Der BGH zu Schwarzarbeit und Scheinrechnungen

Wie sich vor diesem Hintergrund die These aufbauen lässt, dass 66 2/3 der frei gewordenen Gelder Lohn seien, wo doch nach dieser Kostenstrukturanalyse die Löhne nur c. 25 % betragen, ist schwer verständlich. Natürlich kommt der BGH damit zu viel hohen angeblichen Lohnzahlungen in seinen Schätzungen und da die Höhe der Hinterziehung maßgebende Bemessungsgrundlage für die Strafhöhe ist, zu viel zu hohen Strafen.

Gehaltssplitting … Normale Gestaltung oder Steuerhinterziehung?

Gehaltssplitting … Normale Gestaltung oder Steuerhinterziehung? Ein IT-Techniker ist über viele Jahre in der IT-Branche angestellt. Er macht sich schließlich selbstständig. Die Geschäfte laufen aber nicht so gut, wie er sich das vorstellte. Schließlich knüpfte er Kontakte zu einer Firma in der Schweiz. Die verspricht ihm volle Auftragsbücher. Als Verrechnungssatz werden 900 EUR am Tag ausgemacht. Das ist zwar weniger auf eigene Rechnung arbeiten. Dann würde er etwa 150 EUR abrechnen und bei kalkuliert 8 Stunden wären das 1200 EUR am Tag. Aber schafft selbst keine ausreichende Auslastung. Es gibt Wochen, da hat er nur an 2 Tagen Arbeit. Das sind dann in der Woche auch nur 2400 EUR.

Was bedeutet es eigentlich, wenn Urteile oder Beschlüsse des BFH im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht werden?

Es gibt so viele Zeitschriften, in denen Urteile im Steuerrecht veröffentlicht werden. Der BFH hat eine eigene amtlichen Entscheidungssammlung, die heißt BFHE und darüber hinaus veröffentlicht er die nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlichungswürdige Urteile und Beschlüsse in der Entscheidungssammlung in der BFH/NV. Darüber hinaus werden BFH-Entscheidungen im Betriebsberater (BB) in der Steuerberatung (Stbg) in der Zeitschrift für deutsche Steuerrecht (DStR), in der HFR, in der DStZ, der Inf, der wistra, der NJW, der StB, der ZAP, der WM, der ZHR, der WPg, dem StV, der StraFo, der EFG, der ZfZ, dem DB, der IStR, der StBp und zahlreichen Zeitschriften Woche für Woche, Monat für Monat veröffentlicht. Mal werden die Entscheidungen im Volltext, mal in den Leitsätzen veröffentlicht, wobei die Leitsätze nicht vom Gericht im Urteil stehen, sondern als Kernsätze von Autoren den Urteilen vorangestellt werden, also ein nicht amtlicher Entscheidungstext sind. Mal werden die Entscheidungen kommentiert, mal unkommentiert abgedruckt.