Statistik und Steuerrecht: Revisionsmethoden durch Benford, Chi-Quadrat, Hill & Co.
Wussten Sie eigentlich: Mit der Benford- und Chi-Quadrat-Analyse kann eine steuerliche Außenprüfung nicht simuliert oder ersetzt werden. Die Statistik-Spielerein sagen nichts und beweisen nichts (auch wenn Herr Wähnert & Co. bemüht sind, anderes zu verbreiten). Sie stellen für sich genommen nur eine von mehreren möglichen Prüfungsmethoden dar, begründen aber nie eine Hinterziehung und beweisen sie vor allem nicht und durch wen. Da der BFH in seinem Urteil vom 25.03.2015 (X R 20/13, BStBl 2015 II, S. 743) zwar der Finanzverwaltung grundsätzlich erlaubt hat, nach eigenem Ermessen die sachgerechte Prüfungsmethode zu wählen, er sie aber auch darin klar verpflichtet hat, sachgerecht ihr Ermessen hinsichtlich der effizientesten und plausibelsten Prüfungsmethode auszuüben, § 5 AO, stellt sich schon die Frage, inwieweit die statistischen Methoden überhaupt im Einzelfall sinnvoll anzuwenden sind und die ermessensgerechte Methode sind. Der Ansatz von Wähnert & Co, dass die Hinterziehungen so schwer zu beweisen sind und man deswegen sich lieber nur auf Vermutungen und statistische Wahrscheinlichkeiten zurückziehen möchte, ist natürlich eine unerlaubte und unzulässige Abkehr von der Verpflichtung der Finanzverwaltung, Mehrergebnisse und damit auch Manipulationen der Steuerpflichtigen zu beweisen. Solche Kriterien wären also sicherlich keine sachgerechte Begründung für die sachgerechte Auswahl der Prüfungsmethode. Meist zeigen diese revisionsartigen Ansätze der Stochastik nur Auffälligkeiten, für die man Antworten finden kann und die meist einen ganz einfachen, natürlichen Urspruch haben und nichts mit einer Steuerhinterziehung zu tun haben. Allein dies löässt einen schön zweifeln, ob dies sachgerechte Prüfmethoden sind, wenn sie doch ncihts sagen …. Manchmal kann man die Ursachen auch nicht finden und aufklären … Aber auch das ist normal. Und lieber Prüfer: Können Sie erklären, warum Sie nicht immer gleich leistungsfähig sind? Warum gibt es bei Ihrem Tagespensum Schwankungen? Und warum gibt es bei ihren Mehrergebnissen Schwankungen? Liegt an den weniger effektiven Tagen ein Arbeitszeitbetrug Ihrerseits vor? Kommen Sie da erst um 10 und gehen schon um 3 oder spielen Sie am PC von früh bis spät irgendwelche Spiele statt zu arbeiten? Sind Ihre Mehrgebnisse geringer, als die Ihres Kollegen oder Ihrer Kollegin und haben Sie sich von der letzten Berichtsfirma bestechen lassen und deswegen ein paar Augen zugedrückt? …. Sicher nicht! Aber wenn Sie sich solche Zeilen durchdenken, werden Sie natürlich auch ein differenzierteres Bild zu anderen Statistik-Verprobungen und Schwankungen der betrieblichen Zahlen haben. Differenzen sind normal – oder? Ist es nicht umgekehrt? Muss es nicht Schwankungen geben? Wären denn stets täglich gleiche Umsatzhöhen nicht sehr verwunderlich? Und meistens gibt es da ganz vernünftige, normale Ursachen und plausible Begründungen – die werden Sie mir eben auf die obigen Fragen auch innerlich gegeben haben -oder? Es finden sich bei Abweichungen von der ideal-mathematischen Verteilung in den meisten Fällen plausible und völlig harmlose Erklärungen – manchmal auch nicht – manchmal kann man auch die Abweichungen einfach nicht erklären. Gleichwohl muss man auch dies akzeptieren. Manchmal werden einfach mehr Schweineschnitzel verkauft, als nach statistischer Normalverteilung zu erwarten. Aber was soll da der Wirt machen: dem Gast den Wunsch auf ein Schnitzel mit Pommes und Mayo und Salat abschlagen, weil es heute schon genug Schnitzelbestellungen gab und statistisch jetzt Zander dran wäre, der heute noch gar nicht lief … ? Man kann auch nicht alles immer erklären. Zwar lassen sich mit den Testkombinationen in Versuchsreihen recht gut ausgedachte und manipulierte Zahlen entdecken. Die große Anzahl der untauglichen Ergebnisse und Fehlalarme trüben jedoch das Idealbild eines unfehlbaren und narrensicheren „Lügendetektors“ für die Buchhaltung durch Chi-Quadrat, Benford, Hill & Co.. So einen Lügendetektor oder besser Schummeldetektor gibt es leider nicht. Wer also auffällige Privateinlagen, zu geringe Rohaufschläge, manipulierte Einnahmen, verfälschte Trageslosungen etc. durch Benford- und Chi-Quadrat oder Hill-Abweichungen finden oder begründen will, irrt im Statistik-Dschungel und glaubt an einen Schummeldetektor und irrt vor allem darin, andere würden ihm die Arbeit machen. Ich hoffe auch immer noch darauf, dass ein Apparat vom Himmel fällt, der mir die Akten liest und die richtigen Antworten nach Lektüre der Akten automatisch diktiert und ich in der Sonne am Pool auf Malle liegen kann …. Aber so was gibt’s genauso wenig wie eine stochastische Methode, die dem Prüfer die Manipulationen durch den Inhaber und die Berechtigung zur Verwerfung der Buchführung zeigen könnte.
Fragen dazu? Probleme mit dem Prüfer? Ärger mit dem Finanzamt? Stress in der Betriebsprüfung? Fragen zu Zeitreichenvergleich, Zuschätzung, Steuerstrafverfahren? Dann rufen Sie jetzt an: 0611-890910: RA Dr. Jörg Burkhard, der Vollprofi im streitigen Steuerrecht, Steuerstrafrecht, bei Betriebsprüfungen, Fahndungen, Zollstrafrecht, Zollfahndung, Selbstanzeige und tax compliance