Erwin und sein ewiges Steuern sparen
Erwin ist Kaufmann. Sein kaufmännisches Gewinnstreben schließt natürlich die Minimierung aller Kosten ein.
Das unternehmerische Denken hat ihn voll im Griff:
Umsatz rauf, Kosten runter. Auch Steuern sind Kosten. Urlaub auch. Aber davon hat man wenigstens was.
Vom Steuern zahlen nicht.
Das jedenfalls meint Erwin. Dass seine Kinder zur Schule gehen, dass er auf öffentlichen Straßen fährt, dass Krankenwagen, Polizei und zahlreiche staatliche Einrichtungen bis hin zur Bundeswehr auch für ihn da sind, hält er für selbstverständlich. Steuern sparen ist ein Teil seiner Strategien.
Die Minimierung der Steuerbelastung kann dabei legal, aber auch illegal erfolgen.
Beides hat den gewünschten Effekt: die Steuerlast wird reduziert und es bleibt mehr für die eigene Brieftasche übrig. Erwin testet dabei die Möglichkeiten des legalen Steuersparens bis zur Grenze aus.
Ob er die Grenze ab und zu überschreitet, weiß er nicht.
Die Steuergestaltung kann immer nur im Rahmen der gesetzlichen und faktischen Möglichkeiten zulässig erfolgen.
Aber Erwin liest so viel, hört hier am Stammtisch das eine oder andere oder von Berufskollegen, von seinen Bänker, von seiner Hilde und von vielen anderen, manches auch von seinem Steuerberater. Die Übergänge für den rechtsunkundigen Erwin zwischen legaler Steuerreduzierung und illegaler Steuerhinterziehung bisweilen schwer erkennbar.
Sein Steuerberater hatte ihm daher schon mehrfach empfohlen, bei allen Anschaffungen größeren Ausmaßes für den Betrieb doch vorher mit ihm zu sprechen. Ziel des Gesprächs sei die optimale Steuerersparnis einerseits und eine legale Gestaltung andererseits gefunden werden kann. Eine Lösung, die auch in der nächsten Betriebsprüfung Bestand hat.
Sein Steuerberater hatte ihm erklärt, dass es bei dem Wunsch Steuern zu sparen absolut sinnvoll sei, dies zumindest bei größeren und weiteren reicheren Transaktionen jedenfalls nur in Abstimmung mit seinem Steuerberater zu tun. Und zwar in vorheriger Abstimmung und nicht im Nachhinein. b+ Sein
Steuerberater hatte ihm erklärt, dass es ein allgemeines Anliegen in der Bevölkerung und bei Unternehmern sei, Steuern zu sparen.
Dieses Ziel sei legitim und dafür seien schließlich auch die Steuerberater da.
Zunehmende Steuerbelastung wird die Motivation der Bürger, Steuern zu sparen natürlich immer größer. Mit zunehmender Belastung einige wird auch deren Motivation immer stärker, Steuern um jeden Preis zu vermeiden oder zu reduzieren, auch um die Gefahr unzulässige Wege dabei zu beschreiten. Hinzu kommt ein Halbwissen und teilweise auch eine Beratungsresistenz, was dann in Betriebsprüfungen schmerzlich aufgedeckt wird.
Der Steuerberater hatte ihm erklärt, dass die Steuerminimierung für den Betrieb zwar nicht Selbstzweck sei, aber regelmäßig betriebswirtschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit. Wer nicht auf sein gedachte und wer nicht spare, zahle mehr Steuern als andere. Daher muss sich jeder Unternehmer auch für die Steuern interessieren, ob er will oder nicht. Denn die Steuern kosten Gewinner und Liquidität, ohne einen für das eigene Unternehmen rentabilitätswirksamen Effekt zu haben:
bei falschen Gestaltungen oder gar keinen Gestaltungen ist das Geld einfach weg, weil die Steuern eben höher festgesetzt werden, als notwendig. Vermeidbare Steuern also nicht zu vermeiden, kann sich in dem wettbewerbsgerechten Staat wie der BRD kein Unternehmen leisten.
Derjenige, der unsinnige Steuern bezahlt, verschenkt Geld und dem viel Liquidität für andere innovative oder kreative Erneuerungen und Verbesserungen.
Steuersparende Gestaltungen zu wählen, ist daher ein völlig legitimes und vor allem legales Anliegen jedes steuerzahlenden Bürgers und jedes Unternehmers. Hierzu gehören schließlich auch interessante und steuersparende Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen: auch diese dürfen untereinander ihre Rechtsverhältnisse steuerlich optimiert legal gestalten vgl. BFH v. 18.12.1990, BsTBl 1991 II, 391).
Doch sein Steuerberater warnte ihn auch: „Erwin“ sagte er, „nicht dass du mich falsch verstehst. Bei allem Verständnis für steuersparende Gestaltungen muss dir klar sein: steuerschädliche oder gewagte Gestaltungen sind stets zu vermeiden. Gewollte oder erhoffte Spareffekte schmelzen wie Eis in der Sonne, wenn ein riskanter oder auffälliger oder umständlicher Weg gewählt wird und der Betriebsprüfer diesen nicht anerkennt und angreift. Schnell sind hier erhöhte Beraterkosten so hoch, dass der erhoffte Gewinn durch die riskante Gestaltung schnell mehr als aufgebraucht wird. Das dreht sich dann schnell in eine Verlustzone.
Und wenn man zu mutig war, kommt auch noch die Strafverteidigung hinzu.
Das kann einem dann Kopf und Kragen kosten, das Ansehen in der Bevölkerung, öffentliche Ämter, bis hin zum Jagdschein und Waffenschein können dann schnell weg sein. Und ein paar Jahre Haft brechen jedem Unternehmer das Genick – und dem Unternehmen, wenn Du dann so lange dort fehlst auch.“ Erwin nickt seinem Steuerberater zu und tut so, als habe er verstanden. Seine Gedanken kreisen um Fragen, wie er es so anstellen können, dass sein Steuerberater nichts merkt und vor allem das Finanzamt eventuelle Tricksereien nicht erkennt.
Sein Steuerberater weiß aber, wovon er redet. Er berichtet Erwin, dass die Hoffnungen auf Steuerminimierung oft blind machen würden. „Gier frisst Hirn“, sagt er zu ihm und hat den Eindruck, dass Erwin im gar nicht so richtig zuhört. Er wiederholt daher noch mal den Satz noch etwas lauter: „Gier frisst Hirn“ und macht eine Pause. Erwin guckt ihn verstört an. „Ja, recht hast du und was sollte ich deiner Meinung nach gestalten, damit ich weniger Steuern zahlen muss?“ Sein Steuerberater schüttelt aber nur den Kopf. Blind irgendetwas zu gestalten, nur um Steuern zu sparen, hat noch nie Sinn gemacht. Zudem werden nicht selten aus riskanten Investitionen oder Überinvestitionen fürchterliche Bauchlandungen und Misserfolge. Gier frisst eben doch Hirn.
Nur weil Steuerpflichtige steuerwirksame Abschreibungen wollten oder Verluste generieren wollten, um Steuern zu senken, sind Flugzeuge und Schiffe geleast worden, Kläranlagen und Fondsgesellschaften gekauft worden. Es wurde in Verlustgesellschaften investiert, was man unter normalen Umständen nie gemacht hätte. Beispiele dafür kennt die Besteuerungspraxis gerade in der jüngeren Vergangenheit unzählig viele, berichtet sein Steuerberater: da sind zum Beispiel die Bauherrengemeinschaft, die Abschreibungsgesellschaften und jetzt der Run in denkmalgeschützte Immobilien, nur wegen der erhöhten Abschreibung. Man kann jede alte Ruine zu Wahnsinnspreisen verkaufen, nur mit dem Verkaufsargument, da sei Denkmal- AfA drin.
Dass man aber aus einem alten nassen Kasten keinen modernen Mietraum machen kann, sollte auch dem unerfahrensten Investor klar sein.
Irgendwann brechen dann die Wände zusammen oder die Feuchtigkeit erklimmt vom Keller aus die Mietwohnungs-Stockwerke. Anleger verloren bei solchen halsbrecherischen Steuersparaktionen nicht selten ihr gesamtes Kapital. Familienvermögen wurden ruiniert, nur weil man ein paar Euro Steuern sparen wollte, berichtet sein Steuerberater.
Um einen Pkw möglichst schnell abschreiben zu können, bleibt in solchen Steuerspar-Situationen häufig unbeachtet, dass dadurch die Bemessungsgrundlage für die private Pkw Nutzung und den umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch irreparabel erhöht wird. Die gesamten Abschreibungsmodelle beruhen auf ähnlichen Irritationen. Steuerentlastung, auch wenn sie legal ist, darf nicht für den Preis eines überhöhten oder sinnlosen Aufwandes angestrebt werden. Erwin nickt seinem Steuerberater freundlich zu und überlegt, wie er private Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen könnte. Auch könnte er seine noch minderjährigen noch zur Schule gehenden Kinder bei sich im Betrieb einstellen, damit diese die Grundfreibeträge wenigstens nutzen und von dem Geld sich später mal den Führerschein oder das eigene Auto bezahlen können.
Solche und viele ähnliche Tricks, die er schon von Freunden am Stammtisch gehört hat, würde er viel lieber von seinem Steuerberater hören.
Auch wie man vielleicht private Ausgaben als betriebliche deklarieren könne und wie man nicht alle Einnahmen erfassen müsse. Konten in Gibraltar oder Cayman Islands …? Auch Teilwertabschreibungen, Rückstellungen und Rücklagen würde er sich gerne mit seinem Steuerberater genauer anschauen .. aber der ist da wohl zu konservativ. Und sein Steuerberater fährt mit den Belehrungen seiner langweiligen Grundsätzen fort und scheint ganz vertieft darin zu sein … er müsse doch merken, dass ihn das nicht interessiert.
Er wird sich jetzt wohl gleich höflich verabschieden und lieber mit einigen Freunden am Stammtisch weiter diskutieren, was sie am besten machen könnten. Wenn man doch nur einen guten Steuerberater hätte, die einem alle Tricks verrät…. Er ist so enttäuscht von seinem Berater. Diese normalen Sprüche und Belehrungen will er doch gar nicht hören. Der Steuerberater sei doch dafür da, ihm Tipps zu geben, wie man Steuern reduzieren…
Aus einem Buch mit ganz legalen Steuertipps hat er den Tipp entnommen, zumindest mal Ehefrauen und Kinder als Angestellte im Betrieb aufzunehmen.
Damit könnten die Lohnzahlungen für die Arbeitsverträge die gemeinsamen Kosten des Haushaltes abdecken, sodass aus diesen scheinbaren Arbeitsverträgen heraus dann die ansonsten notwendigen Privatentnahmen eingespart werden könnten. Die angenehme Folge sind zusätzliche Liquiditätseffekte: das vermeintliche Gehalt ist sozusagen die Entnahme für die Lebenshaltungskosten. Und wenn das Geld privat nicht verbraucht wird, könnten bei Liquiditätsengpässen die Nettobeträge dem Betrieb wieder als Darlehen oder Einlagen zugeführt werden. Also stellt Erwin seine 38-jährige Ehefrau und die beiden älteren Kinder, 9 und 13 Jahre alt für Reinigungs- Sortier und Kopieraufgaben ein.
Der Steuerfachangestellten bei seinem Steuerberater erklärt er, dies sei mit dem Steuerberater so abgestimmt und für in Ordnung befunden.
Obwohl die Steuerfachangestellte die sich nicht vorstellen kann, verbucht sie die entsprechenden Gehälter. Zu einer Klärung mit ihrem Chef kommt es nicht, weil er ein paar Tagen Urlaub war. Später geht die Sache im Steuerberatungsbüro vergessen und das Übel nimmt seinen Lauf. Ob das in der nächsten Betriebsprüfung hält? Er noch nicht, dass demnächst eine Betriebsprüfung bei ihm durchgeführt werden soll und in einigen wenigen Wochen eine Betriebsprüfungen bei seinem Steuerberater angerufen wird, um die Daten CD schon einmal anzufordern und den Termin für den Beginn der Prüfung telefonisch im Vorhinein abzustimmen….
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Selbst der weiteste Weg lohnt sich …
Zugelassen bei allen Finanzämtern, Finanzgewichten und dem BFH sowie allen Strafgewichten bis zum BGH.