teilweise desolate Postzustellung – erhebliche Mängel bei der Postzustellung
teilweise desolate Postzustellung – erhebliche Zustellungsprobleme bei der Post: Verschwundene Briefe, angebliche Zustellungen, die nie bewirkt wurden, Trennungen der Zustellungsurkunde von dem zuzustellenden Schreiben durch Postmitarbeiter schon bei der Vorsortierung und die dadurch bedingte Fehleranfälligkeit bei der Zustellung.
Die Post funktioniert zumindest in einigen Zustellbezirken nicht mehr
Kurzum: die Post funktioniert zumindest in einigen Zustellbezirken nicht mehr. Es gibt erhebliche Mängel bei der Postzustellung. Teilweise desoalte Postzustellung habe ich als Überschrift gewählt. Ob die Formulierung „teilweise“ hier nicht zu zurückhaltend ist, beurteilen Sie am Besten anhand Ihrer eigenen Erfahrungen und nach Lektüre dieses Tatsachenberichts.
Ggf. scheinheilige Gutgläubigkeit von Behörden und Justiz an das Funktionieren der Post
Problemtisch ist demgegenüber eine Gläubigkeit oder vielleicht auch eine scheinheilige gespielte Gutgläubigkeit von Behördenmitarbeitern oder Beamten und Geschäftsstellen bei Gerichten bzw. den Richtern an die ordnungsmäßige Zustellung. Vielleicht ist es auch die Ohnmacht, weil man sonst nicht weiß, wie mein ordnungsgemäß sachgerecht wirksam zustellen soll. Vielleicht ist es auch die Angst, nicht zu wissen, wie man eine Ladung oder Verfügungen oder Urteile sonst sachgerecht bekannt geben kann. Da man eben kein anderes zuverlässiges System hat, behauptet man eben auf dem alten unzuverlässigen. Aber so einfach ist es nicht.
Und richtig ist das erst Recht nicht. Es ist vielleicht so, als würde man diesen Personen den Teppich unter den Füßen wegziehen. Das bisherige altbewährte System darf doch nicht infrage gestellt werden, wenn mein Abend oder auch schon weiß, dass es nicht funktioniert. Man hat eben kein anderes. Also macht man einfach mal so weiter.
Da dies aber kein Einzelfall ist, lässt sich die Position mancher Beamter, Sachbearbeiter oder Richter oder Geschäftsstellenmitarbeiter nicht verstehen, die die Postprobleme angeblich noch nie gehört haben wollen. In den Nachrichten im Internet aber auch in den Amtsstuben muss es doch zahlreiche solcher Fälle geben …
Berufung auf § 418 ZPO
Und wenn bzw. solange die Masse nicht auf die Barrikaden geht, wird der Einzelfall eben irgendwie durchgearbeitet und unter Berufung auf § 418 ZPO der einzelne eben abgewatscht. Der einzelne ist unerheblich, es lebe das System. Auf Einzelschicksale kann da doch keine Rücksicht genommen werden. Und solange man nicht selbst betroffen ist, gibt es ja keinen Grund sich hier aufzuregen oder zu empören.
§ 418 ZPO lautet wie folgt wörtlich:
„Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit anderem Inhalt
(1) Öffentliche Urkunden, die einen anderen als den in den §§ 415, 417 bezeichneten Inhalt haben, begründen vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen.
(2) Der Beweis der Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen ist zulässig, sofern nicht die Landesgesetze diesen Beweis ausschließen oder beschränken.
(3) Beruht das Zeugnis nicht auf eigener Wahrnehmung der Behörde oder der Urkundsperson, so ist die Vorschrift des ersten Absatzes nur dann anzuwenden, wenn sich aus den Landesgesetzen ergibt, dass die Beweiskraft des Zeugnisses von der eigenen Wahrnehmung unabhängig ist.“
Aber ist denn die Zustellung durch einen postalisch nicht oder nicht ausreichend ausgebildeten Mitarbeiter einer Subunternehmerfirma eine solche Erstellung einer öffentlichen Urkunde?
Fraglich ist da allerdings schon, ob ein postalisch ungelernter Mitarbeiter einer Subunternehmerfirma der Post eine solche Urkundsperson ist. Justiz und Behörden wollen dies allerdings so sehen. Aber ist denn die Zustellung durch einen postalisch nicht oder nicht ausreichend ausgebildeten Mitarbeiter einer Subunternehmerfirma eine solche Erstellung einer öffentlichen Urkunde?
Typische Abwehrreaktion von Richtern, Beamten, Geschäftsstellenmitarbeitern
Wenn man Geschäftsstellenmitarbeiter, Beamte oder Richter mit dem Problem konfrontiert und darlegt, dass ein Schreiben von ihnen nicht angekommen ist, sind diese völlig überrascht oder tun jedenfalls so und behaupten teilweise sogar, dass sie noch nie etwas von einem Untergang bei der Post gehört hätten oder dass dies bei ihnen noch nie vorgekommen wäre und tun so, als wäre das das Erste und Neueste wäre, was sie nun hier hörten. Unterschwellig spielt da so etwas mit hinein, dass die Aussage, dass man das Schreiben nicht erhalten hat, nicht glaubwürdig sei.
Typische Masche: Hat man die Post nicht erhalten, wird man als Lügner hingestellt
Man wird quasi als Lügner und völlig unglaubwürdig dargestellt. Was nicht sein soll, das nicht sein kann. Inzident wird einem dabei suggeriert, als sei das nur eine faule Ausrede, als gäbe es so etwas nicht und die Post würde natürlich selbstverständlich ankommen. Erst recht gilt das mit per Postzustellungsurkunde versandten Schreiben. In solchen Fällen wird dann stets oder zumeist zumindest darauf gepocht, dass man doch den Nachweis der Zustellung durch die Postzustellungsurkunde habe. Dann müsste er das Schreiben auch zugegangen sein.
Verallgemeinerungen sind weder richtig, noch sind sie hier beabsichtigt
Das machen natürlich nicht alle Richter, Geschäftsstellenmitarbeiter, Beamte so … einige sind sehend und verstehen das Problem, andere scheinen es nicht sehen zu wollen oder können aus welchen Gründen auch immer.
Es gibt durchaus positive Ausnahmen
Es gibt aber durchaus sehr positive Ausnahmen: Zur gibt es Richter, die mich anrufen und fragen, ob trotz der Ihnen vorliegenden PZU das Schreiben (etwa ein Ladung zu einem Termin) tatsächlich angekommen ist. Manche sind eben sehr verständig und erkennen das Problem und reagieren darauf sachgerecht.
Auch wir verschicken nichts mehr per Post
Auch wir bei wichtigen fristwahrenden Schriftsätzen bei Gericht an und fragen, ob das Schreiben, das wir etwa per beA geschickt haben, dort angekommen is.t. Wir verschicken schon seit vielen Jahren nichts mehr per Post.
Einfache Post und zuzustellende Schreiben verschwinden leider
Tatsächlich sieht die Welt ganz anders aus. Es gibt zumindest einige Zustellungsbezirke, in denen erhebliche Mengen an Post verschwindet und nicht ordnungsgemäß zugestellt. Darüber hinaus gibt es auch Postzustellungsurkunden, die eine Zustellung behaupten, die aber nicht der Wahrheit entspricht. Dies hat viele Ursachen. Möglicherweise einerseits die Arbeitsüberlastung und die Versuche und Ideen der Zusteller, Arbeitszeiten hier wieder einzuholen und Arbeitsabläufe zu verkürzen. Da mag es für einige Zusteller Zuarbeit zeitintensiv sein, zu klingeln und zu warten bis geöffnet wird. Da ist es doch viel einfacher anzukreuzen, dass niemand angeblich zu erreichen war und man das Schreiben in den Briefkasten eingelegt habe. Ob das dann tatsächliche ist, ist eine ganz andere Frage.
Warum soll ein Postzusteller Post verschwinden lassen – da hat er doch gar kein Interesse
Die Rückfrage, die man häufig an diesen Stellen hört, ist, warum ein Postbeamte so etwas tun sollte. Warum sollte der der Post verschwinden lassen. Daran hat er doch gar kein Interesse.
Da schwingen gleich mehrere Fehlvorstellungen mit. Erstens gibt es keine Postbeamten nunmehr, die die Post austragen. Zweitens trägt die Post nicht einmal selbst durch eigene Mitarbeiter die Post raus, sondern zumindest in einigen Bezirken durch Subunternehmer. Diese wiederum haben jedenfalls postalisch ungelernte Hilfskräfte, die unter erheblichem Zeitdruck viel zu große Bezirke in viel zu wenig Zeit haben um die Mengen an Brief- und Werbesendungen abzuarbeiten und an die Empfänger zu verteilen. Hinzu kommen zumindest vereinzelt erhebliche Sprachprobleme. Und für die Postverteiler ist es nur ein Job um Geld zu verdienen, keine Passion und keine Berufung.
Umladestationen
Das weiß eigentlich auch die Post. Deswegen gibt es bundesweit Übergabestellen, weiß unscheinbare Kästen, in denen die Zusteller Post ablegen können mit der Bitte an andere, die früher fertig sind, diese Post für Sie ersatzweise auszutragen. Wenn es zu wenig Übergabestellen gibt, wird teilweise die Post auch in Säcken an bestimmte Übergabestellen gelegt, unverschlossen, für jedermann zugänglich.
Keine Berufung, keine Erfüllung, keine Lebensaufgabe
für die Zusteller ist die Aufgabe keine Berufung, keine Erfüllung, keine Lebensaufgabe. Es ist ein einfacher Dr. Geld bringen möglichst rasch erledigt werden muss. Das Grundprinzip dürfte daher sein, möglichst rasch mit der Arbeit fertig zu werden. Ob der nun einen Brief falsch eingeworfen wird oder nicht, dürfte für die meisten keine Rolle spielen und auch ihr Ehrgefühl nicht tiefgreifend störend beeinflussen. Insoweit wird keiner von diesen Zustellern schlecht schlafen können, wenn er einen Brief oder eine Postzustellungsurkunde falsch eingeworfen oder ausgefüllt hat oder sonst irgendwie entsorgt hat.
Hauptsache unauffällig fertig werden
Dabei hat er doch ein primäres eigenes Ziel: zeitgemäß fertig werden, nur weg mit der Post, nicht negativ auffallen und keine Beschwerden oder Abmahnungen sich einfangen. Und bevor er übergründlich jeweils mehrere Stunden Überstunden macht und dann von seinem Chef gefragt wird, ob er überfordert sei, wird er sich schon zu helfen wissen und die Post in die Kästen werfen. Vielleicht glaubt oder hofft er auch darauf, dass die fehlerhaft zugeiteile Post von den Nachbarn wechselweise dann untereinander untereinander ausgetauscht wird. Hauptsache sein Wagen/Fahrrad/Postkorb ist rechtzeitig leer und die Postzustellungsurkunden kommen vollständig ausgefüllt wieder zurück. Dass diese ordnungsgemäß ausgefüllt sind und alle wieder zurückkommen, wird auch kontrolliert.
Keine stichprobenweisen Kontrollen, ob die Post ordnungsgemäß ausgetragen wurde
Ob aber die Zustellung korrekt erfolgt, wird nicht kontrolliert. Wo die andere Post landete, wird auch nicht kontrolliert. Und wo was eingeworfen wurde, kann kein Mensch kontrollieren.
Zu wenig Kontrollen für die Zusteller
Damit gibt es eigentlich für die Zusteller wird zwei Eckpunkte, an denen er kontrolliert wird: Die Menge an Post verteilt, und kommen alle Zustellungsurkunden ausgefüllt zurück. Hinsichtlich des Restes ist der sich selbst überlassen und niemand kontrolliert das.
Damit er einen Freiraum einzuwerfen, was er will und wo er will. Der Zeitdruck, liegen nicht drängt ihn dazu, die Post irgendwie zu entsorgen und den Briefkasten irgendwas zu werden, Hauptsache, er ist rechtzeitig fertig. Damit zwingt letztendlich genau genommen das Überlastungssystem und mangelhafte Ausbildung von postalischen Hilfsarbeitern bei Subunternehmern einerseits andererseits der und die wenigen Kontrollpunkten, häufige Einsatzortwechsel und eine Fluktuation die Zusteller dahingehend, dass die Post nur irgendwie verteilt. Hauptsache fertig werden ist das Motto. Schafft er das nicht, drohen Personalgespräche. Also muss der Zusteller möglichst unauffällig bleiben und halbwegs pünktlich sein Körbchen leer bekommen.
Zum Teil Sprach- und Verständnisprobleme
Hinzu kommen Sprach- und Verständnisprobleme. Wir hatten letzt sehr viel Post. Mehr als 40 Schreiben. Alle mit der Hausnummer 32. Das passt bei uns. Wir haben die 32. Allerdings waren das zum Teil ganz andere Straßennamen und ganz andere Empfängernamen. Wenn aber der Zusteller so sortiert, was soll man da über Ausbildung, Ordnungssysteme, bei uns postalisch übliche Zuordnungssysteme und eine ordnungsgemäße Zustellung noch sagen? Wo soll man dann da anfangen und wo aufhören. Und wenn der etwas beurkundet, soll das dann zuverlässig und stimmig sein …???
Springer, Arbeitsplatzwechsel, Krankheits- Urlaubsvertretungen, Arbeitsbedingungen
Dies trifft natürlich auch nicht auf jeden Zusteller zu. Es gibt bestimmt auch andere, die super ordentlich und super korrekt arbeiten. Aber es ist eben auch nur machen Geschäft. Die Guten werden als Springer eingeteilt und müssen dort aushelfen, wo es brennt. Krankheit, Urlaub, neue Bezirke und vielleicht auch eigene interne Probleme sowie vielleicht eine mangelhafte Motivation, schlechte Arbeitsbedingungen, vielleicht schlechte Witterungsbedingungen oder Stress mit dem Partner oder was auch immer könnten natürlich auch motivationshemmend mit eine Rolle spielen. Dass einer von den Zustellern bösartig ist und bewusst falsch einwirft, glaube ich auch nicht. Aber es sind eben die allgemeinen menschlichen Unzulänglichkeiten. Und dass alle Zusteller immer fehlerfrei arbeiten, glaubt wohl auch niemand wirklich.
Vorzeitige Trennung der PZU vom zuzuzstellenden Schreiben
Damit das offenbar nicht auffällt, trennen zumindest einige Zusteller bei den Postzustellungsurkunden die eigentliche Zustellungsurkunde von dem Schreiben, was so nicht vorgesehen ist, was aber dazu führt, dass das zuzustellende Schreiben mit der normalen Post ausgetragen wird und dann irgendwie die Zustellungsurkunden ausgefüllt werden und an den Absender zurückgeschickt werden. Damit fällt formal nicht auf. Denn der Zusteller hat doch ordnungsgemäß bescheinigt, dass er ordnungsgemäß den Brief bei dem Adressaten eingeworfen hat, der dann erstaunlicherweise nie da war. Tatsächlich liegt es eben daran, dass die Zustellungsurkunde pflichtwidrig und wie im System eigentlich nicht vorgesehen, möglicherweise schon bei dem vor Sortieren der Briefe von dem zuzustellenden Schriftstück getrennt wurde und so sichergestellt ist, dass jedenfalls die Postzustellungsurkunde zurückläuft.
Hauptsache die PZU kommt plausibel und vollständig ausgefüllt zurück
Für den Zusteller ist das normalerweise kein Problem, da er weiß, dass Behörden und Gerichte darauf vertrauen, dass er das ordentlich zugestellt hat und ihn kein Menschen dazu später mal befragt. Und wenn doch mal gefragt wird, sagt er einfach, dass er das immer alles ordnungsgemäß zustellt und dies natürlich letztendlich doch ein Massengeschäft sei und er sich im Detail an den jeweiligen Vorgang nicht mehr erinnern kann. In diesem Fall lehnen sich dann die Beamten und Richter erfreut zurück, berufen sich doch auf die allgemeine Aussage, dass alles stets ordnungsgemäß ablaufen würde (auch wenn diese inhaltsleere allgemeine Aussage keine konkrete Erinnerung an den konkreten Sachverhalt zeigt und damit inhaltsleer ist und das Beweisthema der ordnungsgemäßen Zustellung daher gerade nicht beweist), wonach sie auf die Zustellung als eine (durch einen postalisch ungelernten Hilfsarbeiter) vertrauen dürften. Schon ist das System zufrieden, gleichgültig wie falsch das System mittlerweile aufgrund der Umstellung bei der Post ist und man keine Ersatzlösungen braucht.
Unplausibilitäten der PZU werden bei Behörden und Gerichten nicht geprüft
München Beurkundungen von zustimmen müssten Gerichten und Behörden auffallen. So ist es doch verbunden nicht, wenn der Zusteller behauptet, an normalen Werktagen etwa in einer Anwaltskanzlei oder in einen größeren Betrieb niemand getroffen zu haben und lediglich eine Zustellung in der zweiten Ersatz Zustellungsform in Briefkasten erfolgte. So ist es doch kaum vorstellbar, dass werktags, montags bis freitags etwa in einem Friseursalons, einen Autohaus, einer Bäckerei, in einem Steuerberatungs- oder in einen Anwaltsbüro und anderen Betrieben angeblich niemand zu den üblichen Zeiten zu erreichen war und nicht einmal die Ersatzzustellung an einen Mitarbeiter in den Betrieb, sondern nur die Niederlegung in dem Briefkasten als einzige und nachranging letzte Zustellungsmöglichkeiten möglich war. Aber offenba. R wird von vielen Richtern und Beamten und Geschäftsstellenmitarbeitern die PZU auch nicht auf Plausibilität und Schlüssigkeit überprüft. Hauptsache, man hat sie in den Akten.
Das System ist faul
Auch wenn das Ei stinkt, sieht es doch formal nach außen wie ein Ei aus. Also muss das Ei doch auch gut sein. Guten Appetit! Zumindest solange man nicht selbst betroffen ist, kann es einem ja egal sein, ob des Nachbars Ei stinkt. Solange man es nicht selbst auf dem Frühstückstisch hat, vergeht einem auch nicht der Appetit.
Keine Alternativen?
Ein anderes Problem verstärkt, dass diese Missstände nicht wahrgenommen werden, dass es schließlich derzeit keine Alternativen gibt. Man sucht und schafft auch keine. Man ruht sich auf dem desolaten Postsystem aus. Dies führt ebenfalls einem Verschließen der Augen vor dem Problem und zu einem nicht wollen in der Wahrnehmung dieses Problems. Ansonsten müsste man ja zugeben, dass es keine wirksamen Zustellungen derzeitig gibt, ob man sich jedenfalls auf die behauptete Zustellung nicht verlassen könnte.
Angst vor einem Umbruch?
Oder ist es die Angst vor einem Umbruch oder die fehlende Bereitschaft anzuerkennen, dass die Post längst in einem Umbruch ist du der sich auf die Zuverlässigkeit der Post stützende § 418 ZPO damit automatisch mit im Umbruch ist?
Dadurch, dass die Post desolat geworden ist, ist auch für die Justiz ein Problem entstanden, das in der Justiz allerdings jeder totschweigt, weil es keine Ersatzlösungen gibt.
Weggucken hilft nicht
Also tut man bei der Justiz so, als gäbe es die Probleme nicht und pocht auf die Beweiskraft der Zustellungsurkunde, wissend oder vielleicht auch nur ahnend oder insgeheim vielleicht sogar auch zugestehend, dass die Post eben nicht mehr (wie früher) funktioniert. Man müsste sich ja ansonsten damit auseinandersetzen, dass irgendwelche Subunternehmer mit postalisch jedenfalls nicht ausgebildeten Hilfskräften die Post austragen und die letztendlich machen, was sie wollen. Das mag vielleicht nicht für jeden einzelnen gelten aber jedenfalls ist dies so in vielen Bezirken. Weggucken hilft aber nicht.
Welche Zustellbezirke stärker, schwächer oder gar nicht betroffen sind, wird verheimlicht
In wie vielen und welchen genau, lässt sich leider nicht sagen, da selbst auch die Mängelmelder (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Post/start.html) von der Bundesnetzagentur kein öffentliches mitlesbares Laufwerk in der Beschwerde zeigt, sodass selbst die Zahl der Beschwerden nicht nachprüfbar ist. Insoweit ist es schon verwirrend, dass man zwar elektronisch bei dem Mängelmelder der Bundesnetzagentur Beschwerden abgeben kann, aber eine Zählautomatik hier äußerlich sichtbar nicht mitläuft oder jedenfalls nicht veröffentlicht wird. Damit weiß man natürlich nicht, ob die selbst eingelegte Mängelanzeige überhaupt registriert wird und man kann die Anzahl der Beschwerden nicht mitverfolgen. Man kann dann die später veröffentlichten Zahl der Beschwerden glauben oder auch nicht.
Ein Schelm
Ein Schelm, der glaubt, dass die Bundesnetzagentur hier aus übergeordneten Interessen die Zahl der Beschwerden frisieren könnte. So was zu denken gibt es keinen Anlass. Und so was gar zu unterstellen verbietet sich selbstverständlich. Trotzdem bleibt ein schaler Beigeschmack, dass das Beschwerdesystem so intransparent ist.
Angst vor Bots bei dem Mängelmelder
Man muss zwar die Beschwerde über einen Sicherheitsmechanismus (CHAPTCHA) freischalten – die Bundesnetzagentur hat wohl Angst, dass über Bots unzählige Beschwerden geschaltet werden.
Wie hoch ist die Dunkelziffer?
Wie aber die Dunkelziffer all jener zu ermitteln sein könnten, die auch betroffen sind, sich aber nicht beschweren oder mit dem elektronischen Mängelmelder nicht zurechtkommen oder aus anderen Gründen resignieren und es aufgegeben haben sich zu beschweren oder solche Beschwerden ohnehin nicht für zielführend und hoffnungslos halten, wird nicht öffentlich diskutiert. Auch gibt die Bundesnetzagentur hierzu keine Schätzungen ab. Beschweren sich nur 3, 5 oder 8 %? Wie hoch ist die Fehlerquote wirklich?
Mängelmelder: keine regionale Zuordnung
Schließlich wird bei den Mängelmeldern nicht veröffentlicht, aus welchen Bezirken die Mängelanzeigen stammen. So könnte man ja den Mängelmelder Postleitzahlen zuordnen oder auch Zustellerbezirken. Das könnte man natürlich bei den Portalen veröffentlichen. Warum man das nicht macht, bleibt das Geheimnis der Bundesnetzagentur. Transparent ist jedenfalls der Mängelmelder weder hinsichtlich der eingelegten Beschwerden noch hinsichtlich der regionalen Häufungen nicht.
Es wird Zeit das System der Postzustellung zu reformieren und an die desolaten Postverhältnisse anzupassen
Es wird Zeit, dass sich Gerichte und Behörden damit aufragende setzen, dass die Post, jedenfalls damit ist aber insgesamt das System der Postzustellung infrage gestellt, da eben unklar ist, in welchen Bezirken welche Mitarbeiter ordnungsgemäß arbeiten und in welchen Bezirken nicht. Dabei kann natürlich auch so sein, dass in einzelnen Bezirken des ordnungsgemäß arbeitende und nicht ordnungsgemäß arbeitende Zusteller gibt.
Finanzielle Interessen am Festhalten am maroden Postsystem?
Ich glaube oder hoffe jedenfalls nicht, dass die Behörden die Gerichte ein Interesse haben, die Post zu subventionieren und deswegen an dem maroden System der Postnutzung festzuhalten. Immerhin kosten die Briefsendungen und die Postzustellungsurkunde mehr Geld dringender Court Post Jahr für Jahr viele Millionen Euro.
Es wird Zeit für eine Reform der § § 182 f., 418 ZPO
Ich bin hier weit weg von irgendwelchen Pauschalierungen. Ich möchte auch niemanden etwas unterstellen. Allerdings ist aufgrund der Vielzahl der gravierenden Mängel geben es unmöglich daran zu glauben, dass die Postzustellung und auf die Postzustellungsurkunde noch generell funktionieren. Es ist keineswegs so, dass die nicht Zustellung einer Postzustellungsurkunde eine Ausnahme wäre.
Rangreihenfolge bei der Zustellung nach § 182 ZPO völlig unbekannt oder jedenfalls in der Praxis nicht gelebt
Hinzu kommt, das offenbar vielen Zustellern es nicht nur um eine Abkürzung der Arbeitsabläufe geht, sondern vielen auch die ordnungsgemäßen Regeln der Zustellung nicht bekannt sind. Insoweit müsste jeder Zusteller versuchen, dem Adressaten das zuzustellende Schreiben persönlich zu übergeben. Dies ist ein Sachverhalt, der jedenfalls in meiner Kanzlei noch nie vorgekommen ist. Da hat noch nie der Zusteller gefragt, ob ich als Chef in der Kanzlei wäre und er mir das Schreiben persönlich übergeben könnte. Er wurde bislang immer Ersatzzustellung an meine Mitarbeiter vorgenommen oder aber behauptet, es wäre niemand da und daher wäre das Schreiben in den Briefkasten eingelegt worden als 2. Ersatzzustellung.
Wir sind nach den Postzustellungen zu urteilen eine echte Urlaubskanzlei – bzw. wir haben hier nur einen Scheinsitz: hier ist nie jemand da – daher immer nur die 2. Ersatzzustellung
Danach zu urteilen, sind wir offenbar eine Scheinkanzlei oder eine Urlaubskanzlei, bei der nie jemand anwesend ist und wir gar nicht unter unsere Adresse unseren Sitz haben und nie jemand da ist. Erstaunlicherweise erreichen uns unsere Mandanten – die klingeln ja auch. Denn die Masse der Zustellungen erfolgt über die zweite die Behauptung, dass ein den Brief in den ersten eingelegt haben das ist natürlich glatt gelogen. Wir sind zumindest werktags (Montags bis Freitags) stets zu den üblichen Öffnungszeiten anwesend und wenn man nur einmal klingen würde, würden wir auch zu fügen oder öffnen und die Postzustellungsurkunde persönlich entgegennehmen. Das dauert aber scheinbar viel zu lange damit wird einfach das Schreiben eingeworfen und behauptet, es sei eben niemand angetroffen worden.
Das mag auch bei vielen anderen Postzustellungsurkunden bei der arbeitenden Bevölkerung werktags so sein, dass niemand zu Hause ist. Bei uns ist das allerdings anders: Werktags Arbeiten wie und sind natürlich in der Kanzlei anwesend, sodass selbst verständlich auch geöffnet werden würde, wenn der nur jemand klingen würde.
Postzustellungsurkunde contra steuerlicher Sitz der Kanzlei
Vielleicht sollten wir hier keine Steuern mehr bezahlen, da wir ja ausweislich der Postzustellungsurkunden hier offenbar keinen Sitz haben. Mit einer bloßen Scheinanmeldung können wir keinen tatsächlichen Sitz begründen… im Steuerrecht kommt es auf den tatsächlichen Sitz an … wollte man also den Zustellungsurkunden glauben, nach denen wir ja angeblich nie da sind, können wir hier es uns sparen Steuererklärungen abzugeben – per öffentlicher Urkunde ist ja nachgewiesen, dass wir hier keinen Sitz haben, § 418 ZPO. Ohne Sarkasmus kann man den Unsinn mit den Postzustellungsurkunden hier kaum noch aushalten.
Ob den Zustellern das System der Rangreihenfolge bei den Zustellungen klar ist?
Ob also den Zustellern das System klar ist von eigentlicher Zustellung, Ersatzzustellung und Ersatz-Ersatzzustellung und dieser Rangreihenfolge von Ihnen berücksichtigt werden muss, muss also lebhaft bestritten werden. Selbst wenn den Zustellern das irgendwann einmal erklärt wurde, ist natürlich der Anreiz die Zustellung abzukürzen und einfach zu behaupten, es sei niemand angetroffen worden und deswegen bei der Schriftstück eingeworfen worden, und offenbar sehr verlockend.
Trennung von zuzustellendem Schreiben und Postzustellungsurkunde im Vorfeld
Ich selbst habe bei einer Zustellung eines zuzustellenden Schreibens folgendes erlebt: Ich war gerade mit einem Mandanten an der Tür und wollte diesen verabschieden, als der Zusteller kam. Der Zusteller hatte ein Päckchen und einige Schreiben und ein zuzustellendes Schreiben in der Hand. Ich wollte das gerade entgegennehmen, als der Zusteller das alles auf die Grundstücksmauer legte und meinte, er hätte etwas vergessen. Er ging zum Wagen zurück und kramte dort in einem Päckchen in gelber Zettel. Ich hatte mir hierbei erst einmal gar nichts gedacht. Ich dachte, er hätte vielleicht ein Brief oder ein Paket oder ein Päckchen für uns vergessen.
Da ich aber immer noch in der Verabschiedung mit meinem Mandanten war, hatte ich hier nur beiläufig mitbekommen, dass der Zusteller aus einem paketgelber Zettel hier einen Zettel heraus zu und damit dann zu mir kam, die gesamte Post für uns und übergab, dieser gelbe Zettel sich als die Zustellungsurkunde entpuppte und meinte, dass er das brauche und kreuzte dort irgendetwas an drehte sich um und ging wieder.
Er war dann leider viel zu schnell weg, sodass sie seinen Namen nicht erfragen konnte. Was er genau angekreuzt hat, weiß ich nicht. Aber ich habe in diesem Moment verstanden, dass zumindest jener Zusteller bei dem zuzustellenden Schreiben die eigentliche Zustellungsurkunde und das zuzustellende Schreiben schon vorher getrennt hatte und er offenbar einen Packen von Zustellungsurkunden im Wagen hatte und nur weil ich hier den Zustellungsvorgang persönlich beobachtete, der sich gemäßigt fühlte, die entsprechende Zustellungsurkunde herauszuziehen und zuzusortieren.
Normalerweise sollte zuzustellendes Schriftstück und Zustellungsurkunde bis zur Übergabe zusammen bleiben …
Wäre während also üblicherweise das zuzustellende Schreiben bis zum Schluss – bis zur Übergabe – die Zustellungsurkunde mit beinhaltet und diese erst bei der Übergabe getrennt wird und dann der Vorgang nie zugestellt wurde beurkundet werden soll, ist zumindest dieser Zusteller davon abgewichen.
Gründe für das postalische Fehlverhalten
Warum er dies letztendlich so gemacht hat, kann ich nicht sagen. Ich habe ihm nicht befragen können. Ich weiß auch nicht, was er ausgeführt hat. Da er mich nicht persönlich kennt, könnte er allenfalls vermuten, dass sich der Inhaltsadressat war. Überzeugt hatte sich davon jedenfalls nicht. Ich sah vielleicht äußerlich optisch so aus, die der Inhaber der Kanzlei. Ob ich das wirklich bin, weiß er jedenfalls nicht.
Zufällig richtiges oder willkürliches Ausfüllen eines zu beurkundenen Vorgangs, an den später Gerichte und Behörden glauben wollen und rechtliche Konsequenzen daran knüpfen wollen
Soweit der Zusteller also angekreuzt hat, dass er dem Adressaten dieses zuzustellende Schriftstück übergeben hat, wäre dies im Ergebnis zwar richtig, aber jedenfalls nur auf einer blanken Vermutung hin beruhend. Es wäre also quasi nur zufällig eine sachlich richtige Beurkundung eines korrekt erfolgten Zustellungsvorgangs. Hat er angekreuzt, dass er es an einen Mitarbeiter übergeben habe, und er irgendeinen Namen eingetragen hätte oder den eines ihm ggf. zufällig bekannten Mitarbeiters aus meiner Kanzlei dann wäre seine Vermutung falsch. Hat er der Einfachheit halber eingetragen, dass er das Schriftstück in den Briefkasten eingeworfen hätte, weil angeblich niemand zugegen gewesen wäre, so wäre auch dies falsch.
Kurzum: Ich weiß zwar nicht, was der Zusteller hier eingetragen hat. Aber er hat sich jedenfalls nicht davon überzeugt, wem er das zuzustellende Schriftstück übergeben hat. Wenn er aufgrund einer Vermutung oder aufgrund Ratens nun amtlich bezeugen will, dass er an den Adressaten übergeben habe, na dann lebe das System …
Vorzeitige Trennung – kein Einzelfall
Am meisten verblüfft hat nicht bei dieser Beobachtung, dass hier das zuzustellende Schreiben von der Zustellungsurkunde weit vorab der Zustellung möglicherweise schon bei der Vorsortierung getrennt worden war. Dies ist nicht nur systemwidrig, sondern natürlich auch fehleranfällig. Und aus dem Umstand, dass der Zusteller die Postzustellungsurkunde für meine Zustellung aus einem Stapel anderer gelber Zettel zog, schließe ich, dass dies nicht nur bei mir als ein Einzelfall so war.
Dann kann letztendlich der Zusteller dann einfach die Zustellungsurkunden irgendwie ausfüllen und Zustellung in welcher Form auch immer behaupten, am Einfachsten in die Niederlegung des jeweiligen Briefkastens.
Ob dies tatsächlich so ist, weiß natürlich keiner.
Kennt der konkrete Zusteller die zwingende Rangreihenfolge der Zustellungen des § 182 ZPO?
Ob der konkrete Zusteller die Rangreihenfolge der Zustellung, Ersatzzustellung und Ersatz-Ersatzzustellung kannte, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls aber hat er nicht die Regeln einer ordnungsgemäßen Zustellung, so wie sie in den §§ 182 ff. ZPO vorgesehen sind, berücksichtigt. Danach hätte er klingeln und nach Bekanntgabeadressaten, dem Inhaber der Kanzlei, dem Adressaten des Schreibens fragen müssen oder sich vergewissern müssen, dass ich das bin. Da ich so gut wie nie die Post entgegennehme, sondern dies immer meine Mitarbeiter machen, ließe ich aus, dass er mich kennt. Ich habe ihn jedenfalls noch nie zuvor gesehen. Und aufgrund der hohen Fluktuation, die bei der Post bzw. den Subunternehmerfirmen bestehen soll, sind diese wohl auch kaum länger als einige wenige Monate in dem jeweiligen Bezirk. Dass er mich also persönlich kannte, dass er also wirklich allen ernstes wissentlich behaupten kann, er habe das zuzustellende Schreiben dem Bekanngabeadressaten übergeben, kann ich daher sicher ausschließen.
Werden die Mitarbeiter der Subunternehmer postalisch geschult und die korrekte Ausübung kontrolliert?
Und ob die Zusteller von den Subunternehmern die Zustellungsregeln mit der Rangreihenfolge bei der Zustellung, Ersatzzustellung und Ersatz-Ersatzzustellung kennen oder jedenfalls beherzigen und beachten ist jedenfalls zumindest in einigen Zustellungsbezirken mehr als zweifelhaft. Dies gilt natürlich nicht für jeden Zusteller.
Rückfragen von Richtern und Beamten und Geschäftsstellenmitarbeitern
Die etwas tönernen und hölzern klingende Rückfrage mancher Richter oder Behörden Mitarbeiter, warum ein Briefträger das tun sollte und gegen die Regeln verstoßen sollte, kann ich natürlich nicht beantworten. Arbeitsüberlastung, Abkürzungen, Vereinfachungen, Unwissenheit über die richtigen Zustellungsregeln oder eine einfache Gleichgültigkeitshaltung könnten einige der Erklärungen sein.
Als Bekanntgabeadressat muss ich auch nicht die Fehler der Zusteller erklären können – und so viele Beschwerden – immerhin mehr als zuletzt 420.000 pro Jahr (ohne Kenntnis der Dunkelziffer) können sich nicht irren
Es ist aber auch nicht meine Aufgabe darüber zu orakeln, warum die Post nicht mehr funktioniert. Die Kernaussage, dass sie nicht mehr funktioniert, kann jedenfalls aufgrund der Vielzahl der Beschwerden und der fehlerhaften Zustellungen nicht weggewischt werden. Als Bekanntgabeadressat muss ich auch nicht die Fehler der Zusteller erklären können – und so viele Beschwerden – immerhin mehr als zuletzt 420.000 pro Jahr (ohne Kennntnis der Dunkelziffer) können sich nicht irren. Ich muss nicht erklären können, warum das Ei faul ist und stinkt. Es genügt doch wohl den Mangel des Eies aufzuzeigen, um wandeln (umtauschen) zu können.
Verteidigung der Post mit angeblich nur geringer Prozentzahl unerheblich
Die Post verteidigt sich damit, dass angesichts der millionenfachen erfolgreichen Postbeförderungen die prozentual wenigen Beschwerden nicht ernsthaft ins Gewicht fielen. Dieses Herunterspielen der prozentualen Quote einer angeblich prozentualen Geringfügigkeit ändert nichts daran, dass das System nicht hinreichend zuverlässig ist. Außerdem ist die Dunkelziffer nicht bekannt. Es sind nicht die echten Nichtzustellungen bekannt, sondern allenfalls nur die Zahl des Bruchteils der Betroffenen, die sich beschweren, wenn diese Zahlen unmanipuliert und echt sind. Wie kann man an eine ordnungsgemäße Zustellung angesichts der hier geschilderten Zustände glauben wollen und rechtliche Konsequenzen aus möglichweise nicht zugegangenen fristauslösenden oder rechtsbehelfsauslösenden Schreiben ziehen wollen ohne sicher zu sein, dass diese Schreiben wirklich en Empfänger erreichten? Daraus kann man unmögliche rechtliche Konsequenzen ziehen wollen.
Auch Gerichte und Behörden offenbaren nicht, wie viele Betroffene ist sich dort pro Monat oder pro Jahr Beschwerden, das zuzustellende Schreiben nicht ankamen – das würde ja auch schließlich nicht zu den teilweise vielleicht auch nur gespielten überraschten Reaktionen passen, dass man so etwas noch nie gehört habe
Insoweit ist es auch interessant, dass Behörden und Gerichte sich ihrerseits ausschweigen, wie viele Betroffene sich über die Nicht-Zustellung trotz Vorliegens angeblicher Zustellungsurkunden beklagen. Auch Gerichte und Behörden offenbaren nicht, wie viele Betroffene ist sich dort pro Monat oder pro Jahr Beschwerden, das zuzustellende Schreiben nicht ankamen – das würde ja auch schließlich nicht zu den teilweise vielleicht auch nur gespielten überraschten Reaktionen passen, dass man so etwas noch nie gehört habe. Auch die Justiz und die Behörden tragen hier für die Dunkelziffer anbei. Sie tun dabei so, als sei es ein völlig ungewöhnlicher und gar nicht vorstellbar außergewöhnlicher Sachverhalt, wenn jemand behauptet, ein zuzustellendes Schreiben nicht erhalten zu haben.
Nutzung der Post trotz Kenntnis der Probleme treuwidrig und gegen § 242 BGB verstoßend
In diesem Zusammenhang klingt schon irgendwie absurd und letztendlich treuwidrig, wenn jemand die Post nutzt um das mangelhafte Zustellungswesen auszunutzen. Meines Erachtens ist es den Gerichten und Behörden verwehrt, sich auf § 418 ZPO unter dem Blickwinkel von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu berufen, da eben doch jedem bewusst ist oder mindestens sein müsste, dass das Zustellungssystem über die Post längst nicht mehr funktioniert.
Steuerverschwendung durch Nutzung der Post angesichts der vielen untergehenden Schreiben
Überhaupt ist es merkwürdig, dass die Post immer noch als Medium für den Versand von Schreiben genutzt wird. Angesichts der Vielzahl von Schreiben die untergehen, überrascht mich vielmehr diese Geldverschwendung. Denn letztendlich müssen dann die nicht angekommenen Schreiben noch einmal versandt werden, wobei hierbei nicht nur die doppelten Portokosten, sondern natürlich auch der zusätzliche Arbeitsaufwand zu Buche schlagen. Auch das scheint bei Justizbehörden aber niemanden zu interessieren. Dabei dürfte das alleine bei nicht ordnungsgemäß erfolgte Postzustellung bzw. auch nicht ordnungsgemäß erfolgter Versendung von Schreiben bundesweit in die Millionen Euro an Schaden gehen. Aber auch das schweigt irgendwie jeder tot.
Das Problem für die Justiz in die Behörden ist es, wenn man dieses Postzustellungssystem als nicht mehr funktioniert akzeptiert, dass dann Behörden und Justiz nicht wissen, wie sie sonst wirksam Bescheide, Verfügungen, Ladungen bekannt geben sollen. Dies kann aber doch nicht allen Ernst dazu führen, dass man das desolate System irgendwie schützt und aufrechterhält und so tut, als sei alles in Ordnung. Man wird daneben neue Wege suchen müssen. Man kann aber doch nicht so ungerecht und sachverhaltsblind agieren, dass man auf die ganz offensichtlich nicht mehr funktionierende Post die angeblich wirksame Zustellung stützt.
Wieviele Zustellbezirke sind betroffen? Warum veröffentlicht das die Bundesnetzagentur nicht?
Sind das nun aber nur einige wenige oder mittelviele oder sehr viele Zustellbezirke davon betroffen? Das kann ich letztendlich nicht beurteilen. Letztendlich liegt das an dem intransparenten Mitteilungssystem der Post bzw. der Bundesnetzagentur.
Verbesserungsvorschlag für das Mängelmeldersystem
Wie bereits oben angeregt, könnte der Mängelmelder nicht nur eine automatische Zählernummer für jede eingereichte Beschwerde automatisiert mitteilen und damit den aktuellen Stand der Beschwerden offenbaren, sondern man könnte sogar auch aus Mängelmeldersystem in Zustellerbezirke oder in Postleitzahlenbezirke aufteilen.
Transparenz für Anzahl, Art der Beschwerde und betroffene Region bzw. PLZ
Dieses so geschaffene Mängelmeldersystem könnte sodann ebenfalls nicht nur die aktuelle Zahl der Beschwerden sogleich mit der Absendung der Mängelanzeige transparent anzeigen, sondern auch die lokale Zuordnung transparent machen. Damit würde für jeden sofort erkennbar, wie viele Beschwerden mittlerweile eingegangen sind, jeder könne selbst überprüfen, dass seine eigene Beschwerde gezählt wurde und die entsprechenden Bezirke oder Postleitzahlen könnten ebenfalls die Beschwerdenummern mitteilen.
Sofortige Auswertung
Damit wäre für jeden jederzeit erkennbar, wie viele Bezirke bundesweit betroffen sind bzw. in welchen Bezirken es unterschiedlich viele Beschwerden gibt und was dort das Problem ist: einfache verlorene Schreiben, oder verspätete überlange Postlaufzeiten, verschwundene Einschreiben oder Postzustellungsurkunden, beschädigte Pakete usw. Der Vorteil wäre eine sofortige Transparenz. Stattdessen müssen wir warten, bis die Bundesnetzagentur die Auswertung der Beschwerden bekannt gibt.
Keine Kontrolle, keine Überwachung, keine Abstellung der Mängel
Diesem Zusammenhang ist mir aufgefallen, dass wir viele Beschwerden bei der Post bzw. Bundesnetzagentur eingereicht haben, aber außer freundlichen, möglicherweise KI gesteuerte Verbesserung Belobigung keiner individuellen Antworten erhalten haben und auch nicht erlebt haben, dass hier in unserem Bezirk etwa Kontrolleure die Zusteller kontrollierten wurden oder vielleicht sogar verdeckte Ermittler hier die Zusteller einfach mal beobachten würden. Die Post hat dafür keine Zeit, nicht Personal womöglich auch kein Interesse. Das ist eben Massengeschäft und Massenverwaltung.
Jeder ordentliche Kaufmann würde doch Fehler abstellen wollen oder müssen – nur die Post nicht?
Dabei müsste doch jeder ordentlichen Kaufmann Fehlern nachgehen, wenn sich Kunden Beschwerden. Die Post macht das nicht oder jedenfalls für uns nicht erkennbar. Die Zustände scheinen sich nicht verbessern. Aber vielleicht inzwischen ein Fortschritt, dass überhaupt Post ankommt und ein Teil der zuzustellenden Schreiben wenigstens ankommt. Vielleicht muss man sich auch darüber noch freuen.
Da aber letztendlich unbekannt ist, in wie vielen Bezirken die Post funktioniert und in wie vielen Bezirken nicht, ist die gute alte Post und ihre angeblichen damaligen Zuverlässigkeit jedenfalls so nicht mehr vorhanden, sodass meines Erachtens sich die Justiz in die Behörden nicht auf das Funktionieren dieses früheren vielleicht mal funktionieren Postsystems verlassen können.
Ich habe Ihre Unterschrift sowieso schon eingescannt
Noch eine ganz andere Episode: Kurz vor Weihnachten gab mir ein DHL-Paket-Austräger ein kleines Päckchen. Ich hatte diesen Zusteller zuvor noch nie gesehen. So wie er mich nicht kannte, kannte ich ihn auch nicht. Ich fragte, ob ich den Empfang unterschreiben sollte. Er meinte, das sei nicht nötig. Er habe meine Unterschrift und würde die einfach einscannen. Das ginge schneller. Also unterschrieb ich nicht. Woher er meine Unterschrift hat, weiß ich nicht. Gut, das Päckchen kam an. Was macht er mit den Päckchen, die er nicht an mich ausliefert, die aber für mich bestimmt sind? Kopiert er da auch meine Unterschrift drunter? Welchen Wert hat da noch eine Unterschrift als Empfangsbestätigung bei der Post?
Zu wenig Protest -resignieren alle schon?
Faszinierend ist für mich, dass viele Kolleginnen und Kollegen aber auch Steuerberater unter diesem Problem leiden. Aber irgendwie will keiner dagegen so richtig energisch meckern, sich beschweren und sich wehren. „Ach, das bringt ja doch nichts“, höre ich da häufig….
You Tube
Mehr dazu? Schauen Sie doch mal auf meinem Videokanal: https://studio.youtube.com/video/yNL1fLfgJ2Q/analytics/tab-overview/period-default
oder:
https://www.youtube.com/watch?v=IoqeAOp5pak&t=71s
RA Dr. Burkhard
RA Dr. Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Der Spezialist im streitigen Steuerrecht, Steuerstrafrecht, bei Betriebsprüfungen, digitaler Verprobung, Kasse, Kassennachschau, Schätzungen. Der Spezialist bei Steuerfahndung, Scheinrechnungen, Zollstrafrecht, Zollfahndung, Schwarzarbeit. Aber auch der Profi bei Selbstanzeige, Tax Compliance: 069-870 05100 oder 0611 – 890910 oder 06128 – 60502000. Der Vollprofi unter den Profis. Stets in diesen Bereichen die richtige erste Adresse.

