Barzahlungsverbot ab 10.000 € ab 2027
Barzahlungsverbot ab 10.000 € ab 2027. Die EU plant ein Verbot der Annahme von Bargeld – jedenfalls für Unternehmer bei Beträgen ab 10.000 €.
Bargeld als Zahlungsmittel
Bargeld ist das gesetzliche Erfüllungsmittel um Schulden zu bezahlen. Der Grundsachverhalt ist einfach: Sie kaufen beim Bäcker ein Brot für 4,80 €. Hier liegen drei Verträge vor: Erstens ein (zivilrechtlicher) schuldrechtlicher Kaufvertrag über den Kauf (Sache und Preis als Hauptbestandteile des Kaufvertrages) und zweitens ein (zivilrechtlicher) sachenrechtlicher Übereignungsvertrag hinsichtlich des Brotes und drittens ein (zivilrechtlicher) sachenrechtlicher Übereignungsvertrag hinsichtlich der Münzen i.H.v. 4,80 €.
Barzahlungsverbot gilt nicht für Kleinbeträge des täglichen Lebens
Solche Kleinbeträge sollen Sie auch künftig in bar bezahlen können. Insoweit wird kein Bargeld abgeschafft und insoweit gibt es kein Barzahlungsverbot. Aber Beträge ab 10.000 € sollen von Geschäftsleuten bzw. Unternehmern nicht mehr angenommen werden dürfen. Es gibt also kein vollständiges Barzahlungsverbot ab 10.000 € ab 2027. Nur für größere Beträge. Aber auch das ist relativ. Durch die Inflation sinkt die Kaufkraft. Die 10.000 € sind vielleicht in ein paar Jahren auch keine ernsthaft große Summe mehr. Das hängt von der Inflation ab.
Die Annahmegrenze wird nicht im Maße der Inflation angepasst
Die Beträge steigen aber nicht inflationsbereinigt, sondern bleiben nominal gleich – sinken also relativ bezogen auf die Kaufkraft, derzeit ca. 2-4 % pro Jahr. Die 10.000 €-Grenze sinkt also durch die Inflation, da die Preise sich verteuern und die Kaufkraft sinkt.
Was passiert, wenn ein Wirtschaftsgut oder eine Leistung mehr kostet als 10.000 €
Was ist nun, wenn Sie ein Auto in 2027 kaufen für 12.000 €? Der Verkäufer will Ihnen das Auto nicht ohne vorherige Zahlung übergeben, während Sie die 12.000 € nicht auf sein Konto überweisen wollen, wenn Sie das Auto noch nicht gesehen haben und sich nicht sicher sein können, dass Sie die Zulassungspapiere und den Schlüssel sowie den Wagen erhalten. Also wickeln Sie den Kaufvertrag über den gebrauchten Pkw genauso ab wie den Kauf über das Brot. Zug um Zug: Der Wagen wird besichtigt, Probe gefahren, der schuldrechtliche Kaufvertrag geschlossen und danach erfolgen die beiden sachenrechtlichen Übereignungsverträge hinsichtlich Papiere, Pkw, Schlüssel und Zubehör einerseits und Ihrerseits hinsichtlich des Geldes an den Verkäufer andererseits.
Hintergrund ist die Geldwäschebekämpfung und die organisierte Kriminalität
Das soll ab 2027 nicht mehr möglich sein? Die EU will (angeblich) zur Bekämpfung der Geldwäsche ab dem 1.1.2027 Bargeldzahlungen ab 10.000 € verbieten bzw. Zuwiderhandlungen unter Strafe stellen. Aber wie lösen wir die Probleme der organisierten Kriminalität, der Prostitution, des Menschenhandels, des illegalen Waffenhandels wenn wir das Bargeld nur in der EU nicht mehr annehmen (selbst wenn das in der EU vollständig funktionieren würde)? Gibt es nicht noch Staaten außerhalb der EU?
Annahmeverbot gilt nicht für den Privatbereich
Dies soll nur für den betrieblichen Bereich gelten, nicht für den Privatbereich. Sie können also von Ihrem Nachbarn auch danach noch privat dessen Pkw für 12.000 € kaufen. Wenn Ihnen aber dessen Pkw nicht gefällt oder ihn nicht verkaufen will, und Sie gehen zu einem Gebrauchtwagenhändler, darf der keine Beträge ab 10.000 € mehr in bar annehmen. Kein Problem, dann zahlen Sie einfach zweimal 6.000 €? Keine gute Idee: Das wäre ein klares Umgehungsgeschäft und wohl genauso zu sanktionieren.
Bargeld wird indirekt quasi durch die Hintertür abgeschafft
Das Bargeld wird also zumindest im geschäftlichen Verkehr auch kurz oder lang abgeschafft. Seit vielen Jahren bezweifelt die Finanzverwaltung Barzahlungen von größeren Rechnungen, sei es im Pkw-Handel oder im Baugewerbe. Damit wird zwar das Bargeld nicht offiziell abgeschafft, aber die Hürden und Kontrollen und Kontrollpflichten derart erhöht, dass ein Unternehmer fast schon verrückt sein muss, wenn er noch Bargeld annimmt. Dann lieber kein Geschäft machen als Bargeld annehmen, pfeifen es die Spatzen von den Dächern. Damit wird das Bargeld quasi durch die Hintertür abgeschafft.
Hohe Barzahlungsbeträge+ untypische Abläufe+ dünne Leistungsbeschreibungen = Scheinrechnungen
Wer schleppt schon 20.000 € oder 50.000 € oder 100.000 € mit sich rum und bezahlt dann eine Rechnung auf der Baustelle damit eine Rechnung in bar? Man kann hier die Faustformel aufstellen, dass hohe Barzahlungsbeträge plus untypische Geschehensabläufe plus eine dünne, nicht plastische Leistungsbeschreibung ein Indiz für eine Scheinrechnung ergeben. Wird eine hohe Rechnung bar bezahlt, glaubt die Finanzverwaltung häufig nicht, dass dies tatsächlich erfolgt ist, sondern geht eher von Scheinrechnungen aus. Die Überfallgefahr und das Verlustrisiko sowie die untypische Gestaltung sprechen aus Sicht des Finanzamts gegen die Authentizität der Barzahlung. Ist die Leistungsbeschreibung dann auch noch knapp gefasst, sind Schreibfehler in der Rechnung, ist der Name der Rechnungsausstellerin unpassend oder fehlen Pflichtangaben in der Rechnung oder wirkt diese unprofessionell, liegt der Verdacht einer Scheinrechnung nahe.
Aufzeichnungspflichten nach dem GwG ab 10.000 €
Darüber hinaus gibt es natürlich Aufzeichnungsverpflichtungen bei der Geldannahme bei Beträgen oberhalb von 9999,99 €: Sie müssen Ihren Vertragspartner, den Zahler identifizieren, seinen Personalausweis mit Vorder- und Rückseite fotografieren oder einscannen und den Vorgang genau dokumentieren. Darüber hinaus müssen Sie eine Risikoanalyse durchführen hinsichtlich Ihres Betriebes inwieweit hier die Risiken bestehen, dass Sie im Rahmen der Geldwäsche hier missbraucht werden und Geldwäsche Ihren Betrieb zur Geldwäsche nutzen. Insgesamt wird derjenige, der Bargeld in größerem Umfang annimmt, durch umfangreiche Vorsorge- und Kontrollpflichten alleine aufgrund des Geldwäschegesetzes und der entsprechenden Identifizierungsverpflichtungen bei entsprechender Durchführung solcher Geschäfte dazu gebracht, kein Bargeld mehr anzunehmen. Einige Betriebe sind schon dazu übergegangen alle Kunden anzulegen und nur noch bargeldlose Zahlungen zu akzeptieren (z.B. Schrauben -Würth)Damit ist das Bargeld bzw. die Bargeldannahme zwar schon heute nicht verboten, aber durch zahlreiche Zusatzaufgaben derart unattraktiv, dass eigentlich niemand mehr wirklich Geld Bargeld annehmen kann und will.
Verfahrensdokumentation, Bargeld, Kassennachschau
Darüber hinaus müssen Sie steuerlich in der Verfahrensdokumentation dokumentieren, wie Sie mit Bargeld umgehen und wie Sie dies erfassen. Die Buchführung wird kritisch überprüft, wenn sie ein bargeldintensiver Betrieb sind und Bargeld in größerem Umfang annehmen. Auch hier, nur jedem Unternehmer empfehlen, möglichst bargeldlos zu arbeiten. Auch hier wird durch das Finanzamt und die Betriebsprüfungen und die Kassennachschau und indirekt es jedem vermiest, ein Konzept mit Bargeldannahme durchzuführen. Das ist meist risikoanfällig, führt zu Beanstandungen, kostet erhebliche Verteidigungskosten in der Abwehr und führt meist zu steuerlichen Mehrergebnissen. Man kann daraus nur lernen, dass man besser kein Bargeld annimmt, sondern alles nur unbar abwickelt.
Die Barzahlung ist das Urmodell, Überweisungen, Schecks, Karten nur Surrogate
Zur Erinnerung: Die Bargeldzahlung ist das gesetzliche Zahlungsmittel. Darüber erlöschen nach dem Urbild des Gesetzgebers Forderung durch Barzahlung. Überweisungen, Scheckzahlungen bzw. Kreditkartenzahlungen oder Debit-Kartenzahlungen sind lediglich Surrogate, also Ersatzmittel und Hilfswege. In der Praxis wird dies aber gerade verkehrt: Die bargeldlose Zahlung über Handy, Kreditkarte, Debitkarte, kurz um über Plastikgeld ist heute der Regelfall.
Portemonee, Geldautomaten, Geldtransporter werden aussterben
Das gute alte Portmonee hat damit wohl ausgedient. Die App auf dem Handy oder die Debitkarte in der Handyhülle werden also das regelmäßige Zahlungssystem künftig sein. Bargeldautomaten und Bankfilialen werden weiter abnehmen. So wie wir heute die gute alte Telefonzelle als antiquarisch bestaunen, werden wir bald die Briefmarke und den Briefumschlag und die Postkarte aber auch die Bargeldscheine und die Münzen teils belustigt, teils mit nostalgisch verklärtem Blick und ansehen. Auch die Bargeldtransporter der Deutschen Bundesbank werden aus dem Erscheinungsbild unserer Städte und Autobahnen verschwinden. Größere Beträge werden dann überwiesen werden. Raubüberfälle auf Banken oder Geldtransporter sind dann auch Gott sei Dank endgültig vorbei.
Alternative zur Bargeldzahlung: Echtzeitüberweisungen
Das Bezahlen auch größerer Beträge geht heute eigentlich problemlos per online in Echtzeit-Übertragung auch bei Zug um Zug Geschäften wie dem Autokauf. Wir werden damit alle gläserner und die Zahlungswege transparenter. Damit kann man den Autokauf genauso abwickeln wie bislang: Zug um Zug gegen Übergabe des Geldes, das jetzt zwar nicht mehr Bargeld ist, sondern die sofort Überweisung. Wenn die Technik funktioniert, das Internet vorhanden ist, das Konto entsprechende Deckung aufweist und Übertragungsbeträge entsprechend der Höhe nach freigeschaltet sind, kann auch der Pkw Kauf über 12.000 € oder 50.000 € oder 150.000 € per sofort Überweisung erfolgen. Auch höhere Beträge kann Ihnen Ihre Bank freischalten – je nach Bonität und Habensaldo oder Kreditrahmen. Der Händler sieht den Geldeingang wenige Sekunden nachdem Sie überwiesen haben.
Wie funktionieren Zahlungen bei Kontenpfändungen?
Was machen Sie mit einem Vertragspartner, dessen Konto beispielsweise durch das Finanzamt gepfändet ist. Der bietet Ihnen Bezahlung durch Bargeld an. Selbst wenn die einzelnen Teilrechnungen unter 10.000 € liegen, stellt sich die Frage, ob dies bei einer Dauergeschäftsbeziehung dann einen Umgehung Bestand darstellt, wenn die Gesamtsumme schließlich 10.000 € übersteigt.
Zurückbehaltungsrechte ohne vorherige Zahlungen
Der Steuerberater hat die Steuererklärung und die Bilanz fertiggestellt und will hierfür 13.500 € Entgelt. Er schreibt die Rechnung und kein Bezahlung folgt. Der Mandant erklärt, wegen Pfändungen des Finanzamtes sei sein Konto gesperrt. Die Konten Pfändungen würden auf Schätzungsbescheiden des Finanzamtes beruhen. Er bietet aber Barzahlungen an. Der Steuerberater darf das Geld nicht annehmen und wird folglich die Steuererklärungen nicht fertigstellen und nicht einreichen und von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Das Finanzamt gibt aber die Pfändungen nur frei, wenn nun endlich die Steuererklärungen und die Bilanzen eingereicht werden und sich daraus ergibt, dass die Schätzungen tatsächlich zu hoch waren.
Barzahlung der Kaution bei U-Haft: darf die Staatskasse mehr als 10.000 € Bargeld annehmen?
Der Mandant sitzt in U-Haft. Der Anwalt hat hervorragend verteidigt und mit dem Staatsanwalt eine Verschonung des Haftbefehles vereinbart. Eine der Voraussetzungen sind nicht nur Meldeauflagen, sondern auch eine Kaution i.H.v. 50.000 €. Im Familien-und Freundeskreis wird zusammengelegt die 50.000 € kommen schließlich zusammen. Darf die Staatskasse die 50.000 € Bargeld annehmen? Kann der Beschuldigte aus der U Haft entlassen werden oder scheitert dies daran, dass niemand das Bargeld annehmen will oder darf?
Keine Verteidigung, da Verteidiger Bargeld über 10.000 € nicht annehmen darf?
Der Beschuldigte kommt zum Anwalt und bittet um Verteidigung. Seine Konten sind aber angesichts Schätzungen der Steuerfahndung vollständig arrestiert. Er erläutert glaubhaft, dass die Steuerfahndung mit einer völlig abwegigen Schätzung 400.000 € mehr Erlöse behauptet, die nicht stattgefunden haben. Auf dieser Grundlage ist aber ein strafrechtlicher Arrest gegen ihn erwirkt und vollstreckt worden. Er kann Ihnen keinen Vorschuss überweisen. Er hat aber noch Bargeld in einem Versteck, dass die Steuerfahndung nicht gefunden hat und bietet Ihnen 20.000 € Vorschuss an. Das Geld sei angespart und es sei eigentlich für einen Hauskauf geplant gewesen. Es sei sozusagen seine private Spardose. Darf der Anwalt das Bargeld annehmen oder muss er die Verteidigung mangels adäquater Finanzierung ablehnen?
Angespartes Geld, abgehobenes Geld aus Zeiten der negativen Guthabenzinsen
Der Kunde kommt zum Wohnmobilhändler und möchte ein Wohnwagen für 185.000 € kaufen. Nach zähen Verhandlungen einigt man sich schließlich auf 179.000 €. Nun offenbart der Kunde, dass er bar bezahlen möchte. Er habe damals, als die Banken negative Guthabenzinsen verlangten, sich so sehr darüber geärgert, dass er sein Geld abgehoben habe und in seinen Tresor zu Hause gelegt habe. Er wollte einfach auf sein hart erarbeitetes Guthaben keine Strafzinsen zahlen. Seitdem liegt das Geld dort. Jetzt will er sich seinen Lebenstraum erfüllen und das Wohnmobil kaufen und auf Reisen gehen.
Geteilte Rechtslage: bis Ende 26 Bargeldannahme oberhalb 10.000 € noch möglich
Bis Ende 2026 kann der Wohnmobilhändler das Bargeld noch annehmen, muss allerdings den Kunden nach dem GWG erfassen, seinen Ausweis kopieren und überlegen, ob die Mittelherkunft glaubhaft ist oder ob es sich hier um Geldwäsche handelt. Letzterenfalls muss er das Geschäft einfrieren und bei der FIU den Fall anzeigen und auf weitere Weisungen warten ohne dem Kunden mitzuteilen, was Hintergrund der Verzögerung in der Abwicklung ist.
Run auf Bargeldzahlungen bis Ende 2026 durch Barzahlungsverbot ab 10.000 € ab 2027?
Glaubt er dem Kunden, muss er das dokumentieren und darf das Geschäft bis Ende 2026 durchführen. Ab Anfang 2027 darf er Beträge ab 10.000 € nicht annehmen und kann das Geschäft nicht durchführen. Führt das zu einem Run Ende 2026 und zu einem Vorziehen aller Bargeldgeschäfte, die ab 2027 nicht mehr zulässig sind? Das letzte Bargeld muss schließlich weggebracht werden …
Viele Risiken und Kontrollen und zusätzliche Pflichten vermiesen schon heute dem Unternehmer die Lust auf Bargeldannahme
Die ganzen (zusätzlichen) Kontrollen mit dem Bargeld, Verlustrisiken, Verzählrisiken, Überfallrisiken und Stress mit Behörden (Regierungspräsidium als Geldwäschekontrolleure, Kassennachschau vom Finanzamt, Betriebsprüfung: ordnungsgemäße Kassenführung, häufigere Prüfung der bargeldintensiven Betriebe, tax compliance Regeln und Überwachungen) führen schon jetzt häufig dazu, dass Unternehmer kein Bargeld mehr annehmen wollen.
Barzahlungsverbot: Bargeld wird also nicht abgeschafft, aber weiter stark eingeschränkt
Bargeld wird also nicht abgeschafft, aber in seiner Rolle im Geschäftsverkehr massiv eingeschränkt. Die EU plant keine vollständige Abschaffung des Bargelds; es bleibt (eingeschränktes) gesetzliches Zahlungsmittel, aber hauptsächlich zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll eine EU-weite Obergrenze von 10.000 € für Bargeldzahlungen (gegenüber Gewerbetreibenden) ab 2027 in Kraft treten. Ich frage mich dabei immer wieder, wenn ich solche Zeilen schreibe oder woanders lese, ob tatsächlich Geldwäsche oder Terrorismus in 10.000 €- Staffelungen betrieben wird.
Ich stelle mir da immer viel größere Beträge vor und staune über diese kleine Staffelungen, die Geldwäsche verhindern und Terrorismus-Gelder abschrecken sollen. So kleine Beträge betreffen nach meinen Vorstellungen doch nicht wirklich Geldwäsche oder Terrorismus, sondern eher nur den kleinen privaten Bürger. Geldwäscher oder Terroristen, wenn die in solch kleinen Beträge waschen würden, bräuchten doch viel zu viele Vorgänge oder viel zu viele Mitwisser und viel zu viele Mitglieder, die hier helfen, um hier in kleinen Beträgen unter 50.000 oder unter 100.000 € wirklich Geld zu bewegen. Das scheint mir für diese Art von Delikten völlig untypisch zu sein. Aber vielleicht habe ich da einfach auch nur falsche Vorstellungen. Ich gebe zu, ich habe hier als Anwalt keine Erkenntnisse und keine Erfahrungen.
Geldwäsche könnte auch mit Einbeziehung von Privaten stattfinden … warum sind die vom Bargeldannahmeverbot ausgeschlossen?
Aber noch einen Gedanken: könnte nicht Geldwäsche in den Käufen bei Privaten vorliegen? Warum sind die ausgenommen? Wenn man also die These oder Erkenntnis hat, dass illegale Gelder auch bei 10.000 € oder niedriger gewaschen werden, warum ist dann die Bezahlung gegenüber privaten dann auch oberhalb von 10.000 € weiterhin zulässig?
Warum ist in dem Kauf von Schmuck von 18.000 € bei einem Juwelier eher die Geldwäsche möglich als bei dem Kauf eines Bildes oder eines Autos oder eines alten Schrankes i.H.v. 18.000 € bei einem Privaten? Wer doch daran glaubt, dass bei solchen kleinen Summen die Geldwäsche schmutzigen Geldes durch den Umtausch in Surrogate und dann wieder in den Weiterverkauf dieser Surrogate und damit die Rückgewinnung wieder des Geldes ein Sauberwaschen schmutzigen Geldes darstellen könnte, müsste doch auf allen Ebenen den Bargeldverkehr untersagt – auch bei noch kleineren Beträgen.
Das gedankliche Bild, dass dahinter stehen soll, ist doch, dass organisierte Kriminalität schmutziges Geld kurzfristig in ein anderes Wirtschaftsgut wechselt und danach dieses Wirtschaftsgut wieder verkauft und das Geld so reingewaschen ist, da dann die Herkunft des Geldes durch den Verkauf des letzterworbenen Wirtschaftsgutes dokumentiert werden kann. Wenn dieser Gedanke richtig ist und die Geldwäsche bei so kleinen Summen stattfindet, ist doch die Frage, warum nicht auch die Geldwäsche unterhalb von 10.000 € stattfindet bzw. warum sie nicht auch gegenüber privaten stattfinden kann. Was also bringt ein solches Bargeld- Zahlungsverbot gegenüber Unternehmern?
Aufzeichnungspflichten nach dem GwG effektiv und zielführend?
Die nächste Rückfrage ist doch, ob die Identifizierungs- und Erfassungspflichten nach dem Geldwäschegesetz ausreichend sind … Und: Ist das Verbot der Barzahlung nicht ein Eingeständnis, dass die Geldwäschenormen nicht greifen oder nicht funktionieren? Wären doch die Aufzeichnungen nach dem GwG effektiv müssten sie doch greifen …. davon hört man nichts. Und wenn sie nichts taugen, warum schafft man sie dann nicht wieder ab?
Und dann gibt es natürlich zur Geldwäsche ganz andere Fragen: Spannend sind doch nicht die tatsächlich umgesetzten Geschäfte und die erfassten Barzahler, sondern spannend sind doch vielmehr die sich anbahnenden Geschäfte, bei denen jemand mit Bargeld bezahlen will, aber nicht identifiziert werden will und bei dem Hinweis, dass er identifiziert werden muss, dies nicht will und das Geschäft abbricht und entschwindet. Hier Regelungen zu finden wäre doch viel wichtiger. Denn diese dann sich der Identifizierung entziehenden Personen sind doch wohl kriminalistisch interessant. Der Sammler, der seine Sammlung aufgibt und umgeschichtet oder bestimmte Uhren oder geerbte Familienschmuckstücke nun verkauft oder andere Schmuckstücke oder Gold davon kauft, oder der aus Not das Familiensilber verkauft, um es zu Geld zu machen oder alten Schmuck und altes Gold beim Edelmetallhändler zu Bargeld macht, gehört doch vielleicht eher nicht der organisierten Kriminalität an. Der wird aber überwacht. Der wird erfasst.
Derjenige, der sich nun von seinem Porsche aus Altersgründen trennt, weil er nicht mehr in das tiefliegende Auto einsteigen oder dort nicht mehr aussteigen kann und den Wagen nun bar verkauft und dieses Bargeld bei seiner Bank einzahlt, wird erfasst und nach der Mittelherkunft gefragt. Der ist dann auffällig nach dem GwG. Dabei hat er Zug um Zug den Wagen gegen Bargeld verkauft, vielleicht auch, weil er sich auf die online Überweisung und die sofort Überweisung nicht verlassen wollte und sich hierbei nicht sicher fühlte.
Nur Bares ist Wahres
Im Volksmund gibt es eben immer noch den Spruch: Nur Bares ist Wahres. Das resultiert aus Zeiten, in denen das Misstrauen gegen die Banken sehr groß war. Die Lehman-Brothers-Pleite am 15. September 2008 war der Auslöser und Höhepunkt der globalen Finanzkrise, ausgelöst durch faule US-Immobilienkredite (Subprime-Kredite), die sich in komplexe Wertpapiere verpackten und zu einer weltweiten Finanzpanik führten. Der Zusammenbruch der viertgrößten US-Investmentbank stürzte die Weltwirtschaft in die schwerste Krise seit den 1930ern, führte zu Bankenpleiten, Rezessionen und erforderte massive staatliche Rettungspakete, deren Folgen (wie höhere Staatsverschuldung) bis heute spürbar sind.
Geldentwertungen 1923 und 1948, Kriege und Entbehrungen
Das kommt eben auch aus den Zeiten der Geldentwertung, die unsere Großeltern und Urgroßeltern alle noch miterlebt haben. Die schwerste Geldentwertung in Deutschland fand im Jahr 1923 statt, die sogenannte Hyperinflation der Weimarer Republik. Die Inflation begann schon 1914, erreichte aber im Herbst 1923 ihren Höhepunkt, als der Wert des Geldes selbst im Stundentakt fiel. Meine Oma berichtete mir von großen Waschkörben voller Geldnoten, wobei man den Tagesverdienst am Abend noch in ein Brot umtauschte, weil man das Brot morgen schon zu dem Preis von heute nicht mehr bekam. Eine weitere massive Geldentwertung erlebte Deutschland durch die Währungsreform von 1948 in den Westzonen, als die Reichsmark durch die Deutsche Mark ersetzt wurde und Ersparnisse drastisch an Wert verloren. Der Umtauschkurs betrug damals 6,5 DM für 100 RM.
Geld als Symbol sich etwas leisten zu können …
Jederzeit an sein Geld dran zu kommen – unabhängig von Bank- oder Schalteröffnungen und jederzeit sich etwas leisten können, sich etwas kaufen zu können, sein Geld zählen und ausgeben zu können und Kriege mit Entbehrungen und Hungersnot haben viele Deutsche bis heute geprägt, die eben ihr Geld auch unters Kopfkissen stecken können wollen. Der Hang zum Bargeld lässt sich daher ein Stück weit zumindest aus der Geschichte der letzten 111 Jahre in Deutschland ableiten.
Pecunia non olet
Geld stinkt nicht. Das gilt auch für den Staat: selbst sittenwidrige und anrüchige Geschäfte werden besteuert. Das deutsche Steuerrecht ist wertneutral.
Das bedeutet: Auch rechtswidrige, sittenwidrige oder moralisch verwerfliche Geschäfte führen grundsätzlich zu steuerpflichtigen Einkünften. Rechtsgrundlagen und Leitlinie ist § 40 AO: „Die Wirksamkeit eines Rechtsverhältnisses wird durch die Nichtigkeit nach anderen Vorschriften nicht berührt.“ Das Steuerrecht knüpft an den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg an, nicht an seine moralische oder zivilrechtliche Bewertung. Sittenwidrige oder verbotene Geschäfte sind steuerpflichtig, wie zum Beispiel: Drogenhandel, Prostitution (vor ihrer rechtlichen Regulierung und auch danach), Schutzgelderpressung (mit Einschränkungen), Schwarzarbeit, Hehlerei, Betrügereien (z.B. „Luftgeschäfte“). Alles, was zu einer tatsächlichen Vermögensmehrung führt, ist als Betriebseinnahme bzw. sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Auch die rechtswidrige Annahme eines Bargeldbetrages oberhalb von 10.000 € ab 2027 wird also die Steuerpflicht nicht entfallen lassen. Das wäre ja noch schöner: dann würden ja vielleicht viele alles nur nach bar oberhalb von 10.000 € zahlen!!
Barzahlungsverbot contra Drang nach Freiheit und Unüberwachbarkeit
Nie wieder arm und abhängig sein zu wollen. Sein Geld zählen zu können und sich was kaufen zu können, sind Freiheiten und solche Gedanken lassen sich aus dem Drang nach Freiheit und freier Persönlichkeitsentfaltung verstehen. Immerhin hat man für sein Geld hart gearbeitet. Jetzt gehören einem die Früchte der harten Arbeit. Kein Wunder, dass Bargeld so beliebt ist. Und einige wollen nicht transparent sein und mögen daher kein Plastikgeld und heben lieber ein mal im Monat einen größeren Betrag ab, um den Rest des Monats „alles“ bar zu zahlen …. unüberwacht und unüberwachbar zu sein ist auch eine Freiheit.
10.000 € Grenze ist EU-weit nur als Obergrenze festgeschrieben … sie kann auch national niedriger festgelegt werden
Die Mitgliedsstaaten können wohl auch noch niedrigere Grenzen festlegen als die 10.000 €-Grenze.
Bargeld quo vadis?
Welchen Weg gehen wir also mit unserem (Bar-) Geld?
Nur eines wird durch dieses Barzahlungsverbot ab 10.000 € ab 2027 nicht passieren:
Nur eines wird nicht passieren: Terrorismus, organisierte Kriminalität, Prostitution, Menschenhandel, illegaler Waffenhandel, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und verschiedene andere Delikte werden doch sicher nicht mit diesen Maßnahmen erfolgreich bekämpft werden. Leider nicht. Auch hier wird es Veränderungen, Anpassungen, Ausweichmanöver, andere Methoden und Systeme geben. Man muss da kein Hellseher sein, um zu wissen, dass diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg nach sich ziehen werden. Es wird nur anders…. Allein die Möglichkeit der Geldwäsche außerhalb der EU löst doch das Problem nicht.
Fragen zum Barzahlungsverbot ab 10.000 € ab 2027?
Dann fragen Sie den Spezialisten RA Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, der Spezialist bei Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Zollfahndung, Schätzungen, Verprobungen, Kasse, Kassennachschau, Steuerstrafverfahren, Tax Compliance, Selbstanzeige: 0611-890910 oder 069-87005100 oder 06128-60502000.

