Und jetzt das mit der Bank. Keiner wusste was von dem Konto in Luxemburg. Was da wohl drauf ist? Mutter konnte dazu nichts sagen. Sie meinte, wenn ihr Mann heute Abend nach Hause käme, sollten sie ihn doch fragen. Und die Bank, bei der sie auch schon angerufen haben, gibt keine Auskunft. Sie seien nicht legitimiert. Notfalls müssten sie eine Bestallungsurkunde als Ausweis einer Betreuung vorlegen. Aber bis sie das haben, das dauert. Da ist das Vormundschaftsgericht zuständig.
Es ist schon schwierig, wenn Demenz oder andere ähnliche hirnorganische Erkrankungen Probleme bereiten. Erst einmal sind das natürlich große Herausforderungen für die Betroffenen und deren nächsten Angehörigen und Nachbarn – Pflegekräfte organisieren, Umzug in ein Pflegeheim, usw..
Aber dann ergeben sich aus dem Konto im Ausland ganze neue, viel weitergehende Fragen: was ist jetzt mit dem Konto? Was passiert jetzt im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht? Wie kommen die Kinder überhaupt an Informationen? Wie bekommen Sie Auskünfte und Verfügungsmöglichkeiten? Was machen sie jetzt? Muss eine Selbstanzeige gemacht werden? Wie kann die Kündigung des Kontos und die Übersendung eines Schecks vermieden werden?
Welche Strafbarkeit besteht bei den Kindern? Was, wenn die jetzt um das Konto wissen und nichts machen? Wie ist Anna als jetzt alleinige Kontoinhaberin strafbar? Wie kann sie die Unterlagen für eine Selbstanzeige anfordern? Wie kann sie das Konto auf sich umschreiben lassen?
Neben all den Sorgen um die Personen- und Vermögenssorge der Mutter bereiten natürlich unbedachte Äußerungen oder Fragen der Dementen an Dritte ungeahnte Probleme: was ist, wenn die Fragen oder Erzählungen an unbekannte oder nicht berechenbare Dritte gelangen? Was wäre, wenn sie den Kontrolleuren oder den Polizisten davon etwas erzählt hätte? Was, wenn sie nun auf die Idee käme, zu der Bank mit ihrem Konto zu fahren – sie würde sie wahrscheinlich in Luxemburg nicht finden. Sie käme wohl nicht mal bis Luxemburg. Aber was, wenn doch oder wenn sie unterwegs anderen davon erzählt?
Dann gibt es da steuerlich und steuerstrafrechtlich zahlreiche Fragen: ab wann ist die demente Person nicht mehr schuldfähig? Kann Mutter überhaupt noch etwas bezüglich der Regularisierung und der erforderlichen Selbstanzeige entscheiden? Gibt es eigentlich jetzt Interessengegensätze zwischen Mutter und Kindern? Die beiden Schwestern wollen die Selbstanzeige – der Sohn aber nicht. Er hat schon gesagt, dass er für seinen Anteil keine Selbstanzeige wünscht – wie soll das gehen? Und wenn er die Betreuung bekommen sollte, gilt dann das, was er will, oder können die beiden Schwestern auf eine Berichtigung drängen oder allein für ihren Teil berichtigen oder müssen sie das sogar? Gilt ggf. nur die 4-jährige Regelfestsetzungsverjährung (plus die Anlaufhemmung nach § 170 AO) statt der verlängerten Festsetzungsverjährung, weil kein Vorsatz bezüglich einer Steuerhinterziehung mehr nachweisbar ist? Falls Mutter verstirbt – wieviel Zeit bleibt ihnen dann, eine Selbstanzeige zu machen? Würde nicht bei einer Kündigung des Kontos und einer Überweisung des Geldes nach Deutschland auf das Konto der Mutter eine Belegspur gelegt? Führt das nicht zu erneuten Fragen und Problemen der deutschen Finanzverwaltung? Wäre nicht mit einer Geldwäscheverdachtsanzeige zu rechnen, wenn das Konto dort aufgelöst und ein entsprechender Verrechnungsscheck über das dortige Guthaben hier bei einer Bank eingelöst würde? Geht eine Selbstanzeige, wenn man eine NV-Bescheinigung hat? Muss dann überhaupt eine Selbstanzeige sein, wenn doch das Finanzamt keine Steuererklärung mehr haben will? Wie kann da überhaupt eine Steuerhinterziehung vorliegen, wenn doch das Finanzamt selbst keine Erklärungen mehr haben will?
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Die Geschichte um Anna ist frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig und nicht beabsichtigt. Fragen? Rufen Sie an: +49 (0)611 89 09 10.
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