Steuergefährdung nach § 379 AO

Steuergefährdung nach § 379 AO Ab dem 1.1.2020 kann eine fehlerhafte Kassenführung nach § 379 Abs. 1 AO als Steuergefährdung mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € sanktioniert. Geregelt ist

Bonpflicht In der Bevölkerung wird die Bonpflicht beschmunzelt. Finanzbeamte halten sie für ein probates Mittel, die Unternehmer zum Bonieren der Umsätze anzuhalten. In vielen Geschäften witzeln die Verkäuferinnen über die

Kassensysteme: TSE Technische ­Sicherheits­einrichtung

So sieht z.B. eine Kennzeichnung eines Kasssenausdrucks einer elektronischen Kasse mit einem TSE-Sicherheitsmodul aus: Eigentlich ist die Installation der TSE-Sicherheitseinrichtung bei elektronischen Kassensystemen seit dem 1.1.2020 Pflicht. Denn durch das