Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 182, 418 ZPO
Mängel bei der Postzustellung – die Probleme betreffen jeden oder können jeden jederzeit betreffen. Es gibt allerdings ewig Gestrige, die glauben, die Welt bei der Post sei noch in Ordnung. Sie versuchen dieses Problem dann dem Betroffenen zuzuschieben. Es heisst, er hätte angeblich das zuzustellende Schreiben erhalten. Und dass man doch lieber an die bisherige Postzustellungsurkunde und das Funktionieren der Post und dem Postzusteller glauben möchte. Ich bin da kein Einzelfall. Das Problem besteht leider mehr oder weniger bundesweit.
Unerklärliches Geheimnis, warum Behörden und Gerichte per teurer Postzustellungsurkunde statt mit kostenfreier und viel schnellerer elektronischer Übersendung per beA zustellen
Immer wieder versenden Behörden und Gerichte an mich als Anwalt Post mit der normalen Post. Obwohl ich eigentlich das elektronische Postfach beA (=besonderes elektronisches Anwaltspostfach, wie alle Anwälte) einrichten und unterhalten muss und selbst nur an Gerichte über dieses Postfach kommunizieren darf, sind die Gerichte und die Behörden daran nicht gebunden und können unverändert per Post versenden wie Sie wollen. Bei manchen Geschäftsstellen bei den Gerichten hat man den Eindruck, dass die beA nicht mögen, damit nicht klarkommen oder auch wissen, dass auch dies nicht funktioniert. Bei beA habe ich aber jedenfalls die Chance nachzuweisen, dass ein Zugang nicht funktionierte. Wir haben mittlerweile eine Vielzahl von elektronischen Schreiben, die angeblich an uns abgesandt wurden und die Gerichte und Behörden behaupten, sie könnten den Nachweis erbringen, tatsächlich kommen aber diese Schreiben bei uns nachweislich nicht an.
Da stellt sich natürlich die Frage, ob die entsprechenden Absender unfähig sind oder ob das System eine Katastrophe ist. Ich kann und will mich dazu nicht äußern.
Gleichwohl sind viele Behörden und Gerichte davon überzeugt, dass ihre Mitarbeiter funktionieren und ihr System funktioniert. Woher diese Erkenntnis stammt, berichtet allerdings keiner. Wir werden Vorurteile gepflegt und natürlich der Fehler immer beim anderen gesucht, nie in der Geschäftsstelle selbst oder im System selbst. Vor diesem Hintergrund ist es allerdings überraschend, dass nicht alle Behörden und Gerichte umstellen auf beA. Das lässt meines Erachtens tief blicken, zumal die Zustellungen und über Sendungen per beA kostenfrei funktionieren, hingegen ein mit der Post versandter Brief, der mit Postzustellungsurkunde versandt wird, ca. 8-10 Euro je nach Größe des Kuverts kostet.
Geldverschwendung in Millionenhöhe
Aber über diese Geldverschwendung und macht sich ja wohl auch niemand Gedanken. Das sind aber letztendlich Millionenbeträge, die der Staat (Behörden und Gerichte) die insgesamt verschwendet, wenn wir einfach einmal alle Postzustellungsurkunden an Anwälte und Steuerberater jährlich nur addieren, über die natürlich per beA bzw. beSt unentgeltlich und nachweisbar (wenn die Geschäftsstelle und das beA-System funktionieren würde) zugestellt werden könnte. Wenn man hiermit rund 50.000 Anwaltskanzleien und etwa 50.000 Steuerberatungsbüros rechnet und nur 20 Zustellungen pro Jahr an jede dieser Kanzleien jede Sendung mit ca. 8 Euro kalkuliert sind das pro Jahr (100.000 × 20 × 8 =) 16 Mio. € p.a. Steuerverschwendung. Oder soll nur die Post damit subventioniert werden, egal wie schlecht sie zustellt?
Sicher gibt es auch Bezirke, in denen gut und fehlerfrei gearbeitet wird- Die meine ich hier nicht
Hier geht es nur um die normale Post und um die Postzustellungsurkunde. Nach meinen Beobachtungen kommt relativ viel Post hier an. Etwa 60 % bis vielleicht 70 % geschätzt. Der Rest kommt leider nicht an. Bei uns jedenfalls. Anderswo mag das anders sein. Sagen Sie mir wo? Dann verlege ich dorthin meinen Briefkasten.
Flächendeckendes Problem
Das ist kein singuläres Problem meiner Kanzlei, sondern leider ein Problem bei den einzelnen oder vielen Zustellern. Zumindest einige sind postalisch ungelernte Hilfskräfte, die bei Subunternehmerfirmen eingestellt werden und diese Subunternehmerfirmen übernehmen dann die Zustellung durch diese Mitarbeiter für die Post. Die Post stellt also nicht selbst zu. Kontrolleure oder gar Postspione gibt es nicht. Bezirke, in denen Beschwerden auftauchen, werden nicht durch Fachleute kritisch beobachtet und die Zusteller nicht (heimlich) kontrolliert oder die Beschwerdeführer einmal befragt.
Keine erkennbaren Kontrollen durch die Post AG
Es wäre schließlich auch ein Leichtes durch die Postkontrollbriefe oder Kontroll-zuzustellende Schreiben zu versenden und mal zu sehen, was daraus passiert. Auch könnte man natürlich in Kontrollbriefe elektronische Sender einzufügen, um mal zu sehen, wohin denn die Post tatsächlich gebracht wird. Solche Kontrollen habe ich jedenfalls noch nicht wahrgenommen.
Kein Webtracking vom Absender zum Empfänger
So gibt es kein Webtracking für Briefe oder zuzustellende Schreiben. Dabei könnte man doch in der Postzustellungsurkunde auch einen Sender verstecken. Manche Kunden werden auch wahrscheinlich bereit, bei normalen Schreiben (etwa Rechnungen oder Mahnungen) Briefmarken mit einem Tracking-inhalt für einen Mehrpreis zu kaufen, um den Standort und den Zugang des Briefes nachweisen zu können. Nichts dergleichen wird aber angeboten. Möglicherweise wäre das Ergebnis für die Post zu unerfreulich.
Keine Fangbriefe
Nun könnte man auch sicherlich Fangbriefe schicken um zu prüfen, wohin die Zusteller diese Briefe verbringen bzw. wohin diese Briefe landen. Nichts dergleichen geschieht.
Post verstößt gegen die Kontrollpflichten eines ordentlichen Kaufmanns
Festhalten will ich hier, dass es jedenfalls technische Möglichkeiten gäbe, in Bezirken, in denen des Beschwerden gibt oder aber ganz generell, den ordnungsgemäßen Verlauf nachzuvollziehen und zu prüfen. Derartige Kontrollen berichtet die Post aber nicht und stellt sie auch nicht zur Verfügung. Auch kommt die Post ihrer Kontroll- und Überwachungspflicht gegenüber den Subunternehmer nicht nach und prüft nicht, ob und wie und mit welchen Leuten die die Aufträge ausführen. Dabei gehört es doch zu einem ordentlichen und gewissenhaften Kaufmann ohnehin abstrakt von den Beschwerden zumindest stichprobenweise zu kontrollieren aber spätestens dann, wenn er Beschwerden hört, dem nachzugehen und diese abzustellen.
Auf Beschwerden folgen nur nette nichtssagende Tröst-Schreiben – aber nicht verbessert sich
Ich habe das auf alle meine Beschwerden offenbar KI gesteuerte oder textbausteinartige nichtssagende nette Schreiben rdieMängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 118, 418 ZPO der Post bekommen, dass man dies sehr bedaure, man die Zustände im Zustellerbezirk ansprechen und verändern wolle, gebessert hat sich aber nichts. Kontrollen, wie man sie von einem orddentlichen, gewissenhaften Kaufmann nach soclhen Beschwerden erwarten dürfe, habe ich indes noch nir von der Post AG mitbekommen. Die behauptet übrigens nicht mal selbst, dass sie kontrollen durchführe und ihren Überwachungspflichten nachkäme.
Unkontrollierbare Zahl der Anzahl der angeblichen Beschwerden – hohe Dunkelziffer
Dann berichtete die Post seit vielen Jahren fast gleichbleibend über rund 44.000 Beschwerden. Erst im Jahr 24 wird über 420.000 Beschwerden gesprochen. Wie hoch die Dunkelziffer ist und ob diese Zählungen stimmen, weiß kein Mensch. Muss man daher die offiziellen Beschwerden mal 10 oder mal 50 nehmen? Was ist die richtige Zahl der betroffenen Kreises? Wie hoch ist die Dunkelziffer all derer, die betroffen sind sich aber nicht beschweren aus unterschiedlichsten Gründen, weit zu bequem sind, weil das Problem ihnen nicht wichtig genug ist, weil sie es sowieso für hoffnungslos halten oder weil sie sich schon 30 mal beschwert haben und nichts passierte? Die Post wiegelt ab und meint, zu den vielen Beföderungensei dies im Verhältnis relativ gut.
Das Problem ist nur, diejenigen die betroffen sind und unter Falschbeurkundungen bei Zustellungen leiden, tröstet dies relativ wenig, dass die Masse der Post angeblich stimmig ankommt.
Dann müsste man doch aber richtigerweise die ermittelte Dunkelziffer gegenüber korrekt bewältigten Briefen in Relation setzen. Und die Zahl der wirklich beförderten Sendungen ist doch auch eine andere als die Zahl der zutreffend angekommenen Sendungen.
Viel zu viele schauen weg und beschweren sich nicht
Wenn ich mit Anwaltskollegen oder Steuerberater spreche, berichten die mir häufig, dass auch sie dieses Problem kennen und sie davon betroffen sind und achselzuckend resignieren, weil sie nicht wissen, was sie dagegen machen sollen. Schweigen und hinnehmen ist allerdings die falsche Lösung. Damit verbessern sich die Zustände nie.
Ein ehemaliger Nachbar beschwert sich über falsch an ihn zugestellte Briefe
Ein ehemaliger Nachbar beschwerte sich bei mir letzt, ich müsse dafür sorgen, dass meine Post nicht dauernd beim eingeworfen werden würde. Er hatte mehrere Schreiben bekommen und Behörden, Gerichten und auch Werbeschreiben, obwohl ich seit mehr als zweieinhalb Jahren aus diesem Bürogebäude ausgezogen bin. Er hatte damals schon sein Büro ein paar Türen weiter aber unter derselben Hausnummer. Jetzt hat er seit etwa 6-8 Wochen ständig Post von mir bekommen und ich möge doch bitte einen Nachsendeantrag stellen und diese Missstände abstellen. Er hätte sich bei der Post beschwert und die hätte hier gesagt, dass sie dem Bezirk Bescheid gegeben hätte und nicht mehr machen könne.
Jetzt würden weitere Beschwerde mit demselben Inhalt von ihm nicht mehr bearbeitet, weil alles postseitig gemacht wäre, was man hätte machen können. In dieser Not schrieb er mich nun an und wollte von mir, dass ich einen Postnachsendeauftrag endlich stellen würde. Ich teile ihm mit, als ich damals ausgezogen bin, hätte ich einen Postnachsendeantrag gestellt. Den kann man aber nur einmal für ein halbes Jahr einrichten lassen und der kostete damals 43 €, wurde teilweise befolgt und teilweise auch nicht, sei aber längst ausgelaufen. Ich fragte ihn, was er mit den Schreiben gemacht hat und wollte diese abholen.
Er hatte diese mit einer neuen Anschrift versehen und in den gelben Briefkasten geworfen, in der Hoffnung, dass diese mir nur nachgesandt werden würden.
Wir würden uns von früher schließlich kennen, deswegen wollte er sie nicht einfach in den Mülleimer werfen. Aber es würde ihn jetzt nerven und ich soll um Abhilfe sorgen. Ich teilte mit, dass ich vor meinem Umzug alle Behörden und Gerichte informiert hätte, dass ich umziehen würde und ab wann meine neue Anschrift gilt und hatte nach Umzug noch lange Zeit in meiner Post den Hinweis auf die neue Anschrift.
Auch hängen bis heute an meinem ehemaligen Bürogebäude noch Hinweisschilder von mir, dass ich umgezogen bin. Dort hängt der Umzugshinweis mit der neuen Anschrift inklusive Straße, Postleitzahl und Wohnort. Das setzt aber voraus, dass der Briefträger dies lesen kann und bereit ist, das auf den Briefumschlag zu schreiben und die Post entweder an den Absender mit dem Hinweis auf die neue Adresse zurückzusenden oder mir die Post nachzusendet. Letztes geschieht zumindest nicht, da derartige Briefumschläge mit der Anschriftenkorrektur durch die Post hier nciht ankommen.
Briefe nur einwerfen, um den Korb geleert zu bekommen, egal wohin
Beides geschieht indes nicht: Dass der Briefträger nun diese Briefe in den Briefkasten des ehemaligen Büronachbarn einwirft, zeigt mehreres: nur weg damit, Hauptsache mein Korb ist abends leer. Ich teilte dem ehemaligen Nachbarn noch mit, dass ich damals meinen Briefkasten zugeklebt hätte, Klingelschilder und Briefkastenbeschriftung entfernt hätte. Er meinte, mein ehemaliges Büro sei längst anderweitig vermietet. Nach rund zweieinhalb Jahren kein Wunder.
Ich konnte nicht erklären und er auch nicht, warum nun die Briefe ausgerechnet bei ihm eingeworfen werden würden. Immerhin gab es da rund 20 Briefkästen – 20 verschiedene Büros. Warum er nun vom Briefträger ausgewählt wurde, weiß ich auch nicht. Aber vielleicht haben die anderen 19 ja auch Post für mich erhalten, sich nur nicht beschwert oder sich nicht bei mir gemeldet. Klar sei jedoch, dass mein Name dort weder am Klingelschild noch am Briefkasten stünde.
Briefträger entsorgt Briefe durch bewussten Falscheinwurf
Was heißt das? Der Briefträger entsorgte diese Briefe durch einen bewussten Falscheinwurf. Es gab überhaupt keinen Anlass, die an mich gerichteten Schreiben bei dem ehemaligen Büronachbarn einzuwerfen. Dadurch, dass er sie einfach in irgendeine Briefkasten wirft, die Haupt sodass er sie los ist. Solange Nachbarn sich darum kümmern, dass der Brief entweder richtig zugestellt wird oder aber sonst was damit machen. Das Gefühl des Pflichtbewusstsein, dass man an einen Adressaten dies zustellen müsse und dass der vielleicht auch die Post wahrte oder was Wichtiges darin sein könnte, seien es Rechnungen oder sonstige wichtige Schreiben, scheint diesem Briefträger jedenfalls völlig egal zu sein. Die Antwort der Post, dass doch der Beschwerdeführer gefälligst seine weitere Beschwerden unterlassen soll und eventuelle weitere Beschwerden nicht weiter bearbeitet würden, lässt ebenfalls tief blicken.
Der gut alte beamtete Postzusteller ist längst ausgestorben
Der gute alte Postzusteller, der alte Briefträger, so wie wir ihn vielleicht noch in Erinnerung haben, der alte Postbeamte ist längst ausgestorben.
Mitarbeiterentlassungen trotz Nichterfüllung der Kernaufgaben wegen Mitarbeitermangels?
Seit der Privatisierung der Post versucht diese Gewinne zu machen. Das ist für eine Aktiengesellschaft auch grundsätzlich richtig. Sie übernimmt damit aber nicht mehr primär öffentliche Aufgaben, sondern hat Gewinnmaximierungsinteressen. Das teuerste bei der Post ist das Personal, deswegen reduziert sie Personal und verteilt ihre Aufgaben über externe Subunternehmerfirmen.
Ausbildung und Prüfung der Mitarbeiter der Subunternehmer, Deutschkenntnisse?
Dies erklärt, warum manchmal diese Zusteller keine (postalische) Ausbildung haben und kaum deutsch können. Wenn Sie mal einen erreichen und mit ihm sprechen, geht manchmal kaum mehr als ein „gutt Tackkk“. Ich habe noch nicht gehört oder gelesen, dass die Mitarbeiter bei den Subunternehmerfirmen einen Deutschkurs ablegen müssen. Oder jedenfalls zutreffend deutsch können müssen. Und dass sie über die Zustellungsregeln ausgebildet wurden und auch hier eine Prüfung ablegen müssen, bevor sie austragen dürfen.
Schließlich habe ich noch nicht gesehen, dass die Mitarbeiter der Subunternehmerfirmen auf ihrer Qualität hin kontrolliert werden. Qualitätsmanagement und Qualitätskontrolle sind hier Fehlanzeige. Da kommt mir die Überschrift wieder in den Sinn: Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 182, 418 ZPO
Zeitdruck, Regelarbeitszeit
Da diese Zusteller unter Zeitdruck arbeiten bzw. ihre Arbeit innerhalb der normalen Arbeitszeit erledigen wollen, wird die Post teilweise in irgendwelche Briefkasten geworfen, gleichgültig ob dort der Empfänger namentlich draufsteht oder nicht. Ziel ist es, abends einen leeren Postsack zu haben, nicht unbedingt ordentlich und richtig zugestellt zu haben. Das trifft natürlich nicht für alle Zusteller zu. Einige arbeiten sicher sehr sorgsam. Es ist auch nicht bekannt, ob die Zusteller bei den Subunternehmern ihre Überstunden bezahlt bekommen bzw. ob sie als unfähig entlassen werden, wenn sie häufiger zu lange brauchen, um ihre Arbeit ordentlich zu erledigen. Es ist aber doch vorstellbar, dass diese Probleme mit ihrem Vorgesetzten bekommen, wenn sie immer länger brauchen als die anderen. Sind Sie überlastet? Oder sind Sie überfordert? Sind Sie für den Job nicht geeignet? So, oder so ähnlich könnten dann Personalgespräche laufen …. Also ist es möglicherweise ein ungeschriebenes Gesetz unter diesen Zustellern, jedenfalls nicht letzter zu sein, keine Überstunden zu machen und nicht den Makel zu haben, zu lange zu brauchen.
Insoweit ist der, der 3 Stunden länger braucht als vorgesehen, vielleicht nur ordentlich und nicht langsam? Erkenntnisse hierüber werden weder veröffentlicht noch überprüft.
Keine Verallgemeinerungen
Ich meine aber all die anderen, die eben nicht sorgsam arbeiten. Da kommt mir die Überschrift wieder in den Sinn: Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 182, 418 ZPO.
Ordnungssystem: Die Hausnummer
Wir hatten letzt ungewöhnlich viel Post: Alle mit der Hausnummer 32. Das stimmte bei uns überein. Leider stimmten die Straßen und die angegebenen Personen nicht. Hierbei offenbar alles nach der Ordnungsnummer 32 sortiert, was auch ein interessantes Ordnungskriterium ist, aber bei uns leider nicht zutreffend ist.
Postverteilung über Nachbarschaft
So wie wir einerseits normale Post und zuzustellende Schreiben vermissen, haben wir andererseits dafür immer wieder mal Post von anderen (näher oder weiter weg wohnenden) Nachbarn im Briefkasten oder auch sogar zuzustellende Schreiben für Dritte bei unseren Briefkasten. Wir tragen natürlich dann die Post zu den betreffenden Adressaten, wenn diese nicht allzu weit weg wohnen. Manchmal werden wir Sie auch in den gelben Briefkasten, wenn Sie uns völlig unbekannt sind oder einfach zu weit weg wohnen.
Zufällige Kenntnis von Verfahren der Nachbarn bei versehentlich geöffneter Post
So wissen wir von einigen Nachbarn von deren steuerlichen Haftungsverfahren, Bußgeldverfahren, Strafverfahren und Ehescheidungsprozesses aus der Nachbarschaft, die wir versehentlich im Eifer des Gefecht bei unseren Postöffnungen geöffnet hatten und dann feststellten, dass diese Schreiben dann doch nicht für uns bestimmt sind. Wir haben dieses Schreiben natürlich wieder verschlossen und den richtigen Empfängern überbracht. Aber wer macht das schon? Und natürlich ist hier jeweils beurkundet worden, dass es dem richtigen Empfänger von dem Zusteller in den Briefkasten geworfen wurde. Ob Nachbarn, denen es vielleicht genauso geht, sich dann vielleicht schämen, die geöffnete Post zu uns zu bringen, weil sie nicht eingestehen wollen, dass sie versehentlich diese Post geöffnet haben?
Nachtzustellungen
Manchmal liegt nachts bei uns Post im Briefkasten, die unmöglich von einem Zusteller kommen. Dann haben wieder Nachbarn bei uns eingeworfen.
Einige der zuzustellenden Schreiben kommen hier bei uns an. Darüber freuen wir uns.
Einige der zuzustellenden Schreiben kommen hier bei uns an. Darüber freuen wir uns. Soweit sind wir schon. Viele schon – viele aber auch nicht. Antworten und
Fehlvorstellungen bei Behörden und Gerichten
Wir bekommen dann im Regelfall von Behörden und Gerichten entgegengehalten, dass die Post doch immer ankommt, erst recht die Beurkundung des Zustellers nachweise, dass wir das Schreiben erhalten hätten. Manche Mitarbeiter in Behörden und bei Gerichten scheinen die Nachrichten und die Internet-Veröffentlichungen über die vielen Probleme bei den Zustellern nicht zu lesen oder vielleicht auch nicht lesen zu wollen. Denn es ist ja auch so bequem, einen Zustellungsauftrag abzusenden in der Hoffnung, dass der ankommt, wissend, dass mancher eben auch nicht ankommt. In diesen Fällen, in denen dann die Schreiben nicht ankommen, beruft man sich einfach auf die Beweiskraft einer Zustellungsurkunde, die von jemandem ausgeführt wurde, dem man vielleicht bei einer Befragung dann doch nicht trauen würde. Aber so weit will man es nicht kommen lassen und das bequeme System der Zustellung durch Niederlegung und in den Briefkasten nicht infrage stellen.
Da kommt mir die Überschrift wieder in den Sinn: Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 182, 418 ZPO
auffallend: Nicht angekommene zuzustellende Post ist bei uns (fast) immer in den Briefkasten eingelegt worden
Dabei ist natürlich schon interessant, dass die uns angeblich zugestellten zuzustellenden Schreiben allesamt in den Briefkasten eingelegt wurden. Würde man dem Glauben, wären wir wohl eine Urlaubskanzlei und niemand wäre werktäglich hier. Stattdessen ist aber unsere Kanzlei regelmäßig werktags ganztags geöffnet und dass der Zusteller uns nicht erreichen würde, wenn er denn klingen würde, ist ausgeschlossen. Die Zusteller klingeln aber nicht, sei es aus Zeitgründen oder weil sie einfach die Rangreihenfolge der verschiedenen Zustellungsmöglichkeiten nach § 182 ZPO nicht kennen oder einfach nicht ernstnehmen und werfen einfach irgendwo die Schreiben ein. Dann wird einfach beurkundet, dass der Zusteller angeblich geklingelt hätte aber leider angeblich niemand da gewesen wäre. Das müsste aber doch auch Behörden, Gerichten und Geschäftsstellen auffallen, dass das gar nicht sein kann. Ob die bewusst weggucken?
Solange Behörden und Gerichten für die Probleme bei der Post derart blind sind und die offensichtlich falsche Beurkundung glauben wollen, ändert sich an diesen Missständen nichts und dieses Schreiben gelten dann als zugestellt, obwohl das doch schon sehr auffällig ist, dass bei Firmen oder wie bei uns in einer Anwaltskanzlei werktäglich angeblich niemand zu erreichen wäre.
Zustellung an mich, obwohl ich nicht da bin
Völlig verblüfft war ich vor einiger Zeit, dass sich angeblich ein Schreiben persönlich erhalten hätte, was jedenfalls Zustellungsurkunde aussagte, was aber sehr ungewöhnlich wäre. Die Post nehmen normalerweise meine Mitarbeiterin entgegen. Ich schaute also nach, was dies für ein Tag sein und es war ein Samstag. Nach meinem Bereich aber diesen Samstag gar nicht in der Kanzlei. Danach musste also der Zusteller dieses Schreiben meinem Zwillingsbruder, den ich nicht habe, oder einer Fata Morgana übergeben haben. Kann mir solche Falschbeurkundungen nicht erklären. Vielleicht liegt das daran, dass einfach geglaubt hat, dass die Leute am Samstag eher zu Hause sind, werktags eher nicht. Bei mir sind aber die Verhältnisse hinsichtlich der Kanzlei genau umgekehrt: Wir sind werktags in der Kanzlei (mo-fr), Samstags eher manchmal nicht. An diesen besagten Samstag, aber eben nicht. Da kommt mir die Überschrift wieder in den Sinn: Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 182, 418 ZPO
Trennung von zuzustellenden Schreiben und Zustellungsurkunde
Ich habe letzt durch Zufall, als ich einen Mandanten an der Haustür verabschiedete, den Briefträger angetroffen, oder eher genauer gesagt er mich, der mir die Post übergeben wollte. Er schaute auf den Stapel, den er für mich hatte, das waren einige Briefe, zwei kleinere Päckchen und zwei große Briefumschläge und ein zuzustellendes Schreiben in dem bekannten gelben Kuvert. Da hielt er inne und legte das Ganze bei uns auf die Mauer und meinte, er würde gleich zurückkommen. Er ging dann zu seinem Fahrzeug und kramte dann dort bei ganz vielen gelben Postzustellungsurkunden. Rein äußerlich hätte ich gedacht, dass dies die ganzen Postzustellungsurkunden sind, die bereits zugestellt waren. Das war jedoch offensichtlich nicht so.
Er zog dort die Zustellungsurkunde nach einigem Suchen heraus, die zu dem zuzustellenden Schreiben gehörte, dass er mir zustellen wollte und kam dann mit allem zusammen zu mir, übergab mir die gesamte Post, überlegte kurz und füllte dann irgendetwas auf der Zustellungsurkunde aus und verschwand dann wieder mit der Zustellungsurkunde. Was er genau ausgefüllt hatte, konnte ich nicht erkennen.
Das ging zu schnell. Ich war völlig überrascht über das, was ich gerade gesehen hatte. Ich wollte ihn noch anhalten und fragen, aber dann war er schon weg. Normalerweise steckt die Zustellungsurkunde in dem zuzustellenden Schreiben und wird erst hier herausgezogen, wenn die Zustellung erfolgt.
Fehlerquotient: Vorzeitige unnötige Trennung zwischen Urkunde und zuzustellenden Schreiben
Ich hatte jedoch gerade gesehen, dass dies zumindest dieser Zusteller anders machte. Er hatte diese Postzustellungsurkunde offenbar schon vorher von dem zuzustellenden Schreiben entfernt und in einem Stapel mit anderen auf dem Beifahrersitz in seinem Pkw liegen. Dabei ist es doch gerade das System der Postzustellungsurkunde, dass Urkunde und zuzustellende Schreiben zusammenhängend bleiben und erst die Zustellungsurkunde vom zuzustellenden Schreiben getrennt und ausgefüllt wird, wenn der Zustellungsprozess stattfindet, also das zuzustellende Schreiben übergeben wird.
Systemwidrigkeit der vorzeitigen Trennung von Urkunde und zuzustellenden Schreiben
Sind die zuzustellenden Schreiben in die normale Post gelegt und die Urkunden getrennt, kann doch leicht ein zuzustellendes Schreiben irgendwo eingeworfen werden und der Zusteller hat dann die Zustellungsurkunde und füllt diese dann irgendwie aus. Wäre die Urkunde in dem Umschlag bis zuletzt geblieben und wäre der Briefe falsch eingeworfen worden mitsamt der Zustellungsurkunde, würde dies auffallen. Insbesondere dann der Zusteller kein Rücklauf mehr den er abends dann seinem Chef übergeben könnte. Dann würde seine Statistik nicht aufgehen.
Fehler: Keine Gegenzeichnung auf der Zustellungsurkunde – Hauptsache die Zustellungsurkunde geht irgendwie ausgefüllt an den Absender zurück
So kann er, wenn er die Zustellungsurkunden zurückhält und von Anfang an von dem zuzustellenden Schreiben trennt, das zuzustellende Schreiben irgendwo einwerfen und er hat immer noch die Zustellungsurkunde, die er dann irgendwie noch ausfüllen und zurückschicken kann. Mit welchem Inhalt auch immer. Immerhin kommt es bei ihm darauf an, nicht dass er das Schreiben richtig zustellt, sondern dass er die richtige Anzahl von Zustellungsurkunden ausgefüllt hat und zurückleiten kann. Dass dies aber dann den korrekten Zustellungsvorgang beurkundet, ist bei dieser Art von Arbeitsweise sicherlich nicht der Fall. Vielleicht ist der hier nur zum Fahrzeug zurückgelufen und hat die Zustellungsurkunde gehölt, weil hier beobachtet wurde.
Vielleicht hätte er einfach das Schreiben eingeworfen und die Postzustellungsurkunde dann irgendwann ausgefüllt. Diese Missstände könnte man also leicht beheben, indem man eine Quittierung des Empfängers oder im Rahmen der Ersatzzustellung durch die Mitarbeiter oder die anderen erwachsenen Person im Haushalt auf der Zustellungsurkunde verlangt. So kann der Zusteller ausfüllen, was er will. Hauptsache, die Zustellungsurkunde geht zurück. Mit welchem Inhalt auch immer. Da kommt mir die Überschrift wieder in den Sinn: Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 182, 418 ZPO.
Nie – in 35 Jahren meiner Anwaltstätigkeit – hat ein Zusteller meine Mitarbeiter gefragt, ob ich eigentlich da wäre, was er nach den Zustellungsregeln eigentlich müsste, um mir das zuzustellende Schriftstück persönlich zu übergeben
Weiter ist mir aufgefallen, dass nach den Zustellungsregeln (§ 182 ZPO) mir eigentlich das zuzustellende Schriftstück immer persönlich übergeben werden müsste. Noch nie in den 35 Jahren meiner Anwaltstätigkeit hat ein Zusteller meine Mitarbeiter gefragt, ob ich eigentlich da wäre, was er nach den Zustellungsregeln, nämlich nach § 182 ZPO, eigentlich möchte, um mir das zuzustellende Schriftstück persönlich zu übergeben. Ich habe aber noch nie erlebt, dass ein Briefträger einmal meine Mitarbeiter fragte, ob ich denn als Adressat des zuzustellenden Schreibens tatsächlich im Betrieb wäre. Die machen immer gleich die Ersatzzustellungen und geben das zuzustellende Schriftstück gleich meinen Mitarbeitern.
Damit machen sie aber von vornherein nur die Ersatzzustellung. Das ist mir eigentlich auch ganz recht, wenn ich da nicht immer zur Tür gehen muss, sondern dies meine Mitarbeiter abwickeln können. Aber nach den Regeln des § 182 ZPO ist dies falsch. Diese müssten eigentlich mir als Adressaten das zuzustellende Schriftstück übergeben, und nur wenn das nicht geht ersatzweise dieses meinen Mitarbeitern übergeben. Nicht von vornherein einfach meinen Mitarbeitern übergeben – aber das interessiert auch nie.
Diese falschen Zustellungen sind natürlich nicht der Stein meines Anstoßes, da ich natürlich schon sehr zufrieden bin, wenn wir überhaupt die Post bekommen, die an uns adressiert ist. Aber es müsste doch eigentlich den Behörden-Sachbearbeitern und den Richtern auffallen, war ordnungsgemäß zugestellt wird, weil so gut wie nie persönlich die Schreiben entgegennehme – jenes, in dem ich zwar nicht in der Kanzlei war, aber beurkundet wurde, dass ich das Schreiben dennoch entgegengenommen hätte. Da kommt mir die Überschrift wieder in den Sinn: Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 118, 418 ZPO.
Viel normale Post fehlt uns auch – es sind nicht nur die zuzustellenden Schreiben
Viele Berichte und viele einfache Schreiben ,die nur mit einfacher Post kommen fehlen ohne dies, während andererseits auch einige ankommen. Das erfahren wir aber auch immer erst hinterher, einige Wochen oder Monate später, wenn man eine Rückfrage von Absender kommt. Aber auch nur falls der nachfragt.
Falschbeurkundungen im Amt
Bei Paketsendungen habe ich von dem Versender die Unterschrift zu Nachweiszwecken geschickt bekommen, dass wir das Paket angeblich entgegengenommen hätten. Das Problem: Diese Unterschrift stammte todsicher nicht von uns. So manches Paket ist angeblich bei uns angekommen, das aber nicht ankam und das mit einer falschen Unterschrift versehen war.
Oben habe ich bereits dargestellt, dass ich auch samstags ein zuzustellendes Schreiben angeblich persönlich bekommen hätte, obwohl ich gar nicht in der Kanzlei war und mir dieses daher gar nicht übergeben worden sein kann. Auch hat meine Mitarbeiterin während sie nachweisbar im Urlaub war, angeblich im Rahmen der Ersatzzustellung ein Schreiben erhalten und entgegengenommen. Jedenfalls beurkundet die Zustellungsurkunde, dass ihr dieses Schreiben übergeben worden war, während sie tatsächlich Urlaub hatte und gar nicht in der Kanzlei war. Der Briefträger kennt offenbar ihren Namen und hatte diesen einfach eingetragen. Diese Zusteller haben sich natürlich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft verdient.
Nach meinen Beobachtungen passiert hier aber erstaunlicherweise nichts. Ich bin jedenfalls noch nie als Zeuge zu einem entsprechenden gerichtlichen Verfahren geladen worden. Das müsste ja eigentlich dann der Fall sein. Meine Mitarbeiter auch nicht. Da kommt mir die Überschrift wieder in den Sinn: Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 182, 418 ZPO
Ursachen der fehlerhaften Zustellungen
Ich hatte bislang immer angenommen, dass die Zusteller aus Arbeitszeitersparnisgründen so falsch die Zustellungen vornehmen. Vielleicht aber sind sie auch nur nicht richtig ausgebildet und wissen nicht, dass es eine Rangreihenfolge bei der Zustellung gibt, nämlich erstens an den Empfänger direkt, zweitens ersatzweise an einen Mitarbeiter in dem Betrieb/an eine andere erwachsene Person in dem Haushalt und erst drittens als zweite Ersatzzustellung die Einlegung in den Briefkasten erst dann zulässig wäre, wenn die eigentliche Zustellung oder die Ersatzzustellung nicht möglich sind. Es ist aber letztendlich nicht meine Aufgabe als Postempfänger zu erraten, was im Einzelnen die Ursachen für die Nichtzustellung oder fehlerhafte Zustellungen sein können. Ich kann hier nur Ideen äußern oder mögliche Ursachen aufzeigen.
Wahrscheinlich gibt es noch viel mehr, als ich mir hier ausdenken kann. Ich bin insoweit kein Insider und habe nie selbst Post ausgetragen und kenne daher die Tipps und Tricks auch der Kollegen nicht, wie man abkürzen kann oder wie man arbeiten muss. Da kommt mir die Überschrift wieder in den Sinn: Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 118, 418 ZPO
Unzählige Beschwerden bei der Post und der Bundesnetzagentur erfolglos
Unzählige Beschwerden bei der Post oder bei der Bundesnetzagentur brachten keine Besserung. Über unseren Bundestagsabgeordneten, Herrn Klaus-Peter Willsch habe ich mich ebenfalls über die Post zustande beschwert, der versprach, sich darum zu kümmern. Das hatte er auch mehrfach jeweils unverzüglich getan. Leider jeweils im Ergebnis ohne Erfolg. Auch bei Beschwerden über nicht zugestellte zuzustellenden Schreiben passiert nichts. Da kommt mir die Überschrift wieder in den Sinn: Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 182, 418 ZPO.
Nachdem Beschwerden bei der Post und der Bundesnetzagentur nichts brachten, habe ich mich auch an Herrn Willsch, den Bundestagsabgeordneten unseres Wahlbezirkes gewandt
Auf meine Bitte an Herrn MdB Willsch, die Sache doch meinem Bundestag als Reformvorschlag einzubringen, habe ich vom Deutschen Bundestag folgende Antwort erhalten:
Die völlig abwegige Antwort eines Mitarbeiters aus dem Deutschen Bundestag
„Sehr geehrter Herr Dr. Burkhard,
auf Ihren Hinweis, dass Sie es für sinnvoll hielten, §180 ZPO i.V.m. § 418 ZPO zu reformieren, habe ich bei unserer AG Recht und Verbraucherschutz einen Sachstand zu eventuellen Reformbestrebungen in diese Richtung erfragt. Die Antwort der AG leite ich Ihnen hiermit zur Kenntnis weiter:
„Das Anliegen des Rechtsanwalts ist selbstverständlich nachvollziehbar. Für einen Rechtsanwalt ist es regelmäßig ein großes Problem, wenn Fristen ohne eigenes Verschulden durch Postfehler gefährdet werden. Gleichwohl sind mir aktuell keine Bestrebungen in der Fraktion bekannt, die grundsätzliche Systematik der Zustellfiktion nach §§ 180 ff. ZPO oder die Beweiskraftregeln des § 418 ZPO zu verändern.
Die geltenden ZPO-Regeln zur Zustellfiktion sind eine Abwägung zwischen dem Schutz des Empfängers und der Funktionsfähigkeit unserer Rechtspflege. Würde die Wirksamkeit einer Zustellung stets von einer persönlichen Übergabe oder einer aktiven Empfangsbestätigung abhängig gemacht werden, wäre Missbrauch solcher Regelungen sehr wahrscheinlich. Beklagte oder Schuldner könnten einfach „Abtauchen“ oder sich durch die Verweigerung der Annahme staatlichen Verfahren entziehen. Das würde die Durchsetzung berechtigter Ansprüche massiv erschweren und die Verfahrensdauern ganz erheblich verlängern. Die Zustellung durch Einlegen in den Briefkasten gewährleistet, dass Verfahren auch gegen den Willen eines unkooperativenen Empfängers fortgeführt werden können. Die strenge Beweiskraft der Zustellungsurkunde dient dabei der Rechtssicherheit des Absenders, der sich auf den Lauf von Fristen verlassen können muss.
Selbstverständlich darf dieses System nicht dazu führen, dass unverschuldete Postverluste zu Rechtsverlusten führen. Das geltende Recht sieht hierfür mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein (zugegebenermaßen strenges) Korrektiv vor.
Wir danken dem Petenten ausdrücklich für diesen Impuls aus der Praxis und nehmen ihn gerne in die Diskussion um künftige Reformen der ZPO mit.“
Falsche und realitätsfremde Antwort des Mitarbeiters des Deutschen Bundestages
Das Problem an dieser Antwort das Sachbearbeiters im Deutschen Bundestag ist allerdings, dass er offensichtlich keine Ahnung von der Gerichtspraxis hat. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird doch bekanntermaßen nur dann gewährt, wenn kein Verschulden bei einer Fristversäumnis vorliegt. Da man aber bei Gericht um bei Behörden an den Zugang der nachgewiesenermaßen korrekten Zustellung durch die Postzustellungsurkunden glaubt oder glauben will, ist natürlich eine dann erfolgte Fristversäumnis nicht unverschuldet, sondern verschuldet.
Damit ist die Antwort des Sachbearbeiters im Deutschen Bundestag völlig neben der Sache liegend: Die Antwort gibt nur Steine statt Brot und geht an der Verfahrenswirklichkeit völlig vorbei: Es gibt kein Korrektiv über die Widereinsetzung in vorigen Stand, wenn man an die Ordnungsmäßigkeit des Unternehmens der Post glaubt und an die Ordnungsmäßigkeit der Postzustellungsurkunde, wenn diese einen Zugang behauptet.
Damit haben wir folgendes wahnsinniges Ergebnis: Da sind irgendwelche postalisch und ausgebildeten Hilfskräfte unterwegs, die ihre Arbeit irgendwie machen, und die willkürlich irgendetwas Falsches (zumindest zum Teil – das gilt sicherlich nicht für alle) beurkunden und das soll dann rechtswirksam zugestellt sein mit den entsprechenden Versäumnissen in die man nicht wieder hineinkommt, weil wir dann sämtliche Fristversäumnisse die daraus folgen, verschuldet sein sollen? Da kommt mir die Überschrift wieder in den Sinn: Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 118, 418 ZPO
Konsequenz für die Betroffenen: Diese hängen von postalisch ungebildeten Hilfskräften ab und die ordnungsgemäße oder nicht ordnungsgemäße Zustellung kann Existenzen kosten
Damit hängt die Existenz von Personen davon ab, dass hier postalisch ungebildete Hilfskräfte eingesetzt werden und ihre Arbeit irgendwie erledigen, aber eben nicht ordnungsgemäß. Dieser Rechtsfehler kann doch so nicht bestehen bleiben. Das liegt daran, dass die Post eben nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Der ursprüngliche Gedanke im Gesetz zu den Zustellungsegeln (§ 182, § 418 ZPO) mag gut gewesen sein. Aber der Gesetzgeber (oder jedenfalls jener Sachbearbeiter im Bundestag) nimmt nicht zur Kenntnis, dass die Post nicht mehr funktioniert und damit die Postzustellungsurkunden falsch und wertlos sind und das System der §§ 182 ZPO so nicht mehr funktioniert oder jedenfalls von den aktuellen Zusteller (jedenfalls teilweise) nicht gekannt und nicht umgesetzt wird. Jedenfalls teilweise.
Damit kann durch die ordnungsgemäße bzw. nicht ordnungsgemäße Zustellung dies durchaus auch einen der Existenz kosten.
Da kommt mir die Überschrift wieder in den Sinn: Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 182, 418 ZPO
Keine Verallgemeinerungen, aber tiefgreifende Probleme bei der Zustellung
Es gibt bestimmt auch ordentliche Zusteller. Das will ich gar nicht infrage stellen. Die meine ich jedoch hier in diesem Vortrag nicht. Da kann man doch nicht einfach auf dieses System bauen und so weitermachen wie bisher, als wäre nichts geschehen.
Einige Meinungsäußerung zu den Postzustellungsproblemen auf meinem YouTube Kanal
Hier einige interessante Meinungsäußerungen, die ich auf meine YouTube Videos Zu den Zustellungsmängeln erhalten habe:
- vor 5 Monaten
Hab 5j für die Post gearbeitet… hab das genau so erlebt aus Überlastung beurkunden 95% der Leute falsch… direkt im Depot… wobei natürlich Privatpersonen auch häufig tagsüber nicht zuhause sind“
weitere Äußerungen auf meinem YouTube-Kanal:
- vor 5 Monaten
Ich hatte einen Nachbarn, der regelmäßig gelbe Briefe bekommen hat. Vermutlich verschuldet. Die Briefe lagen immer im gemeinsamen Briefkasten. Ich vermute stark, dass der Zusteller nie geklingelt hat. Der Nachbar wohnt hier schon seit über einem Jahr nicht mehr. Der Name ist von Klingel und Briefkasten verschwunden. Seine gelben Briefe kommen trotzdem noch an…“
- vor 10 Monaten
Egal ob die gelben Briefe vom Gericht, Inkassounternehmen, Mahnbescheide oder die „Erpresser“ Briefe der alt benannten GEZ… Seit mindestens 2 Jahren ist es bei den Hochhäusern hier so dass die Briefe auf der Treppe, vor der Haustür,in verkehrten Briefkästen im Flur oder in Nachbar Hochhäusern rumfliegen. Sie klingeln nie. Und wenn man mal tatsächlich oder irrtümlich einen Brief vom Nachbarn vom Gericht in den Briefkasten bekommt sind weder Datum noch Uhrzeit vermerkt. Sehr ärgerlich wenn man so von keinem Gerichtstermin weiß und so automatisch bei Nichtwahrnehmung der Gerichtsverhandlung die Sache verliert.“
und auch diese Meinungen auf meinem YouTube-Kanal will ich Ihnen nicht vorenthalten:
- vor 10 Monaten
Der Mangel bei der PZA ist kein neues Problem. Viele sind sich dessen bewusst, doch ebenso viele ziehen es vor, ihn zu ignorieren. Auch die Annahme, dass ein Schreiben als „sicher“ zugestellt gilt, wenn es nicht zurückkommt, ist bei Behörden weit verbreitet. Mit der PZA soll eine Beweislastumkehr in Bezug auf die Zustellung bzw. Bekanntgabe erreicht werden. Sollte das Schreiben dennoch in den dazugehörigen Briefkasten hinterlegt werden, ist der gelbe Umschlag als Nachweis oft wenig wert, da weder der Absender noch das Aktenzeichen (AZ) darauf angegeben werden. Stattdessen wird häufig angenommen, dass die Absenderinformationen und das Aktenzeichen im Sichtfenster des beigefügten Schreibens ausreichend sind. Problematisch ist jedoch, dass der gelbe Umschlag, der als „Nachweis“ dienen soll, oft lediglich ein Datum und ein Kürzel enthält. Er könnte theoretisch von überall stammen und ist somit als Nachweis ungeeignet.“
„@havtho
Das Problem an der ganzen Sache ist das den Managern der DP/DHL die Qualität der Zustellung völlig egal ist ! Ich habe bei der Deutschen Bundespost eine Ausbildung zur DFKR gemacht ( 3 Jahre). Uns wurde damals eingebläut, dass man mit einem Bein im Knast beim PZA steht! Heutzutage werden die armen Teufel 2 Wochen ausgebildet und dann auf die Menschheit losgelassen. Manche sprechen kein Deutsch. Sie können nur zeigen wo die unterschreiben und die Kreuze zu machen haben! Vor allem wird ihnen verschwiegen das sie eine Falschbeurkundungen machen!“
Fundstellen bei youtube:
Quelle: mein erstes Video zur PZU vom 13.01.25: https://www.youtube.com/watch?v=IoqeAOp5pak
<p><p>Da kommt mir die Überschrift wieder in den Sinn: Mängel bei der Postzustellung – der Unsinn mit dem Glauben an §§ 118, 418 ZPO
Hier der Hinweis auf mein 2. Video zur PZU und den Postproblemen: https://youtu.be/yNL1fLfgJ2Q
Fundstelle zu meinem Aufsatz:
StBp 2025, 159 -163
Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Der Vollprofi unter den Profis. Die richtige Adresse bei Betriebsprüfung, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Zollstrafrecht, Kasse, Kassennachschau, digitale Betriebsprüfung, tax compliance, Schwarzarbeit, Scheinrechnungen, Geldwäsche 0611-890910

