Die Grundsteuer ist ungerecht
Die Grundsteuer ist ungerecht. Ist es da, wenn es einen weiteren Geldbedarf bei den Kommunen gibt, der nicht durch eine sachgerechte sparsame Haushaltspolitik zu decken ist, besser eine Einwohnersteuer statt einer Grundsteuer zu erheben?
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Die Grundsteuer ist ungerecht.
Einwohnersteuer statt Grundsteuer – aber nur als ultimo ratio:
Zunächst muss doch einer sparsame kommunale Haushaltspolitik betrieben werden und sodann gegebenenfalls über sinnvolle Zusammenlegungen einzelner Gemeinden nachgedacht werden. In einer weiteren Ebene muss doch der erfolgt durch kontinuierliches vernünftiges Wachstum gesucht werden, der Gestalt, dass Wohnraum attraktiv und günstig angeboten wird und Freizeitangebote aber auch Angebote für Firmen gemacht werden, sodass die Gemeinde floriert, wächst und Gewerbeeinnahmen hat. Geht es der Gemeinde gut, hat sie genügend Gewerbe, dann hat sie auch genügend Einnahmen, dann braucht sie weiteren Wohnraum und sie gedeiht und wächst. Sie wird attraktiv und viele wollen in diese Gemeinde ziehen.
Mehr Gewerbe heißt mehr Einnahmen und mehr Wohnraum für Arbeiter, die die Firmen brauchen, Das ist ein Kreiskauf. Erfolg durch eine vernünftige Wirtschaftspolitik, Ansiedlungspolitik von Gewerbe und strategisch sinnvoller Planung muss doch das Konzept sein. Bequem die Füße auf den Tisch zu legen und die Eigentümer schröpfen zu wollen, mit dem Argument, wir haben schon so lange die Grundsteuer nicht mehr erhöht, ist doch der vollkommen falsche Weg.
Und warum eigentlich die Grundstückseigentümer? Wer nutzt denn die Angebote der Gemeinde? Das sind doch dann die Einwohner. Also braucht es hier ein Modell, bei dem die Einwohner einerseits die für sie annehmlichen Sachen bezahlen, andererseits aber von Kosten freigestellt werden können, wenn sie sich für die gemeindliche oder andere soziale Arbeiten engagieren. Das hilft Kosten senken, sorgt für ein gemeinsames gedeihliches Miteinander und bringt weitere neue Erfolge im Zusammenleben in der Gemeinde. Das ist zehnmal besser als einfach nur die Grundsteuer zu erhöhen und sonst alles beim Alten zu lassen.
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Hier geht es nicht primär um Boykott oder Widerspruch zur Grundsteuer. Hier geht es um die rechtsethische Suche nach Gerechtigkeit. Es ist ein rechtsphilosophischer Ansatz mit einem praktische Lösungsvorschlag am Ende. Das hier ist ein grundlegender Angriff auf die Grundsteuer. Sie wird hier der Sache nach, also dem Grunde nach in Frage gestellt.
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Die Grundsteuer ist eine ungerechte Steuer. Sie gehört abgeschafft. Von der staatlichen Lenkung her ist sie kontraproduktiv. Wir brauchen Wohnraum. Hier wird derjenige, der Wohnraum schafft bestraft. Das Gegenteil müsste der Fall sein. Förderung erfolgt doch nicht durch Abschreckung und Bestrafung. Förderung funktioniert doch durch wirtschaftliche z.B. steuerliche Anreize. Wenn ich also mehr Wohnraum möchte, muss ich doch die bauwilligen oder die, die in der Lage sind zu bauen, anlocken, damit sie bauen. Mache ich die Rahmenbedingungen schlechter und habe auch noch hohe Steuern oder zusätzlich Grundsteuern drauf, werden doch die paar wenigen Bauwilligen nicht mehr sondern weniger.
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Dasselbe gilt natürlich auch für das Baurecht und die Baugebiete: Je mehr Beschränkungen ich dort in Baugebieten aufgebe und je pingeliger ich prüfe und je mehr Beschränkungen und Auflagen ich als Bauamt mache und je weniger Gebäude ich genehmige und je weniger Baugebiete die Kommunen ausweisen, umso weniger wird gebaut. Überall tönt es von den Dächern, dass wir Wohnungen und Häuser bauen. Die Grundsteuer ist ungerecht und behindert Neubauten statt sie zu fördern.
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Das ist schwierig, wenn keine Baugebiete ausgewiesen werden, komplizierte Bebauungspläne mit zahlreichen Beschränkungen und Vorgaben beschlossen werden und die Bauherren beschränkt werden wussten geht in einem Umfeld von immer teurer werdenden Kosten und auch noch der Grundsteuer obendrauf. Das scheint noch gar niemandem aufgefallen zu sein. Woher sollen also die vielen Wohnungen, die benötigt werden, kommen?
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Die Grundsteuer ist ungerecht. Für den einen oder anderen mögen diese Gedanken hier Grundlage für eine Widerspruchsbegründung sein. Darum geht es mir aber nicht. Es geht darum, die politische und rechtstheoretische Frage auf der Suche nach Gerechtigkeit zu suchen, warum es eine Grundsteuer gibt und eine Antwort darauf zu geben, warum die Grundsteuer ungerecht ist.
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Es sollte hier ein Forum eröffnet werden zur Diskussion. Ich lege keinen Wert auf die Behauptung, dass ich hier abschließend alle Aspekte betrachtet habe und ich habe vielleicht auch nicht das Ei des Kolumbus gefunden. Aber eine Grundsteuer oder generell eine Steuer infrage zu stellen und nach deren Berechtigung zu hinterfragen, muss die Justiz, müssen die Gerichte, muss letztendlich auch das Bundesverfassungsgericht und müssen wir alle aushalten und beantworten. Ich möchte jedenfalls hier zur Diskussion einladen.
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Zudem möchte ich hier an dieser Stelle auf meinen YouTube Kanal verweisen und meinen dortigen Videoclip zu Grundsteuer. Es sind dort nur ein paar fast philosophische Fragen auf der Suche nach Recht und Gerechtigkeit.
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Losgelöst von diesen Betrachtungen wird natürlich im Falle eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerbescheid dieser mit weiteren Sachargumenten anzureichern sein, neben vielleicht dem einen oder anderen Gedanken hier aus dieser Darstellung. Nur mit dem Argument anzutreten, die Grundsteuer ist ungerecht, wird alleine vermutlich nicht Erfolg haben. Aber es ist eben ein Aspekt, der die Grundsteuer dem Grunde nach ganz grundlegend infrage stellt.
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Es rentiert sich meines Erachtens über die Berechtigung dieser Steuer nachzudenken. Nach der hier vertretenen Auffassung ist die Grundsteuer ungerecht.
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Es muss die rechtsphilosophische Frage aufgeworfen werden dürfen, ob es gerecht ist, Eigentümer von Grundstücken und/oder Wohnraum mit einer Grundsteuer zu belegen. Wenn bei der Kommune die Grundsteuer Anknüpfungspunkt für weitere Steuern ist. Unterstellt die Kommune benötigt weitere Gelder und das, was wir alle an Einkommensteuer, Umsatzsteuer Körperschaftsteuer usw. zahlen würde nicht genügen, wir billigen daher der Kommune ein weiteres Steuererfindungsrecht zu, so stellt sich doch die Frage, was hier der richtige und gerechte Anknüpfungspunkt ist.
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Besteht die Gemeinde aus Häusern – oder z.B. aus Einwohnern? Brauchen die Grundstücke und Wohnungen die Gemeinde oder Leistungen von der Gemeinde oder sind es nicht viel mehr die Einwohner? Fragt man also nach dem Verursacherprinzip, sind es doch wohl eher die Einwohner, die weitere Kosten und Dienstleistungen der Gemeinde verursachen. Warum werden also diese Kosten nicht nach irgendeinem Schlüssel auf die Einwohner umgelegt?
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Müssten also nicht vielleicht die Kosten der Gemeinde von den Einwohnern getragen werden? Wäre es dann nicht richtiger, statt einer Grundsteuer eine Einwohnersteuer zu erheben?
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Steuern sind zwar unabhängig von einer Gegenleistung. Dennoch ist doch der Anknüpfungspunkt „Grundbesitz“ in Frage zu stellen. Zugegeben: Immobilienbesitz ist ein möglicher Anknüpfungspunkt. Welche anderen Anknüpfungspunkte fallen Ihnen noch ein? Den Einwohner habe ich gerade genannt. Auch Durchreisende könnten in Form von Zöllen in Anspruch genommen werden. Urlauber und Besucher könnten in Form einer Urlaubssteuer oder einer Besucher Steuer in Anspruch genommen werden.
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Alle Touristen einer Kommune könnten in Form einer Touristensteuer in Anspruch genommen werden.
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Der Aktien- oder Goldmillionär, der in der Gemeinde wohnt, wird nicht mit Grundsteuer belastet. Er zahlt auch nur seiner Einkommensteuer, genauso wie der Grundstücksbesitzer. Allerdings wird der Grundbesitzer doppelt belastet, weil er auch noch Grundsteuer zahlen muss. Es liegt also hier der Unterschied im Anlagesegment. Verstehen lässt sich nicht, warum die beiden gleich Reichen unterschiedlich belastet werden, bloß weil sie in unterschiedlichen Segmenten investiert haben.
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Dabei ist natürlich eine Investition in Immobilien sozialfreundlicher, weil darin andere Leute wohnen können. Die Anlage in Gold, Bitcoins oder Aktien ist nicht sozial nützlich, bringt der Gemeinschaft nichts. Die Gemeinschaft kann darin nicht wohnen.
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Ein anderer Steuerpflichtiger in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen mit dem gleichen Vermögen wird mit Grundsteuer belastet, wenn er Grundstücke/Wohnungen besitzt. Dabei ist die Kapitalanlage nicht sozialdienlich und schafft keinen so dringend benötigten Wohnraum. Dabei sollte es doch Anreize für den Wohnungsbau geben, keine Bestrafungen durch steuerliche Doppel- oder mehrfach Belastung für den, der in Wohnungen anlegt.
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Der, der Wohnungen baut, kauft, vermietet, schafft sozial den so dringend benötigten Wohnraum für andere (oder sich selbst und ist dann selbst versorgt und nicht mehr wohnungssuchend). Und der, der den Wohnraum nur für sich schafft, stellt zwar diesen zunächst anderen nicht zur Verfügung, aber wenn er auszieht, möglicherweise schon. Zudem nimmt er sich selbst vom Wohnungsmarkt herunter, der er in sein Eigenheim zieht. Auch dies sorgt letztendlich für eine Entspannung am Wohnungsmarkt.
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Dass Menschen wohnen dürfen, befriedigt soziale Bedürfnisse und sichert Wohnungs- und Sozialstandards. Mai „home is my castle“ beschreibt nicht nur, dass wir Leute in einem schönen gepflegten Haus wohnen wollen, sich sicher fühlen wollen, sondern vor allem ein Dach über den Kopf haben und dort geborgen leben wollen. Wohnraum ist wie bei den Vögeln das Nest und Grundlage für ein gedeihliches eheliches miteinander und wichtig für die Nachzucht – bei den Vögeln über den Menschen und vielen anderen Tieren.
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Ohne Wohnraum oder mit Problemen südlich des Wohnraums fühlt sich keine Familie wohnen und wohl auch nicht in der Lage in einem schwierigen Wohnumfeld wirklich Kinder zu gewähren und groß zu ziehen. Damit ist auch der Wohnraum gleich nach der Berufsausbildung und der richtigen Partnersuche Voraussetzung für Eheschließungen und Kinder. Wenn wir also als Staat den Baustein Ehe und Familie als wichtig anerkennen, müssen wir doch dafür auch einen Wohnraum bitten. Warum wird er nicht gefördert?
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Warum wird der Besitz von Wohnraum bestraft durch zusätzliche Steuern? Wie gerecht ist das denn? Jedenfalls steuerpolitisch ist das kompletter Unsinn: Wohnraum muss gefordert werden und die Investitionen Wohnraum muss begünstigt werden, damit mehr Wohnraum geschaffen wird. Ganz offensichtlich besteht auch der entsprechende Bedarf an Wohnraum.
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Damit setzt ein friedliches und gedeihliches Miteinander voraus, dass Wohnraum geschaffen wird. Dass die Bürger einen festen Wohnraum/Wohnsitz haben, liegt auch in staatlichem Interesse. Wir haben im Einwohner Melderecht die Verpflichtung, dass wir uns dort anmelden, wo wir wohnen. Wären wir alle nicht sesshaft, wäre eine richtige staatliche Lenkung schwierig. Wo sollten Schulen gebaut werden, wo Kindergärten, wenn wir nicht wissen, wo die Menschen wohnen. Auch die Verhandlung in Städten und Kommunen sorgt dafür, dass unsere Landschaft nicht zersiedelt wird.
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Wohnraum bedeutet kulturelle und mentale Verfestigung an einem Wohnsitz, bedeutet Kindergarten und Schule für die Kinder und bedeutet feste Arbeitsplätze. Fester Wohnraum ist also kultureller und sozialer wesentlicher Mittelpunkt unseres Lebens und unserer Weiterbildung und Ausbildung und unseres Schaffens und Wirkens. Das scheint einigen nicht so wirklich klar zu sein, die auf diesen so wichtigen Wohnraum auch noch Steuern erheben wollen.
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Der Grundstückseigentümer wird bestraft für seine Anlage in Grund und Boden – im Gegensatz zu dem, der in Gold, Aktien oder anderen Assets anlegt. Der Vortrag stellt in Frage, ob es auch unter steuerlichen Lenkungstheorien sinnvoll, den Grundstücksbesitzer zu bestrafen – zu benachteiligen. Die Wortwahl ist daher mehr als berechtigt. zumindest, wenn man bereit ist kritisch und rechtstheoretisch nach der Berechtigung und der Sinnhaftigkeit der Grundsteuer zu fragen.
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Ich frage hier und in meinem Clip bei youtube immer wieder nach Gerechtigkeit….. ist die Grundsteuer -losgelöst von ihrer Ausgestaltung – dem Grunde nach gerecht?
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Schon mal auf meinem youtube-Kanal reingeschaut? Schauen Sie doch mal rein:
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Kann man tatsächlich sich damit zufrieden geben, dass es schon immer so war, das Grund und Boden besteuert wird und so einfach die Grundsteuer rechtfertigen? Genügt es darauf zu verweisen, dass doch die Gemeinde mit dem Geld Kindergärten, Schwimmbäder und andere Aufgaben wahrnimmt? Was macht die Gemeinde eigentlich mit dem Geld?
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Da gibt es Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben sowie Auftragsangelegenheiten. Die Gemeinden bekommen hier ohnehin Gelder von Bund und den Ländern für die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Betrachten wir uns aber doch mal die Aufgaben einer Gemeinde: Typische Aufgaben der Kommunen sind die Herstellung und Überwachung der Öffentlichen Ordnung (nicht Polizei, aber z.B. die Parkplatz-Kontrolle oder die Nutzung öffentlicher Orte für Märkte u.ä.), die Unterhaltung der Berufs-Feuerwehr (nicht der Freiwilligen Feuerwehr) , die Unterhaltung von Schulgebäuden und Verwaltungspersonal, Kultur (Bücherei, Volkshochschule, Theater, Museen), Sozial- und Jugendhilfe, Kindergärten, Sportanlagen, Grünanlagen/ Friedhöfe, Gemeinde-Straßen, Entwicklungsplanung (Flächennutzungs-, Bauleitplan), Abwasser-/ Abfallbeseitigung, Wasser-/ Energieversorgung, Öffentlicher Nahverkehr …
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Aber: Erhebt die Gemeinde denn nicht Kindergartenbeiträge, Friedhofsgebühren, Abwassergebühren, Wassergebühren, Energieversorgungsgebühren und natürlich auch Tickets für den öffentlichen Nahverkehr? Da zahlen wir also alle schon. Das ist doch für uns nicht gratis! Und warúm braucht es dann noch weitere Einnahmen? Und warum ausgerechnet von den Grundbesitzern, die vielleicht gar nicht in der Gemeinde leben und dort Leistungen bekommen? Warum soll der Grundbesitzer aus Hamburg Grundsteuer für seine vermietete Wohnung in Paderborn zahlen? Warum soll der in den Frankreich lebende Bürger Grundsteuer für seine Wohnung in Bochum zahlen? Was nutzt er von Bochum? Aber der Arbeiter, der in Bochum in dieser Wohnung lebt, braucht diese Wohnung für seinen Arbeitsplatz und nutzt die Infrastruktur von Bochum. Was ist an dem Anknüpfungspunkt „GRundstück“ gerecht? Ist es nicht bloß der sozialistische Neidgedanke, dass man dem bösen Kapitalisten am Liebsten alles abnimmt …?
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Hinzu kommen eben auch weitere freiwillige Aufgaben wie das Unterhalten von Schwimmbädern, Spielplätzen, Bolzplätzen usw.. Natürlich wird auch hier viel Geld für unsinnige Sachen ausgegeben und Geld verplempert. Aber jeder, der einmal ein Unternehmen geführt hat oder selbst seine eigenen Ausgaben mal überdenkt, wird eingestehen müssen, dass Fehlinvestitionen und Fehlausgaben leider mit dazu gehören. Insoweit wird man gegen solche Fehlentscheidungen zumindest nicht allzu viel und allzu häufig meckern können. Das gehört zumindest ein Stück weit mit dazu. Extremfälle ausgenommen.
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Gleichwohl stellt sich natürlich die Frage, wenn weiterer Geldbedarf bei den Gemeinden besteht, warum der ausgerechnet von den Grundbesitzern gedeckt werden soll.
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Es ist die rechtsphilosophische Frage aufgeworfen, ob es gerecht ist, Eigentümer von Grundstücken und/oder Wohnraum mit einer Grundsteuer zu belegen. Besteht die Gemeinde aus Häusern – oder z.B. aus Einwohnern? Brauchen die Grundstücke und Wohnungen die Gemeinde oder sind es nicht viel mehr die Einwohner? Müssten also nicht vielleicht die Kosten der Gemeinde von den Einwohnern getragen werden?
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Steuern sind zwar unabhängig von einer Gegenleistung. Dennoch ist doch der Anknüpfungspunkt in Frage zu stellen. Der Aktien- oder Goldmillionär, der in der Gemeinde wohnt, wird nicht belastet. Ein anderer Steuerpflichtiger in gleichen Wirtschaftlichen Verhältnissen mit dem gleichen Vermögen wird mit Grundsteuer belastet, wenn er Grundstücke/Wohnungen besitzt. Dabei ist die Kapitalanlage nicht sozialdienlich und schafft keinen so dringend benötigten Wohnraum.
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Der, der Wohnungen baut, kauft, vermietet, schafft sozial den so dringend benötigten Wohnraum für andere (oder sich selbst und ist dann selbst versorgt und nicht mehr wohnungssuchend). Dass Menschen wohnen dürfen, befriedigt soziale Bedürfnisse und sichert Wohnungs- und Sozialstandards. Dies setzt aber voraus, dass Wohnraum geschaffen wird.
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Dass die Bürger einen festen Wohnraum/Wohnsitz haben, liegt auch in staatlichem Interesse. Der Grundstückseigentümer wird „bestraft“ für seine Anlage in Grund und Boden – im Gegensatz zu dem, der in Gold, Aktien oder anderen Assets anlegt.
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Der Vortrag stellt in Frage, ob es auch unter steuerlichen Lenkungstheorien sinnvoll ist, den Grundstücksbesitzer zu „bestrafen“ – zu benachteiligen – gesondert und höher zu besteuern. Die Wortwahl „bestrafen“ ist daher mehr als berechtigt. zumindest, wenn man bereit ist, kritisch und rechtstheoretisch nach der Berechtigung und der Sinnhaftigkeit der Grundsteuer zu fragen. Ich frage in meinem Clip und auch hier immer wieder nach Gerechtigkeit…..
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Ihr Ansatz, den ich förmlich als Gegenargument höre, dass die Gemeinde das Geld doch braucht, für den ich auch dankbar bin, geht vom Bedarf der Gemeinde aus. Das ist ein Aspekt. Allerdings ein höchst problematischer: ich schaffe als Gemeinde keine Gewerbeflächen, bekomme keine Gewerbesteuer, kümmere mich nicht um meine Einnahmen und renne im Zweifelsfall unter einen Rettungsschirm, gebe Geld für sinnlose Prunk-Rathäuser und Prestige-Schwimmbäder aus, deren Nutzung in Form der Anzahl der Nutzer und zu den Kosten sind.
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Rechtfertigen 150 Jahreskartenbesitzer und 10 voll Tage bei heißen Temperaturen Kosten eines Freibades von mehreren zigtausend Euro? Was kostet den Steuerzahler eine Stunde Nutzung des Bades wirklich? Und müsste dann nicht besser der Eintritt angepasst werden? Ein Luxus-Pool für wenige, den dann alle zahlen sollen und vor allem die Grundstückseigentümer? Ist das gerecht?
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Oder die millionenschwere Sanierung des alten Rathauses in einem Dorf, das man besser mit einer anderen Gemeinde verwaltungstechnisch zusammenlegen würde … Das würde einen Rathaussessel, Mitarbeiter vielleicht, jedenfalls aber die Unterhaltung und Sanierung eines teuren Rathauses ersparen. Aber wir haben es ja. Wir nehmen lieber das Geld von den Grundstückseigentümern. Die Kommunen brauchen das Geld ja ….Ist das gerecht?
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Wie schlecht und unwirtschaftlich einige Gemeinden mit ihren Ressourcen umgehen, ist abenteuerlich. Private wären längst pleite und diese Privaten müssen nun Grundsteuer bezahlen, um so manch unsinnige Einrichtung zu bezahlen. Da fragt sich vielleicht der Leihe warum die arme Gemeinde doch das Geld für ihre gemeinnützigen Aufgaben fordern darf und den Hauseigentümer mit Grundsteuern belasten können soll.
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Warum diese Missstände bei Kommunen nicht abgestellt werden, ist schwer nachvollziehbar. Aber das ist eigentlich nicht das Thema hier. Jedenfalls nicht primär. Aber abgesehen davon: wenn die Gemeinde schreit: ich brauche Geld, ist das doch kein Grund, die Grundstückseigentümer zur Kasse zu bitten. Wenn ich als Anwalt schreie, ich brauche Geld, zahlt doch auch keiner mir Geld. Ich muss doch auch dafür arbeiten und vernünftig wirtschaften … warum gelten diese Grundsätze nicht bei der Gemeinde …? Warum ist die Grundsteuer nicht abhängig von der Leistung der Gemeinde?
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Aber grundsätzlich lässt sich doch die Grundsteuer nicht dadurch rechtfertigen, dass sie auch soziale Aufgaben neben der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen muss. Da sind Schwimmbäder, Bau-Denkmäler, Rathaus-Paläste und andere wirtschaftliche Katastrophen vorhanden, so dass das Argument, die Gemeinde wäre sozialnützlich und bräuchte einfach das Geld nicht immer so wirklich zu erkennen sind…. Dann gibt es aber auch Gemeinden, die einfach nicht wirtschaften können bzw. die auch als solches nicht weiterbestehen müssen und zusammengelegt werden könnten, was natürlich viele Gelder sparen könnte.
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Wenn also Geldbedarf da ist, warum überlegt man nicht auch, ob benötigtes Geld durch Einsparungen freigesetzt werden kann, ohne dass dies weniger Leistung für die Bürger bedeutet? Es ist immer einfach, Steuern zu erheben und zu erhöhen und über eine fehlerhafte Struktur oder fehlerhafte Ausgabenverschwendung nicht weiter nachzudenken sondern an dieser Stelle so weiterzumachen wie bisher. Wird das aber der sozialen Verantwortung gerecht, mit Steuergeldern sparsam umzugehen und diese nicht zu verplempert?
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Muss nicht die Ausgabenkontrolle vor der Steuererhöhung stehen? Und eine einzelne Gemeinde als solche hat natürlich keine Ewigkeitsgarantie. Kleine Gemeinden brauchen auch Verwaltung. Aber ist das immer sinnvoll? Kann man nicht verschiedene Gemeinden zusammenschließen, sowie beispielsweise auch viele Finanzämter aus Kostenersparnisgründen zusammengelegt werden? Der Schrei danach, „ich brauche mehr Geld“, ist vielleicht etwas zu trivial.
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Und warum werden nicht die Einwohner, die in der Gemeinde leben, zur Kasse gebeten? Das ist also ein ganz anderer Anknüpfungspunkt. Aber die nutzen die Gemeinde doch wirklich und leben auch dort. Das Grundstück braucht doch keine Leistungen von der Gemeinde… Wäre eine Einwohnersteuer statt einer Grundsteuer also gerechter? Und wenn ich auf die Einwohner abstelle, muss ich dann berücksichtigen, wer mehr Leistungen braucht?
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Sind die Kinder mit Kindergärten und Schulen die, die am meisten Leistung brauchen? Müssen die dann am meisten zahlen? Dann könnte man doch auch die Geldsorgen durch adäquate Gebühren regeln. Warum muss ein Grundstückseigentümer Kindergärten finanzieren? Wäre es nicht korrekter die Eltern oder die Kinder für die benötigten Spielflächen, Bolzplätze, Spielplätze, Kindergärten und Schulen zur Kasse zu bitten?
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Die Fragen hier mögen unbequem und aufrührerisch sein. Aber auf der Suche nach Gerechtigkeit ist kein Raum für Lobbyisten. Dann schreit natürlich eine ganz andere Gruppe, nämlich die der Eltern, warum denn die Kinder auch noch zur Kasse gebeten werden sollen oder die Eltern. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen: Ich habe selbst drei Kinder.
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Eine solche Umverteilung der Lasten auf Kinder bzw. deren Eltern wäre natürlich nicht gerecht. Aber es wäre ein Anknüpfungspunkt in ein sachgerechter Bezugspunkt dafür, dass für diese das Geld ausgegeben wird, diese also das irgendwie schultern müssen. Es ist also das Verursacherprinzip, das mich hier treibt. Klar ist, dass dann eine andere Bevölkerungsgruppe aufschreiben würde, nämlich die Eltern und dann nicht mehr die Grundstückseigentümer.
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Und was ist mit den älteren Mitbürgern? Auch die brauchen vielleicht die Kommune stärker: Die brauchen Gehwege, Parkplätze, Rollatorwege, Parkbänke, Parks Einkaufsmöglichkeiten in ihrer unmittelbaren Nähe, wenn sie nicht mehr selbst Auto fahren können. Die wollen Theater und Parks mit Bänken, einen Teich, an dem man Fische, Enten und Schwäne füttern und diesen stundenlang zusehen kann.
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Müssen die Älteren also nicht erst recht besonders viel für Ihr Umfeld und die Infrastruktur zahlen? Die älteren brauchen Ärzte, Pflegedienstleistungen, Apotheken, andere Gesundheit-Versorgungseinrichtungen. Die müssen vorgehalten und geschaffen werden. Also müssen doch die älteren dies auch bezahlen? Schon wieder schreit eine ganz andere Gruppe auf. Jetzt sind die Eltern mit den Kindern und die Grundstückseigentümer verschont und die älteren erwehren sich natürlich dagegen, warum sie aber etwa 50 eine besondere Kommunalabgabe leisten müssen, für die Infrastruktur, die Sie benötigen.
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Ich möchte keiner dieser Gruppen zu nahe treten. Aber jede schreit auf, wenn sie selbst zahlen muss. Jede dieser Gruppen gibt Ruhe, wenn sie in Frieden gelassen wird und die anderen bezahlen (müssen). Alle wollen aber ein schönes Miteinander, interessengerecht, vernünftig, sachgerecht. Es sind also immer wieder unterschiedliche Gruppen, je nachdem woran Kosten für die Abgaben geknüpft werden, die dann auf schreit, wenn man nach weiteren Geldquellen sucht und nach einer gerechten Verteilung der Lasten.
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Aber die Suche nach Gerechtigkeit war vielleicht noch nie einfach und bequem. Es geht hier erstmalig darum, zu beurteilen oder prüfen, wer lauter schreit oder welche Gruppe größer ist, sondern es geht darum, wenn man meint, dass mit den bisherigen Steuern die Gemeinden noch nicht genügend abgegolten sind und Sie weitere Steuern erheben können dürfen, wie diese lastenfrei verteilt werden.
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Die Aussage, dass die Grundsteuer schon lange nicht mehr erhöht wurde, ist natürlich in dieser Argumentation völlig abwegig. Eine solche Argumentation berücksichtigt nicht die Frage nach Gerechtigkeit.
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Und nur das Argument zu bringen, „die Gemeinden brauchen halt Geld, sie erfüllen ihre öffentlichen Aufgaben“, ist mir da zu flach und kann mich jedenfalls nicht überzeugen.
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Krankenkassen, Krankenhäuser, gemeinnützige Vereine, Sozialverbände, THW, Amnesty International, der BUND, Kinderhilfswerke und viele andere erfüllen ebenfalls wichtige soziale Aufgaben für das Gemeinwohl und können auch nicht einfach schreien wir brauchen Geld und dann Sozialabgaben oder andere Abgaben dadurch rechtfertigen. Letztendlich muss man doch auch sagen, dass der Staat bereits Geld kassiert, nämlich eine Menge Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und diese Steuereinnahmen sind doch dafür dar, die öffentlichen Aufgaben zu bewältigen. Insoweit muss doch auch der Grundstückseigentümer Einkommensteuer zahlen und es klingt etwas schräg, wenn er gerade Einkommensteuer gezahlt hat, ihm zu sagen, weil du ein Grundstück in der Gemeinde hast, zahle noch einmal zusätzlich. Natürlich war der – zurecht – warum schon wieder ich?
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Warum wird der Grundstückseigentümer mehr belastet als andere, die kein Grundeigentum haben? Warum wird der, der ein teures Hobby hat oder dauernd in Urlaub fährt und das Geld verprasst oder das Geld in Gold anlegt, nicht ebenfalls zur Kasse gebeten? Der könnte doch genauso zahlen… Sind das nicht ganz merkwürdige gesellschaftliche und staatspolitische Auffassungen, dass der sparsame, der für sich und andere vorsorgt, der sozialen Wohnraum schafft, zur Kasse gebeten werden darf und andere, die sinnlos verprassen, diese Grundsteuer nicht zahlen müssen und keine weiteren Belastungen haben?
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Ist dieser Anknüpfungspunkt tatsächlich gerecht? Wird nicht der für blöd verkauft und bestraft, der rackert und spart und es zu etwas bringt? Oder wäre Einwohnersteuer statt Grundsteuer gerechter und das bessere System?
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Und die Leistungen, die die Gemeinde bringt, sind doch für die Einwohner – nicht für die Grundstücke …? Ist also der Anknüpfungspunkt „Grundstück“ gerecht?
Und warum gibt es unterschiedliche Hebesätze? Wie ist das mit dem Gleichheitsideal zu vereinbaren? Und wieviele Ausnahmen und Sonderregelungen brauche ich, um Einzelfallgerechtigkeit herzustellen?
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Es ist aber noch viel schlimmer und noch viel ungerechter: Die Grundsteuer ist eine bitterböse Falle für die Mieter. Denn diese sind nicht die Inhalts- und auch nicht die Bekanntgabe-Adressaten von Einheitswertbescheiden und Meßbescheiden und Grundsteuerbescheiden. Die bekommen erst die Information ca. ein Jahr später bei der nächsten Abrechnung. Da ist aber dann gegebenenfalls alle schon längst bestandskräftig. Wenn der Vermieter also hier nicht fristgemäß reagiert und Widersprüche bzw. Einsprüche eingelegt und sich nicht gegen die jeweiligen Verwaltungsakte wehrt, weil er das ohnehin nicht letztlich zahlen muss, sondern dies alles an seinen oder seine Mieter umgelegt, werden also die Bescheide bestandskräftig. Aufgrund des seit vielen Jahren bestehenden Mietvertrages, in dem die Umlegung der Grundsteuer auf den Mieter vereinbart ist, wird dies dann zivilrechtlich wirksam auf den Mieter umgelegt. Dieser kann sich aber niemals gegen die Bescheide dann wären und auch nicht deren Rechtmäßigkeit prüfen.
Und selbst wenn sich dann später herausstellt, dass die Bescheide nicht zutreffend sind, muss der Mieter diese aufgrund seiner zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung in dem Mietvertrag bezahlen. Damit trifft die Erhöhung der Grundsteuer sowieso nicht die, die eigentlich getroffen werden sollen und sondern ganz andere, nämlich häufig die Mieter, die sich nicht einmal dagegen wehren können, weil sie nicht Inhalts- und Bekanntgabeadressat dieser Bescheide sind. Wenn die Mieter die Grundsteuerberscheide in der Abrechnungen sehen, dürften alle Einspruchs- und Widerspruchsfristen längst abgelaufen sein. Was bleibt: die Mieter können die Vermieter bitten, Einsprüche bzw Widersprüche einzulegen …. einen Rechtsanspruch darauf, dass die Vermieter das machen, haben sie wohl nicht. Und dann stellet sich die Frage, wenn die Vermieter Einsprüche/Widersprüche einlegen, wer macht die Arbeit, wer begründet, wer zahlt die Kosten eines Anwalts oder die Gerichtskosten? Da müssen Einigungen her! Und: Zahlt das die Rechtsschutz?
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Es gäbe da noch so viele Fragen zu stellen, vielleicht mache ich dazu noch einen Clip… und schreiben Sie mir doch zum Thema: Einwohnersteuer statt Grundsteuer oder zum Thema: die Grundsteuer ist ungerecht.
… ich nehme gerne Ihre Gedanken beim nächsten Clip mit auf ….den nenne ich vielleicht dann auch Einwohnersteuer statt Grundsteuer oder einfach nur: Die Grundsteuer ist ungerecht,
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