Gehaltssplitting … Normale Gestaltung oder Steuerhinterziehung?
Ein IT-Techniker ist über viele Jahre in der IT-Branche angestellt. Er macht sich schließlich selbstständig. Die Geschäfte laufen aber nicht so gut, wie er sich das vorstellte. Schließlich knüpfte er Kontakte zu einer Firma in der Schweiz. Die verspricht ihm volle Auftragsbücher. Als Verrechnungssatz werden 900 EUR am Tag ausgemacht. Das ist zwar weniger auf eigene Rechnung arbeiten. Dann würde er etwa 150 EUR abrechnen und bei kalkuliert 8 Stunden wären das 1200 EUR am Tag. Aber schafft selbst keine ausreichende Auslastung. Es gibt Wochen, da hat er nur an 2 Tagen Arbeit. Das sind dann in der Woche auch nur 2400 EUR.
Dann sind die 5 × 900 EUR also 4500 EUR pro Woche deutlich besser. Der Deal ist relativ klar: sein Stundensatz ist zwar etwas geringer dafür garantiert ihm sein neuer Auftraggeber nahezu eine Vollauslastung. Kalkuliert werden 40-42 Stunden pro Woche. Das ist auch fast durchgängig so. Manchmal sind es sogar 40-50 abweichenden Stunden pro Woche. Die Aufträge bekommt er direkt von der Schweizer Firma. Diese wiederum hat offenbar Aufträge aus Deutschland. Zahlreiche namhafte Firmen, bei denen selbst vorher nicht als kleine Selbstständiger trotz mancher Blindbewerbung ankam, beauftragen offenbar diese Schweizer Firma. Diese scheint glänzende Kontakte zu haben. So arbeitet er bei zahlreichen großen Konzern in Deutschland, namentlich Hamburg, Berlin, München, Stuttgart.
Die Projekte laufen meist mehrere Monate. Die Hauptauftraggeber scheinen mit seinen Arbeitsleistungen sehr zufrieden zu sein. Manchmal aber von Zuhause aus. Manchmal eben bei den Konzernen. Monatlich rechnet er die geleisteten Stunden mit seinem Auftraggeber in Zürich, Schweiz ab. Von dort bekommt er sein Geld: Tagessatz (900 EUR mal Tagessätze, im Regelfall also 20 oder 21 Arbeitstage, d. h. 18.000 oder 18.900 EUR monatlich. Manchmal sind auch kleinere Aufträge dabei. Da wird eine Stundensatzabrechnung vereinbart. Das sind dann meist 120 EUR pro Stunde.
Betriebsprüfungsanordnung
Irgendwann erhält unser IT Techniker eine Prüfungsanordnung. Die Prüfung läuft scheinbar normal. Der Prüfer ist, will alles Mögliche wissen und nach 2 Tagen verabschiedet er sich, weil er noch ein paar Sachen zu klären hätte, würde sich aber bald wieder melden. Tatsächlich kommt der Prüfer etwa 6 Wochen später – diesmal aber unangemeldet – allerdings zusammen mit 7 Steuerfahndern.
Fahndungsdurchsuchung
Die haben einen Durchsuchungsbeschluss dabei und durchsuchen die gesamten Wohn- und Büroräume, dass unser IT-Techniker in seinem Einfamilienhaus hat. Seine Büroräume sind in der Einliegerwohnung. Alles wird auf den Kopf gestellt. Alle steuerlich relevanten Unterlagen werden mitgenommen. Der Vorwurf lautet in dem Durchsuchungsbeschluss, dass er ein Gehalt Splitting gemacht habe. Die Schweizer Firma gebe es nicht wirklich. Das sei eine Scheinfirma, bestehend aus einer Person, die für sie handelt. Wirtschaftliche Aktivitäten gingen von dieser Firma nicht aus. 17 weitere IT Techniker rechneten genauso wie er über diese Schweizer Format und würden ungefähr die Hälfte ihrer Einnahmen so auf ein Schweizer Konto fließen lassen und die andere Hälfte hier nur als angebliche Einnahmen angeben. Sein richtiger Verrechnungssatz wären zwischen 1500-1600 EUR am Tag, während er angeblich hier nur 900 EUR als Tagesverrechnungssatz vorgibt zu erhalten. Der Rest, also 500-600 EUR abzüglich einer Provision von 8-10 %, die für die Schweizer Firma ist, würde auf ein Konto für ihn in der Schweiz fließen.
Unser IT Techniker ist empört: natürlich betreibe er kein Gehaltsplitting. An diese Aufträge wäre er nie ohne die Schweizer Firma herangekommen. Welche Kontakte diese habe und wie viel Personal dort arbeite, wisse er nicht genau. Er habe sich zweimal mit dem dortigen Vorstand getroffen. Nach seinem Kenntnisstand gebe es mindestens 2 weitere Mitarbeiterinnen dort. Aber letztendlich interessiere ihn das auch eigentlich nicht. Er mache seine Arbeit und sei froh, dass er durch die Vermittlung der Aufträge von der Schweizer Firma voll ausgelastet sei. Ein so hohes Einkommen könne er alleine nie haben und so viele Aufträge gar nicht alleine akquirieren. Wenn er akquirieren müsse, ginge dies natürlich auch zulasten seiner eigenen Arbeitszeit. Damit könne es zwar sein, wenn er entsprechend Werbung schalte und Vorträge halte, viele dass er vielleicht auch mehr Aufträge selbst erhielte und dann höher abrechnen können – im Gegenzug müsse er aber doch dann nutzlose Zeit, die er nicht abrechnen könne gegen rechnen, sodass wenn er sich um die Aufträge selbst bemühen würde, und Bewerbungsgespräche führen würde und um direkte Aufträge sich bemühen würde, vermutlich viel weniger verdienen würde und vielmehr Betriebsausgaben hätte, also im Ergebnis weniger Steuern zahlen müsse als über diesen Weg. Er dürfe doch die Akquise outsourcen und auch die Kontakte anderer nutzen. Dies sei für ihn bequemer und wirtschaftlicher. Dass die Schweizer Firma an ihm mitverdiene, stelle er sich schon vor. Keiner arbeitet schließlich umsonst. Und dass die sich ihre Arbeit und ihre Kontakte bezahlen lassen, sei schließlich auch legitim. Das wären schließlich deren Geschäftsgeheimnisse und wenn man eben gut im Markt vernetzt ist, kann man eben auch ohne großes eigenes Personal durchaus viel Geld verdienen.
Ermittlungen der IZA
Die IZA behauptet jedoch, dass diese Firma in der Schweiz keine Angestellten hätte, keine Werbung mache und nicht mal im Telefonbuch mit einer Festnetznummer oder einer Faxnummer eingetragen sei. Auch habe diese Firma nur eine sehr einfache homepage, die nicht professionell wirke. Die Ermittlungen der IZA hält unser IT-Techniker für völlig substanzlos und oberflächlich und nichtssagend.
Unser IT-Techniker hält vielmehr dagegen, dass die Schweizer Firma hätte hier diese Marktlücke für sich entdeckt und Werbung brauche sie offenbar nicht oder jedenfalls nicht in der Form, wie sie sich das FA vorstelle – er habe damals diese Firma auf einem Stand bei einer Fortbildung kennengelernt und seitdem Kontakt zu dem Vorstand dieser Schweizer AG und letztendlich wisse er nicht genau, wie diese Schweizer Firma ihn abrechne. Das ginge ihn auch letztendlich gar nichts an. Er hat mit der Schweizer Firma jedenfalls vereinbart, dass er als Tagessatz 900 EUR bzw. als Stundensatz bei kleineren Aufträgen 120 EUR pro Stunde erhält. Den Rohgewinnaufschlagsatz der Schweizer Firma kenne er nicht. Dieses Geld stünde auch der Schweizer Firma zu. Auf welche Kunden die das weiterleiten würden, wisse er nicht. Es sei aber deren Sache, und er habe mit diesem Geld nichts zu tun. Er hätte auch kein weiteres Konto in der Schweiz und könne auch über dieses vermeintliche weitere Konto nicht verfügen.
Was denken Sie? Legale Konstruktion oder rechtswidriges Gehaltssplitting mit entsprechender Steuerhinterziehung?
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