflichtige die GoBD seit dem 01.01.15 berücksichtigt und auf dieser Grundlage den Jahresabschluss fertigen? Hat der Steuerberater Nachschau- oder Überwachungsrechte oder –pflichten? Darf er sich auf die Einhaltung der GoBD verlassen, wenn beim Steuerpflichtigen oder extern in einem Buchführungsbüro gebucht wird?
Darf sich der StB darauf verlassen, dass der Kassenaufsteller/die IT die Kasse richtig programmiert hat? Muss sich der Steuerberater die Kasseneinrichtung und einen oder alle Z-Bons zeigen lassen? Darf der Steuerberater auch ohne Einsichtnahme in die Kassenprogrammierung und die Z-Bons buchen bzw. Steueranmeldungen und Steuererklärungen für den Steuerpflichtigen erstellen?
Was ist, wenn der Betriebsprüfer beanstandet, die Buchführung müsse so beschaffen sein, dass ein Sachverständiger Dritter binnen angemessener Zeit die Buchungen nachvollziehen können müsse und er könne das anhand der vorgelegten Buchführung nicht …? Ist das dann eine Frage, ob er sachverständiger Dritter ist oder ist dann die Buchführung zu verwerfen? Wer entscheidet eigentlich, ob der Betriebsprüfer unfähig oder die Buchführung unbrauchbar ist?
Sind eigentlich Zählprotokolle notwendig? Muss sich der Steuerberater Z-Bons (und Zählprotokolle) zeigen lassen oder darf er nur dann die Tageseinnahme bei einem bargeldintensiven Betrieb buchen, wenn er Z-Bons (und Zählprotokolle) vorgelegt bekommt?
Dies und vieles mehr klären die Spezialisten praxisnah, relevant, spannend und unterhaltsam: 2 Stunden geballtes Wissen … ein Vortrag, den man hören muss …