Aus Betriebsprüfungen resultieren häufig Mehrsteuern und Steuerstrafverfahren
Aus Betriebsprüfungen resultieren häufig Mehrsteuern und Steuerstrafverfahren. Eine Betriebsprüfung birgt immer die Gefahr, dass der Prüfer Fehler findet und diese Fehler Sie viel Geld kosten. In jeder Prüfungsanordnung steckt also das Risiko, dass Sie erhebliche Steuern nachzahlen müssen oder ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet wird. In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2021 bundesweit 12.895 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 13,1 Mrd. Euro festgestellt. In wie vielen dieser Prüfungen auch Steuerstrafverfahren eingeleitet wurden, teilt das BMF nicht mit.
Statistisch kommen Mehrsteuern i.H.v. 87.077 € auf Sie zu
Diese 13,1 Milliarden € mehr Ergebnis aus Betriebsprüfungsverfahren im Jahr 2021 sind also pro Prüfer 1.015 Mio. € Mehrsteuern. Die 13,1 Milliarden € steuerliches Mehrergebnis verteilen sich auf 150.440 Betriebe, die im Jahr 2021 geprüft wurden. Das sind durchschnittlich 87.077 € Mehrsteuern pro Betrieb. Wenn Sie also eine Prüfungsanordnung erhalten, wissen Sie schon mal vorab, dass zumindest statistisch von Ihnen demnächst 87.077 € an weiteren Steuern wegen (vermeintlicher) Fehler in Ihrer Buchführung zu zahlen sein werden. Sich in dieser Situation zurück zu lehnen und mal zu sehen, was passiert, ist riskant und wenig professionell. Lassen Sie also Ihr Glück nicht auf sich zukommen … oder zusehends zwischen den Fingern zerrinnen: Suchen Sie sich professionelle Hilfe – ziehen Sie mich als Anwalt und Fachmann für Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren gleich zu rate.
Rechtzeitige, d. h. im Regelfall sofortige Beiziehung eines Fachanwalts für Steuerrecht und Strafrecht
Sachgerecht ist es, möglichst von Anfang an sich professionellen Beistand durch einen Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht, also einen Spezialisten wie mich zu besorgen. Ich bin Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht und muss ich ja nicht gleich von Anfang an offen gegenüber dem Betriebsprüfer auftreten. In vielen Fällen berate ich auch zunächst nur verdeckt und im Hintergrund. So kennen Sie Ihre Rechte und werden fachgerecht über die Hintergründe informiert, die hinter so mancher Frage stehen. Nur dann sind Sie aufgeklärt und erkennen damit die Risiken in manch scheinbar harmlosen Frage oder hinter so manchem Vorlageverlangen.
Warum gleich einen Fachanwalt für Strafrecht?
Vielleicht fragen Sie sich, warum es auch sogleich ein Fachanwalt für Strafrecht sein muss. Dies liegt ganz einfach darin begründet, dass viele Fehler fahrlässig oder vielleicht auch aus Sicht der Finanzverwaltung leichtfertig, vielleicht auch bedingt vorsätzlich verursacht sind. Die Behauptung einer (bedingt) vorsätzlichen Steuerhinterziehung bringt der Finanzverwaltung zudem viele Vorteile: Verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und damit die Korrekturmöglichkeit länger zurückliegender Zeiträume sind nur ein Aspekt. Eine umfangreichere Verzinsung, aber auch die Möglichkeiten einer Inhaftungname aller Handelnden sind möglich.
Aber auch zahlreiche weitere steuerliche Konsequenzen, wie etwa bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen auch die Versagung der Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 25 f UStG sind die Folge einer Behauptung einer Teilnahme an einer Steuerhinterziehung oder einem Umsatzsteuerkarussell. Eine Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bringt aber auch häufig Angst und Schrecken mit sich. Möglicherweise folgt hier auch eine Fahndungsdurchsuchung und daraus weitere Erkenntnisse, Beweismittel und weitere Ansätze zur Ermittlung des Sachverhalts. Nicht zu unterschätzen ist der psychologische Druckeffekt auf den Steuerpflichtigen und die daraus folgende Nachgabebereitschaft des Steuerpflichtigen. Sie brauchen also unbedingt auch nicht nur einen Fachanwalt für Steuerrecht, sondern auch einen Fachanwalt wie Strafrecht, also einen Experten wie mich.
Professionelle Begleitung während der Betriebsprüfung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht und einen Abwehrspezialisten und Fachmann für Betriebsprüfungen und Verprobungen wie mich
Aus einer Betriebsprüfung resultieren häufig Feststellungen, die in einem Betriebsprüfungsbericht zusammengefasst werden und dann vom Finanzamt ausgewertet werden. Sie als Unternehmer kümmern sich um Ihr Kerngeschäft. Ich kümmere mich um die Probleme in Ihrer Betriebsprüfung. Mit den Fragestellungen, aber auch den Risiken aus einer Betriebsprüfung sind Sie überfordert. Sie brauchen mich hier als Spezialisten für Steuerrecht, für die steuerliche Abwehr und für Steuerstrafrecht. Denn die professionelle Begleitung einer Betriebsprüfung ist wichtig. Sie selbst haben hierfür keine Zeit und sind hierfür im Regelfall auch gar nicht entsprechend ausgebildet. Selbst wenn Sie vorher eine Prüfung schon einmal hatten: Heute laufen die Prüfungen anders: Hier hat sich vieles verändert. Also brauchen sie einen Spezialisten für Betriebsprüfungen, einen Fachanwalt für Steuerrecht und der natürlich Sie auch notfalls steuerstrafrechtlich verteidigt, also zugleich auch Fachanwalt für Strafrecht und ein Experte im Steuerstrafrecht ist. Hier haben Sie ihn in Dr. Jörg Burkhard gefunden.
Das kann alles zusammen ein normaler Steuerberater kaum leisten und Sie selbst als Unternehmer kennen diese vielen Details auch nicht und brauchen jemand, der Sie in einer kritischen Betriebsprüfung begleitet – also einen Spezialisten und Anwalt wie mich. Sie können das unmöglich alleine machen. Und wenn Sie darauf vertrauen, dass das schon gut geht, ist das gefährlich, leichtsinnig, jedenfalls aber nicht professionell.
Mehr als nur die Fachanwaltsbezeichnung: Auf das Engagement des Fachanwalts für Steuerrecht und Strafrecht und das Know-how des Anwalts kommt es an
Als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht höre ich immer wieder, dass Unternehmer nicht den richtigen Anwalt gefunden haben. Oder sie berichten, dass sie schlecht beraten und schlecht betreut waren und schließlich hohe Steuern nachzahlen mussten. Manchmal berichten mir Unternehmer, dass sie aus ihrer Sicht zu Unrecht sogar eine Strafe akzeptieren mussten. Und das bloß, weil ihr Berater sie nicht richtig oder nicht engagiert genug vertrat. Zögern Sie nicht, mich als Fachmann im Steuerrecht und Steuerstrafrecht zu konsultieren.
Als engagierter Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht arbeite ich hartnäckig und engagiert für Ihre Ziele. Es ist mehr als die Qualifikation, die Promotion und eine mehr als 30-jährige Berufserfahrung ausschließlich auf den Gebieten des streitigen Steuerrechts, des Steuerstrafrechts und der Betriebsprüfung, die Sie hier bekommen. Es ist die professionelle Einstellung zum Beruf, das Engagement, das Know-how und die Expertise, die für Sie Gold wert sind. Sie brauchen mich als Anwalt, so wie ich bin. Sie brauchen meinen Berufsethos, meine Profession, meine Ausstrahlung, mein kow how. Und das ist einzigartig. Das ist konsequent. Dies ist engagiert. Es ist Rechtsvertretung aus voller Überzeugung mit voller Kraft um für Sie Ihr Recht zu erreichen. Schauen Sie sich doch nur mal die Bewertungen bei google an!
Dr. Jörg Burkard als der Spezialist, damit aus Betriebsprüfungen bei Ihnen gerade keine Mehrsteuern und kein Steuerstrafverfahren resultiert!
Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, Spezialist im streitigen Steuerrecht und Steuerstrafrecht seit mehr als 30 Jahren, nicht nur in Wiesbaden, Frankfurt, München, Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Nürnberg und Würzburg, sondern bundesweit tätig: Rufen Sie gleich den Profi an: 0611– 890910
Dr. Jörg Burkhard ist Spezialist für alle Verprobungen der Betriebsprüfung, Analyse der Beanstandungen und Abwehrspezialist. Und er ist nicht nur Vollblut-Anwalt, sondern auch Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht und Spezialist im Steuerstrafrecht. Dr. Jörg Burkhard schreibt als Anwalt Fachbücher und Fachaufsätze zu diesen Themen und hält Vorträge vor Steuerberatern in Darmstadt, Frankfurt/M., Wetzlar, Trier, Saarbrücken, Kaiserslautern, Offenbach usw..